Protocol of the Session on July 10, 2007

Danke schön, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung Herr Minister Schünemann, bitte!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Der liefert jetzt die Berechnungsgrundlagen nach!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon tragisch, dass sich die SPD-Fraktion und insbesondere der innenpolitische Sprecher, Herr Bartling, nach viereinhalb Jahren Opposition einfach nicht mehr freuen können. Und Sich-freuen-Können ist einfach Lebensqualität.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die rechte Seite dieses Hauses und die Landesregierung freuen sich, dass wir im Jahre 2007 den höchsten kommunalen Finanzausgleich in der Geschichte des Landes Niedersachsen haben

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und damit den Kommunen mehr Handlungsfreiheit geben können als jemals zuvor.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Darüber müssen Sie doch selber lachen!)

Wir freuen uns darüber, dass wir in diesem Jahr den Landkreisen 35 % mehr Finanzmasse zur

Verfügung stellen können, den kreisfreien Städten 28 % mehr und den kreisangehörigen Gemeinden 33 % mehr. Das ist etwas, worüber man sich überhaupt nicht ärgern muss. Vielmehr sollte man sich darüber freuen; denn es ist notwendig gewesen. Die Kommunen waren in einer schwierigen Situation, und das Gute ist, dass die Kommunen schon in diesem Jahr wieder Möglichkeiten haben, auch zu investieren. Das ist wichtig; denn dadurch können Arbeitsplätze geschaffen werden. Die meisten Aufträge für das Handwerk kommen nämlich aus dem kommunalen Bereich. Wenn wir dies auch noch mit anderen Programmen wie z. B. dem Sportstättensanierungsprogramm unterstützen, dann setzen wir insgesamt Impulse für unser Land. Das ist etwas, was man nicht miesmachen darf, sondern vielmehr in den Vordergrund rücken sollte. Vor allen Dingen sorgen wir dafür, dass durch die Möglichkeiten, die wir geschaffen haben und die wir heute beschließen wollen, auch in der Fläche Arbeitsplätze entstehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hermann Eppers [CDU]: Bravo!)

Natürlich höre ich immer wieder das Argument, dass auch wir 150 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich genommen haben. Keine Frage.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das? Stimmt? Ehrlich?)

Aber, meine Damen und Herren, Sie müssen auch einmal die Rechnung dazu aufmachen, wie Sie das damals gemacht haben. Sie haben dreimal 500 Millionen DM ohne Kompensation herausgenommen. Sie haben die Gewerbesteuerumlage heraufgesetzt; das ergab jedes Jahr eine zusätzliche Belastung von 300 Millionen Euro. Wir haben es geschafft, dass die Gewerbesteuerumlage gesenkt werden konnte. Damit haben wir den niedersächsischen Kommunen 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dass wir den Anteil des Landes mit 150 Millionen Euro kompensiert haben, bedeutet doch, dass unter unserer Regierung jedes Jahr 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestanden haben. Das ist die Wahrheit, und das ist etwas, was Sie nicht verschweigen können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt haben wir neue Ansätze für den kommunalen Finanzausgleich eingeführt. Zum einen ist der Soziallastenfaktor zu nennen. Ich glaube, dass man darüber nicht lange zu sprechen braucht. Es ist

sinnvoll, dass wir das so umgesetzt haben; das ist hier auch im Konsens beschlossen worden. Als zweiten neuen Ansatz nenne ich den Flächenfaktor. Sehr geehrter Herr Bartling, Sie wollen mir doch wohl nicht wirklich weismachen, dass man mich zur Einführung des Flächenfaktors treiben musste. Ich habe mich zusammen mit der gesamten Regierung und den Regierungsfraktionen wahnsinnig darüber gefreut, dass wir das bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Ich freue mich noch mehr darüber, dass es uns jetzt gelungen ist, den Flächenfaktor im kommunalen Finanzausgleich auch zu beschließen.

(David McAllister [CDU]: Altes Un- recht muss weichen!)

