Protocol of the Session on April 27, 2007

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 41 des Abg. Hans-Dieter Haase (SPD)

Knallapparate im EU-Vogelschutzgebiet Welche Interessen vertritt der Umweltminister?

Die Berichterstattung in der Ostfriesen-Zeitung vom 8. März 2007 beschreibt einen Rechtsstreit zwischen dem Umweltministerium (MU) und den Landkreisen Leer, Aurich und Wittmund. Es geht um das Vertreiben von Gänsen im EU-Vo

gelschutzgebiet auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Niedersachsen, das Umweltministerium, erlaubt hier die Vergrämung mit Knallapparaten. Die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise haben hier eine andere Rechtsauffassung. Mit Schreiben vom 13. Februar 2007 erläutert das Umweltministerium den Landkreisen, dass die Verwendung von Knallapparaten zulässig sei - auch im europäischen Vogelschutzgebiet unter bestimmten Bedingungen. Ein maßgeblicher Bestandteil des Gebiets sind Flächen, auf denen die Vögel rasten und sich ernähren, wird hier geschrieben. Der Entzug einzelner Flächen führe dabei nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Ohne feste Zahlen vorgeben zu wollen, wird ausgeführt, dürfte ein Verlust von unter 10 % der Flächen, so die Annahme des MU, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Inwieweit diese Größenordnungen in den einzelnen Vogelschutzgebieten erreicht würden, könne vom MU aus nicht beurteilt werden. Auch in den Vorjahren seien Knallapparate eingesetzt worden, ohne dass die Population der Gänse darunter erkennbar gelitten habe.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung

1. Welche Interessen vertritt der Umweltminister - insbesondere vor dem Hintergrund der Berichterstattung in der Zevener Zeitung vom 14. April 2007 und der Rotenburger Rundschau vom 15. April 2007, wo er zitiert wird mit „Die Landwirte sind die besten Umweltpolitiker“ und „Die Nutzer von Landschaft und Natur stehen für die Umweltpolitik deutlich im Mittelpunkt“ in Verbindung mit den o. g. Aussagen, dass keine festen Zahlen vorliegen und vom MU aus der Sachverhalt nicht eingeschätzt werden könne -: die der Landwirtschaft oder die des Naturschutzes, die in diesem Fall sogar durch EU-Recht abgesichert sind?

2. Aufgrund welcher Datenlage/Kartengrundlage und nach welchen fachlichen Kriterien beurteilt MU die Auswirkungen der Knallapparate auf die Erheblichkeit/bzw. Unerheblichkeit der Beeinträchtigungen im EU-Vogelschutzgebiet?

3. Auf welche Erkennbarkeit gründet die oberste Naturschutzbehörde ihre Annahme, dass die Population welcher Gänsearten (Grau-, Zwerg-, Saat-, Kurzschnabel-, Weiß- wangengänse) nicht gelitten habe, und wie kann das gegebenenfalls gegenüber der EUKommission glaubhaft mit verlässlichen Daten dargelegt werden?

Vorbemerkungen:

In Einzelfällen sind außerhalb der Vertragsnaturschutzgebietskulisse von Landwirten Knallapparate zwecks Vertreibung von Wildgänsen eingesetzt worden, um Ertragseinbußen zu vermeiden.

Das ist für die Bestandssituation der Wildgänse ohne Wirkung geblieben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Umweltminister vertritt die Interessen des Naturschutzes. In diesem Zusammenhang werden vom Niedersächsischen Umweltministerium Kooperationsprojekte zwischen dem Naturschutz, der Landwirtschaft und anderen Interessengruppen umgesetzt. Der Vertragsnaturschutz ist ein wichtiges Instrument für den Schutz europarechtlich geschützter Vogelarten.

Zu 2: Das Niedersächsische Umweltministerium beurteilt mögliche Auswirkungen von Knallapparaten auf die Zugvogelarten anhand der im Rahmen des Vogelartenerfassungsprogramms der Fachbehörde für Naturschutz im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz (NLWKN, hier: Staatliche Vogel- schutzwarte) ermittelten Daten sowie der Zählungen vonseiten der Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue. Fachliches Kriterium sind die Individuenzahlen.

Zu 3: Das Niedersächsische Umweltministerium kommt auf Grundlage der langjährigen Bestandserfassungen und vorliegenden Individuenzahlen von Graugans, Blässgans, Saatgans und Weißwangengans in den drei Hauptrastgebieten Niedersachsens und Vertragsnaturschutzgebieten des Kooperationsprogramms Biologische Vielfalt (Nor- dische Gastvögel) Rheiderland/Emsmarsch, Unterelbe und Elbtalaue zu dem Ergebnis, dass die Bestände durch den Einsatz von Knallapparaten unbeeinflusst geblieben sind. Dies könnte gegebenenfalls gegenüber der EU-Kommission anhand der oben genannten Daten dargelegt werden.

