des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Manfred Nahrstedt, Michael Albers, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Uwe Schwarz und Dörthe Weddige-Degenhardt (SPD)
Hilfe für Intensivtäter: Geschlossene Unterbringung von Kindern im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen
Im Rahmen der ersten Beratung zur geschlossenen Unterbringung von Kindern in Niedersachsen am 3. April 2003 wies Frau Ministerin Dr. von der Leyen darauf hin, „dass mit Kabinettsbeschluss vom 25. September 2002 ein Kriseninterventionsteam (KIT) gebildet worden sei, in dem Fachkräfte des Landesjugendamtes, der Polizei, der Schulaufsichtsbehörden sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie vertreten sind. Derzeit wertet dieses KIT 69 Fälle nach Aktenlage aus. Einen Bericht erwarten wir noch vor Ostern. Durch diesen Bericht werden wir Anhaltspunkte erhalten, die uns dazu dienen werden, den Bedarf für die geschlossene Unterbringung in Niedersachsen zu ermitteln.“
Bei einer Nachfrage anlässlich der 3. Sitzung des Sozialausschusses am 7. Mai 2003 teilte ein Vertreter des Ministeriums mit, dass die Bedarfsanalyse des KIT in etwa drei Monaten vorliegen würde.
2. Wann wird die Ministerin ihre Zusage einlösen und dem Ausschuss den noch vor Ostern (20./21. April 2003) zugesagten KIT-Bericht vorlegen?
3. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Mitteln rechnet die Landesregierung bei der Schaffung geschlossener Heimplätze in Niedersachsen?
dings aufgrund noch ausstehender Gespräche mit den zuständigen örtlichen Trägern der Jugendhilfe noch keine ausreichenden Angaben zur Bedarfseinschätzung enthielt. In der zweiten Beratung des Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU und FDP „Hilfe für Intensivtäter“ am 25. Juni 2003 hat die Landesregierung erklärt, dass der (ab- schließende) Bericht des KIT-Teams vor den Sommerferien vorliegen wird. Die tatsächliche Fertigstellung des Berichts erfolgte am 1. August 2003.
Zu 1: Der Bericht des KIT-Teams wird voraussichtlich am 30. September 2003 in der Sitzung des Landeskabinetts beraten werden und danach der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zu 2: Der Bericht des KIT-Teams kann nach der Beratung im Kabinett in der Sitzung des zuständigen Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit voraussichtlich am 1. Oktober 2003 vorgelegt werden.
Zu 3: Der Entwurf der Landesregierung zum HP 2004 sieht in Kapitel 05 72 Titelgruppe 77 Ausgaben des Landes in Höhe von 1,064 Millionen Euro vor. Diese sind bestimmt für einen Investitionskostenzuschuss für die sicherungsbedingten Mehrausgaben sowie für die Gewährung einer Zuwendung zur Reduzierung des täglichen Kostensatzes. Die Berechnung des Ansatzes geht von einem Platzbedarf von sechs bis zehn Plätzen und einer Zuwendung von bis zu 90 Euro pro Platz und Tag aus.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 26 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)
Durch die nationale Modulation stehen in Niedersachsen jährlich ca. 10 Millionen. Euro zur Verfügung. 2003 wurden von diesen Mitteln nur 8,4 Millionen. Euro mit insgesamt 4 217 Anträgen gebunden. Davon abzuziehen sind die Beträge, die auf das Abstockungsprogramm in der Schweinemast entfielen, da dieser Programmteil durch die EU-Kommission nicht notifiziert wurde. Nicht ausgeschöpfte Beträge sollten auf das Haushaltsjahr 2004
übertragen werden. Die Landesregierung hatte nach der Regierungsübernahme das Programm zur Verwendung der Modulationsgelder mit Hinweis auf den fortgeschrittenen Verfahrensstand weitgehend von der Vorgängerregierung übernommen, ohne eigene Akzente zu setzen.
Ausweislich des Entwurfs des Hauhaltsplanes für 2004 wird die Förderung auch im nächsten Jahr nicht umgestaltet. Finanziert werden sollen, wie im Vorjahr, die Förderung von Mulchverfahren im Ackerbau, die umweltfreundliche Gülleausbringung, die Anlage von Blühflächen auf Stilllegungsflächen und im Landkreis Wolfenbüttel auch Blühstreifen außerhalb von Stilllegungsflächen. Lediglich das Schweineabstockungsprogramm entfällt aufgrund der Vorgabe aus Brüssel.
