Meine Damen und Herren, insgesamt wird diese Novelle die Kosten für den einzelnen Bürger hochtreiben, während sich das Land durch das Übertragen von Aufgaben finanziell entlastet. Zu Deutsch: Der Bürger zahlt die Zeche.
Gleichermaßen wird der Trinkwasserschutz bzw. Gewässerschutz - der Schutz des Gutes Wasser ist eigentlich gesamtstaatliche Aufgabe - auf die Wasserversorgungsunternehmen übertragen, wobei die dafür erforderliche Kostenerstattung im Extremfall nach Kassenlage des Landes erfolgt. Ob so die notwendige Nachhaltigkeit in diesem Bereich sichergestellt werden kann, halte ich zumindest für sehr fraglich.
An einigen Punkten will ich unsere ablehnende Haltung zu dieser Novelle noch einmal begründen. Zentraler Punkt der Novelle ist die Übertragung von Aufgaben im Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz auf die WVU. So reduziert das Land seinen Aufwand für Verwaltung und Personal und überträgt ohne angemessene Kostenentschädigung Aufgaben auf die WVU. Die Erhebung einer Gebühr für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten - quasi eine neue Wassersteuer - belastet die WVU mit neuen Kosten, die entweder über die Kunden - also uns, die Verbraucher - refinanziert werden oder die zu immer weniger vorbeugendem Wasserschutz führen werden, weil aus Kostengründen auf die Festsetzung neuer Wasserschutzgebiete verzichtet wird.
Dabei sollte auch der Landesregierung klar sein, dass der Grundwasserschutz und die Festsetzung von Wasserschutzgebieten Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit und damit zentrale Aufgaben des Staates sind. Wasser ist kein allgemeines Wirtschaftsgut und darf es auch nicht werden. Aber
diese Landesregierung bleibt unbelehrbar. Sie ignoriert die fundierte Kritik z. B. des Wasserverbandstages:
„Den Wasserversorgungsunternehmen entstehen durch die Verwaltungsarbeit, die beim Land eingespart wird, Kosten in Millionenhöhe.“
„Es ist insofern in einigen Bereichen mit einem erheblichen Anstieg des Wasserpreises zu rechnen. In anderen Bereichen ist zu befürchten, dass die wichtige Aufgabe des Grundwasserschutzes aus Kostengründen nicht weitergeführt wird.“
Wir sehen deshalb den Grundwasserschutz in Niedersachsen gefährdet, und es steht zu befürchten, dass die Doppelbelastung der Versorger, die auch schon die Wasserentnahmegebühr bezahlen, den Weg von vorbeugendem Gewässerschutz zur Wasseraufbereitung bereitet. Wasseraufbereitung statt vorbeugendem Gewässerschutz ist für uns unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit umweltpolitisch der falsche Weg.
Zu kritisieren ist auch die Regelung der zukünftigen Verwendung der Wasserentnahmegebühr 40 % des durchschnittlichen Aufkommens. Zu Recht beklagen die Verbände, dass diese Gelder mangels Exaktheit des Gesetzes über Jahre zu anderen Zwecken verwendet werden können. Das ist Trinkwasserschutz nach Kassenlage.
Insgesamt ist die Neuordnung des Kooperationsmodells für die WVU mit erheblichen zusätzlichen - unnötigen - Bürokratiekosten verbunden. Dort, wo unbürokratische Verfahrensweisen vorgeschlagen worden sind - z. B. beim Verrechnungsmodell -, wurden sie in Bausch und Bogen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, diese Regierung entzieht sich in diesem Bereich der Neuordnung eindeutig ihrer Verantwortung für das Wasser in unserem Land und damit für das Wohl der Menschen. Das hat mit verantwortungsvoller Umweltpolitik nicht mehr viel zu tun.
Völlig fraglich bleibt auch, ob die Umsetzungen des Wasserhaushaltsgesetzes für die Überschwemmungsgebiete tatsächlich ausreichen, um das Rahmenrecht zu erfüllen. Herr Dürr, wir haben heftig darüber gestritten. Es hätte völlig ausge
reicht, die entsprechenden Passagen des Bundesrechts 1 : 1 zu übernehmen, die nach intensiver Diskussion in Bundestag und Bundesrat als Kompromiss zustande gekommen sind. Viele von uns erinnern sich noch an diese Debatten. Aber dieser Umweltminister versucht insbesondere die Regelung eines Umbruchs von Grünland in Ackerland wieder neu zu definieren, greift auf die alten Vorschläge vor der Kompromissformel zurück, um der landwirtschaftlichen Lobby, aber nicht dem Hochwasserschutz zu dienen
dies allerdings in einer Weise, die zumindest rechtliche Bedenken erlaubt. Ich bin mir angesichts der nächsten Gesetzesvorhaben im Bund bzw. auch der Überlegungen in der EU noch nicht sicher, ob diese Regelungen Bestand haben werden. Ein Fortschritt in Sachen Hochwasserschutz ist dies nicht.
