Jetzt noch ein Wort zum LROP. Die CDU-Fraktion hat bisher keine grundlegende Entscheidung zu irgendeinem Verordnungsteil des Landes-Raumordnungsprogramms getroffen. Dies gilt sowohl für die Fragen der Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels - beispielsweise FOC - oder der Trassenführung bei der Weiterleitung des Stroms als auch etwa für Fragen des Ausbaus von Verkehrswegen. Ich sage dies deshalb heute sehr deutlich, weil ich verhindern möchte, dass hier wieder sachfremde Diskussionen unter dem Begriff „Landesraumordnung“ geführt werden, Frau Stief-Kreihe.
Andererseits will ich auch deutlich machen, dass wir die raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht so umdeuten, dass sie zukünftig bereits inhaltliche Sachverhalte wie das FOC oder etwa die Verlegung von Erdkabeln rechtlich regeln. Für uns bleiben diese raumordnungsrechtlichen Vorschriften, die wir heute beschließen, eine Rahmengesetzgebung, die uns die Möglichkeit zu Deregulierung und zur Vereinfachung des bestehenden Raumordnungsrechts bietet. Diese Möglichkeit haben wir mit der Gesetzesvorlage sinnvoll genutzt. Bislang existieren in Niedersachsen vier Regelwerke des Raumordnungsrechts. Zukünftig soll das Raumordnungsrecht nur noch zwei Regelwerke umfassen: das Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung, NROG, sowie das Landes-Raumordnungsprogramm, LROP.
Neben der Verschlankung des Raumordnungsrechts dient der Gesetzentwurf aber auch der Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres ist die strategische Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zwingend in Landesrecht umzuset
zen. Diese Umweltprüfung wird mit der Novelle in das NROG integriert und festgeschrieben. Die Umsetzung von Europa- bzw. Bundesrecht in Landesrecht erfolgt hier im Maßstab 1 : 1.
Die kommunalfreundliche Politik unseres Landes spiegelt sich in den Strukturen der niedersächsischen Raumplanung wider. Denn die Regionalplanung ist auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen worden. Damit sind wir das Bundesland mit der kleinsträumigen Regionalplanung. Um dem gerecht zu werden, wird mit diesem Entwurf das Gegenstromprinzip bewahrt. Das Gegenstromprinzip ist explizit in Bezug auf die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume ausformuliert worden.
Im Verlauf der Ausschussberatungen sind weitere Änderungen vorgenommen worden, auf die ich kurz eingehen möchte.
In § 2 NROG - Grundsätze der Raumordnung - ist ein Passus zum Klimaschutz eingefügt worden, der besagt, dass zum Schutz der Erdatmosphäre und des Klimas alle Möglichkeiten der Raumordnung genutzt werden sollen, um den Treibhauseffekt einzudämmen.
In den Grundsätzen wird nochmals das Ziel der leistungsfähigen zentralen Orte hervorgehoben. Wir halten am Zentrale-Orte-Konzept fest; denn wir wollen, das jeder das regelt, was auf seiner Ebene zu regeln ist. Wir wollen die kommunale Gestaltungsfreiheit, und wir wollen mehr Verantwortung vor Ort.
Im ehemals achten Grundsatz haben wir den Wünschen der Angehörten entsprochen. Das Wort „Basis“ ist entfallen. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist damit ein Teil des ländlichen Raumes, mit dessen Stärkung und Entwicklung Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, der Referentenentwurf zum NROG beinhaltete, dass ein regionales Raumordnungsprogramm automatisch zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten außer Kraft tritt, wenn nicht vorher ein neues regionales Raumordnungsprogramm in Kraft tritt oder die obere Landesplanungsbehörde die Geltungsdauer verlängert. Die vorgenommene Änderung ist als Reaktion auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zu verstehen. Demnach sind die regionalen Raumordnungsprogramme vor Ablauf von zehn Jahren insgesamt darauf zu überprüfen, ob eine
Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist. Das Außerkrafttreten eines regionalen Raumordnungsprogramms kann damit durch entsprechendes Handeln verhindert werden. Dies stärkt die kommunale Planungskompetenz vor Ort. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Entscheidung auf der Ebene der Kommunalpolitik.
