uns in zwei Fachausschusssitzungen im November 2006 und dann noch einmal Ende Januar und Ende Februar 2007 mit dieser Liste befasst. Aus unserer Sicht war der Antrag der Fraktion der Grünen somit weithin erledigt. Aber den Änderungsantrag, den die Regierungsfraktionen unter der Überschrift „Nachmeldung der EU-Vogelschutzgebiete mit Augenmaß“ vorgelegt haben, lehnen wir ganz entschieden ab. Das werden Sie sicherlich verstehen können. Neben der aus meiner Sicht unerträglichen Lobhudelei über die Arbeit der gegenwärtigen Landesregierung ist bei der geforderten Zusammenlegung von Vogelschutz- und FFHRichtlinie zu befürchten, dass es dabei nur um eine Nivellierung der Schutzstandards geht.
Der Kollege Janßen hat sehr engagiert und kompetent ausgeführt, warum dieser Änderungsantrag abzulehnen ist.
Ich möchte an den Beginn meiner Rede erinnern. Aus unserer Sicht - und ich hoffe auf ein Einsehen der Regierungsfraktionen - müssen wir diesen Änderungsantrag ablehnen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tatsache, dass Niedersachsen nunmehr verpflichtet ist, Nachmeldungen vorzunehmen, ist ja darauf zurückzuführen, dass die Vorgängerregierung unter Umweltminister Jüttner das nicht auf die Reihe gebracht hat. Von daher sind die Argumen
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen gibt es bereits 61 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 535 000 ha. Das entspricht etwa 10,5 % der Landesfläche. Die EU hält die deutschen Meldungen aber dennoch nicht für ausreichend - ich habe es eben gesagt - und fordert nun auch von Niedersachsen Nachmeldungen. Dieser Aufforderung werden wir nachkommen. Zu diesem Zweck führen wir ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durch. Wir wollen nur diejenigen Flächen nachmelden, die aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich sind, und die EU-Richtlinien 1 : 1 umsetzen. Die Nachmeldevorschläge umfassen 15 Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 58 000 ha. Landkreise, Städte und Gemeinden sowie betroffene Bürger haben bisher insgesamt mehr als 700 Stellungnahmen abgegeben.
Herr Ehlen, können Sie uns in diesem Zusammenhang bitte auch einmal erklären, warum die Landwirte über den Umweltminister - zumindest der Ostfriesen-Zeitung zufolge - empört sind?
Ja, diese Frage kann ich Ihnen gern beantworten, Herr Dehde. Jeder, der im Hinblick auf sein Eigentum Einschränkungen hinnehmen muss, muss empört sein. Deshalb kann ich die Landwirte sehr, sehr gut verstehen.
Das ist sowohl von der Ostfriesen-Zeitung als auch von unserem Umweltminister richtig aufgenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir können hier sicherlich über die eine oder andere Zeitungsmeldung streiten. Vielleicht hat mein Kollege Sander, der heute aus verständlichen Gründen nicht hier sein kann, dann noch die Möglichkeit, dazu selbst Stellung zu nehmen. Er ist dabei gewesen. Die Rückmeldungen auch an mein Haus besagen ganz klar, dass die Landwirte uns, der Landesregierung, vorwerfen, dass wir ihre Flächen unter Vogelschutz stellen wollen, was zu einer Entwertung der betreffenden Flächen führt. Deshalb können sie auch böse und ungehalten sein.
Meine Damen und Herren, Anfang April werden wir einen Vorschlag zur Aktualisierung der EUVogelschutzgebiete zur Entscheidung vorlegen und der EU-Kommission auch melden. Der damit erreichte Abschluss der Gebietsauswahl schafft dann Planungssicherheit für Behörden, Vorhabenträger, Investoren und auch für die Grundeigentümer.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die praktischen Erfahrungen scheinen die Zusammenfassung und die Modernisierung der FFHRichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie unumgänglich zu sein. Eine solche Zusammenfassung würde folgende Vorteile bringen:
Erstens könnten die europäischen Schutzgebiete nach einem einheitlichen Verfahren festgesetzt werden, das einen abschließenden Zeitpunkt der Melde- und Ausweispflicht vorsehen sollte.
Herr Ehlen, warten Sie bitte einen Augenblick, bis es hier etwas ruhiger geworden ist und die Nebengespräche in verschiedenen Fraktionen - sowohl bei der SPD als auch bei der CDU - eingestellt worden sind! - Danke. Sie können fortfahren.
