Gleichwohl verdient es der Gesetzentwurf natürlich, ernst genommen zu werden. Denn wir haben ja öffentlich das gemeinsame Ziel artikuliert, eine neue Rechtslage zu schaffen. Wir haben in dieser Woche Gespräche mit Vertretern von Bürgerinitiativen und der kommunalen Seite geführt und diesen Gesetzentwurf, der ja noch nicht eingebracht ist, besprochen. Außer der ersten Zustimmung „Da bewegt sich etwas“ gab es massive Vorbehalte, ob mit dem vorliegenden Gesetzestext dem Rechnung getragen werden kann, was die Kreistage, die Gemeinderäte und die Bürgerinitiativen einstimmig wollen: Sie wollen nämlich, dass auf der gesamten Strecke Wahle - Mecklar ein Gleichstrom-Erdkabel verlegt wird. Das ist das politische Ziel. Die Bürgerinitiativen und wir haben den Eindruck, dass dies mit dem vorliegenden Text möglicherweise nicht nur nicht erreicht wird, sondern dass das Konstrukt so aufgebaut ist, dass es sogar erschwert werden könnte, meine Damen und Herren. Diese Vorbehalte müssen wir miteinander diskutieren.
Es geht dabei um zwei Dinge. Das eine ist - das ist auch in dem Brief der Staatskanzlei an mich zum Ausdruck gekommen -, dass Sie die Erdverkabe
lung auf Teilstrecken reduzieren wollen. So ist es im Brief der Staatskanzlei formuliert. So ist der Gesetzentwurf auch angelegt. Wenn aber die Option für die Verkabelung einer Gesamtstrecke nicht einmal untersucht werden darf, meine Damen und Herren, dann werden wir niemandem in der Region gerecht und kann ein solcher Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung finden, weder in der ersten noch in der abschließenden Beratung.
Der zweite Vorbehalt bezieht sich auf das Thema der Wirtschaftlichkeit. Wir haben den Eindruck, dass mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit eine starke Reduktion auf die betriebswirtschaftlichen Belange des Betreibers vorgenommen wird und dass Gesichtspunkte wie Einsparungen bei Strommengen, die Frage der CO2-Reduktion als ökonomische Größe, Probleme und die Kostensituation bei der Wartung oder Kompensationsmaßnahmen von dem Betreiber nicht mit eingerechnet werden müssen, sodass bei dieser Alternative ein Erdkabel von der Systematik her sehr viel größere Chancen hat, unter wirtschaftlichen Aspekten als gleichwertig bezeichnet zu werden.
Diese beiden Vorbehalte haben uns veranlasst zu sagen: Das kann es noch nicht sein, daran muss weiter gearbeitet werden. - Das haben wir gemacht.
Es kommt noch ein Punkt hinzu: Wenn unterstellt wird, dass das nur bei Gleichwertigkeit der Kosten möglich ist, meine Damen und Herren, dann beziehen Sie Gesichtspunkte, die nur politisch, aber im Kern nicht ökonomisch bewertbar sind, z. B. die Frage des Landschaftsbildes, in die Überlegungen nicht mit ein. Ich glaube, jedem von uns ist klar, dass eine fünf- oder zehnfach teurere Erdverkabelung von der wirtschaftlichen Seite her eine solche Belastung darstellt, dass diese Version dann keine Chance hat. Da sind wir uns mit Sicherheit einig.
Aber was ist, wenn die eine Lösung nur etwas teurer erscheint als die andere? Sind einem dann die Hände gebunden? Ist dann die Möglichkeit der politischen Bewertung überhaupt nicht gegeben? - Das ist es aber genau, was die Bevölkerung von uns fordert, meine Damen und Herren, nämlich dass auch die Akzeptanz durch die Bevölkerung in diesem Verfahren eine Rolle spielt.
