jeder Bürger, dem das Betreten der freien Natur und Landschaft erlaubt ist, wenn er in Wald und Flur Erholung und Ausgleich sucht, die Natur genießen möchte. Genauso wie jeder Bürger ist auch ein Biotopkartierer verpflichtet, keine Schäden in der freien Natur und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu hinterlassen. Im Innenbereich liegende Flächen oder etwa durch Zäune klar abgegrenzte Grundstücke und Gärten werden Naturschutzfachleute auch heute schon nicht ohne Einverständnis der jeweiligen Grundstückseigentümer betreten. Auch hier besteht kein Regelungsbedarf.
Den meisten Kommunen in Niedersachsen stehen Kopien der Daten der Katasterverwaltung zur Verfügung. Es wäre so möglich, alle Grundstückseigentümer schriftlich - unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen - über Vorhaben der Naturschutzbehörden zu informieren, der Verwaltungsaufwand gerade bei großflächigen Untersuchungen wäre jedoch wegen der Vielzahl der Grundstückseigentümer enorm. Die Katasterverwaltung, die bei der Festlegung ihrer trigonometrischen Bezugspunkte ebenfalls großflächig Grundstücke betreten muss, führt keine schriftliche Vorabinformation der betroffenen Grundstückseigentümer durch. Ein solches Verfahren wäre schon deshalb nicht praktikabel, weil vor den Arbeiten nicht genau abzuschätzen ist, welche Grundstücke im Einzelnen betreten werden müssen. Dies gilt auch für naturschutzfachliche Untersuchungen, bei denen es häufig ausreichend ist, Flächen vom Weg oder vom Ackerrand aus zu beurteilen.
1. Mit welchem zusätzlichen Arbeits- und Kostenaufwand rechnet die Landesregierung bei den Gemeinden, die die auf ihrem Gebiet von naturschutzfachlichen Arbeiten „betroffenen“ Grundstückseigentümer ermitteln, bzw. bei den Naturschutzbehörden, die diese Ermittlungen veranlassen und die „betroffenen“ Grundstückseigentümer schriftlich informieren sollen?
2. In welchem Umfang ist die Arbeit des ehrenamtlichen und verbandlichen Naturschutzes bzw. die Mitarbeit von Ehrenamtlichen bei behördlichen Naturschutzuntersuchungen von dem „Betretens-Erlass“ des Umweltministeriums betroffen?
3. In welchen anderen Fachgesetzen wird den Vollzugsbehörden ein Betretungsrecht für private Grundstücke eingeräumt, und gibt es zu den einzelnen Gesetzen Regelungen, die das Betreten von Grundstücken im Rahmen behördlicher Untersuchungen vergleichbar regeln?
Der Erlass vom 22. Juli 2003 richtet sich an die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung und wurde den kommunalen Spitzenverbänden zur Anwendung empfohlen. Die Landesregierung will Umwelt- und Naturschutz mit den Menschen betreiben. Der Erlass will durch vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung dienen und die reibungslose Arbeit der zuständigen Behörden sicherstellen. Nach dem Erlass sollen ortsansässige Grundeigentümer vor der naturschutzbehördlichen Durchführung von Bestandserfassungen und Biotopkartierungen, zu denen ein Betreten von Grundstücken erforderlich ist, schriftlich über die anstehenden Untersuchungen unterrichtet werden. Vertragsnehmer der Behörden sollen sich entsprechend verhalten.
Zu 1: Der Erlass geht davon aus, dass sich die zuständigen Dienststellen auf möglichst einfachem Wege über die ortsansässigen Grundeigentümer informieren. Die staatlichen Naturschutzbehörden verfügen über die Möglichkeit des Zugriffs auf allgemeine Liegenschaftsdaten. Erhebungen bei Gemeinden sind nur in eng begrenzten Fällen erforderlich. Da auch die Zahl der Grundstücke, die zur Untersuchung betreten werden müssen und nicht allgemein zugänglich sind, nicht vorliegt, können Angaben zum Arbeits- und Kostenaufwand nicht gemacht werden.
Zu 2: Der ehrenamtliche und verbandliche Naturschutz ist nur berührt, soweit die Naturschutzuntersuchungen im Rahmen der zwischen Verwaltung und Verbänden abgeschlossenen Verträge durchgeführt werden.
