Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
- Können Sie auf den hinteren Rängen etwas leiser sein? Das gilt für alle Bereiche. Es wäre auch ganz hilfreich, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Platz setzen, wenn abgestimmt wird.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen mitteilen, dass der Ausschuss für Inneres und Sport diesen Antrag in der Drucksache 365 abgelehnt hat. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt. Der Antrag der Fraktion der SPD ist abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Würdige Bestattung von Tot- und Fehlgeburten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/229 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/397
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Zur Beratung hat sich zunächst einmal Frau Kollegin Siebert gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele junge Paare gibt es kaum einen größeren Wunsch, als ein Kind zur Welt zu bringen. Aber leider ist es deutschlandweit für zehntausende jun
ger Eltern nicht möglich, ein Kind zu bekommen, d. h. die Schwangerschaft wird vorzeitig mit dem Tod des Kindes beendet. Die Eltern und Familien trifft ein schwerer Schlag, den es zu verarbeiten gilt. Sie müssen versuchen, den Verlust ihres Nachwuchses angemessen zu verarbeiten. Dies ist zurzeit aber leider nicht immer möglich. Denn wiegen die Fehl-, Früh- und Totgeburten unter 500 g, so werden sie derzeit zumeist mit dem üblichen Krankenhausabfall entsorgt. Dass einige und insbesondere kirchliche Friedhofsträger in ihren Bestattungsordnungen eine Bestattung von Frühund Totgeborenen vorsahen, wurde den verwaisten Eltern oft erst im Nachhinein oder per Zufall klar; sie wurden erst spät darüber informiert. Dann war es jedoch zu spät; die Kinderleiche war meistens nicht mehr verfügbar, sodass eine Bestattung nicht mehr möglich war.
Zur Trauerarbeit gehört das Abschiednehmen, die Möglichkeit, einen Ort des stillen Gedenkens zu haben. Trauer um ein Kind kann man nicht am Gewicht des Kindes festmachen. Mich erreichte kürzlich ein Brief von einem Paar, das von seiner jahrzehntelangen Trauer über eine Totgeburt sprach und nicht die Möglichkeit hatte, dieses Kind zu bestatten. Diese Familie hätte gerne eine Grabstelle gehabt, um Abschied zu nehmen. Sie hat schließlich eine Initiative gegründet.
Mehrere solcher Initiativen machen sich inzwischen für die Bedürfnisse der verwaisten Eltern von Kindern unter 500 g stark. Sie haben Gedenksteine an verschiedenen Stellen an Friedhöfen errichtet und haben inzwischen für ein Umdenken gesorgt. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ganz besonders danken,
Dennoch - das muss man leider sagen - haben wir noch lange nicht alle betroffenen Eltern rechtzeitig informieren können. Um dies nun zu ändern, fordern wir eine verpflichtende Beratung durch die behandelnden Ärzte. Die Friedhofsträger fordern wir gleichzeitig auf, ausreichend Flächen für derartige Bestattungen von Frühstgeburten vorzuhalten.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist in unser aller Sinn, dass alle betroffenen Eltern die Chance bekommen, ihr Kind würdevoll zu bestatten.
Mein letzter Appell geht deshalb an alle Abgeordneten: Lassen Sie uns im Sinne der Menschen und des Menschseins heute einen einheitlichen positiven Beschluss fassen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema hat uns des Öfteren im Parlament beschäftigt, ist aber niemals kontrovers diskutiert worden. Wir sind uns immer einig gewesen, dass Föten bis zu einem Gewicht von 500 g so bestattet werden sollen, wie die Eltern es wünschen, und nicht so, wie das Krankenhaus entscheidet gegebenenfalls mit der Folge, dass die Föten dann im Krankenhausmüll landen; das ist dort ja die Praxis. Wir haben schon sehr früh aufgrund von Eingaben gesagt, dass an dieser Stelle eine Änderung erfolgen muss. Diese Änderung wird nun herbeigeführt. Darüber gab es im Fachausschuss absolutes Einvernehmen. Ich denke, das ist auch hier im Parlament so. Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schwarz hat es gerade schon gesagt: Wir haben den Antrag im Ausschuss ausführlich beraten und gemerkt, dass hierüber großes Einvernehmen besteht. Frau Siebert hat es bereits sehr gut erläutert: Es ist wichtig, dass Eltern, die ein Kind verlieren, auch dann die Möglichkeit haben, es zu bestatten, wenn es weniger als 500 g wiegt.
Ich möchte noch ergänzen: Wichtig ist dabei auch, dass wir keinen Bestattungszwang haben; denn es kann sein, dass Eltern aus bestimmten sozialen Gründen eine Abtreibung vornehmen lassen bzw.
vornehmen lassen müssen. In einem solchen Fall sollte dann nicht auch noch eine Bestattung vorgenommen werden müssen. Es kann auch sein, dass die Bestattungskosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Wegen der Kosten möchte ich noch die drei folgenden Punkte anführen: Erstens. Wir brauchen eine verpflichtende Beratung über die Möglichkeit, in solchen Fällen zu bestatten; das sagte Frau Siebert schon. Zweitens. Auf den Friedhöfen muss genug Raum, vielleicht ein besonderer Platz, vorgesehen werden, wo die Früh- bzw. Totgeburten bestattet werden können. Drittens. Es muss dahin gehend interveniert werden, dass kostengünstige Bestattungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit alle Eltern, die es machen möchten, ihre Totgeburten wirklich auch bestatten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich stimmen wir dem vorliegenden Antrag sehr gerne zu, findet sich sein Inhalt doch in einem Entschließungsantrag wieder, den meine Fraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht hat. Die Möglichkeit, auch Fehlund Totgeburten mit einem Gewicht von weniger als 500 g bestatten zu können, hebt diese aus dem Status des Operationsabfalls heraus und eröffnet den Eltern einen würdigen Umgang mit ihrem gestorbenen Kind, zu dem ja bereits in der Schwangerschaft eine Beziehung aufgebaut wurde. Es ist richtig, die Krankenhäuser zu verpflichten, Eltern auf die Möglichkeit einer Bestattung hinzuweisen. Allzu häufig ist es in der Vergangenheit leider so gewesen, dass diese erst im Nachhinein realisiert haben, keinen Ort der Trauer zu haben, und so das Gefühl eines doppelten Verlustes ertragen mussten.