Ich appelliere an Herrn McAllister und an Herrn Rösler: Sie haben im Februar 2005 einen Antrag unterschrieben, in dem Sie die Erdverkabelung fordern. In Ihrem Text haben Sie geschrieben, die Akzeptanz bei der Bevölkerung müsse dabei ein zentrales Kriterium sein. Wenn das so ist, Herr McAllister, dann ist die Reduktion auf einen engen wirtschaftlichen Begriff, wie er dem jetzigen Text zugrunde zu liegen scheint, zu kritisieren. Deshalb habe ich den festen Eindruck: Wenn Sie das einbringen, wird das im Gesetzgebungsverfahren mit Sicherheit keinen Bestand haben können, meine Damen und Herren.
Ich weise auch ausdrücklich darauf hin, dass damit die offenen Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind. Auch beispielsweise in der aktuellen Debatte zwischen E.ON Netz auf der einen Seite und den Bürgerinitiativen auf der anderen Seite über die Höhe der Kosten bei den unterschiedlichen Technologien - da wage ich es nicht, mich festzulegen - steckt, glaube ich, noch unglaublich viel Bewegung.
Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass es mit Siemens, ABB und anderen wirklich profunde Unternehmen gibt, die in der Lage sind, in dieser innovativen Technologie weiterzuarbeiten. Es wäre unter dem Gesichtspunkt „Vorreiterland in der Wirtschaft“ doch sehr spannend, wenn solche Anregungen von Deutschland ausgingen und das auch in andere Länder exportiert werden könnte, meine Damen und Herren. Deswegen reden wir nicht nur über eine Anwendung in Niedersachsen, sondern auch über die wirtschaftlichen Chancen, die mit diesem Projekt verbunden sind. Über den Tag hinausdenken, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Was für eine Alternative? Was wollen Sie denn eigentlich?)
Es mag sein, dass wir bei dem, was wir hier beraten, nicht weit auseinander sind. Wenn ich es richtig sehe, sind wir uns in dem Ziel einig, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zu verabschieden. Damit wir eine richtige Grundlage für diese Debatte haben, hat die SPD-Fraktion heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der über das hinausgeht, was uns gegenwärtig als Text vorliegt.
Wir sind gut beraten, in den Ausschussberatungen in den nächsten Wochen dafür zu sorgen, dass hierbei zügig, vor allem aber auch sauber gearbei
tet wird, damit ein Gesetz dann auch vor Gericht Bestand hat. Ich mache wirklich deutlich: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Menge von Fragen an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Wir schaffen es dann hoffentlich in der Zeit bis zum Dezember, zu einer abschließenden Beratung zu kommen. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass es in der Beratung auch zu einem Konsens kommen kann. Wir haben überhaupt keine Einwände, einer gemeinsamen Beschlussfassung zuzustimmen. Allerdings ist der bisher vorliegende Text von der Staatskanzlei dazu nicht geeignet. Aber bei Ihnen könnte sich ja im weiteren Verfahren die Bereitschaft herausstellen, Weitergehendes aufzunehmen. In diesem Sinne hoffe ich, dass es dem Landtag gelingt, in dieser Wahlperiode ein Gesetz zu verabschieden, das den berechtigten - - -
- Entschuldigung. - Ich will deutlich machen: Erstens kommt es uns auf das Gesetz an. Zweitens. Weil auf der Tagesordnung für die nächste Woche die abschließende Beratung in den Ausschüssen zum Landes-Raumordnungsprogramm vorgesehen ist, meine Damen und Herren, plädieren wir für die Parallelität des Gesetzgebungsverfahrens und des Verfahrens zum Raumordnungsprogramm. Insbesondere bei der Frage der Abstandsregelungen ist es notwendig, noch einmal genau hinzugucken, worauf man sich einlässt.
