Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg auf die Frage von Frau Korter eingehen, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist, den Kirchen diese Verantwortung zu übertragen. Ich bin im Blick auf die aktuelle Wertediskussion der Meinung, dass es zulässig ist, auch dieses Angebot insgesamt zu verbreitern. Ich halte es für richtig und für gut, wenn sich die Bildungslandschaft in einer etwas vielfältigeren Weise entwickelt.
Die Vorredner haben sich sehr auf die Sachargumente konzentriert. Ich finde, die Sachargumente sind auch hinreichend vorgetragen worden.
Wir als FDP bekennen uns dazu, dass sich die Evangelisch-lutherische Landeskirche jetzt auch ihrer Bildungsverantwortung bewusst ist und das
Angebot wahrnimmt. Ich finde, dass jene Eltern, die ihre Kinder in konfessionell geführten Schulen unterrichten lassen wollen, diese Möglichkeit bekommen sollen. Außerdem besteht diese Möglichkeit nur in einem höchst beschränkten Maße.
Der Evangelisch-lutherischen Landeskirche werden für die Schulen in ihrer Trägerschaft „nur“ die Personalkosten erstattet, übrigens im Unterschied zu den Konkordatsschulen, bei denen auch Sachkosten erstattet werden. Anders als die anderen freien Schulen erhalten sie die Finanzhilfe allerdings bereits vom Tag der Gründung an.
Frau Korter, in Bezug auf die Situation in Osnabrück haben wir verschiedene Gesprächspartner gehabt. Ich habe den Eindruck, dass man dort der Umwandlung ausdrücklich positiv gegenübersteht. Auch die Gesamtkonferenz hat sich positiv geäußert und eine Überführung für sinnvoll gehalten. Die Diskussion, die dazu insbesondere in Bezug auf die Werteentwicklung geführt worden ist, war ausgesprochen bemerkenswert.
Wir als FDP möchten anmahnen, dass bei der Übernahme einer weiteren bereits bestehenden und bei der Errichtung zweier neuer Schulen, die in der Vereinbarung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche zugestanden werden, die Standorte genau, umsichtig und sachgerecht gewählt werden müssen. Die Diskussion in Gifhorn ist mir auch bekannt. Dort ist man sich noch nicht ganz schlüssig. Wir werden die Entwicklung verfolgen müssen.
Jedenfalls sollten im Sinne der Sicherung eines breiten Angebots im Flächenland Niedersachsen öffentliche, freie und konfessionelle Schulen durchaus in einem Wettbewerb miteinander, aber nicht unbedingt in einem Wettbewerb untereinander stehen. Zu einem fairen Wettbewerb gehört auch eine gleiche finanzielle Ausstattung. Das haben wir auch gestern in der Debatte über die Finanzhilfe für freie Schulen gesagt.
Vielen Dank, Herr Schwarz. - Als Nächster hat Herr Minister Busemann für die Landesregierung das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich in dieser Sitzungsperiode mit zwei Gesetzen, die für das Ersatzschulwesen in Niedersachsen von besonderer Bedeutung sind. Das ist zum einen die Finanzhilfereform als das sicherlich umfangreichere Gesetz, das gestern schon einvernehmlich beschlossen wurde, und zum anderen der Ihnen jetzt zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf, mit dem um die Zustimmung zu einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche gebeten wird. Beide Gesetze haben aus Sicht der Landesregierung eine besondere Bedeutung für die Bildungslandschaft in Niedersachsen.
Verehrte Frau Korter, nun mag man über das eine oder andere sicherlich streiten. Ich wäre aber nie darauf gekommen, in diesem Gesetzentwurf ein Ausgrenzungsthema zu entdecken. Ich weiß nicht, wie man die Frage aufwerfen kann, ob Gesetze, die 50 Jahre alt und älter sind, überhaupt noch Gültigkeit haben. Es steht jedem frei, Entwürfe für neue Gesetze einzubringen und den Landtag um eine Entscheidung zu bitten.