Die Friedhofsträger sind aufgerufen, Bestattungsmöglichkeiten zu schaffen, die auch unter finanziellen Gesichtspunkten für die Eltern akzeptabel sind.
Meine Damen und Herren, da wir heute über die Möglichkeit einer würdigen Bestattung von Fehlund Totgeburten beschließen, bitte ich Sie, nicht zu vergessen, dass sich der Antrag meiner Fraktion zu einer weitergehenden Änderung der Friedhofs- und Bestattungsordnung noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Auch in ihm geht es um Würde, nämlich um die Würde von Menschen muslimischen Glaubens z. B. denen bislang durch die Vorschrift des Sargzwanges die Möglichkeit einer Bestattung nach ihren religiösen Vorschriften verwehrt ist. Der Sargzwang führt dazu, dass Angehörige ihre Toten zur Bestattung in die Ursprungsländer bringen, obwohl die Familien zum Teil bereits seit Generationen in Deutschland leben. Für dieses Vorgehen gibt es kein rechtfertigendes Argument. Das werden Sie in der Anhörung auch von den Experten so hören.
Auch in dem zweiten Punkt unseres Antrages geht es um die Würde Verstorbener und ihrer Angehörigen. Mit der Aufhebung des Friedhofzwangs wollen wir dem Willen verstorbener Menschen über ihre eigene Bestattung einen höheren Stellenwert einräumen, als dies bislang der Fall ist. Viele Menschen haben den Wunsch, dass ihre Asche anders als auf einem Friedhof bestattet wird. Sie möchten beispielsweise eine Baumbestattung, eine Verstreuung ihrer Asche an einem gewählten Ort, eine Verstreuung ihrer Asche von einem Ballon aus, eine Bestattung an einem Felsen, in ihrem Garten oder die Aufbewahrung ihrer Asche im Umfeld eines nahen Angehörigen. Mit der Aufhebung des Friedhofszwangs würden wir dem Wunsch von 35 % der Bevölkerung nachkommen und uns unseren europäischen Nachbarn anpassen.
Mit der von uns vorgesehenen hohen Hürde, nämlich den Friedhofszwang nur dann aufzuheben, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten für sich selbst testamentarisch so festgelegt hat, stellen wir den Wunsch des Verstorbenen in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Hinterbliebenen erfüllen in der Ausführung dieses Wunsches die allgemein anerkannte Pflicht, den letzten Willen des Verstorbenen hinsichtlich Art und Ort seiner Bestattung zu beachten.
Es geht um Würde. Wir können nicht nur die Würde von Totgeborenen beachten, sondern wir müssen auch die Würde der Menschen beachten, die auf eine bestimmte Art bestattet werden wollen.
Bei der Würde des Toten handelt es sich um ein allgemein, auch verfassungsrechtlich anerkanntes Schutzgut; das wird von Ihnen auch nicht bestritten.
Ich stelle mir jedoch die Frage, warum einerseits bei Aufhebung des Friedhofzwangs für Urnen eine Verletzung der postmortalen Würde eines Menschen drohen soll, wenn andererseits bei eindeutiger Missachtung der noch zu Lebzeiten geäußerten Wünsche des Verstorbenen eine verfassungskonforme Handlung vorliegen sollte. Ich wünsche mir, dass wir in den weiteren parlamentarischen Beratungen Entscheidungen treffen, die sich an den veränderten Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren und ihre freien Entscheidungen respektieren. Diese Würde des Menschen zu beachten, sollte in einer offenen und toleranten Gesellschaft möglich sein, und zwar nicht nur im Falle von Tot- und Fehlgeburten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen der Kollegin Helmhold zunächst einmal die Richtigstellung: Es wird keine Anhörung geben, sondern es gibt nur schriftliche Stellungnahmen. Allerdings zeigen die Ausführungen und die Unruhe, die im Saal daraufhin entstand, dass wir bei diesem hochsensiblen Thema „Bestattung“ tunlichst in kleinen Schritten, mit großer Sensibilität und mit großem Einvernehmen vorangehen sollten.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle nur noch sagen - da das Einvernehmen so groß ist, hatte ich gar nicht vor zu sprechen -: Ich begrüße außerordentlich, dass die Fraktionen diesem Antrag so geschlossen zustimmen. Die Landesregierung wird das Ihre tun, ihn umzusetzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass dies in vielen Krankenhäusern, oft in solchen, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden, schon umgesetzt wird. Dennoch halte ich die Signalwirkung, die von diesem Appell ausgeht, für außerordentlich
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der zuständige Ausschuss empfiehlt die Annahme dieses Antrages, und zwar - dies freut mich persönlich - einstimmig.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 16: Einzige (abschließende) Beratung: Abschaffung der Zweckentfremdungsverordnung - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/137 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/398