Protocol of the Session on April 26, 2007

Wir haben damals deshalb ein umfassendes Konzept verlangt, um die Sicherheit bei solchen Gerichtsvorführungen zu verbessern. Bei den späteren Beratungen im Ausschuss wurde deutlich, dass inzwischen bauliche Schwachstellen beseitigt wurden oder werden. Des Weiteren sollte ein sogenannter Wachtmeisterpool auf Landgerichtsbezirksebene eingerichtet werden. Das hat sich insofern nicht bewerkstelligen lassen, als die Landgerichtsbezirke dafür zu klein waren und nicht genügend Personal zur Verfügung stand. Inzwischen gibt es eine sogenannte Einsatzreserve auf der Ebene der Oberlandesgerichte. Das Personal soll auf seine Tätigkeit besser vorbereitet und besser geschult werden.

Es hat seitdem offensichtlich keine weiteren Fluchten gegeben. Jedenfalls ist uns keine weitere Flucht bekannt geworden. Das beurteilen wir ausgesprochen positiv; denn uns liegt die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger am Herzen.

Weil zwischenzeitlich ein Teil der Mängel schon beseitigt wurde, wird die CDU, wie sie dies immer gebetsmühlenartig tut, wenn sie sich getroffen fühlt, nun gleich wieder sagen: Der Antrag war unnötig, der Antrag war überflüssig, oder der Antrag ist erledigt. - Wir sehen das anders. Sicherheit ist eine permanente Aufgabe. Die Ergebnisse des Konzepts müssen regelmäßig überprüft und beobachtet werden. Das Thema Sicherheit ist kein Thema, das mit dem heutigen Tag beendet und erledigt ist. Deshalb fordere ich Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Müller. - Der nächste Redner ist jetzt Herr Nacke von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich, einmal hinzuschauen, wie der vorliegende Antrag formuliert ist. Er beginnt mit der Überschrift „Bei Gerichtsterminen der Gefangenen besser für die Sicherheit der Bürger sorgen!“. Das ist schon einmal markig formuliert.

Die SPD schlägt uns dann vor, hier einen Satz zu beschließen, der da lautet - ich zitiere -:

„Für die Sicherheit der Bevölkerung macht es... keinen Unterschied, ob einem gefährlichen Straftäter ein spektakulärer Ausbruch über Gefängnismauern gelingt oder ob er Sicherheitslücken bei der Begleitung zu Gerichtsterminen zur Flucht ausnutzt.“

Ich würde sogar noch ergänzen: Es macht für die Bürger auch keinen Unterschied, ob er eine Lockerung der Haftbedingungen oder einen Urlaub zum Missbrauch nutzt und nicht wieder zurückkehrt. - Auch das würde keinen Unterschied machen.

Besonders interessant ist die Begründung. Auch daraus zitiere ich gerne:

„Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist es, unsere Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Werden sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, müssen sie in unseren Haftanstalten durch einen konsequenten Strafvollzug sicher untergebracht werden.“

Diesen Satz kann ich voll und ganz unterstützen. Er stammt, wie richtig dargestellt wurde, aus dem CDU-Wahlprogramm von 2003. Meine Damen und Herren von der SPD, ich empfehle Ihnen dringend, bei der Begründung Ihrer Anträge in der Tat öfter einmal in das Wahlprogramm der CDU zu schauen.

(Beifall bei der CDU)

Der anschließende Satz in der Begründung lautet:

„Die gleiche Sicherheit muss aber auch dann gelten, wenn Straftäter, ob in U-Haft oder schon in Strafhaft, zu Gerichtsverhandlungen geführt werden.“

(Zuruf von den GRÜNEN: Steht das auch im Programm?)

Hier erlaube ich mir einen Einschub. Während der U-Haft heißt ein Inhaftierter - je nachdem, wie der Verfahrensstand ist - Beschuldigter oder Angeklagter. Die Formulierung, wie sie hier in der Begründung gewählt ist, lässt sich mit der Unschuldsvermutung nach unserem Gesetz nicht vereinbaren. Ich finde, hier sollte man sehr sorgfältig formulieren.