Deshalb die herzliche Bitte: Ich gehe davon aus, dass es einen weiteren Gesetzentwurf geben wird. Das lässt sich miteinander beraten. Setzen Sie das Raumordnungsverfahren aus, solange diese Beratungen im Landtag nicht abgeschlossen sind, und sorgen Sie für die Parallelität zwischen Gesetzgebungs- und Raumordnungsverfahren! Dann sind wir möglicherweise nahe beieinander. Dann kann es auch gelingen, hier im Dezember bei der abschließenden Beratung zum Einvernehmen zu kommen. - Herzlichen Dank.
der notwendige Netzausbau in den nächsten Jahren entwickelt, hat der Bundestag u. a. eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht, die eine Umlegung möglicher Mehrkosten beim Bau von unterirdischen Leitungen ermöglicht hätte. Seinerzeit, im Jahre 2005, war es die Niedersächsische Landesregierung von CDU und FDP, die hierzu einen Änderungsantrag im Bundesrat eingebracht hat und diese Klausel aus dem Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes herausgekippt hat.
(Christian Dürr [FDP]: Das wurde pa- rallel gemacht! Das wissen Sie ganz genau! - Bernd Althusmann [CDU]: Das haben wir schon das letzte Mal geklärt!)
Fakt ist: E.ON will heute 380-kV-Freileitungen bauen und geht bislang davon aus, dass die Mehrkosten nicht umgelegt werden können. Erfreulich ist aber, was in der Zwischenzeit passiert ist. Wir haben erlebt, dass eine Vielzahl von Bürgerinitiativen entstanden ist, die sehr professionell, engagiert und sehr konstruktiv arbeiten. Die Bürgerinitiativen haben sich hierbei auch sehr tief in die Materie eingearbeitet. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das gemeinsame Bemühen von Opposition und Bürgerinitiativen hier eine ganz neue Lage gebracht hat. Die Regierung hat uns einen Entwurf für ein Landesgesetz vorgelegt, das es ermöglichen soll, zukünftig auch in Niedersachsen zu Erdkabeln zu kommen. Das ist ein deutlicher Schritt nach vorn. Darüber freue ich mich ausdrücklich, auch darüber, dass Ihre Fraktion, Herr McAllister, und die FDP-Fraktion diesen Schritt gemacht haben.
Gleichwohl ist bei uns mit diesem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Fragen verbunden. Wir werden ihn daher intensiv prüfen. Wir werden insbesondere den GBD fragen, ob er dieses Gesetz als Rechtsgrundlage für eine Erdverkabelung ansieht, ob wir sichergehen können, dass es später nicht vor Gericht gekippt wird, und wir wollen insbesondere wissen, ob dieses Gesetz auch eine Rechtsgrundlage für eine unterirdische Verlegung auf der gesamten Strecke sein kann. Das ist nämlich unser Ziel: Die Leitung soll nicht Stückchen für
Stückchen - hier ein bisschen Erdkabel und dann wieder Freileitungen über große Strecken -, sondern gänzlich unter die Erde.
Uns treibt dabei beispielsweise noch die Frage um, warum Sie solche Lösungen nur auf Antrag des Maßnahmenträgers vorsehen wollen, ob es nicht auch möglich ist, eine Planfeststellung ab einer gewissen Länge grundsätzlich vorzusehen. Das ist nämlich notwendig, wenn man die Technik eines Hochspannungsgleichstromübertragungskabels nutzen möchte. Diese Technik ist bewährt. Diese Technik ist in Skandinavien bereits zur Anwendung gekommen. Auch im Westen der USA wird eine solche Technik für Seekabel angewandt. Das ist meines Erachtens die zukünftige Entwicklung bei Erdkabeln.
Wir haben auch die Frage, warum Sie nur die Landschaftsschutzgebiete erwähnt haben. Was ist mit Natura-2000-Gebieten, mit Vogelschutzgebieten? Versteht sich das von selbst, dass man auch diese hier aufnimmt? Was ist mit der Setzung des Datums? Was passiert eigentlich an der Landesgrenze zu Hessen in Bezug auf die Strecke Wahle - Mecklar? - Auch hier muss sichergestellt werden, dass es auf hessischer Seite unterirdisch weitergeht. Alle diese Fragen sind zu klären.
