Protocol of the Session on September 19, 2003

Die Brauwirtschaft beziffert die Absatzeinbußen bei Dosenbier mit 70 %. Die Branche geht davon aus, dass die Pfandregelung einen Rückgang des Gesamtbierabsatzes zwischen 4 und 7 % bewirkt. Die Verluste im Einwegbereich würden nur zu etwa 30 % durch den Anstieg beim Mehrweg kompensiert. Die Getränkedosenhersteller rechnen für das Jahr 2003 mit einem Umsatzrückgang von 50 %.

Nach Angaben der Behälterglasindustrie belaufen sich die Absatzrückgänge bei Einwegglasflaschen bei Bier auf 52 % und bei Wasser/Limonaden auf 73 %. In dem zurzeit noch nicht dem Pfand unterliegenden Fruchtsaftmarkt sei der Absatz von Einwegglasflaschen um 8 % und von Mehrwegglasfla

schen um 42 % rückläufig. Für die zuletzt genannte Entwicklung wird die von der Bundesregierung mit der Novelle der Verpackungsverordnung geplante Pfandbefreiung für die Konkurrenzverpackung Getränkekarton verantwortlich gemacht, die in diesem Bereich auch zu einer Verdrängung der Mehrwegflasche führe. Die Fruchtsaftindustrie verweist ebenfalls darauf, dass ein starker Einbruch beim Einwegglas erwartet wird, der sich dann auch negativ beim Mehrwegglas auswirkt.

Dagegen berichtet der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels von Zuwachsraten im Mehrweggeschäft von 30 bis 60 %. Die Zuwächse seien in allen Mehrweggetränkebereichen zu verzeichnen.

Zu 2: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bei der Prognos AG ein Gutachten über die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Pfandpflicht in Auftrag gegeben, welches aber noch nicht veröffentlich ist und auch den Länderministerien derzeit noch nicht vorliegt. Nach bereits bekannt gewordenen Informationen (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 6. September) werden in der Studie auf Bundesebene gesamtwirtschaftliche Umsatzverluste durch das Pfand je nach unterschiedlichen Szenarien von 580 Millionen bis 1,2 Milliarden Euro und ein Verlust von bis zu 9 700 Arbeitsplätzen prognostiziert. Die Ergebnisse wurden hierbei als Saldo der positiven und negativen ökonomischen Effekte durch das Pfand errechnet. Der ökologische Nutzen des Pfands wird als gering ausgewiesen.

Die Verluste werden insbesondere in der Getränkeund Verpackungsindustrie und ihren vor- und nachgelagerten Bereichen erwartet. Es ist davon auszugehen, dass Niedersachsen als bedeutender Standort der Behälterglasindustrie mit sechs Betrieben und als Werksstandort eines bedeutenden Getränkedosenherstellers sowie eines Verschlussherstellers überproportional betroffen ist. So erwartet die niedersächsische Glasindustrie in ihrer Branche und in vor- und nachgelagerten Bereichen einen Verlust von 1 200 Arbeitsplätzen. Bei den Dosenherstellern befinden sich weite Teile der Belegschaften in Kurzarbeit, sodass auch hier mit gravierenden Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden muss.

Eine vom Getränkefachgroßhandelsverband in Auftrag gegebene Befragung, die die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit der FU Berlin in den Branchen Getränkefachgroßhandel, Getränkeein

zelhandel, mittelständische Privatbrauereien und Mineralbrunnen durchgeführt hat, geht dagegen auf der Grundlage von hochgerechneten Stichproben von ca. 14 400 neu entstandenen Arbeitsplätzen nach Einführung des Pfands im ersten Halbjahr 2003 aus. Allein im Getränkefachgroßhandel seien 6 300 neue Arbeitsplätze entstanden. Weitere positive Arbeitsplatzeffekte werden bei freien Spediteuren und den Herstellern von Mehrweggetränkekästen, Kronenkorken und Etiketten erwartet.

Präzise Aussagen zu den Einflüssen des Einwegpfands auf das Steueraufkommen sind zurzeit nicht möglich. So ist zwar das Biersteueraufkommen in Niedersachsen in den Monaten Januar bis August 2003 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13,2 % gesunken, aber bestimmte Kompensationseffekte, die bei einer ganzheitlichen Bewertung einzubeziehen wären, sind nicht bezifferbar. Hierzu gehören z. B. der Umstieg der Verbraucher auf andere Getränke- und Verpackungsarten. Tendenziell kann aber davon ausgegangen werden, dass die Einführung des Pfands negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen in Niedersachsen haben wird. Dies wird durch die Ergebnisse der PrognosStudie unterstrichen. Gesamtwirtschaftliche negative Effekte führen zu entsprechenden Steuermindereinnahmen.