Ich sage Ihnen: Es war längst überfällig, dass wir dem ländlichen Raum die betreffenden Mittel wieder zur Verfügung stellen. Das werden wir jetzt mit diesem Beschluss auch für das Jahr 2007 umsetzen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Natürlich haben wir die Anforderungen des Staatsgerichtshofs berücksichtigt. Die Berechnungen liegen Ihnen ja längst vor, Herr Bartling. Wir haben für die Jahre 2002 bis 2005 geschaut, ob es einen Ballungsfaktor oder einen Flächenfaktor gibt. Ich will durchaus einräumen, dass die Jugendhilfe in der Vergangenheit in den Ballungsgebieten höhere Kosten verursacht hat als in der Fläche. Aber in den letzten Jahren - das haben wir Ihnen auch im Ausschuss vorgelegt - hat sich das genau anders herum verhalten: Der Kostenanstieg für die Jugendhilfe in der Fläche ist viermal so hoch gewesen. Deshalb ist der Unterschied längst egalisiert, und deshalb ist es notwendig und aufgabengerecht, den Flächenfaktor jetzt einzuführen. Wir machen es in diesem Jahr, und das ist auch richtig so.

Der nächste Punkt ist ebenfalls ganz wichtig. Wir haben ja gerade über die Enquete-Kommission und den demografischen Wandel gesprochen. Wir führen einen Demografiefaktor ein, weil wir den Kommunen, die in den letzten Jahren weniger Einwohner hatten und auch in der Zukunft haben werden, eine Übergangszeit einräumen. Das ist ebenfalls sinnvoll und notwendig.

Zusammengefasst: Mit diesem kommunalen Finanzausgleich werden wir die Gerechtigkeit in unserem Land zwischen den Ballungszentren und der Fläche wiederherstellen.

(Zurufe von der SPD: Hey! - Heiner Bartling [SPD]: Die FDP will die Frei- heit wiederherstellen!)

Damit setzen wir unsere kommunalfreundlichen Entscheidungen der letzten vier Jahre fort: Konnexitätsprinzip, Senkung der Gewerbesteuerumlage, Einführung des Modellkommunen-Gesetzes. Mindestens genauso wichtig ist: Auf Bundesebene haben wir im Hinblick auf die Unterbringungskosten im Gegensatz zu den Forderungen von Herrn Clement, der den Kommunen gar nichts geben wollte, erreicht, dass den Kommunen über 31 % zur Verfügung gestellt werden. Das war auch absolut notwendig und gibt den Kommunen weitere Möglichkeiten.

Meine Damen und Herren, wenn Sie die Oberbürgermeister, die Bürgermeister, die Landräte, die Kreistage und die Kommunalparlamente insgesamt fragen, dann sagen die Ihnen, dass sie für das nächste Jahr nur einen einzigen Wunsch haben, nämlich den, dass diese Landesregierung wieder bestätigt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Eine weitere Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir von Herrn Minister Möllring vor. Gerade noch einmal Glück gehabt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sprecher der SPD hat eben darauf hingewiesen, dass Sie den Finanzausgleich um 500 Millionen Euro gekürzt haben.

(Heiner Bartling [SPD]: D-Mark!)

- D-Mark, natürlich. - Ich darf die Entscheidungsformel des Gerichtes vorlesen - er hat nämlich gesagt, das sei für verfassungsgemäß erklärt worden -:

„1. Die Vorschriften des Ersten Abschnittes des Ersten Teils und § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom 19. Dezember 1995 (Nds. GVBl. S. 463) sind mit Artikel 57 Abs. 4 und mit Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung unvereinbar. Diese Bestimmungen tre

ten mit Ablauf des Jahres 1998 außer Kraft.

2. § 17 Abs. 6 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 1995 und 1996 vom 4. April 1995,“

(Zuruf von der SPD: Seite?)

- es folgt jetzt die Seitenangabe für das Gesetzblatt, nämlich Seite 90

„geändert durch das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes vom 20. Dezember 1995 ist mit Artikel 57 Abs. 4 und mit Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung unvereinbar.“

Das ist die Entscheidung des Gerichts.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: So viel zum Thema Wahrheit!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen definitiv keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun, sich zu erheben. - Ge

genstimmen? - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der CDU)