Die Aufgabe der Raumplanung ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen von Stadt und Land in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte abzustimmen. Auch wenn es eine etwas trockene Materie ist, meine ich schon, dass man sie schon einmal im Landtag sachlich bewerten und ansprechen darf. Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf bietet dazu eine sehr gute gesetzliche Grundlage. Alles andere später! Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klare Strukturen in den raumordnungsrechtlichen Vorschriften sind natürlich ein Ziel, das wir unterstützen. Auch eine Verschlankung der Bestimmungen, die sich daran orientiert, was Raumordnung tatsächlich leisten kann, ist sicherlich okay. Aber was wir in dieser Diskussion erlebt haben, ist aus meiner Sicht eher ein ideologischer Kahlschlag. Sie verzichten hier freiwillig auf eine ganze Reihe von Planungsmöglichkeiten: Planungsmöglichkeiten, die es ermöglichen würden, zu verhindern, dass die Lebensverhältnisse in den Regionen immer ungleichwertiger werden; Planungsmöglichkeiten, mit denen sichergestellt wird, dass öffentliche Mittel sparsam ausgegeben werden, dass eine Siedlungspolitik betrieben wird, die sich am Bedarf und an der vorhandenen Infrastruktur orientiert; Planungsmöglichkeiten, die die Daseinsvorsorge und die Infrastruktur auch unter den Bedingungen demografischen Wandels sicherstellen können; Planungsmöglichkeiten, mit denen die Raumordnung einen konkreten Beitrag zur Begrenzung und Bewältigung des Klimawandels leisten könnte.
ben das Signal ins Land: Kirchturmspolitiker aller Kommunen, wir machen euch den Weg frei! - Dafür werden Sie unsere Zustimmung nicht bekommen.
Wir haben Ihnen eine Reihe von Konkretisierungsvorschlägen zu den Grundsätzen der Raumordnung gemacht. Es ging um nichts Neues, sondern um aus unserer Sicht notwendige Regelungen, die im Augenblick noch geltendes Recht sind, also in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten sind. Fast alles ist abgelehnt worden: Sie wollten keine weitere Stärkung des zentralörtlichen Systems. Sie wollten nicht die Verkehrsvermeidung und den Vorrang der umweltverträglichen Verkehrsträger verankern. Sie wollten keinen Vorrang für regenerative Energien. Sie wollten keine flächengebundene Landwirtschaft mit einer klimaschonenden Wirtschaftsweise. Diese Ablehnungen sind angesichts der aktuellen Diskussion um den Klimaschutz einfach nicht nachzuvollziehen und nicht zu akzeptieren.
Stattdessen wollen sie ein FOC. Gegen alle Warnungen soll ein „Friedrich-Otto-Center“ in die grüne Heide gebaut werden.
Die Gründe, die ursprünglich genannt wurden, insbesondere der Hinweis, dass es Bauvorhaben in den benachbarten Ländern gebe, die nahe der niedersächsischen Grenze erfolgen sollten, haben längst keine Bedeutung mehr. NRW hat schriftlich eine gemeinsame Verabredung vorgeschlagen, um FOCs auf der grünen Wiese zu verhindern, und auch in Hessen hat man sich entschieden; die Projekte in Diemelstadt, Knüllwald, Kirchheim und Bad Hersfeld sind gekippt, sind verworfen. Nur die Niedersächsische Landesregierung lässt nicht locker und riskiert damit ein erneutes Aufflammen des FOC-Rüstungswettlaufes.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es gut, dass die bisher geplante Öffnungsklausel offensichtlich vom Tisch ist. Aber ob die jetzt vorgesehene Experimentierklausel und die damit verbundene Festlegung auf Bispingen verhindert und davor schützt, dass Nachahmer sich einklagen, das kann die Landesregierung nicht garantieren. Darüber werden die Gerichte entscheiden, zumal sich
das Projekt Bispingen überhaupt nicht als Modell eignet. Die Erfahrungen werden nicht verwertbar sein. Eine ähnliche Situation mit so viel Massentourismusangeboten an einem Standort gibt es eben in Niedersachsen kein zweites Mal. Deswegen appelliere ich hier einfach an die CDU-Fraktion. Wenn Sie nach dem Raucherunsinn auch noch diesen FOC-Unsinn einfangen, dann werden Sie mir wahrscheinlich richtig sympathisch werden.
Abgelehnt haben Sie auch, meine Damen und Herren, einen Teil der Raumordnungsziele, die bisher gesetzlich im LROP I verankert waren, ins neue Raumordnungsgesetz zu übernehmen. Damit schieben Sie Verantwortung ab. Sie stehlen dem Parlament Befugnisse, um sie der Regierung zuzuschustern. Das betraf z. B. das Ziel, die Regionalebene zu stärken. Das betraf differenzierte Festlegungen für ländliche und verdichtete Regionen sowie die Zielsetzungen für Siedlungsentwicklung insbesondere zur Konkretisierung des zentralörtlichen Systems. Auch das ist alles - ich betone es noch einmal - geltendes Recht, das wir vor Ihrem Deregulierungswahn retten wollten. Es ist nicht nur geltendes Recht, sondern, wie ich hinzufüge, auch bewährtes Recht. Wer uns mit dem Hinweis abspeisen will, das werde dann doch alles irgendwann im Landes-Raumordnungsprogramm geregelt, verkennt, dass wir nicht bereit sind, hier die Katze im Sack zu kaufen. Das Gesetz und die Verordnung werden eben nicht zeitgleich diskutiert und verabschiedet, wie wir das ursprünglich angeregt haben.
Meine Damen und Herren, wer behauptet, man brauche alle diese Planungsmöglichkeiten nicht, weil die Kommunen schon alles richtig machen werden, ist meilenweit von der kommunalpolitischen Wirklichkeit entfernt. Das sind Traumtänzereien.
Es ist sicherlich - jedenfalls vielen - bekannt, dass sich meine Begeisterung für die Arbeitsergebnisse der Enquete-Kommission in Grenzen hält. Aber ich kann Ihnen raten: Schauen Sie sich doch einmal die Vorschläge in dem Bericht und die Handlungsempfehlungen zum Thema Landes- und Regionalentwicklung an. Obwohl die meisten Grundsätze dort sehr allgemein und banal sind, wird eines
deutlich: Mit Ihrer Gesetzesumsetzung liegen Sie voll daneben. All das, was dort gewünscht wird, was dort an Handlungsempfehlungen von der Kommission gegeben wird, findet sich in Ihrem Gesetz nicht wieder.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Heute liegt uns der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften zur Beschlussfassung vor. Dieser Gesetzentwurf trägt der Maxime von CDU und FDP Rechnung, Gesetze zu vereinfachen und zu verschlanken.
Dies wird insbesondere durch die Zusammenfassung mehrerer Verordnungen und Gesetze in nur noch eine Verordnung und ein Gesetz erreicht. Dies wurde in der Anhörung auch von beinahe allen Beteiligten ausdrücklich begrüßt.
Ein anderer wichtiger Punkt, den der Kollege Klein eben gerade angesprochen hat, ist die Deregulierung, d. h. die Übertragung von Aufgaben von der Landesebene auf die kommunale Ebene. Auch das ist aus meiner Sicht ein richtiger Schritt. Wir sind der Überzeugung, dass Entscheidungen, die näher am Bürger getroffen werden, Entscheidungen sind, die besser getroffen werden.
