Protocol of the Session on December 14, 2007

ben, in Niedersachsen umsetzen würden, wären wir schon weiter.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mir liegt noch die Wortmeldung von der Abgeordneten Mundlos vor. Sie haben noch eine Redezeit von einer Minute. Eine Minute bekommen Sie noch dazu, weil Sie nach der Ministerin reden. Sie haben also insgesamt zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, man kann es so, wie Sie es gesagt haben, Herr Schwarz, einfach nicht im Raum stehen lassen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist ganz klar so, dass Sie die Maßnahmen, mit denen bereits vor den Maßnahmen, welche heute auf der Tagesordnung stehen, begonnen worden ist, sowie die Maßnahmen, die weiter fortgesetzt, ausgebaut und zusätzlich ergänzt werden sollen, negieren. Das kann nicht angehen. Wenn Sie unserem Antrag heute schon nicht zustimmen können, dann springen Sie doch bitte wenigstens über Ihren Schatten und stimmen Sie einer sofortigen Abstimmung zu, damit diese Landesregierung

zügig weiterarbeiten kann, damit wir zugunsten der Kinder agieren können und eben keine Zeit durch Wahlkampf verstreichen lassen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zuerst stimmen wir über die Punkte 27 und 28 ab.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3165 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das Erste war die Mehrheit.

Nun zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses entfernt sich inhaltlich am weitesten vom Ursprungsantrag. Über sie ist daher gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung zuerst abzustimmen. Nur bei ihrer Ablehnung wäre dann über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abzustimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29.

Die Fraktionen von CDU und FDP haben sofortige Abstimmung beantragt. Ich frage zunächst aber, ob jemand die Ausschussüberweisung beantragt. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion der SPD Ausschussüberweisung beantragt. Das sind mehr als 30 Stimmen. Damit kommen wir jetzt zur Ausschussüberweisung.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das waren drei Stimmen!)

- Bitte melden Sie sich noch einmal, damit die CDU weiß, dass Sie Ausschussüberweisung beantragen! - Es wird also Ausschussüberweisung beantragt.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 4344 wird bei der Überweisung jetzt gleich mit einbezogen. Mit den Vorlagen sollen sich federführend der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der Ausschuss für Inneres und Sport befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 30: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts Gesetzentwurf der Landesregierung

Drs. 15/4090 Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Inneres und Sport

Drs. 15/4305 neu Schriftlicher Bericht

Drs. 15/4329 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4346 dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Für ein zukunftsorientiertes Glücksspielrecht in Deutschland - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4293

Die Beschlussempfehlung geht nunmehr dahin, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4090 mit Änderungen und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 4293 unverändert anzunehmen.

Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen liegt Ihnen in der Drucksache 4329 vor. Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Herr Althusmann von der CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 ist das Thema Glücksspiel in Deutschland und in den Bundesländern wahrhaft in Bewegung gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern bei dieser Entscheidung quasi ins Stammbuch geschrieben, dass das staatliche Glücksspielmonopol nur dann über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus Bestand haben kann, wenn es konsequent an der Spielsuchtprävention ausgerichtet wird. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat für viel Diskussion gesorgt. Über den richtigen Weg wurde sehr lange kontrovers diskutiert. Es wurde auch über unterschiedliche Wege zu dem angestrebten Ziel gesprochen, etwa über einen dualen Staatsvertrag und auch über andere Fragen. Letztendlich ist es aber unter der Federführung Niedersachsens und unseres Niedersächsischen Ministerpräsidenten gelungen, in intensivsten Beratungen zwischen allen Bundesländern

einen neuen Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg

zu bringen, der die Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland entscheidend prägen wird.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag schafft durch die konsequente Ausrichtung auf die Suchtprävention die Voraussetzung dafür, dass das staatliche Glücksspielmonopol auch zukünftig in den Bundesländern Bestand haben kann. Der Kollege Bode schmunzelt zwar, aber das ist letztendlich der entscheidende Punkt. Die Ministerpräsidenten

haben diesem Glücksspielstaatsvertrag zuge

stimmt, ihn unterzeichnet, und der Staatsvertrag wird noch in diesem Jahr in allen Länderparlamenten ratifiziert. 14 Länder haben bereits zugestimmt. Niedersachsen wird heute das 15. Bundesland sein, das zustimmt. Sachsen-Anhalt wird heute schließlich das 16. Bundesland sein, das diesem Staatsvertrag zustimmt. Dies ist, wie ich denke, ein guter Tag. Manche hätten vor einiger Zeit noch nicht darauf gewettet, aber letztlich ist es doch zu einem guten Ende gekommen.