Zu 3: Vor dem Hintergrund einer für Getränkeindustrie und Handel unübersichtlichen Pfandpflicht und der damit verbundenen vielfältigen Schwierigkeiten wird im Zusammenhang mit einer so genannten Großen Novelle der Verpackungsverordnung auch immer wieder über eine Abgaben- bzw. Steuerlösung diskutiert, da bei einer Abgabe auf ein neu zu installierendes, kostenträchtiges Rücknahme- und Pfandsystem verzichtet werden kann und schon vorhandene, gut funktionierende Stoffströme nicht umgeleitet werden müssen. Die Einführung einer Steuer oder Abgabe stößt aber zugleich auf grundsätzliche Bedenken wegen der damit verbundenen höheren Abgabenlast. Da sich in naher Zukunft ohnehin ein Bedarf für eine grundlegende Novellierung der Verpackungsverordnung abzeichnet, hält die Landesregierung eine umfassende Diskussion der Beteiligten über eine ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähige Lösung der aufgetretenen Probleme für erforderlich. Hierbei sollten auch weitere ökonomische Instrumente wie Lizenzmodelle untersucht werden.

Anlage 15

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 20 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Genehmigungsrücknahme für Profiloberstufe in Peine-Vöhrum

Anfang des Jahres 2003 hat die Landesregierung eine Profiloberstufe für die BBS und die IGS Peine als Schulversuch genehmigt. In dieser Profiloberstufe sollten allgemein bildende Fächer mit dem Lehrstoff des Fachgymnasiums gekoppelt werden. Die Profiloberstufe hätte damit zu einem stärker berufsorientierten Lernen an der Oberstufe der IGS Peine beitragen können.

Obwohl die notwendigen Räume vorhanden sind und die geplante Profiloberstufe wegen der Arbeit in Klassenverbänden auch von den Personalkosten her vorteilhaft gewesen wäre, hat die Bezirksregierung Braunschweig der BBS Peine kurz nach Beginn des Schuljahres 2003/2004 telefonisch mitgeteilt, dass die Landesregierung die Genehmigung für den Schulversuch zurückziehen wolle.

Damit bleibt die IGS Peine zunächst ohne Oberstufe, obwohl sie inzwischen zur Sechszügigkeit angewachsen ist und obwohl viele Eltern ihre Kinder in der Erwartung dort angemeldet haben, dass sie an der IGS eine Oberstufe besuchen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat sie Anfang des Jahres die Profiloberstufe in Peine als Schulversuch genehmigt?

2. Aus welchen zwingenden pädagogischen Gründen will sie jetzt diese Genehmigung wieder zurückziehen, statt die Ergebnisse des Schulversuchs abzuwarten?

3. Auf welche Weise will sie eine Planungssicherheit für die betroffenen Schulen und für die Eltern gewährleisten, die ihre Kinder in der Erwartung an der IGS Peine angemeldet haben, dass sie dort auch die Oberstufe besuchen können?

Mit Datum vom 28. Januar 2003 hatte das Kultusministerium dem Landkreis Peine die Genehmigung für den Schulversuch „Fachgymnasium Wirtschaft mit Profiloberstufe“ an der BBS Peine in Kooperation mit der IGS Peine-Vöhrum erteilt.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten am 25.Juni 2004 hat der Gesetzgeber die bisherigen Strukturvorgaben für die Ge

staltung der gymnasialen Oberstufe und des Fachgymnasiums entscheidend geändert. Die Schwerpunkte, die in der gymnasialen Oberstufe ab dem 1. August 2005 zu bilden sind, unterscheiden sich deutlich von den berufsbezogenen Schwerpunkten des Fachgymnasiums. Zu den neuen Strukturvorgaben in dem Gesetz zählen auch der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bereits nach zwölf Schuljahren am Gymnasium im Gegensatz zum Erwerb nach dreizehn Schuljahren am Fachgymnasium sowie die Einführung des Zentralabiturs.

Aufgrund der neuen Strukturvorgaben ist die konzeptionelle Grundlage für den Schulversuch am Standort Peine-Vöhrum in dieser Form entfallen. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, die Genehmigung gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 22 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Niedersächsischen Schulgesetzes zu widerrufen.

Den Schülerinnen und Schülern der Integrierten Gesamtschule Peine-Vöhrum, die am Ende des 10. Schuljahrgangs den Erweiterten Sekundarabschluss I als Schulabschluss erwerben, entstünde im Falle der Widerrufung kein Nachteil, weil sie entweder das Fachgymnasium oder die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums am Standort Peine besuchen können. Das Fachgymnasium Wirtschaft würde sich im Falle des Widerrufs auf den in der Verordnung über die berufsbildenden Schulen festgelegten berufsbezogenen Schwerpunkt konzentrieren können.