Für die aufgrund ihrer Verwechslungsgefahr mit anderen Arten schwerer erfassbaren, sehr seltenen und meist nur in Einzelexemplaren vorkommenden Arten Zwerggans und Kurzschnabelgans liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor; die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Verhältnisse nicht von denen der anderen genannten Arten unterscheiden.

Anlage 40

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 42 des Abg. Hans-Dieter Haase (SPD)

Persönliche Betroffenheit des Umweltministers im Landkreis Holzminden - Wie bewertet die Landesregierung das Handeln und Entscheiden von Hans-Heinrich Sander?

Die Presse im Täglichen Anzeiger, Holzminden Stadt und Landkreis, berichtet am 23. Februar 2007 von einem Eklat um einen Sander-Brief und sein persönliches Erscheinen im Kreistag. Anlass war die Diskussion in einer Kreisratsitzung am Rosenmontag. Es ging hierbei um die Meldung des EU-Vogelschutzgebietes „Sollingvorland V 68“. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) hatte eine Stellungnahme erarbeitet, die eine aus fachlichen Gründen erforderliche Ausweitung des Gebietes begründet. Die FDPFraktion im Kreistag, der Hans-Heinrich Sander seit der letzten Kommunalwahl nicht mehr angehört, hatte einen Antrag vorgelegt, der hiergegen heftigen Widerstand äußert. Zu diesem Tagesordnungspunkt erschien auf der Kreisratsitzung dann Hans-Heinrich Sander persönlich und unterstützte den Antrag der FDP mit aller Vehemenz. Laut Berichterstattung in der Zeitung kritisierte der Umweltminister Sander dann die Stellungnahme des Landkreises heftig und erlaubte sich den Hinweis, dass die UNB fachlich nicht mehr optimal aufgestellt sei, immer mehr müsse er als obere Naturschutzbehörde sich Fälle heranziehen, weil sie fachlich nicht korrekt und nicht nachvollziehbar entschieden worden seien. Landrat Waske hat sich in einem Schreiben beim Ministerpräsidenten über dieses Verhalten beschwert. In diesem Zusammenhang ist die Pressemitteilung der Ostfriesen-Zeitung vom 1. November 2006 zu sehen. Hier wird über eine Informationsveranstaltung des Ministers über die Nachmeldung von EUVogelschutzgebieten berichtet, u. a.: „Sander machte deutlich, dass er selbst betroffen sei, weil sein Hof im Landkreis Holzminden in einem Schutzgebiet liege.“ Die Emder Zeitung vom 7. November 2006 berichtet zu einer Folgeveranstaltung wie folgt: „Er muss! Denn eigentlich will er gar nicht.“ Bezug genommen wird auf die erforderliche Nachmeldung von EU-Vogelschutzgebieten. „Er muss die Vorgaben umsetzen, sonst bekommt er mächtig Ärger mit der EU … also sagte Sander den Menschen, dass er eigentlich auf ihrer Seite steht, aber nicht anders kann.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung

1. Das Erscheinen von Minister Sander hat auf der o. g. Sitzung den Berichten zufolge zu einem Eklat und zu einer Beschwerde beim Ministerpräsidenten geführt. Wie beurteilt der Ministerpräsident diesen Vorgang, und wie hat er gegenüber dem Beschwerdeführer reagiert?

2. In welcher Funktion hat Minister Sander an der Kreisrat-Sitzung am besagten Tage teilgenommen, und aufgrund welcher Datenlage/Kartengrundlage und nach welchen fachlichen Kriterien beurteilt Hans-Heinrich Sander die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde

des Landkreises Holzminden, und auf welche Fälle nimmt er in der zitierten Aussage Bezug, die zur obersten Naturschutzbehörde hochgezogen werden müssten, da sie fachlich nicht mehr korrekt bei der UNB abgearbeitet werden könnten?

3. In Zusammenhang mit den Pressemitteilungen aus November 2006 wird deutlich, dass Hans-Heinrich Sander, der gelernter Landwirt ist und einen Hof in Golmbach besitzt, von den EU-Vogelschutzgebietsausweisungen im Landkreis Holzminden persönlich betroffen ist. Seine Äußerungen in den Presseartikeln vom 14. und 15. April 2007 machen deutlich, dass er ganz klar die Interessen der Landwirtschaft vor die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes stellt. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidungen und Handlungen ihres Umweltministers, und kann sie gewährleisten, dass subjektive Einflüsse des Landwirts und von der EU-Vogelschutzgebietsausweisung betroffenen Hans-Heinrich Sander ausgeschlossen werden und die nachgeordneten Behörden, deren oberster Dienstherr Sander ist, nach Sach- und Rechtslage ihre Dienstgeschäfte tätigen können?

Vorbemerkungen:

Die Landesregierung hat bisher 61 Vogelschutzgebiete im Sinne der EG-Vogelschutzrichtlinie mit einer Fläche von 535 255 ha gemeldet. Noch in diesem Jahr ist geplant, weitere zehn Gebiete mit einer Fläche von ca. 58 000 ha zu melden. Eines dieser zehn geplanten Gebiete ist das Vogelschutzgebiet V 68 „Solling Vorland“. Nachdem im Dezember 2006 die Planung über die Abgrenzung dieses Gebietes im Niedersächsischen Umweltministerium abgeschlossen worden war, wird diese Frage mit den Beteiligten erörtert. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.