Auch wenn die Gesetze aus 1957 stammen: Wir halten uns daran. Und wenn wir solche Gesetze weiterentwickeln, dann tun wir das auf der Basis geltenden Rechts.
Die evangelische Kirche - das ist sehr erfreulich will ihr Engagement für das Schulwesen und damit für die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen ausweiten und zusätzlich an vier Standorten Schulen in ihrer Trägerschaft betreiben. Sie will damit noch mehr als bisher Verantwortung für die Bildung hier im Lande übernehmen. Schon jetzt ist die evangelische Kirche in gleicher Weise wie auch die katholische Kirche ein verlässlicher Partner des Landes. Sie betreibt bereits zahlreiche Förderschulen und berufsbildende Schulen wie auch zwei Gymnasien und bereichert damit unser Bildungsangebot. Sie unterbreitet an ihren schon bestehenden Schulen hoch anerkannte Angebote für die Schülerinnen und Schüler und wird das auch an zusätzlichen Standorten tun. Ich denke, dass wir uns in dieser Hinsicht ebenso wie bei der Finanzhilfereform eigentlich alle einig sind und das zusätzliche Engagement der evangelischen Kirche begrüßen.
Die Vereinbarung beinhaltet im Wesentlichen zwei Regelungen, die ich hervorheben möchte. Erstens werden anders als bei herkömmlichen Ersatzschulen die Standorte einvernehmlich mit dem Land festgelegt. Zweitens erhält die Landeskirche für die nach der Vereinbarung betriebenen Schulen eine andere Finanzierung als herkömmliche Ersatzschulen. Der evangelischen Kirche werden die für eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Ausstattung erforderlichen persönlichen Kosten für eigene Lehrkräfte erstattet, und es wird die Möglichkeit eingeräumt, Bedienstete des Landes, die das möchten, unter Fortzahlung der Bezüge zum Dienst an diesen Schulen zu beurlauben. Das erfolgt vor allem wegen der Kontinuität an den schon bestehenden Schulen, die die Kirche vom Land übernehmen möchte. Diese Finanzierung bleibt aber - das möchte ich hier ausdrücklich betonen - hinter derjenigen der Konkordatsschulen zurück; denn eine zusätzliche Sachkostenbezuschussung durch das Land erfolgt nicht.
Meine Damen und Herren, in den Ausschussberatungen sind Fragen zur rechtsförmlichen Umsetzung aufgeworfen und beantwortet worden. Dazu möchte ich hier und heute betonen, dass es in den 30 Jahren, in denen die Vereinbarung zwischen dem Land und der evangelischen Landeskirche über das Gymnasium Andreanum bereits besteht, keine strittige Auslegung gegeben hat. Auch nach der Erweiterung der Vereinbarung um vier Standorte werden Land und Kirche in der gewohnt vertrauensvollen Zusammenarbeit allein im Interesse eines guten und vielseitigen Bildungsangebots und damit vor allem im Interesse der Schülerinnen und Schüler handeln.
Meine Damen und Herren, mit der Vereinbarung wird der Loccumer Vertrag mit noch mehr Leben erfüllt; denn in das erste Privatschulgesetz vom 12. Juli 1957 und damit fast genau vor 50 Jahren hatte der Landtag mit Hinweis auf den Loccumer Vertrag erstmals eine Regelung aufgenommen, die den evangelischen Kirchen in Niedersachsen für eine festgelegte Anzahl von Schulen bestimmte Rechte einräumt. Diese Rechte werden nun ausgestaltet. Gleichzeitig mit der Zustimmung zu der Vereinbarung soll § 191 unseres Niedersächsischen Schulgesetzes geändert werden. Danach verbleiben von den bisher acht Schulen, für die besondere Rechte eingeräumt sind, noch zwei.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss dafür werben, dass wir auch hier zu einem einstimmigen Beschluss kommen, wie es
bei der Finanzhilfereform schon gelungen ist. Denn ein einstimmiger Beschluss wäre der deutliche Beleg dafür, welche Bedeutung wir auch den Schulen in Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche gemeinsam zumessen.