Meine Damen und Herren, auch die Neuregelung bei den Kleinkläranlagen sehen wir skeptisch. Der Wechsel von der bisherigen Erlaubnispflicht auf eine reine Anzeigepflicht birgt unserer Meinung nach Risiken, die im Übrigen auch von mehreren Landkreisen sehr deutlich formuliert worden sind. Schon jetzt erweisen sich über 15 % der Anlagen als fehlerhaft. Wie mag sich dies bei einer bloßen Anzeigepflicht weiterentwickeln? Sie alle wissen doch, welche Gefahren für Wasser und Natur durch fehlerhafte Kleinkläranlagen entstehen können. Wir haben das doch früher erlebt. Aber nein, ohne Not wird ein seit 15 Jahren funktionierendes und akzeptiertes Verfahren zulasten der Umweltsicherheit geändert. Den Schaden haben wir, hat die Natur, hat das Wasser.
Ich komme zum Schluss. Die SPD-Fraktion hat gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versucht - Herr Behr hat es erwähnt -, mit Betroffenen einen Gegenvorschlag zu den wesentlichen Paragrafen dieser Novellierung zu entwickeln. Dazu bitte ich um Ihre Zustimmung.
Das Thema Wasser ist uns zu wichtig, um kurzfristigen ideologischen oder Lobbyinteressen geopfert zu werden. Sie haben heute noch die Chance, unseren Vorschlägen zuzustimmen und Ihren Irrweg zu verlassen. Denn mit dieser Novellierung wird die Umweltpolitik in Niedersachsen ein weiteres Stück zurückgeworfen. Der Kettensäger Sander
Er scheint wirklich alles tun zu wollen, um den letzten Platz im Sondergutachten des Umweltrates mit Vehemenz zu behaupten. Den Schaden haben wir alle: die Bürger unseres Landes, die diese Experimente des Ministers, durch die höhere Kosten entstehen, bezahlen, unser Wasser und unsere Umwelt. Es wird wirklich Zeit, dass in diesem Land wieder Umweltpolitik und nicht die Liquidierung eines Ressorts stattfindet. Allein der Umweltminister gehört abgewickelt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in fast jedem Plenum beraten und beschließen wir wieder einmal eine Änderung im Umweltrecht. Es sind große Zweifel angebracht, ob alle Gesetzesänderungen, die diese Landesregierung und dieser Umweltminister auf den Weg gebracht haben, zum Wohle der Menschen und der Umwelt beitragen.
Im Wasserrecht liegt der Ursprung unseres heutigen Umweltrechts. Ursprünglich war der Zugang zu Wasser und die Nutzung des Wassers ein Privileg, das Regierende gewährt haben. Heute soll durch das Wasserrecht ein gerechter Zugang zu dieser endlichen Ressource ermöglicht werden. Der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser vor schädlichen Einträgen, vor Übernutzung und nicht zuletzt der Hochwasserschutz stehen im Mittelpunkt des europäischen und des nationalen Wasserrechts. Ich führe das deshalb aus, weil ich den Gedanken der Daseinsvorsorge deutlich machen will, der sich als Leitgedanke durch unser Wasserrecht zieht.
such strapaziert, das Prinzip der Daseinsvorsorge auszuhebeln und aufzuweichen. Genau an dieser Stelle weichen unsere Positionen von denen des Umweltministers und von seiner falsch verstandenen Liberalität gravierend ab.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine Verwaltungsvereinfachung dadurch erreichen, dass die Trinkwasserversorger die Aufwendungen, die im Rahmen von Kooperationen mit Landwirten in Wasserschutzgebieten anfallen, direkt mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnen können. Die jetzige Regelung, dass das WEG an das Land abgeführt wird, die Kosten für die Maßnahmen des Trinkwasserschutzes aber zuerst von den Unternehmen verauslagt werden müssen und erst nach Abrechnung vom Land erstattet werden, ist eindeutig zu verwaltungsaufwändig und zu kostenintensiv. Die Regierungsfraktionen haben auch diesen Vorschlag abgelehnt. Dabei führen sie sich sonst als die großen Verwaltungsvereinfacher auf. Insbesondere mit dem Änderungsantrag zu § 47, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegt haben, wollen wir Ihnen noch einmal die Chance geben, das Gesetz an diesem Punkt nachzubessern.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung will sich den vollen Zugriff auf die Einnahmen des WEG erhalten. Ihre Absicht ist zu deutlich. Sie wollen dem Finanzminister die Einnahmen aus dem WEG vollständig zum Stopfen von Haushaltslöchern überlassen.
