2. Sollen Angebote der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit, Beratungsangebote und ambulante Hilfen zukünftig kostenpflichtig werden, und wie will die Landesregierung dies erreichen?
3. Sollen die Hilfen für junge Volljährige zukünftig davon abhängig sein, dass sie bereits vor der Volljährigkeit begonnen wurden und längstens bis zum 21. Lebensjahr dauern?
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sind verschiedene Verfahren der Kostenheranziehung für die Nutzer der Leistungen vorgesehen. Neben pauschalierten Teilnahmebeträgen – beispielsweise in der Jugendarbeit – kann für andere Hilfearten - z. B. in der Heimerziehung - eine Kostenheranziehung auf der Grundlage des Individualeinkommens der Personensorgeberechtigten durchgeführt werden. In den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat der Gesetzgeber im Jahre 1990 einige Hilfeformen von der Möglichkeit der Kostenheranziehung ausgeklammert, beispielsweise ambulante Hilfen zur Erziehung und Beratungsangebote.
Die Kinder- und Jugendhilfe gehört zu den wichtigsten, aber auch finanzaufwendigsten Leistungen im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Im Jahr 2001 wurden in Niedersachsen fast 1,5 Milliarden Euro für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgebracht – gegenüber 900 Millionen Euro im Jahre 1992. Die Niedersächsische Landesregierung hat vor dem Hintergrund dieser drastischen Ausgabensteigerung die bayerische Bundesratsinitiative zur Novellierung des SGB VIII unterstützt, die u. a. eine Klarstellung zur Anrechenbarkeit des Kindergeldes bei der Kostenheranziehung enthält. Daneben hat Niedersachsen einen eigenen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der den Kommunen die Möglichkeit der Erhebung von Teilnahmebeiträgen für Beratungsangebote und für therapeutische Leistungen im Rahmen ambulanter Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche eröffnet.
Ziel dieser Vorstöße ist es, die Kostenfreiheit der Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für die bedürftigen Familien zu erhalten und die übrigen Familien nach ihren finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten heranzuziehen. Eine generelle Kostenfreiheit für bestimmte Maßnahmen ist vor dem Hintergrund der massiven finanziellen
Zu 1: Im Bundesrat sind Gesetzesanträge zur Änderung der Vorschriften zur Kostenheranziehung im Bereich des § 90 sowie der §§ 91ff. SGB VIII eingebracht worden. Änderungen des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes oder des Jugendförderungsgesetzes sind derzeit nicht beabsichtigt.
Zu 2: Im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ist schon heute die Erhebung von Teilnahmebeiträgen möglich (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII). Diese Möglichkeit soll auf Beratungsangebote nach §§ 17, 18, 28 SGB VIII sowie auf therapeutische Leistungen im Rahmen ambulanter Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen gemäß 35 a SGB VIII ausgedehnt werden. Die entsprechenden Gesetzesinitiativen sind Teil einer neuen bayerischen SGB VIII-Novelle bzw. eines niedersächsischen Änderungsantrages im Bundesrat. Diese Anträge wurden im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch“ eingebracht.
Seit der Regierungsbildung der jetzigen Landesregierung bereitet der Umweltminister in großem Stil die Umorganisation seines Ministeriums vor. Neben vielen anderen Maßnahmen hat Minister Sander eine Abteilung „Energie, Atomaufsicht, Strahlenschutz“ gebildet. In einer Empfehlung der EU wird es schon als problematisch angesehen, diese beiden Aufgaben in einem Ministerium zu verankern. Alle übrigen Bundesländer haben deshalb die Bereiche Atomaufsicht und Energiepolitik mittlerweile zwei Ministerien zugeordnet. Eine Zusammenführung in einer Abteilung wird von Fachleuten presseöffentlich als „unverantwortlich“ bezeichnet. In den letzten Tagen wurde nun der zukünftige Leiter der Abteilung bekannt. Es handelt sich um den bisherigen Leiter des Referats Energiepolitik,
2. Warum riskiert der Umweltminister gegen EU-Empfehlung und Fachmeinung eine für die Atomaufsicht „unverantwortliche“ Interessenskollision?