Fakt ist: Wir haben mit der HGÜ-Technik eine Technologie, die deutlich weniger Flächenbedarf hat. Bei einer 200-km-Leitung werden etwa 80 ha beansprucht, die beeinträchtigt werden, und nicht 1 200 ha wie bei einer Freileitung. Wir haben weniger Probleme mit elektromagnetischer Strahlung und auch mit der Geräuschbelastung. Es handelt sich alles in allem um eine hochinnovative Technologie.
Da Sie von der CDU immer Wert darauf legen, dass wir ein Innovationsland sind, und das mit entsprechenden Kampagnen zu untermauern versuchen, wollen wir Ihnen an dieser Stelle einmal auf den Zahn fühlen und prüfen, ob Sie wirklich bereit sind, dafür zu sorgen, dass wir solch eine innovative Technologie in Niedersachsen zum Einsatz bringen können. Wir haben die Diskussion über die Rechtsgrundlage. Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass es grundsätzlich möglich ist. Jetzt muss das aber so konzipiert werden, dass dann tatsächlich auch die neueste Technologie zum Einsatz kommt
und dass es auf der gesamten Strecke unterirdisch verlegt wird. Wir werden das intensiv und konstruktiv beraten. Herr McAllister, die Enge des Zeitplans ist uns bewusst. Wir werden aber alles daransetzen, dass es zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommt, wenn wir die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Ich glaube, dass wir das bis zum Dezember schaffen können und auch die Parallelität der Beratung mit den Anforderungen an die Raumordnung sicherstellen können. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben über dieses Thema schon mehrfach im Landtag diskutiert. Wer im Land unterwegs ist, weiß auch, wie groß das Interesse der Menschen in den betroffenen Regionen an dieser Frage ist. Die Landesregierung hat in den letzten Wochen neben grundlegenden Fragen der technischen Machbarkeit und der Einsatzbereiche erdverlegter Kabel die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen intensiv geprüft.
Ich will deutlich betonen, dass sich der Ministerpräsident sehr frühzeitig für den Einsatz von Erdkabeln ausgesprochen hat.
Es war in einer Plenarsitzung im Juli dieses Jahres, in der er zum ersten Mal vorausgesagt hat, dass die ersten längeren Erdverkabelungsstrecken in unserem Bundesland gebaut werden würden. Vor einer Woche genau hat die Staatskanzlei an die vier Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Herr Jüttner, Herr Wenzel, den Entwurf für ein Niedersächsisches Erdkabelgesetz übersandt. Ich stelle daher fest: Der Ministerpräsident hat Wort gehalten.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben den Gesetzentwurf bereits in ihren Sitzungen am Dienstag beschlossen. Wir haben bewusst darauf verzichtet,
den Gesetzentwurf sofort einzubringen, weil wir ein Interesse daran haben, dieses wichtige Thema möglichst parteiübergreifend zu regeln.
Wir haben Sie gebeten, bis zum heutigen Freitag zu überlegen, ob wir das gemeinsam einbringen können oder nicht.
Nun, Herr Jüttner, haben Sie ja erklärt, Sie seien dazu nicht bereit. Sie haben gesagt, was das Formale angeht, Sie seien erst sehr spät eingebunden worden oder wie auch immer. Es steht auf jeden Fall fest, dass wir als CDU-Fraktion Ihren Gesetzentwurf bisher überhaupt nicht kennen. Vor dem Hintergrund, dass heute um 13 Uhr ein Abstimmungsgespräch der Parlamentarischen Geschäftsführer stattfindet, um eine gemeinsame Lösung zu finden, halte ich es schon für etwas befremdlich, dass Sie Ihren Gesetzentwurf bereits vor diesem Gespräch eingebracht haben. Das zeigt, Sie hatten gar kein Interesse an einer einheitlichen Lösung, sondern Sie versuchen leider auch hier wieder, Ihr eigenes Süppchen zu kochen.