Die eben zitierten Sätze stammen aus einem Antrag vom 15. März 2005. Man fragt sich angesichts dessen natürlich schon, was seitdem eigentlich passiert ist. Die SPD-Fraktion hier im Hause, die uns vorwirft, dass wir unserem Anspruch auf Sicherheit aus unserem Wahlprogramm nicht gerecht geworden sind, ist dieselbe Fraktion, die sich heute dagegen wehrt, die Sicherheit der Bevölkerung neben der Resozialisierung als gleichrangiges Ziel in das Gesetz über den Strafvollzug aufzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, daran wird deutlich, dass Sie Positionen und Begründungen danach ausrichten, wie Sie die Landesregierung mit möglichst viel Dreck beschmeißen können - in der Hoffnung, dass etwas hängen bleibt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit machen Sie sich unglaubwürdig.

Frau Müller hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der Einbringung direkt überwiesen worden ist. Ich räume ein, dass ich im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ etwas überrascht war, dass Sie diese Mumie offensichtlich tatsächlich wieder auswickeln wollen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Statistik Ihrem Antrag nicht angepasst hat. Weder im Kalenderjahr 2003 noch im Kalenderjahr 2004, noch im Kalenderjahr 2005, noch im Kalenderjahr 2006 und auch nicht im laufenden Kalenderjahr gab es eine besondere Häufung von Entweichungen während Gerichtsterminen - und das bei nahezu 100 000 Vorführungen vor Gericht in dieser Zeit. Das musste selbst Frau Müller hier einräumen. Das hat auch Staatssekretär Oehlerking im Ausschuss deutlich ausgeführt.

Eines muss man einräumen: 2003 - auch das ist korrekt ausgeführt worden - gab es bauliche Mängel an Gerichtsgebäuden. Spätestens das wäre, wie ich meine, ein Grund gewesen - wir haben

Ihnen dabei auch keinen Stein in den Weg gelegt -, diesen Antrag zurückzuziehen.

Vor diesem Hintergrund kann ich aus der Beratung dieses Antrages nur drei Schlussfolgerungen ziehen. Schlussfolgerung 1: Auch die Gerichtsgebäude in Niedersachsen haben die 13 Jahre rot-grüner und roter Regierungszeit nicht unbeschadet überstanden und bedurften einer besonderen Aufmerksamkeit der Landesregierung. Schlussfolgerung 2: Die Sicherheit der Bevölkerung hat in den vergangenen zwei Jahren für die SPD an Bedeutung verloren. Schlussfolgerung 3: Die Sicherheit der Bevölkerung ist bei CDU und FDP und bei der Landesregierung in besten Händen.

Ich bedanke mich bei der SPD, dass ich die Gelegenheit hatte, auf diesen Umstand hier im Plenum noch einmal hinzuweisen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der nächste Redner ist jetzt Herr Meihsies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Danke sehr, Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, in der FebruarSitzung unseres Fachausschusses haben wir uns ausführlich mit den Fragen der Gefangenenüberführung zu Gerichtsterminen befasst. Wir sind dabei insbesondere auf die bauliche Situation bei den Gerichten eingegangen. Herr Nacke, das haben Sie gerade erwähnt. Danach werden z. B. an vier Gerichten Verbesserungen an Vorführzellen geplant bzw. sind solche Verbesserungen baulich umgesetzt. Wir haben uns sehr eingehend mit den verschiedenen organisatorischen Maßnahmen befasst, die Herr Staatssekretär Oehlerking dargelegt hat. Dabei ging es u. a. um bessere Ausund Fortbildungskonzepte, die Ausstattung mit Mobiltelefonen, eine personelle Verstärkung beim OLG Celle und den Erlass einer Richtlinie für den Vorführ- und Sitzungsdienst. Es gab also eine sehr umfassende und intensive Debatte darüber, wie die Sicherheit für die Zukunft besser gewährleistet werden kann.