Der Weg hin zu diesem Glücksspielstaatsvertrag war steinig, weil der Glücksspielmarkt international ein außerordentlich expandierender Markt ist und außerordentlich viel Geld für private Anbieter auf dem Spiel steht. Deshalb gab es zahlreiche Anzeigen in Tageszeitungen, diverse Gutachten von hochrangigen Juristen und diverse Veranstaltungen der privaten Glücksspiellobby - auch hier in Hannover -, die letztendlich alle ein Ziel hatten: Sie wollten zum einen informieren, sie sollten zum anderen aber den Glücksspielstaatsvertrag letztlich verhindern. Ich sage hier ganz deutlich: Dass sich die Bundesländer auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben, der auch rechtzeitig innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist in Kraft treten wird, ist letztlich auf eine große Kraftanstrengung aller zurückzuführen. Mein Dank gilt hier auch der FDP als Koalitionspartner.

Meine Damen und Herren, wir werden heute aber nicht nur den Glücksspielstaatsvertrag verabschieden, sondern auch das Niedersächsische Glücksspielgesetz sowie Änderungen zum Niedersächsischen Spielbankgesetz beschließen. Das ist notwendig, weil der Glücksspielstaatsvertrag nur den normativen Rahmen für das Glücksspiel setzt. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens bedarf ergänzender landesrechtlicher Regelungen. Entsprechend der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts werden wir zukünftig im niedersächsischen Glücksspielrecht noch mehr als bisher den Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Spiel

und den Schutz der Jugend vor dem Einstieg in diesen Bereich in den Mittelpunkt stellen können.

Daneben werden die bestehenden Regelungen des Lotteriegesetzes um ordnungsrechtliche Vorgaben insbesondere für die Vermittlung durch gewerbliche Spielvermittler und die Annahmestellen ergänzt, um die Funktionalität des Staatsmonopols im gesamten Bereich der Lotterien, der Ausspielung und der Sportwetten durchgängig sicherstellen zu können.

Wesentliche Punkte: Zukünftig wird das Glücksspiel in Deutschland strikt vom Staat reguliert. Die Regeln für Veranstaltung, Vermarktung und Vertrieb von Glücksspielangeboten sollen künftig sowohl für staatliche als auch für private Anbieter gelten. Die Möglichkeiten für Werbung für das Glücksspiel werden zukünftig deutlich einge

schränkt. Es wird ein unabhängiger gemeinsamer Fachbeirat von Suchtexperten für alle Länder eingesetzt. Neue Glücksspielangebote können nur noch genehmigt werden, wenn das Expertengremium die Auswirkungen auf die Bevölkerung untersucht und bewertet hat. Für als besonders gefährlich geltende Glücksspiele wird eine Identifikation der Spielerinnen und Spieler vorgesehen und andererseits dafür mit einem Sperrsystem ein wirkungsvoller Ausschluss von suchtgefährdeten oder bereits erkrankten Spielern gewährleistet. Offizielle Zahlen reden von etwa 200 000 suchtgefährdeten oder süchtigen Spielern in Deutschland. Inoffizielle Zahlen gehen mindestens von der doppelten Höhe aus.

Meine Damen und Herren, trotz aller Kritik, die es in den vergangenen Monaten an dem neuen

Staatsvertrag insbesondere aus europarechtlicher Sicht gegeben hat, bin ich der Überzeugung, dass das neue Gesetzeswerk den gerichtlichen Überprüfungen standhalten wird. Dennoch wollen die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP mit ihrem begleitenden Entschließungsantrag schon jetzt

sicherstellen, dass es bei der Fortentwicklung des Glücksspielrechts keinen Stillstand gibt.

(Beifall bei der FDP)

Es ist vor allem nach Abstimmung mit den anderen Bundesländern und unter engster Einbindung der EU-Kommission noch einmal zu überprüfen, ob es zugunsten der privaten Glücksspielanbieter, Lotterievermittler und entsprechender Vertriebsstellen in den kommenden Monaten und Jahren einen

Nachsteuerungsbedarf gibt. Zum Teil handelt es

sich ja um bewährte Strukturen, die seit Jahrzehnten ohne Beanstandung funktioniert haben.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Die heutige Verabschiedung des Glücksspiel

staatsvertrags ist übrigens auch wieder ein Beleg dafür, wie gut die Koalition von CDU und FDP hier in Niedersachsen funktioniert.

(Beifall bei der FDP)