Bei Ihnen geht die Tendenz dahin, dass die Kosten für die Erhaltung und Reinhaltung der Trinkwasservorkommen nicht mehr von der Allgemeinheit, sondern von den Wasserversorgern getragen werden sollen. Die Wassergebührenzahler werden dann doppelt zur Kasse gebeten: Zum einen müssen sie das WEG zahlen. Zum anderen sollen sie auch noch die Kosten übernehmen, die bisher aus dem WEG beglichen worden sind.
Mit diesen Regelungen bewegt sich die Landesregierung gesetzestechnisch auf sehr dünnem Eis. Im Laufe der Beratungen wurden die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Gesetz für uns noch lange nicht ausgeräumt. Ebenso rechtlich bedenklich ist es, dass Sie sich schlicht und einfach weigern, das in § 31b des Wasserhaushalts
gesetzes geregelte Ackerbauverbot im Wassergesetz umzusetzen. Den von Bundestag und Bundesrat beschlossen Kompromiss, auf den Herr Haase schon hingewiesen hat und den wir Grüne gerade noch mittragen können, unterlaufen Sie. Wir haben in unserem Änderungsvorschlag eine wörtliche Übernahme der Rahmengesetzgebung des Bundes vorgeschlagen. Ich kann Sie an dieser Stelle nur auffordern, keinen niedersächsischen Sonderweg einzuschlagen, meine Damen und Herren. Wir wollen einen Ausgleich der Interessen von Landwirtschaft und Grundwasserschutz. Eine einseitige Privilegierung der Landwirtschaft halten wir nicht für hinnehmbar.
Die Diskussion der letzten Jahre um die Privatisierung und Liberalisierung des Wassersektors hat nachdrücklich deutlich gemacht, dass es in Deutschland weder eine Mehrheit der Bevölkerung noch eine Mehrheit der Entscheidungsträger gibt, die den Wassersektor aus der Daseinsvorsorge entlassen wollen. Dazu gehört auch die Trinkwasserversorgung. Deswegen kann man dem Gesetzentwurf in der von Ihnen vorgelegten Form nicht zustimmen. Das ist der Kern unseres Änderungsvorschlags. Er stößt auf die breite Zustimmung aller angehörten Verbände. Daran möchte ich Sie noch einmal erinnern.
Ich kann es leider nicht näher ausführen, weil die Zeit rennt. Zum Schluss möchte ich Ihnen eines sagen: Vor uns steht die große Aufgabe der Anpassung an den Klimawandel. Die Presse meldet heute den trockensten April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. „Ein Saharasommer steht bevor“, titelt die Bild-Zeitung.
Leider ist diese Landesregierung, ist dieser Umweltminister nicht in der Lage, Anforderungen des Klimawandels und der Klimapolitik an die zukünftige Wasserpolitik des Landes zu formulieren, geschweige denn, mit in das Wassergesetz aufzunehmen. Ich sage Ihnen, das wird eine Aufgabe für 2008, für die Zeit nach dem Regierungswechsel. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haase, wir hören jetzt nicht zum ersten Mal, dass bei dem Gesetz alles viel zu schnell gehe, alles furchtbar kompliziert sei, man es sich erst einmal durchlesen müsse und alles ganz schwierig sei. Ich will Ihnen insbesondere zum Wassergesetz drei Dinge sagen.
Erstens. Wir haben an diesem Gesetz mehrere Monate im Umweltausschuss gearbeitet. Das weiß auch der Ausschussvorsitzende Herr Kollege Dehde.
Zweitens. Ich sage Ihnen ganz deutlich, ich glaube, man kann von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags verlangen, dass sie auch nach 16.30 Uhr Gesetzesvorlagen lesen.
Drittens. Herr Kollege Haase, wir haben Ihnen ausdrücklich angeboten, zusätzliche Beratungstermine im Umweltausschuss durchzuführen. Sie werden sich sicherlich daran erinnern.