Aus Grünen-Sicht sind dies alles sehr sinnvolle Aktivitäten. Was dargelegt wurde, stellt einen guten Weg dar, um Entweichungen zu verhindern und den Schutz vor tätlichen Angriffen und Übergriffen durch Gefangene zu gewährleisten; denn

bei den Vorfällen, die es in diesem Zusammenhang gab - auch dies muss ich hier deutlich machen -, war oftmals menschliches Versagen, zumeist eine Unachtsamkeit des zuständigen Mitarbeiters, einer der Gründe, die dazu geführt haben, dass die Entweichungen überhaupt stattfinden konnten. Wir halten es für gut, dass Schulungen stattfinden, dass evaluiert wird und die Sicherheitslage ständig neu diskutiert wird. Insoweit ist der SPD-Antrag durch das, was im Ausschuss vorgetragen wurde, im positivem Sinne abgearbeitet worden. An dieser Stelle loben wir auch einmal die Regierung. Wir glauben, dass die genannten Aktivitäten zu mehr Sicherheit führen; dies gilt vor allem für die Verbesserung der baulichen Situation. Der Antrag ist also umgesetzt, und wir werden ihm nicht zustimmen, da man etwas, was bereits umgesetzt ist, nicht noch einmal beschließen muss. - Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Meihsies. - Nächste Rednerin ist Frau Peters von der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Müller, ich hätte mir sehr gewünscht, dass dieser Antrag zurückgezogen worden wäre. Aufgrund der Antworten im Unterausschuss, auf die Herr Nacke und Herr Meihsies ausführlich eingegangen sind, wäre dies ohne Gesichtsverlust möglich gewesen; denn dort wurde dargestellt, dass alle technisch möglichen Sicherheitsmaßnahmen, die bei den damaligen Entweichungen, die zu diesem Antrag geführt hatten, eine Rolle gespielt haben könnten, zwischenzeitlich den Erfordernissen angepasst worden sind. Also erledigt!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Tatsächlich ist der Antrag jedoch nicht dadurch erledigt worden, dass das Justizministerium tätig geworden ist, sondern er war von vornherein überflüssig; denn bereits seit 2004 - vor dem Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrags - werden im Rahmen eines ständig laufenden Qualitätssicherheitsprozesses die Abläufe im Justizvollzug fortgesetzt überprüft und bei Notwendigkeit optimiert.

Es gibt noch einen dritten Grund, weshalb ich persönlich mir gewünscht hätte, dass dieser Antrag

nicht noch einmal ins Plenum gekommen wäre: Seit der Diskussion über die Föderalismusfrage sorgen Sie sich offensichtlich ständig darum, dass das Justizministerium den Strafvollzug härter, schärfer und unmenschlicher machen könnte und dass technische Sicherheit vor menschlicher Arbeit stehen soll. Und dann ein solcher Antrag, mit dem die Sicherheit noch weiter nach vorne gebracht werden soll! Erwarten Sie jetzt von mir, dass ich zusätzliche Fesselungen gutheiße? - Meine Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch zu diesem klassischen Eigentor!

(Beifall bei der FDP)

Der Antrag ist nach meiner Auffassung überflüssig gewesen, er ist im Zweifel erledigt und in Bezug auf die Diskussion um das Justizvollzugsgesetz kontraproduktiv. Jeder Punkt allein muss zu einer Ablehnung führen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt möchte auch noch kurz die Ministerin zu dem Thema sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten Frau Müller, Herr Meihsies, Herr Nacke und Frau Peters haben übereinstimmend und zutreffend festgestellt, dass sich seit der Regierungsübernahme die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande verbessert hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch von Elke Müller [SPD])

Das war unser Ziel bei Regierungsantritt. Wir haben uns unmittelbar nach Übernahme der Regierungsgeschäfte ans Werk gemacht und dieses Ziel erreicht. Dies ist ganz eindeutig an der Statistik zu erkennen, die wir Ihnen im Ausschuss vorgeführt haben. Sie beginnt 1995 und endet 2007.

Meine Damen und Herren, wir haben dies erreicht, indem wir investiert haben, übrigens auch in die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich versichere Ihnen eines: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist unser Tagesgeschäft. Diese kontinuierliche Aufga

be haben wir uns in allen Bereichen auf die Fahne geschrieben. Wie Herr Nacke und Frau Peters schon gesagt haben, ist diese Aufgabe bei uns in besten Händen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe nun auf den