Die Landesregierung geht davon aus, dass mit der im Fragetext mehrfach erwähnten „Kreisratsitzung“ bzw. „Kreisrat-Sitzung“ eine Kreistagssitzung gemeint ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Eine Beantwortung der Fragen erübrigt sich, weil Herr Minister Sander an der Kreistagssitzung nicht teilgenommen hat.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 der Abg. Ina Korter und HansJoachim Janßen (GRÜNE)

Versteckt sich Minister Hirche hinter dem Landesrechnungshof?

Die Gemeinde Butjadingen müsse den Hafen Fedderwardersiel übernehmen, teilte Wirtschaftsminister Hirche der am 13. März 2007 im Butjadinger „Hof Iggewarden“ auf Einladung der örtlichen CDU zum Labskaus-Essen versammelten Runde mit. „Wir haben Auflagen des Landesrechnungshofes, dass wir den Hafen veräußern müssen“, zitiert die NordwestZeitung vom 15. März 2007 den Minister wörtlich.

Außerdem beteuerte Minister Hirche, die Zufahrt zum Hafen werde erhalten, wenn die Natur es zulasse, und sprach dabei von einem vertretbaren Umfang. Auch beim Thema Hafenzufahrt verweist der Minister auf den Landesrechnungshof: „Wir haben den Landesrechnungshof im Nacken“, zitiert ihn die NordwestZeitung vom 15. März.

Nach den Einlassungen des CDU-Abgeordneten Björn Thümler bei der Butjadinger Labskaus-Mahlzeit ist davon auszugehen, dass die Landesregierung in der Zwischenzeit - trotz mehrfacher gegenteiliger Beteuerungen - auch die Finanzierbarkeit und die naturschutzrechtliche Umsetzbarkeit der sogenannten WegaRinne geprüft hat. Die Forderungen nach Wasserbaumaßnahmen (Wega-Rinne: Herstellung und Stabilisierung durch beispielsweise sand- gefüllte Textilschläuche) sei so nicht erfüllbar, weil sie nicht finanzierbar und aus Gründen des Naturschutzes auch nicht umsetzbar seien, schreibt die Nordwest-Zeitung unter Berufung auf Herrn Thümler in ihrem oben genannten Bericht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und mit welchem genauen Wortlaut hat der Landesrechnungshof die Landesregierung aufgefordert, den Hafen Fedderwardersiel zu veräußern?

2. Auf welche genaue Äußerung des Landesrechnungshofes stützt Minister Hirche seine Aussage, Maßnahmen zur vom Landtag 1997 einstimmig zugesicherten Freihaltung des Fedderwarder Priels müssten sich in einem „vertretbaren Rahmen“ halten, und wie hat der Landesrechnungshof dabei diesen Rahmen quantifiziert?

3. Auf welche konkreten Untersuchungen, Kostenberechnungen oder fachgutachterlichen Einschätzungen stützt sich die Aussage, die sogenannte Wega-Rinne sei nicht finanzierbar und aus Gründen des Naturschutzes auch nicht umsetzbar?

Der Hafen Fedderwardersiel gehört nach der Privatisierung der bisher staatlichen Hafenverwaltung zu den nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften und unterliegt damit der Zuständigkeit des Finanz

ministeriums (Liegenschaftsfonds Niedersachsen, LFN). Es ist das Ziel der Landesregierung, für die nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften nach der Privatisierung der Hafenverwaltung generell eine neue Trägerschaft zu finden. Die Abgrenzung zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften wurde eng mit dem Finanzministerium abgestimmt, die Übertragung der betriebsnotwendigen Liegenschaften auf NPorts ist mit Beschluss des Landtages erfolgt.

Nach Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung verwalten die Gemeinden und Landkreise ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Sie sind, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben. Der Landesrechnungshof (LRH) unterstützt das Vorgehen der Landesregierung und fordert eine stärkere Konzentration von Niedersachsen Ports auf seine Kernaufgaben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In der Prüfungsmitteilung des LRH vom 27. September 2006 (Az. 4.2-0830/3.1-05) führt der Landesrechnungshof unter Tz. 19 aus (S. 1 der Prüfungsmitteilung):

„Das MW sollte eine Hafenkonzeption erarbeiten, die eine nach sachlichen Kriterien entwickelte Aufteilung der Aufgaben und Standorte auf das Land und Dritte enthält. Als Träger kommunaler Häfen kommen auch Zweckverbände in Betracht (Tz 19).

Aufgaben in von der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) betriebenen Häfen mit ausschließlich touristischer und lokalgeschichtlicher Relevanz sollten auf kommunale Träger übergehen oder zumindest von diesen finanziert werden (Tz. 20).“

Auf Seite 8 der Prüfungsmitteilung wird vom Landesrechnungshof ausgeführt: