Protocol of the Session on November 16, 2007

sungsgericht scheitern. Damit wäre der Petentin keineswegs geholfen.

Die derzeitige Situation kommt in der Stellungnahme zur Petition zum Ausdruck. Lassen Sie

mich zitieren: Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes - egal in welcher Form - und der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm werden

auch für den Netzausbau von Ganderkesee nach Sankt Hülfe in größerem Umfang Teilverkabelungen ermöglicht. - Insoweit wäre der Petentin schon ein Stück geholfen. Trotzdem verweise ich auf ein weiteres Zitat des Staatssekretärs, das im WeserKurier vom 13. November nachzulesen ist. Dort sagt er: „Wir werden das Planfeststellungsverfahren nicht einleiten, bevor wir das Erdkabelgesetz haben.“ - Meine Damen und Herren, so lange wird man warten müssen, bis man „Material“ oder „Berücksichtigung“ sagen kann.

Wir sagen „Material“, weil „Berücksichtigung“ die Festlegung wäre, dass Erdkabel verlegt werden müssten. Wir brauchen aber erst den rechtlichen Rahmen dafür. Der ist noch nicht abgesichert, wie auch Sie wissen. Wir hätten sehr wohl sagen können, die Petition wird im Zusammenhang mit der Gesetzesberatung bearbeitet, und wir lassen eine Stellungnahme noch ausstehen. Ich will aber darauf verweisen, dass die Petentin um eine baldmögliche Stellungnahme gebeten hat. Dem kommen wir gerne nach. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man nur „Material“ sagen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Ebenfalls zu dieser Eingabe hat jetzt Herr Dürr von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schwarz hat schon gesagt, dass es unter Umständen das Beste gewesen wäre, wenn wir auch diese Petition so wie alle anderen Petitionen, die noch im Umweltausschuss liegen, mit dem Gesetz abschließend im Dezemberplenum beraten hätten. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung „Material“ natürlich völlig richtig, weil damit auch diese Petition als Material für die Gesetzesberatung dienen kann.

Herr Kollege Janßen, Sie haben vorhin eine

durchaus richtige Bemerkung gemacht.

(Zuruf von Walter Meinhold [SPD])

Ich gehe nicht davon aus, dass es ein Versehen war. Ich will die Bemerkung noch einmal unterstreichen: Beim Thema Erdverkabelung muss

das Ziel mittelfristig eine Regelung auf Bundesebene sein. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Aber wir als Land haben durch das Gutachten der Technischen Universität Dresden im Auftrag des Bundesumweltministeriums, das wir auch im Umweltausschuss behandelt haben, einen schmalen - ich betone: einen sehr schmalen Rechtskorridor für die Möglichkeit, auf Landesebene eine eigene Regelung zu treffen, aufgezeigt bekommen.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Dazu haben wir ja einen Antrag ein- gebracht!)

Ich befürchte aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, dass im Wahlkampf, der zurzeit zwar langsam, aber sicherlich auch bei Ihnen anläuft, ein bisschen das Gefühl aufkommt, man müsste diesen Rechtsrahmen möglichst weit ausschöpfen und vielleicht sogar noch darüber hinausgehen. Ich befürchte - das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich -, dass Sie so weit gehen wollen, dass am Ende das, was wir auf der Landesebene machen, in die Verfassungswidrigkeit abgleitet. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir als FDP-Fraktion - das gilt auch für die CDU-Fraktion wollen ein rechtssicheres Gesetz, das am Ende auch vor den Gerichten Bestand hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Alles andere ist mit uns nicht zu machen. Wir wollen den Korridor, der uns aufgezeigt wurde, ausnutzen. Alles, was darüber hinausgeht, ist am Ende Wahlkampfgetöse und politisches Getöse, was den Menschen vor Ort nicht hilft

(Jürgen Lanclée [SPD]: Was hat das mit der Petition zu tun? - Weitere Zu- rufe von der SPD)

- meine sehr verehrten Damen und Herren, das sage ich ganz deutlich, weil ich aus der Region komme -, sondern nur Augenwischerei wäre.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Auch zu dieser Eingabe liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Zu der Eingabe 2051 hat sich Frau Leuschner von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein altes, oft schon im Plenum debattiertes Thema, aber dennoch aktuell: Der Erste Vorsitzende von Haus + Grund in Braunschweig beklagt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Er sagt, dass sie nicht bürgerfreundlich sei, dass sie zu höheren Kosten führe und dass die Verwaltungsgerichte höheren Belastungen ausgesetzt werden würden. Im Grunde genommen sagt er auch, dass gerade der Bereich des Abgabenrechts für die Mitglieder von Haus + Grund relativ wichtig sei.

Wir können uns dieser Stellungnahme nach wie vor nur anschließen. Das Thema ist auch jetzt noch aktuell. Die Braunschweiger Kolleginnen und Kollegen haben auch noch einmal Rücksprache gehalten.

Allerdings ist etwas anderes ein bisschen prekär - Haus + Grund hatte auch in der Anhörung gegen die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens Position bezogen -, nämlich dass diese Petition zwei Jahre der Bearbeitung durch einen Abgeordneten bedurfte. Das ist ein Unding. Man muss manchmal recherchieren, und das dauert manchmal etwas länger. Das betrifft jetzt nicht die gegenwärtigen Mitglieder des Innenausschusses. Es kann und darf aber nicht sein, dass eine Petition zwei Jahre lang vielleicht nur deshalb vor sich hindümpelt, weil sie nicht angenehm ist.

Wir sind für „Berücksichtigung“.

(Beifall bei der SPD)

Zu dieser Eingabe hat sich auch Herr Biallas zu Wort gemeldet. Er hat eine Restredezeit von 1:33 Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich bin nicht schuld; denn ich habe diese Eingabe von einem Kollegen übernommen, der vor geraumer Zeit aus dem Innenausschuss ausgeschieden ist. Dabei ist sozusagen die Bearbeitung - aus welchen Gründen auch immer - unterblieben.

Zweitens. An dem Sachverhalt ändert sich insofern nichts, als wir die Abschaffung der Widerspruchsverfahren erstens hier im Landtag beschlossen haben. Wir haben zweitens beschlossen, das zu

evaluieren. Das ist inzwischen erfolgt. Insofern ist in den Jahren 2005 bis 2007 diese Evaluierung erfolgt. Wir haben das Verfahren an einigen Stellen verändert.

Drittens. Selbst der Herr Präsident des Oberverwaltungsgerichtes, der sich offen als Genosse bekennt und vorher gesagt hat, die Verwaltungsgerichte würden unter der Last dieser Verfahren zusammenbrechen, hat vor Kurzem erklärt, dies sei eine Fehleinschätzung gewesen.

Alle Gründe, die sachlich geprüft wurden, sprechen also dagegen, dass über diese Petition vom Landtag mit „Berücksichtigung“ zu entscheiden ist.

Letzte Bemerkung. Seien Sie einmal froh, dass ich Sie im Ausschuss gebeten habe, aus Ihrer Sicht für „Berücksichtigung“ zu stimmen; denn Sie wollten das zuerst als Material überweisen. Dazu habe ich gesagt: Lassen Sie das bloß bleiben, und bleiben Sie bei Ihrer eigenen Haltung, geben Sie sie bloß nicht auf.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Das war ein sprachlicher Fehler!)

Das haben Sie gemacht. Herzlichen Glückwunsch! Aber ich bleibe bei unserer Haltung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Sigrid Leuschner [SPD]: Das stimmt nicht, Herr Biallas! Das ist eindeutig falsch!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

(Unruhe)

Ich bitte Sie darum, dass es hier leise wird, weil das nun etwas komplizierter ist.

Wir kommen zuerst zur Eingabe 3880, geplante Vertiefung der Elbe.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD mit dem Ziel „Berücksichtigung“. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen deswegen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, nämlich „Material“. Die Petenten

sollen ferner über die Sach- und Rechtslage informiert werden. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 4113, Aufnahme an der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule Wolfsburg.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Berücksichtigung“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Letzte war die Mehrheit.

Wir kommen deswegen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, nämlich „Sach- und Rechtslage“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 3588, Freileitungstrasse 380 kV von Ganderkesee nach Sankt Hülfe; hier: a) Trassenführung durch den Naturpark Wildeshauser Geest, b) Energieaspekte.

Hierzu liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf „Berücksichtigung“ vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses: „Material“, im Übrigen Information über die Sach- und Rechtslage. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.