Damit verzichtet die Landesregierung bewusst darauf, das Programm stärker an den Bedürfnissen der niedersächsischen Landwirtschaft auszurichten. Sie nimmt das Risiko in Kauf, dass die Mittel erneut und in verstärktem Maße nicht vollständig abgerufen und damit den niedersächsischen Betrieben nicht zugute kommen werden. Eine Lösung könnte sein, das Programm entsprechend den Vorgaben durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (PLANAK) um die Förderung einer tiergerechten, aber arbeitsaufwändigeren Auslaufund Weidehaltung in der Rinderhaltung zu erweitern, wie es auch der Kreislandvolkverband Wesermarsch gefordert hat.
1. Welche Modulationsmittel stehen 2004 einschließlich der nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Vorjahr tatsächlich zur Verfügung?
2. Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, das Verwendungsprogramm nicht besser an die Bedürfnisse der niedersächsischen Betriebe anzupassen?
3. Warum verzichtet sie darauf, die in Niedersachsen verbreitete und durch die Entwertung des Grünlandes besonders benachteiligte Weidehaltung im Rinderbereich mit Modulationsmitteln zu fördern?
Der Abgeordnete Klein kritisiert die Umsetzung der nationalen Modulation in Niedersachsen, obwohl sie hier vorbildlich abgewickelt wurde. Wenn 9 Millionen Euro zur Verfügung stehen und Anträge gestellt über ein Volumen von ca. 7 Millionen Euro gestellt werden, dann entspricht das fast einer Punktlandung. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass in keinem anderen Bundesland diese nationale Modulation so zügig umgesetzt wurde wie hier bei uns. Denn es ist und bleibt unsere Absicht, diese Modulationsgelder so schnell wie
Widersprechen möchte ich dem Abgeordneten Klein auch an einer anderen Stelle. Da die Modulationsmittel im Jahr 2003 nicht vollständig ausgeschöpft wurden, bleibt uns für das Jahr 2004 ein kleiner Gestaltungsspielraum, den wir insbesondere auch im Hinblick auf die Reform der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nutzen wollen. Modulationsmittel sollen also nicht verfallen. Vielmehr wollen wir sehr schnell mit Hilfe der Modulation auf Veränderungen der GAP reagieren. Mit welchen Maßnahmen wir uns im Jahr 2004 neu engagieren werden, ist deshalb noch nicht entschieden, und es besteht auch keine Notwendigkeit, jetzt schon das neue Programm für das Antragsverfahren im Frühjahr 2004 zu präsentieren, wenn in anderen Bundesländern noch nicht einmal das Antragsverfahren 2003 abgeschlossen ist.
Zu 1: Da aufgrund der Agrarreform ab dem Jahr 2004 der EU-Kofinanzierungssatz für Agrarumweltprogramme auf 60 % steigen wird, verringert sich das jährlich auszahlungsfähige Fördervolumen aus der Modulation von 11 Millionen Euro auf 9,2 Millionen Euro. Durch das Antragsverfahren aus diesem Jahr werden wahrscheinlich 7 Millionen Euro gebunden, sodass im nächsten Jahr für neue Maßnahmen die Differenz in Höhe von 2,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen wird.
Zu 2: Wie bereits ausgeführt, werden wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten das NAUProgramm anpassen. Im Übrigen war das Programm den Bedürfnissen angepasst, sonst wäre nicht schon im ersten Ansatz soviel Geld gebunden worden.
Zu 3: Wie der Abgeordnete Klein selbst schreibt, ist die Weidehaltung in Niedersachsen weit verbreitet. Deshalb würde eine solche Fördermaßnahme insbesondere im Nordwesten auf sehr großes Interesse stoßen. Das zur Verfügung stehende Mittelvolumen aus der Modulation würde für eine solche Maßnahme bei weitem nicht ausreichen.
Außerdem wird in Niedersachsen die extensive Grünlandnutzung bereits gefördert. Die Maßnahme B aus dem NAU ist sogar mit 4,5 Millionen Euro Auszahlungsvolumen pro Jahr die zweitgrößte Agrarumweltmaßnahme in unserem Land. Unbe
rücksichtigt bleiben bei dieser Gewichtung noch die vielen Grünlandschutzprogramme aus dem Umweltministerium.