3. Welche Qualifikationen für die Leitung der Atomaufsicht kann der designierte Abteilungsleiter nachweisen?
In ihrem Bericht zum „Übereinkommen über nukleare Sicherheit“ für die Zweite Überprüfungstagung im April 2002 hat die Bundesregierung zur erforderlichen Aufgabentrennung bei Überwa
chung und Nutzung der Kernenergie folgendes festgestellt: „Soweit die Aufgabenerfüllung der Bereiche der Kernenergieaufsicht und Energiewirtschaftsförderung innerhalb eines Ministeriums verankert sind, wird die Trennung durch die Zuständigkeit jeweils eigenständiger Organisationseinheiten gewährleistet.“
Zu 1 und 2: Die Bereiche Energiepolitik und Kernenergieaufsicht bleiben als Referate eigenständige Organisationseinheiten. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.
1 Flecken Harsefeld Stade Der Flecken Harsefeld will am 15.09.2002 einen Öko- und Staudenmarkt im Rahmen ihres Stadtmarketings veranstalten. Ziel ist die Förderung der Akzeptanz durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
2 Gemeinde Anderlingen Rotenburg (Wümme) Auf dem Grundstück des URLA-Zentrums in Ohrel sollen die Freiflächen des pädagogischen Museums als Sinnes- und Erlebnispark gestaltet werden.
3 Gemeinde Apen Westerstede Durch verschiedene Bürgerprojekte u. a. Erstellung eines Ortsführers "Nachhaltiges Apen", soll der Agenda-Prozess in der Gemeinde gestärkt werden
4 Gemeinde Ganderkesee Oldenburg Mit Hilfe des Regionalen Umweltzentrums sollen die bereits durch das Energiesparprojekt erworbenen Erfahrungen ausgewertet und in die neu zu motivierenden Interessengruppen transportiert werden.
5 Gemeinde Ganderkesee Oldenburg Es sollen InterviewerInnen so genannte Küchentischgespräche mit BürgerInnen aus dem Nordbereich der Gemeinde Ganderkesee führen. Ziel ist Verstärkung des Wir-Gefühls, Vernetzung von Bürgerinteressen, die Ermittlung was "gut läuft" und was "missfällt"
6 Gemeinde Hude Oldenburg Baumpflanzaktion unter Teilnahme internationaler Jugendgruppen, um Systematik und rechtliche Rahmenbedingungen zum Themenkreis "Eingriff in die Natur/ Ausgleich für die Natur" zu vermitteln
7 Gemeinde Hude Oldenburg Im gesamten VBN-Gebiet können Erwachsene an diesem Tag den ÖPNV zum halben Preis nutzen. Diese Aktion fördert und verstärkt die Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs
8 Gemeinde Neuenkirchen Auftaktveranstaltung am 27.04.2002 um Bevölkerung für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Region zu sensibilisieren, ihr Gelegenheit zu geben, über Ideen und Umsetzungskonzepte zur nachhaltigen Entwicklung zu diskutieren und sich zu beteiligen.
9 Gemeinde Worpswede Osterholz In der Gemeinde Worpswede haben sich 7 Agendagruppen gebildet, die die verschiedensten Projekte umsetzen. In diesem Jahr stehen dabei die Öffentlichkeitsarbeit (Agenda- Themenkalender) und die Errichtung eines Naturlehrpfades im Vordergrund.
10 Gemeinde Worpswede Osterholz In der Gemeinde Worpswede haben sich 7 Agendagruppen gebildet, die die verschiedensten Projekte umsetzen. In diesem Jahr werden die Projekte wie u.a. Öffentlichkeitsarbeit (Agenda- Themenkalender) und die Errichtung eines Naturlehrpfades fortgeführt.
11 Landkreis Aurich Aurich Es werden typische Pflanzenarten und -gesellschaften der heimischen Niedermoorlandschaften nachgezogen, um der interessierten Öffentlichkeit und den Schülern den Wert und die Bedeutung der Flora näher zu bringen