Herr Kollege Meihsies, ich möchte Ihnen persönlich sagen, dass Sie vor mir keine Angst zu haben brauchen.
Sie können mich zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen, wenn Sie irgendeine Frage haben, die Sie beantwortet haben möchten.
Herr Kollege Meihsies, Sie brauchen dabei noch nicht einmal einen Anwalt einzuschalten, der unter Umständen ja mit teurem Geld bezahlt werden muss. Herr Kollege Meihsies, abschließend zu Ihnen und zu den Grünen noch dies: Ich bin nicht nur der Umweltminister für CDU und FDP, sondern der Umweltminister für alle Niedersachsen und somit auch für die Grünen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Minister hat sich eingangs - ich hatte es gesagt - nach § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung gemeldet. Wenn eine Besprechung der Ausführungen gewünscht wird, so ist dafür die Unterstützung von zehn Mitgliedern des Landtages erforderlich. Ich bitte ge
- Die gesamte Fraktion wünscht eine Besprechung. Damit ist die erforderliche Unterstützung gegeben. Dann lege ich fest, dass die großen Fraktionen von CDU und SPD jeweils sechs Minuten Redezeit und die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP jeweils drei Minuten Redezeit erhalten. Per Handzeichen - das war jetzt in der Kürze der Zeit nicht anders möglich - hat sich Herr Kollege Jüttner von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Sander, genau das ist das Problem: Sie sind der gewählte Umweltminister Niedersachsens, aber Sie unterlassen nichts, um aktiv Natur und Landschaft in Niedersachsen zu zerstören, wo es nur geht. Das kann man wirklich so sagen.
Mein Eindruck ist, dass Herr Sander heute von der Staatskanzlei in ein Verfahren mit dem Thema „Kleine Brötchen backen“ geschickt worden ist.
Ich bin nicht für die Poststelle des Staatsgerichtshofes verantwortlich, aber ich nehme den Kollegen von den Grünen so ernst, dass ich, wenn er in einer Pressemitteilung erklärt, er hätte dort ein Verfahren eingeleitet, davon ausgehe, dass er weiß, wie das geht, und dass ein entsprechendes Schreiben beim Staatsgerichtshof auch ankommt. Augenscheinlich ist die Landesregierung der Meinung, dass sie hier eine kleine Lücke entdeckt hat und dass der Vorstoß in Richtung Staatsgerichtshof dadurch, dass Herr Sander hier Heilung bewirkt, nicht mehr möglich sein könnte. Das ist, wie ich glaube, das, worum es geht. Deshalb muss das heute noch schnell passieren.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Harald Noack [CDU]: Das ist doch gar nicht unge- schickt!)
- Ich finde das sehr geschickt, aber Sie haben wahrscheinlich damit gerechnet, dass wir das nicht merken.
Herr Wulff hat in seiner Regierungserklärung vor vier Jahren einen neuen Stil der Kommunikation der Regierung mit dem Landtag angekündigt. Herr Wulff, ich führe Ihnen jetzt einmal vor Augen, was allein in den letzten vier Wochen passiert ist. Es wäre eine Angelegenheit des gesamten Parlaments, diese Missachtung des Parlaments in aller Schärfe zurückzuweisen.
Am Freitag, dem 13. April, hat der Wirtschaftsausschuss zum Thema JadeWeserPort getagt. Die Landesregierung, die bei diesem Thema seit Wochen erkennbar in schwerem Fahrwasser ist - dies schließt die fristlose Entlassung eines ihrer leitenden Beamten ein -, sah sich nicht genötigt, den Fachausschuss auch nur mit einem Wort darüber zu informieren. Vielmehr hat sie im Fachausschuss erklärt, alles sei auf gutem Wege. Wie doll wollen Sie uns denn hier veralbern?
Da wird Herr Starke, der sich Meriten für das Land erworben hat, fristlos entlassen, der Aufsichtsratsvorsitzende von NPorts kündigt an, dass er den Aufsichtsratsvorsitz niederlegen will, und Sie erklären, bei den Themen „Hafenpolitik“ und „maritime Wirtschaft“ sei alles in Ordnung. Das Gegenteil ist der Fall, meine Damen und Herren.
