Des Weiteren werden im Rahmen des von der Multimedia-Berufsbildenden Schule initiierten Modellprojekts Landtagsfernsehen wieder Nach
wuchsjournalistinnen und -journalisten der Humboldt-Schule Seelze Sendungen erstellen. Die einzelnen Sendungen stehen ab sofort unmittelbar nach ihrer Produktion im Internet auf der Homepage der Multimedia-Berufsbildenden Schule zum Abruf bereit und werden auch über den Regionalsender h1 gesendet.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.
Bevor ich fortfahre, darf ich - so wurde es mir jedenfalls mitgeteilt - im Namen aller Fraktionen ankündigen, dass morgen nach der Behandlung der Dringlichen Anfragen über einen Antrag betreffend die Situation von Karmann in Osnabrück diskutiert werden soll. Ist das so?
Meine Damen und Herren, es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Finanzminister Möllring, von der CDU-Fraktion Herr Professor Dr. Brockstedt und Herr Schobert, von der SPD-Fraktion Frau Dr. Andretta, Herr Bachmann und Herr Schack sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Meihsies.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 23. Oktober hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Teile des deutschen VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Betroffen sind diejenigen Gesetzespassagen, die aus der besonderen Geschichte des VW-Konzerns resultieren und vor allem Arbeitnehmerrechte schützen und stärken sollten. Hierzu gehören insbesondere die drei allgemein bekannten Regelungen, die vom üblichen deutschen Aktienrecht abweichen. Diese drei aktienrechtlichen Besonderheiten kollidieren mit der Kapitalverkehrsfreiheit, die durch den EGVertrag garantiert wird. Danach sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten.
Als Verfahrensbeteiligter hat der Bund in enger Abstimmung mit dem Land Niedersachsen versucht, die Beschränkungen mit Zielen der Sozial-, Regional-, Wirtschafts- und auch Industriepolitik zu rechtfertigen. Dieser Argumentation hat sich der Europäische Gerichtshof nicht angeschlossen.
Nach dem Luxemburger Urteil haben Landesregierung und CDU-Fraktion einmütig erklärt, dass wir in Niedersachsen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs akzeptieren werden. Wir haben gemeinsam mit der Bundesregierung und dem VW-Gesamtbetriebsrat für das VW-Gesetz ge
kämpft, weil es ein Schutzgesetz für Arbeitnehmerinteressen ist. Jetzt aber besteht Klarheit, und das jahrelange europarechtliche Verfahren ist beendet. Wir haben jetzt eine Richtschnur, an der wir uns künftig orientieren können und auch werden.
Der Bund als Verfahrensbeteiligter und das Land werden jetzt eine genaue Analyse des Urteils vornehmen und auch die gerichtlichen Vorgaben umsetzen. Der Bund ist hier in der Pflicht. Wir sind gespannt darauf, wie der erste Entwurf aussehen wird. Wir wollen - das will ich ausdrücklich sagen eine 1 : 1-Umsetzung; denn es gibt keine Veranlassung, über die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs hinauszugehen. Das wird besonders deutlich an der nicht beanstandeten Regelung des § 4 Abs. 2, wonach die Verlegung von Produktionsstätten einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat bedarf. Das ist eine gute Regelung, die Arbeitsplätze in Niedersachsen sichert und auch Arbeitnehmerinteressen schützt. Das soll auch künftig so bleiben, meine Damen und Herren.
Die CDU in Niedersachsen ist auch in Zukunft Garant für die Beteiligung des Landes am VWKonzern. Das haben wir bereits im Koalitionsvertrag mit der FDP festgeschrieben. Auch in unserem Regierungsprogramm für die nächste Legislaturperiode bleiben wir bei dieser Einschätzung und Bewertung.
Mit der CDU und mit Ministerpräsident Christian Wulff wird es nach meiner Einschätzung keinen Verkauf von VW-Anteilen geben - weder jetzt, noch in den nächsten fünf Jahren.
Meine Damen und Herren, wir stehen an der Seite der Arbeitnehmer. Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass VW auch in Zukunft erfolgreich arbeitet und seine Marktposition festigt und ausbaut. Dabei steht für uns die Sicherheit der Arbeitsplätze vor allem an den niedersächsischen Standorten an erster Stelle. Es darf und es wird aufgrund der Entscheidung des EuGH kein Arbeitsplatz bei VW in Niedersachsen verloren gehen.
feindliche Zu- oder auch Übergriffe auf das Unternehmen praktisch unmöglich. Wir sehen die Porsche AG gemeinsam mit dem Land Niedersachsen als Garanten für die positive Zukunft bei VW.
Die heutigen Erklärungen von Porsche sind beeindruckend eindeutig; sie passen auch zeitlich, sie waren aber nicht mit der CDU-Fraktion abgestimmt, meine Damen und Herren.
Insoweit ist es und war es auch nicht nötig, der rückblickenden Empfehlung des Aktiengurus Jüttner zu folgen, einmal ganz abgesehen von der Tatsache, dass er zur Finanzierung dieser Transaktion keinen konkreten Vorschlag gemacht hat.
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP bekennen sich zu VW. Ministerpräsident Wulff und Wirtschaftsminister Hirche haben in den vergangenen Jahren gute Arbeit im VW-Aufsichtsrat geleistet.
Es gibt ehrgeizige Ziele für VW. Das Land als Anteilseigner wird seinen Beitrag dazu leisten, dass diese erreicht werden können. Es geht um Arbeitsplatzsicherung und um bessere Absatzchancen, aber es geht vor allen Dingen um die VW-Standorte in Niedersachsen. Zu denen bekennen wir uns ausdrücklich.
VW wird mit das wichtigste Markenzeichen und Symbol des Zukunftslandes Niedersachsen sein, meine Damen und Herren.
Eine Sekunde, Herr Kollege! - Meine Damen und Herren, es ist erstens generell und zweitens erst recht bei diesem Thema inakzeptabel, dass im Plenum untereinander in einer Lautstärke geredet wird, dass man den Redner kaum mehr verstehen kann. Ich bitte wirklich, das zu unterlassen. Oder gehen Sie bitte nach draußen; da können Sie sich ja in Gottes Namen unterhalten. - Bitte schön, Herr Kollege.
Dieses Bekenntnis des Landtages und auch der Landesregierung - auch im Verbund mit der eindeutigen Willensbekundung der Porsche Automobil Holding - schafft die notwendige Sicherheit und begründet Vertrauen für die Zukunft von VW. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihren Beitrag so verstanden, Herr Dinkla, dass die Regierungsfraktionen dem Antrag der SPD-Fraktion, den wir eingebracht haben, zustimmen. Wenn das so ist, freut mich das.