Wie ich bereits gestern sagte, halte ich das Privatschulwesen gerade in Niedersachsen für eine bereichernde Ergänzung unseres im Wesentlichen öffentlichen Schulwesens. Ich freue mich über jeden, der der Überlegung näher tritt, eine gut profilierte eigene Schule zu gründen, und freue mich besonders, dass die evangelische Landeskirche nach einer gewissen Zeit der Zurückhaltung dazu antritt. Ich halte den heutigen Tag für einen guten Tag für unser Schulwesen. - Danke schön.
Artikel 1/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? Wer lehnt sie ab? - Wer enthält sich der Stimme? Das Erste war die Mehrheit, bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei wenigen Enthaltungen war das Erste die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 22 noch vor der Mittagspause zu behandeln und anschließend in die Mittagspause einzutreten. Ich rufe deshalb auf
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3889
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat am 26. Juni 2007 eine Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes beschlossen. Aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes vom 29. Juni 2006 besteht die Notwendigkeit einer Novellierung des bestehenden Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes. Durch dieses Haushaltbegleitgesetz aus dem Jahr 2006 wird zum einen die bisherige Methodik des Regionalisierungsgesetzes geändert, zum anderen die jährliche Dynamisierung aufgegeben, bei gleichzeitiger Kürzung der dem Land insgesamt zugewiesenen Regionalisierungsmittel. Diese neuen Vorgaben des Bundes sind in das Landesrecht zu übernehmen, um eine mit dem Bundesrecht kompatible Verteilung der Mittel auf die niedersächsischen Aufgabenträger gewährleisten zu können.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geben wir den Aufgabenträgern LNVG, ZGB, Region Hannover und den Landkreisen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dadurch sollen sie in die Lage gebracht werden, Kürzungen beim Verkehrsangebot so gering wie möglich zu halten.
Oberstes Ziel der Maßnahmen ist es, Nachteile für den Schienenpersonennahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr zu vermeiden, soweit dies möglich ist.
Durch diese Vorgaben stehen der Landesnahverkehrsgesellschaft und unseren kommunalen Aufgabenträgern für die Jahre 2006 bis 2010 rund 283 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Die CDU/FDP-Landesregierung hat sich daraufhin bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass die ursprünglich für Niedersachsen geplanten Kürzungen um 43 Millionen Euro auf 240 Millionen Euro reduziert wurden. Niedersachsen hat übrigens im Bundesrat nicht für diese Kürzungen gestimmt.
Im Jahre 2006 wurden die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch den Bundesverkehrsminister Tiefensee, SPD, der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 massiv in bestehende Rechte eingegriffen hat - und zwar in einem laufenden Haushaltsjahr -, von der CDU/FDP-geführten Landesregierung ausgeglichen. Hierbei handelte es sich um einen Betrag von ungefähr 9 Millionen Euro.
Im Jahr 2007 wurde die Kürzung entsprechend der bisherigen Anteile auf die Aufgabenträger umgelegt. Zur Vermeidung unbilliger Härten wurden im Nachtragshaushalt 2007 des Landes Niedersachsen von CDU und FDP rund 30 Millionen Euro an Landesmitteln zur Kompensation für die Jahre 2008 und 2009 bereitgestellt.
Mit der geplanten Aufstockung dieser Mittel für den ÖPNV um jeweils 15 Millionen Euro wird das Land Niedersachsen die erheblichen Kürzungen des Bundes, soweit wir es auf Landesebene verantworten können, zumindest teilweise kompensieren. Wir wollen den Landeshaushalt weiterhin konsequent konsolidieren. Dennoch sorgen wir dafür, dass wichtige Nahverkehrsverbindungen erhalten bleiben.
Damit wird es auch künftig einen attraktiven ÖPNV vor allem in den ländlichen Regionen geben. Die ÖPNV-Aufgabenträger erhalten durch unsere Beschlüsse mittelfristig Planungssicherheit und die notwendige finanzielle Ausstattung, um für die jeweilige Region wichtige Strecken erhalten zu können. Davon unabhängig gilt: Vorhandene Effizienzpotenziale z. B. über einen stärkeren Wett