Zu 3: Außerhalb des Naturschutzrechts wird in einer Reihe von Fachgesetzen den Vollzugsbehörden ein Betretungsrecht für private Grundstücke eingeräumt (siehe z. B. § 70 Abs. 2 des Bundes- berggesetzes, § 18 der Niedersächsischen Bauord- nung, § 29 Abs. 2 der Gewerbeordnung). Das Gleiche gilt - unter ergänzenden Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (hier ist nach § 117 Abs. 2 des Niedersächsi- schen Wassergesetzes im Falle einer Gewässer- schau der Schautermin in den Gemeinden ortsüb- lich bekannt zu machen) und nach § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Vermessungswesengesetzes (hier soll das Betreten Betroffenen angekündigt
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), hat seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, über eine Erhöhung der Erbschaftsteuer zu diskutieren (Handelsblatt, 21. August 2003). Böhmer wird mit folgenden Aussagen zitiert:: „Wir sind eine recht wohlhabende Gesellschaft geworden, wo immer größere Vermögen auf immer weniger Kinder vererbt werden. Das ist schon ein Problem“ und „Erben von Handwerksbetrieben dürfen sich nicht verschulden müssen, um das Erbe anzutreten“.
Anlass für die Äußerung Böhmers ist die Ankündigung der rot-grünen Landesregierung aus Schleswig-Holstein, im Herbst einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der die Bewertung von Immobilien stärker am Verkehrswert orientiert. Dadurch würden die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer entsprechend steigen.
2. Wird sie sich an einer Debatte zur Erhöhung der Erbschaftsteuer, sobald eine Bundesratsinitiative vorliegt, ebenso wie der Ministerpräsident aus Sachsen-Anhalt konstruktiv beteiligen?
3. Teilt sie die Auffassung, dass angesichts der Finanzlage der Länder und insbesondere der des Landes Niedersachsen große Nachlässe höher besteuert werden sollten?
Zu 1: Die Landesregierung teilt die in Ihrer Anfrage zitierte Aussage des Herrn Ministerpräsidenten Böhmer, mit der dieser darauf hinweist, dass in Zukunft umfangreiches Vermögen von einer Generation auf die andere übertragen wird. Dies ist ein allseits bekanntes Faktum.
Ebenso teilt die Landesregierung die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten, dass die Erbschaftsteuer das Vererben von Handwerksbetrieben nicht
behindern darf. Wie im Koalitionsvertrag nachzulesen ist, setzt sich die Koalition für den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen bei Unternehmensübergängen und -weiterführungen auch bei der Erbschaftsteuer ein.
Zu 2: Die Landesregierung wird sich wie bisher im Bundesrat und seinen Ausschüssen an Debatten über Bundesratsinitiativen beteiligen. Debattenbeiträge dieser Landesregierung sind immer konstruktiv.
Am 10. Juni begann Ministerpräsident Wulff seine Werbeaktion für die Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in Niedersachsen. In einer konzertierten Aktion sollte durch Telefonate und persönliche Besuche in Betrieben und Behörden die Ausbildungsbereitschaft gesteigert werden. Bereits am 12. Juni, also zwei Tage später, ließ der Ministerpräsident vermelden, dass die Erfolgsquote seiner Anrufe bei 20 % liege. Diese Quote hätte, hochgerechnet auf die 10 000 bisher nicht ausbildenden Betriebe, 2 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zum Ende der Telefonaktion bedeutet. Am 24. Juni teilte Wirtschaftsminister Hirche mit, dass 800 von 5 800 befragten Betrieben die Schaffung eines Ausbildungsplatzes erwägen.
Am 16. Juli teilte die Landesregierung mit, am Ende der Telefonaktion seien 400 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen worden. Zwischenzeitlich hatte die FDP-Fraktion am 7. Juli in der Presse mitteilen lassen, dass auch dort ein Ausbildungsplatz geschaffen wird. Nachfragen bei der FDP-Fraktion Ende August ergeben, dass dort kein Ausbildungsplatz ausgeschrieben oder eingerichtet worden ist.
1. Kann sie die letztgenannte Zahl von 400 zusätzlichen Ausbildungsplätzen als Ergebnis ihrer Telefonaktion bestätigen? Wenn ja, wo wurden die 400 Stellen geschaffen?
2. Warum hat sie die Öffentlichkeit in den letzten Monaten offensichtlich mit weit überhöhten Erfolgszahlen über ihre Telefonaktion unterrichtet?
3. Wie beurteilt sie den Vorgang, dass die FDP-Landtagsfraktion im Rahmen der Telefonaktion die Schaffung eines Ausbildungsplatzes meldet und diesen dann aber nicht einrichtet und dass auch die Fraktionen von CDU und SPD keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen?
Die anhaltend schlechte Konjunktur, die zögerlichen Reformansätze der Bundesregierung und der Vertrauensverlust in der Wirtschaft wirken sich auch auf die Zahl der von der Wirtschaft zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze aus. Nachdem im Frühjahr diesen Jahres Prognosen aus der Halbjahresbilanz der Arbeitsverwaltung ergeben hatten, dass im Jahr 2003 bei einer nahezu konstant bleibenden Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen weiter abnehmen wird, hatte die Niedersächsische Landesregierung eine ressortübergreifende Projektarbeitsgruppe eingesetzt und beauftragt, Handlungsvorschläge zu erarbeiten, um dieser Entwicklung entgegenwirken zu können. Schon im Mai hat die Landesregierung die von der Projektarbeitsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen verabschiedet, die in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und der Arbeitsverwaltung umgesetzt werden.
Weil nach den Unterlagen der Industrie- und Handelskammern fast 10 000 Betriebe in Niedersachsen zurzeit nicht ausbilden, obwohl sie die entsprechende Berechtigung besitzen, hat die Landesregierung neben weiteren Maßnahmen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag (NIHK) und der Arbeitsverwaltung eine Telefonaktion gestartet, um bisher nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe in Niedersachsen unmittelbar anzusprechen. Ziel dieser telefonischen Ansprache war und ist, die nichtausbildenden Betriebe zu bewegen, sich von einem Ausbildungsberater der Kammer zu allen Fragen und Ursachen, die einer Ausbildung entgegenstehen, beraten zu lassen, um auf diesem Wege Hemmnisse zu beseitigen und doch noch einen oder mehrere Ausbildungsplätze - gegebenenfalls im Verbund mit einem anderen Betrieb - zur Verfügung zu stellen. An dieser Telefonaktion war auch CallNiedersachsen, der Bürgerservice des Landes, beteiligt. In einer ersten Zwischenbilanz wurde festgestellt, dass rund 20 % der Betriebe, die noch keinen Ausbildungsplatz bereitgestellt hatten, bereit waren, ihre bisherige Entscheidung in einem Gespräch gemeinsam mit einem Ausbildungsberater zu überprüfen. Auf diesen ersten Zwischenerfolg hat Herr Ministerpräsident zutreffend hinge
wiesen. Die Berichterstattungen sowohl in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung als auch in der Braunschweiger Zeitung jeweils vom 13. Juni 2003 sind insoweit unmissverständlich und richtig. Wenn in der Kleinen Anfrage nun der Schluss gezogen wird, der Ministerpräsident hätte behauptet, in 20 % seiner Anrufe wären von den Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze zugesagt worden, stellt dies eine Verfälschung des Sachverhalts dar.
Eine vergleichbare Werbeaktion – mit Briefen und Betriebsbesuchen durch Kammervertreter – hat die Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen (VHN) gemeinsam mit dem Land auf den Weg gebracht.
Auch Herr Minister Hirche hat im Niedersächsischen Landtag am 26. Juni - nicht am 24., wie es in der Frage heißt - den damaligen Stand der Telefonaktion differenziert geschildert: „Niemand in der Landesregierung hat sich der Illusion hingegeben, dass wir etwa allein durch eine Telefonaktion die Ausbildungsplatzprobleme lösen können. (…) Wir haben nach heutigem Stand 5 800 Betriebe angesprochen, und davon wünschen 800 – ich sage: immerhin 800 – eine nähere Information. Hier besteht vielleicht sogar die Hoffnung - obwohl auch das nicht ausreicht -, dass dort Ausbildungsplätze entstehen. Das ist bei 9 300 fehlenden Plätzen noch nicht einmal ein Zehntel. Wir brauchen uns doch gar nicht darüber zu streiten, dass das zu wenig ist. Wir wollen mehr. Dieser Weg ist ein Teilbeitrag zum Erfolg, zu dem auch die ProAktiv-Zentren und die Aktivitäten der Kammern, ob Handwerks- oder Handelskammern, beitragen.“
Alle bisher genannten Zahlen zu den noch laufenden Aktionen sind Zwischenergebnisse. Erst nach dem Stichtag zur Bilanz des Ausbildungsjahres, dem 30. September 2003, wird es möglich sein, ein abschließendes Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligter festzustellen und mitzuteilen. Auch gegenwärtig ist noch viel Bewegung auf dem Ausbildungsstellenmarkt festzustellen, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Bilanzierung unmöglich ist.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Wie bereits ausgeführt, lässt sich ein abschließendes Ergebnis der Telefonaktion erst nach dem Stichtag feststellen.
Zu 2: Die in der Frage enthaltene Behauptung, die Öffentlichkeit sei falsch informiert worden, wird zurück gewiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3: Die Landesregierung enthält sich jeglicher Bewertung von Personalangelegenheiten der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Manfred Nahrstedt, Michael Albers, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Uwe Schwarz und Dörthe Weddige-Degenhardt (SPD)