was die UMK in diesem Bereich beschlossen hat. Insbesondere ist die Protokollnotiz von elf Bundesländern ganz interessant.
Meine Damen und Herren, zu Zwischenfragen haben sich noch die Abgeordneten Meyer, Janßen, Wenzel, Runkel, Haase, Klein, Korter, Steiner und Biestmann gemeldet.
Herr Minister Sander, Sie haben vorhin von doppelten Verständnisproblemen und von unberechenbarer Politik gesprochen. Dem kann ich nur beipflichten, wenn Sie das auf Ihre Politik beziehen.
Meine Frage ist: Können Sie uns die Vorteile dieser neuen Strategie erklären? Sie stellen erst einmal kein Geld in den Haushalt ein, warten dann auf Anträge, und wenn Anträge kommen, dann haben Sie plötzlich Geld. Könnten Sie uns bitte diese Strategie erläutern? Kann das auch implizieren, dass es am Ende kein Geld, keine Anträge, keinen Klimaschutz gibt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, das ist ganz verständlich. Die EU gibt uns einen Betrag X vor. Der wird in den Haushalt eingestellt. Es werden Anträge gestellt. Diese Anträge werden daraus finanziert.
Eines müssen Sie auch wissen: Diese Gelder sind teilweise fremdfinanziert. Wir müssen sie also in den einzelnen Bereichen herbeischaffen, im Grunde genommen finanzieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion um die Zahlen, die von der EU vorgegeben worden sind, mal wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Die Vereinbarung ist ganz klar: 20 %, wenn andere außerhalb der EU nicht mitmachen, sonst 30 %. Für Deutschland kommen da voraussichtlich um die 40 % heraus.
Was mich dabei allerdings irritiert, ist, dass Niedersachsen hier und heute nicht in der Lage ist, Ziele für Niedersachsen zu benennen. Wenigstens politische Ziele oder irgendeine Leitvorstellung muss diese Landesregierung, die nach ihren eigenen Aussagen Klimawandel zu einem zentralen Politikthema machen will oder gemacht zu haben meint, doch entwickelt haben! Das ist schlicht und ergreifend unverständlich. Denn wenn Sie keinerlei politische Zielvorstellung entwickeln, dann werden Sie voraussichtlich auch nichts erreichen. Ich frage die Landesregierung also: Welche politische Zielvorstellung haben Sie für das Jahr 2020 hinsichtlich der Reduzierung von CO2 und Methan in Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Janßen, ich hatte bereits gesagt,
dass eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern erfolgt. Dazu ist eine UMK notwendig. Die Umweltministerkonferenz hat am 25. Mai in Bad Sassendorf beschlossen, dass sie die Klimaschutzziele der Europäischen Union und das, was dort unter der deutschen Ratspräsidentschaft beschlossen worden ist, unterstützt bzw. ihren Beitrag dazu leistet.
Eine Minderung der Treibhausgase um 270 Millionen t soll in acht Maßnahmenbereichen erfolgen: erstens Reduktion des Stromverbrauchs durch massive Steigerung der Energieeffizienz, zweitens Erneuerung des Kraftwerkparkes durch effiziente Kraftwerke, drittens Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung, viertens Verdoppelung der effizienten Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, fünftens Reduktion des Energieverbrauchs durch Gebäudesanierung, effiziente Heizungsanlagen und Produktionsprozesse, sechstens Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien im Wärmesektor, siebtens Steigerung der Effizienz im Verkehr und Steigerung des Anteils der Biokraftstoffe, achtens Reduktion der Emission von anderen Treibhausgasen wie z. B. Methan. Ich könnte Ihnen den weiteren Beschluss auch vorlesen. Sie erkennen daran, dass wir uns auf diese Ziele verständigt haben, dass sie für alle Bundesländer gleichermaßen gelten.
(Karsten Behr [CDU]: Ein bisschen sachlich, Herr Wenzel! Probieren Sie es wenigstens mal, auch wenn es schwerfällt!)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, Sie wissen ganz genau, dass man die Programmplanung und die EU-Mittel vorher in
Brüssel anmelden muss. Sie hätten die 300 Millionen Euro anmelden müssen. Das ist offensichtlich nicht erfolgt; es sind für die beiden Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien nur 12 Millionen angemeldet worden. Das Wort des Ministerpräsidenten gilt in diesen Fragen offenbar nichts mehr.
Vielleicht hat sich Ihr Haus da durchgesetzt. - Ja, das hat die Anfrage ergeben. Alles andere ist Nebel, den Herr Sander verbreitet hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie in Bezug auf die Antwort, die Sie auf die letzte Frage meines Kollegen Janßen gegeben haben: Gehören zu den effizienten Kraftwerken, die Sie in Ihrer Zielsetzung aufgeführt haben, nach Ihrer Ansicht auch Steinkohlekraftwerke?
Herr Kollege Wenzel, dazu gehören auch Steinkohlekraftwerke. Sie wissen, dass alte Kraftwerke heute im Durchschnitt einen Wirkungsgrad von nur 36 % haben.
Wenn wir neue Kraftwerke bauen, haben sie nach dem jetzigen Stand der Technik zumindest einen Wirkungsgrad von 46 %. Das ist eine der Grundvoraussetzungen.