Mit diesem Gesetzentwurf werden nun zwölf Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, also nicht mehr nur elf wie im alten Entwurf. Wir haben seitens der Fraktionen von CDU und FDP eine Anregung der Grünen aufgegriffen und die Grundsätze um einen Grundsatz zum Schutz der Erdatmosphäre und des Klimas ergänzt. Neben der Vornahme einiger sprachlicher Anpassungen haben wir auch den Grundsatz zur Bedeutung der Landund Forstwirtschaft angepasst, dessen ursprüngliche Fassung von einigen Organisationen in der Anhörung kritisiert wurde. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, Herr Kollege Meyer, dass wir mit diesem Gesetz auch einer europäischen Norm
Rechnung tragen, indem wir die strategische Umweltprüfung, wie vom Bund vorgegeben, für die Aufstellung von Raumordnungsprogrammen verpflichtend machen.
Meine Damen und Herren, es ist gerade schon angeklungen: Der Gesetzesbeschluss macht den Weg nun für das Landes-Raumordnungsprogramm frei. Einige der Diskussionen zum Landes-Raumordnungsprogramm sind natürlicherweise auch in die Beratungen zum Niedersächsischen Raumordnungsgesetz herübergeschwappt. Das Thema Factory Outlet Center ist von der Kollegin StiefKreihe und dem Kollegen Klein gerade schon angesprochen worden. Es wurde gesagt, dass es jetzt den neuen Vorschlag mit der Experimentierklausel gibt. Letztlich spiegelt dies nur eine Momentaufnahme des Diskussionsstandes in der Landesregierung wider. Wir befinden uns noch nicht in dem Verfahren, in dem wir als Landtag bei der Erarbeitung des Landes-Raumordnungsprogrammes beteiligt sind. Ich sage ganz deutlich, dass ich abwarten werde, was uns von der Landesregierung vorgelegt wird. Dann werden wir als Landtag eine Position finden und auch darüber entscheiden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle abschließend fest, dass wir ein sehr gutes Gesetz haben, das flexibilisiert und dereguliert. Das niedersächsische Raumordnungsgesetz wird im bundesweiten Vergleich zu einem der modernsten Raumordnungsgesetze in Deutschland werden. Insofern setzen wir die richtigen Schwerpunkte, ohne die Träger der Regionalplanung zu erdrücken. Von daher bitte ich auch um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Oetjen. - Herr Minister Ehlen hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
die Diskussion über das Raumordnungsgesetz hier so sachlich verläuft. Sie wissen, dass wir mit diesem Gesetz und dann auch mit dem Programm viele Weichen für Niedersachsen neu stellen wollen. Nicht zuletzt werden wir damit auch den für Raumordnungspläne auf europäischer Ebene neuen Vorgaben zur strategischen Umweltprüfung gerecht. Vor einigen Wochen haben Sie sich schon mit dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung befasst und in diesem Zusammenhang auch bereits Regelungen zur Umweltprüfung von Plänen und Programmen beschlossen.
Wegen der bundesrechtlichen Vorgaben muss für die Raumordnung eine gesonderte Umsetzung erfolgen. Wir folgen dem guten Beispiel und haben uns ebenfalls auf eine Umsetzung der Richtlinie 1 : 1 beschränkt.
Mit dem Gesetzentwurf wird aber vor allem der Weg für die Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms frei gemacht. Das geänderte Raumordnungsgesetz legt mit seinen zwölf neuen Grundsätzen die inhaltliche Ausrichtung des Landes-Raumordnungsprogramms fest. Diese Grundsätze bauen auf den aktuellen Leitbildern für Handlungsstrategien der Ministerkonferenz für Raumordnung auf. Wachstum und Innovation, Sicherung der Daseinsvorsorge, Bewahrung der Ressourcen und Gestaltung der Kulturlandschaft gehören auch in unserem Land zu den zentralen Aufgaben. Die Regelung im Gesetz, neben der Landesregierung auch den regionalen Planungsträgern das nötige Werkzeug in die Hand zu geben, kann dann mit konkreten Planungsinhalten gefüllt werden.