Mein Kollege Möhrmann hat eine Anfrage an den Kultusminister gestellt. Die Landtagsverwaltung hat diese Antwort in Empfang genommen - ich schätze, das war von zwei, drei Wochen - und sich geweigert, sie in einer Drucksache den Abgeordneten auszuhändigen. Wissen Sie, warum? Weil die Landtagsverwaltung der Meinung ist, dass es einen unverschämten Umgang mit dem Parlament darstellt, einem Abgeordneten eine so freche Antwort zu geben. Das ist doch unerhört!
Herr Jüttner, ich unterbreche Sie nur ungern. Aber es geht hier nicht um die Informationspolitik der Landesregierung im Allgemeinen.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wie mit uns umgegangen wird! - Zurufe von der CDU und von der FDP - Gegenrufe von der SPD und den GRÜNEN)
- Darf ich es vielleicht einfach erklären? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es einfach nur erklären, damit die nachfolgenden Redner nicht in dieselbe Problematik geraten.
Nach § 78 Abs. 3 hat Herr Sander Ausführungen gemacht. Zu der Thematik, auf die sich Herr Sander bezogen hat, dürfen Sie im Rahmen der Ihrer Fraktion zustehenden sechs Minuten Ausführungen machen.
Ich möchte Sie aber nicht weiter zur Sache rufen, dass Sie sich auf das, was Herr Sander gesagt hat, beziehen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ganz unproblematisch, weil sich Herr Sander zur Anwendung des Artikels 24 der Niedersächsischen Verfassung geäußert hat, wonach er verpflichtet ist, hier die Wahrheit zu sagen. Deshalb darf ich meine Ausführungen um ein drittes Beispiel ergänzen.
Der Landtagspräsident, Herr Gansäuer, hat in den letzten Tagen - das genaue Datum weiß ich nicht mehr - Herrn Wulff einen Brief geschrieben, in dem er ihn darauf hingewiesen hat, dass es nicht akzeptabel sei, dass der Wissenschaftsminister eine Anfrage meiner Kollegin Graschtat nicht beantwortet. Herr Gansäuer weist Herrn Wulff darauf hin, dass dieser Sachverhalt den Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung berühre. Darum geht es: Diese Landesregierung tritt die Belange des Landtags mit Füßen, und das lassen wir uns nicht gefallen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Jüttner, mir fehlt ein bisschen das Verständnis dafür, dass Sie das, was Sie hier zum Artikel 24 gesagt haben, gerade zu einem Zeitpunkt geäußert haben, zu dem wir eigentlich ein mustergültiges Beispiel für eine zeitnahe Information des Parlaments erleben - -
(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Heiner Bartling [SPD]: Diese Verwirrung im Geiste ist nicht zu überbieten! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
- Herr Jüttner, vielleicht sollten Sie mich den Satz zu Ende reden lassen: Wir haben es hier mit einem mustergültigen Beispiel für die zeitnahe Unterrichtung des Parlaments zu tun, wenn umgehend geantwortet wird, nachdem ein Abgeordneter erklärt hat, dass nach seiner Meinung Informationen nicht ausreichend gegeben worden seien.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Enno Hagenah [GRÜNE]: Das haben wir doch vorher schon gesagt!)
Damit Sie sehen, dass dies so ist, lese ich Ihnen Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung vor:
In der Fragestunde des März-Plenums hat der Kollege Meihsies - dies können Sie im Protokoll nachlesen - zunächst von seinem Recht auf eine Einleitung einer Frage Gebrauch gemacht. Wir wissen ja alle, dass dieses Recht, das wir eingeräumt haben, damit die Fragestunden nicht immer mit dem Hinweis „Wann kommt die Frage?“ ablaufen, gerne auch dazu genutzt wird, nicht Fragen zu stellen, um eine Sachinformation zu bekommen, sondern um eigene politische Botschaften darzustellen. In diesem Zusammenhang ist er dann vom Präsidenten - es amtierte Herr Präsident Gansäuer - darauf aufmerksam gemacht worden, dass diese Zeit ausläuft und er dringend eine Frage zu stellen habe. Danach kamen in einem, wie ich mich erinnere, ebenfalls sehr aufgewühlten Zustand des Plenums die eben verlesenen Fragen zutage.