Unter Beachtung der einschlägigen verfahrensrechtlichen Bestimmungen habe ich dem Landkreis Peine meine Absicht mitgeteilt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 1. Oktober 2003 gegeben. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich wegen des laufenden Verfahrens derzeit von weiteren Ausführungen in dieser Angelegenheit absehe.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Uwe Schwarz (SPD)

Stellt die neue Landesregierung die Zusammenlegung der Straßenbauverwaltung Northeim und Bad Gandersheim am Standort Bad Gandersheim in Frage?

Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Straßenbauverwaltung hatte die alte SPDgeführte Landesregierung am 14. März 2000 beschlossen, dass nach der Zusammenlegung der Straßenbauämter Bad Gandersheim und Northeim mit Wirkung vom 1. April 2000 der Amtssitz Bad Gandersheim wird. In diesem Zusammenhang wurden ferner der vorrangige Finanzierungsbedarf sowie der für die Unterbringung der Beschäftigten der Außenstelle Northeim in Bad Gandersheim erforderliche Bedarf an Renovierungs- und Umbaumaßnahmen anerkannt.

Voraussetzung ist, dass der bisher vom Finanzamt Bad Gandersheim benutzte Teil des Stiftsgebäudes durch Zusammenlegung des Finanzamtes in der Alten Gasse in Bad Gandersheim frei wird. Die Umbaumaßnahme für das Finanzamt scheint fristgerecht abgeschlossen zu werden.

Die Zusammenlegung der Straßenbauverwaltung in Bad Gandersheim trägt der Strukturschwäche der ehemaligen Kreisstadt Rechnung, die aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in den vergangenen Jahren folgende Behörden verloren hat: Regierungskasse, Staatshochbauamt, Landwirtschaftsschule, Eichamt, Kreissitz, Katasteramt, Gesundheitsamt, Zollschule, Kreisvolkshochschule und Kriminalpolizei. Dazu kommt der Verlust von mehreren hundert Arbeitsplätzen durch die 1997 ausgelöste Kurkrise, die bis heute nicht kompensiert werden konnte. Bad Gandersheim gehört bekanntlich zu den finanzschwächsten Gemeinden des Landes Niedersachsen. Der Kreistag des Landkreises Northeim hatte sich am 17. Oktober 1997 daher mehrheitlich im Rahmen der Neuordnung der Straßenbauverwaltung in einer Resolution für den Standort Bad Gandersheim ausgesprochen.

Nach Mitteilung des Gandersheimer Kreisblattes vom 27. August 2003 soll der niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Hirche (FDP) die Zusammenführung der Straßenbauverwaltung in Bad Gandersheim gestoppt haben. „Ich kann bestätigen, dass über den geplanten Ausbau des Amtes in Bad Gandersheim neu nachgedacht werden muss. Das bedeutet, dass die Außenstelle des Straßenbauamtes in Northeim vorerst bestehen bleibt und die Beschäftigten dort weiter arbeiten können“. Die Zeitung schreibt weiter, dass die neue Entscheidung gegen Bad Gandersheim aufgrund des maßgeblichen Einsatzes des Northeimer Bürgermeisters Irnfried Rabe (FDP) , des FDP-Kreisvorsitzenden und Staatssekretärs im niedersächsischen Umweltministerium, Dr. Christian Eberl, sowie des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDPLandtagsfraktion, Wolfgang Hermann, zustande gekommen ist.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Sind die o. a. Aussagen des Gandersheimer Kreisblattes zutreffend?

2. Können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verantwortlichen der Stadt unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes damit rechnen, dass die neue Landesregierung unter den ebenfalls im Vorspann genannten Kriterien den Beschluss der alten Landesregierung nicht infrage stellt?

3. Wann wird die Zusammenführung des Finanzamtes erfolgen, sodass die frei werdenden Räumlichkeiten für das Straßenbauamt zur Verfügung stehen?

Zu 1: Herr Minister Hirche ist in der Ausgabe des Gandersheimer Kreisblatts vom 27. August 2003 zutreffend zitiert worden.