Ihnen ist auch bekannt, dass verschiedene Unternehmen bereit sind, in Niedersachsen Kohlekraftwerke zu bauen. An dieser Stelle weise ich sogleich auf ein ganz besonders interessantes Projekt hin: Wenn es uns gelingen sollte, eine weitere Forderung zu erfüllen und Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung zu bauen, wie es z. B. jetzt in Dörpen geplant ist, dann wäre dies ein echter Fortschritt. Auch müsste Ihnen bekannt sein - ich lese Ihnen gerne die Protokollnotiz der elf Länder vor, die den Kernkraftwerksbau betrifft -, dass 40 % der CO2-Emissionen aus dem Kraftwerksbereich stammen. Das heißt, gerade in diesem Bereich gibt es das größte Potenzial, um CO2
Emissionen zu mindern. Daher muss dieser Kraftwerkspark erneuert werden. Die Bundesregierung soll der Umweltministerkonferenz bis zum Herbst einen Masterplan vorlegen, der deutlich macht, wie die Bundesregierung es erreichen will, bei Beibehaltung des Ausstiegs aus der Kernenergie diesen Anteil an CO2 durch erneuerbare Energien oder was auch immer noch zusätzlich einzusparen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen versuchen, die Folgen des Klimawandels zu beherrschen. Ich frage die Landesregierung: Sind in diesem Zusammenhang und auch im Zusammenhang mit den schon angesprochenen Fördermitteln in der Vergangenheit irgendwelche Anträge von Forschungseinrichtungen aufgrund von Geldmangel abgelehnt worden, und besteht seitens der Landesregierung die Absicht, insbesondere im Bereich der Klimafolgenforschung tätig zu werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe die Frage so, dass sie sich vor allem an den zuständigen Ressortminister für die Forschung gerichtet hat. Mir sind keine Anträge bekannt, die aus dem Bereich Klimafolgenforschung in den letzten Jahren gekommen wären und die wir ablehnen mussten, soweit sie die Qualitätsmaßstäbe erfüllt haben, die bei allen Projektanträgen erfüllt werden müssen.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbelangt, so wissen Sie, dass wir im Rahmen der Klausurtagung auf Juist bekanntgeben konnten, ein Klimafolgenforschungsprogramm in einer Größenordnung von zunächst 2,5 Millionen Euro aufgelegt zu haben. Wir sind in der Lage, diese Mittel aus dem VW-Vorab aufzubringen. Dabei geht es schlicht und einfach um Folgendes: Natürlich können wir
die Frage der CO2-Reduzierung miteinander diskutieren; mittlerweile ist aber unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern völlig unstrittig, dass wir uns mitten in der Klimaveränderung befinden und dass diese Klimaveränderung mitsamt ihren Konsequenzen in vielerlei Hinsicht unabwendbar geworden ist. Beispielsweise werden wir nicht mehr abwenden können, dass der Meeresspiegel innerhalb dieses Jahrhunderts, wenn ich das Alfred-Wegener-Institut zitieren darf, um 30 bis 60 cm steigen wird. Dies wird beispielsweise für den Küstenschutz Folgen haben. Auch werden wir nicht mehr abwenden können, dass es insbesondere im Osten unseres Landes Perioden der Trockenheit geben wird, die länger als in der Vergangenheit andauern werden. Dies wird Konsequenzen für die Landwirtschaft haben. Es sollen also Projekte, die sich mit der Frage befassen, wie wir mit den jetzt schon feststehenden Folgen am besten umgehen können, aus diesem Topf gefördert werden. Ich habe die Hochschulen und Forschungseinrichtungen darüber in Kenntnis gesetzt. Wir ermutigen die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen, die in diesem Bereich ohnehin schon gut aufgestellt worden sind, solche Anträge zu stellen. Da aber, wie gesagt, dieses Programm erst seit wenigen Wochen bekannt ist, liegen uns naturgemäß noch keine Anträge vor.
Herr Minister, Sie haben vorhin über die letzten Sitzungen der Umweltministerkonferenz berichtet. Nach meinem Kenntnisstand ist im Rahmen der Beschlüsse in Sachen Klima zwischen den Umweltministern auch verabredet worden, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, in der Mitglieder eines jeden Landes vertreten sind - zu jeder zukünftigen Konferenz im Rahmen eines Tagesordnungspunktes soll mit Best-Practice-Beispielen aus den einzelnen Bundesländern berichtet werden -, damit die Arbeit im Bund insgesamt besser koordiniert werden kann. Meine Frage: Ist Niedersachsen darin vertreten, und mit welchen Best-PracticeBeispielen will man dort auflaufen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Umweltministerkonferenz hat am 25. Mai 2007 beschlossen, eine Ad-hoc-BundLänder-Arbeitsgemeinschaft „Klima, Energie und Verkehr“ einzurichten, die der UMK bei den Vollversammlungen zweimal im Jahr berichten soll. Sie beauftragte diese Arbeitsgruppe, zu jeder UMK über Maßnahmen und Best-Practice-Beispiele der Klimapolitik in den Ländern zu berichten und Ergebnisse vorzulegen. Niedersachsen ist an dieser Ad-hoc-Arbeitsgruppe durch Mitarbeiter des Umweltministeriums beteiligt.