Der Einstieg in eine solche Fördermaßnahme, wie es der Abgeordnete Klein vorschlägt, würde nicht nur die finanziellen Möglichkeiten des Landes übersteigen. Es würden außerdem alle anderen Maßnahmen nicht realisiert werden können und zu einer krassen förderpolitischen Benachteiligung z. B. des Ackerbaus führen. Eine solche Ungleichbehandlung wollen wir möglichst vermeiden.
Die Städte Meppen und Haren planen an der Ems in unmittelbarer Nähe des Industriegebietes Hüntel/Emmeln den Bau des interkommunalen Hafens „Euro-Hafen Emsland-Mitte“. Eine Entwicklungs- und Baugesellschaft für das Projekt wurde Ende März dieses Jahres vom Landkreis Emsland und den Städten Meppen und Haaren gegründet.
Zur Realisierung des Vorhabens, dessen voraussichtliche Kosten der Landrat des Landkreises Emsland mit 10 Millionen Euro angibt, beabsichtigt die Entwicklungs- und Baugesellschaft, sich um Fördermittel des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union zu bemühen.
Der ebenfalls geplante Stichkanal zur Anbindung des geplanten Hafens an die Ems würde (zumindest teilweise) durch ein seitens der Landesregierung bereits gemeldetes Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union verlaufen müssen.
Ferner wäre mit dem „Wesuweer Brook“ ein Gebiet unmittelbar vom geplanten „EuroHafen Emsland-Mitte“ betroffen, das nach Auffassung der Umweltverbände die Kriterien (IBA-Kriterien) zur Ausweisung als Schutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie erfüllt. In ihrem ergänzenden Mahnschreiben an die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie vom 3. April 2003 führt die Europäischen Kommission den „Wesuweer Brook“ als Gebiet auf, das ihrer Auffassung nach gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt werden muss. In seinem Urteil vom 19. Mai 1998 (C 3/96) wertet der EuGH die IBA-Liste der europäischen Vogelschutzverbände als geeignetes Erkenntnis
material für die Auswahl von Vogelschutzgebieten; das Bundesverwaltungsgericht stellt für die nach diesem Urteil veröffentlichte Neufassung der IBA-Liste ausdrücklich nichts Abweichendes fest (4 A 15.01). Ferner stellt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. November 2002 (BVerwG 4 A 15.02) klar, dass ein Bundesland das Bestehen eines „faktischen Vogelschutzgebietes“ nicht dadurch ausschließen kann, dass es das Gebietsauswahlverfahren für beendet erklärt.
1. Wie beurteilt sie die Realisierungschancen des Hafen-Projektes angesichts der Schutzwürdigkeit des Gebietes „Wesuweer Brook“?
2. Wie beurteilt sie vor dem Hintergrund der oben genannten Urteile des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichtes den von der EUKommission geforderten Schutz des „Wesuweer Brook“ nach der EU-Vogelschutzrichtlinie?
3. Wie beurteilt sie angesichts der Forderung der EU-Kommission nach Schutz des „Wesuweer Brook“ als EU-Vogelschutzgebiet die Möglichkeit, Fördermittel der EU zum Bau des „Euro-Hafens Emsland-Mitte“ einzuwerben, obwohl ein erheblicher Eingriff in das Gebiet als sehr wahrscheinlich anzunehmen ist?
Die Städte Haren (Ems) und Meppen beabsichtigen, im Bereich der Industriegebiete „Hünteler Sraße“ und „Industriegebiet nördlich vom Kraftwerk Meppen“ eine Fläche für die Anlage eines Hafens zu nutzen. Es handelt sich hierbei um den Bau eines Stichkanals mit einem Wendebecken und einer Hafenumschlagsfläche. Für das geplante Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß NWG mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Außerdem ist für das Planfeststellungsverfahren eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bezüglich des gemeldeten FFH-Gebietes Nr. 13 „Ems“ durchzuführen.
Die Europäische Kommission hat in ihrem ergänzenden Mahnschreiben vom 3. April 2003 zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland u. a. das in der Nähe des geplanten Vorhabens liegende IBA-Gebiet „Wesuwer Brook“ angesprochen. Die Kriterien für die Festlegung eines IBA-Gebietes sind jedoch - auch nach Auffassung der Kommission - nicht deckungsgleich mit denen für die Ausweisung eines Europäischen Vogelschutzgebietes.