Zu 2: Mit den Beschlüssen der Landesregierung vom 23. März 1999 und 14. März 2000 ist der Standort Bad Gandersheim festgelegt worden. Ferner wurde ein Umsetzungskonzept beschlossen, wonach neben dem bisherigen Straßenbauamtsgebäude Stiftsfreiheit 3 auch das Gebäude des Finanzamts Bad Gandersheim, Außenstelle Stiftsfreiheit 4, von der Straßenbauverwaltung genutzt werden soll. Die Mitarbeiter des Finanzamts, die bisher in diesem Gebäude untergebracht sind, sollen in einen noch fertig zu stellenden Anbau an das Haupthaus des Finanzamts in der Alten Gasse umziehen. Durch diese Maßnahme können sowohl sämtliche Mitarbeiter des Straßenbauamts als auch des Finanzamts Bad Gandersheim unter Verzicht auf Außenstellen untergebracht werden.

Aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung zur Haushaltskonsolidierung und der dadurch vom MW zu erbringenden Einsparungen war zu prüfen, ob die Finanzierung der Umbaumaßnahmen zur Unterbringung der Beschäftigten des Straßenbauamts Gandersheim im Dienstgebäude Stiftsfreiheit 3 und 4 hinreichend gesichert ist. Vor diesem Hintergrund ist die im Gandersheimer Kreisblatt zitierte Einschränkung von Herrn Minister Hirche zu verstehen. Da inzwischen Klarheit über die Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel besteht, wird das beschriebene Unterbringungskonzept realisiert.

Zu 3: Die Zusammenführung des Finanzamtes an dem Standort Alte Gasse wird voraussichtlich im September 2004 – nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und Sanierung/Umbau des Hauptgebäudes – abgeschlossen sein.

Anlage 17

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 22 der Abg. Dorothea Steiner und Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Verwaltungsvervielfachung statt Verwaltungsvereinfachung: der Erlass des Umweltministeriums zum Betreten von Grundstücken bei Naturschutzuntersuchungen

In einer Pressemitteilung bzw. in seinem newsletter vom 1. September 2003 informiert das Umweltministerium über einen Erlass an die unteren Naturschutzbehörden des Landes zum Betreten von Grundstücken bei Naturschutzuntersuchungen. Anlass für diese Regelung sei, so Umweltminister Sander, dass sich in der Vergangenheit wiederholt Landwirte und andere Grundeigentümer darüber beschwert hätten, dass ohne ihr Wissen unbekannte Personen naturschutzfachliche Arbeiten durchgeführt hätten. Im newsletter heißt es: „Das Niedersächsische Umweltministerium hat daher die Naturschutzbehörden des Landes gebeten, sich vor Durchführung von Tier- und Pflanzenbestandserfassungen und Biotopkartierungen bei der zuständigen Gemeinde darüber zu informieren, wer in dem geplanten Gebiet Grundeigentum besitzt. Die betroffenen Eigentümer sollen dann unter Einhaltung einer angemessenen Frist von der Behörde vorab schriftlich über die anstehenden Untersuchungen, den Wortlaut des zugrunde liegenden Paragrafen 62 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie über Zweck und Zeitrahmen der Arbeiten unterrichtet werden.“ Privatpersonen und Landschaftspflegebüros, die im Auftrag der Behörden tätig werden, sollen durch entsprechende Vertragsklauseln verpflichtet werden, sich ebenso zu verhalten.

Im Erlass des NMU wird - korrekt - festgestellt, dass Grundstückseigentümer Vertragsnehmern den Zutritt zu ihren Grundstücken verweigern können und ihnen im Gegensatz zu Bediensteten der Behörden keine Zwangsmittel zur Verfügung stehen, um Betretungsrechte für Privatgrundstücke zu erzwingen. In den Fällen, in denen Vertragsnehmern oder auch ehrenamtlichen Kräften, die von den Naturschutzbehörden häufig zu Erfassungsarbeiten eingesetzt werden, der Zugang zu einem Grundstück verwehrt wird, müssten Kartierungs- und Biotoperfassungsarbeiten letztlich durch Behördenvertreter durchgeführt werden.

Die gängige Praxis, dass Tier- und Pflanzenbestandserfassungen und Biotopkartierungen in der freien Landschaft, im Außenbereich, durchgeführt werden, ohne die Grundstückseigentümer zu informieren, lässt sich allein dadurch rechtfertigen, dass sich die Naturschutzfachleute nicht wesentlich anders verhalten als

jeder Bürger, dem das Betreten der freien Natur und Landschaft erlaubt ist, wenn er in Wald und Flur Erholung und Ausgleich sucht, die Natur genießen möchte. Genauso wie jeder Bürger ist auch ein Biotopkartierer verpflichtet, keine Schäden in der freien Natur und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu hinterlassen. Im Innenbereich liegende Flächen oder etwa durch Zäune klar abgegrenzte Grundstücke und Gärten werden Naturschutzfachleute auch heute schon nicht ohne Einverständnis der jeweiligen Grundstückseigentümer betreten. Auch hier besteht kein Regelungsbedarf.