Zweitens könnte die Harmonisierung des Schutzregimes dem Instrument des Vertragsnaturschutzes vor dem hoheitlichen Schutz ein größeres Gewicht einräumen. Dies würde vor allem auch der Akzeptanz und der Flexibilität dieser Naturschutzmaßnahme sehr zuträglich sein.
Drittens. Die Vereinheitlichung der Bewertungsmaßstäbe für Lebensraumtypen und Arten, die Vereinheitlichung der Unterlagen - das sind die Gebietskarten und die Standarddatenbögen - sowie der Aktualisierungszyklus führen zu einem Bürokratieabbau.
Meiner Meinung nach ist deutlich geworden, dass die Zusammenlegung und die Modernisierung von FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sowohl aus inhaltlichen Gründen als auch aus Verfahrensgründen heraus angezeigt sind. Ich hoffe, dass wir dieses Anliegen mit dem jetzt vorliegenden Antrag befördern können. - Danke schön.
Jetzt hat sich Herr Jüttner von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Jüttner, Sie haben noch eine Redezeit von 3:47 Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Ehlen hier eben vorgelesen hat, war das, was die Fachabteilung des Ministeriums augenscheinlich für rechtlich korrekt und angemessen hält. Das ist das erste Mal seit vier Jahren, dass wir hier einen sachlich begründeten Vortrag aus dem Umweltministerium gehört haben. Herzlichen Dank dafür.
Von Herrn Dürr habe ich ja gelernt, dass der Umweltminister immer nur etwas zusammen mit den Menschen macht und die Akzeptanz sucht. Ich zitiere aus der Ostfriesen-Zeitung von heute:
„Die Bauern in Ostfriesland sind sauer auf das Umweltministerium in Hannover. Der Grund ist die von Minister Hans-Heinrich Sander (FDP) geplante
Ausweitung von Vogelschutzgebieten. ‚Die Nachmeldevorschläge des Niedersächsischen Umweltministeriums sind empörend‘, heißt es in einer Pressemitteilung des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland.“
Jetzt zu Ihrem Vorwurf, Herr Dürr: In den fünf Jahren meiner Tätigkeit als Umweltminister hatte ich ein großes Projekt. Das hieß: Umsetzung der FFHRichtlinie. Damit konnte ich erst 1998 beginnen, weil sich die damalige Umweltministerin in Bonn, Frau Merkel, außerstande sah, diese Richtlinie bis 1995, wie von der EU vorgeschrieben, in deutsches Recht umzusetzen. Also konnte ich das erst ab 1998. Ich habe das dann getan, und ich habe es auch gerne gemacht, weil sich die Rechtslage in Europa wie folgt darstellt: Erst dann, wenn man die FFH-Richtlinie umsetzt und die Gebiete ausweist, hat man eine Chance, in einen Abwägungsprozess mit wirtschaftlichen Belangen einzutreten. Das war übrigens nicht immer einfach, weil auch die anderen beteiligten Ressorts wie z. B. das Wirtschaftsministerium oftmals ein Projekt durchsetzen wollten und befürchteten, dass dies im Falle einer Unterschutzstellung nicht mehr möglich ist. Das Gegenteil aber ist der Fall. So ist das europäische Recht. Ich möchte nur darauf hinweisen.
Jetzt zu Ihnen, Herr Dürr: Das können Sie nicht wissen; damals waren Sie noch nicht hier. Zwischen 1998 und 2003 habe ich fast jeden Monat hier in diesem Hause eine Debatte geführt, weil sich die CDU-Fraktion - damals in der Opposition auf jeden Hektar im Lande Niedersachsen gesetzt hat und sich für die angeblichen Interessen jedes Betroffenen stark gemacht und darum gekämpft hat, dass möglichst kein Quadratmeter Boden in Niedersachsen unter Schutz gestellt wird.
Sie haben dazu beigetragen, dass in Niedersachsen ein Klima entstanden ist, in dem es relativ schwierig war, eine 1 : 1-Umsetzung zu gewährleisten. Nur das wollte ich damals als Umweltminister. Sie müssen jetzt die Folgen dafür tragen, dass Sie das Land und die Bevölkerung aufgemischt haben. Sie haben damit auch die Verant
wortung für die wirtschaftlichen Folgen, die sich daraus ergeben haben. Das muss hier einmal klargemacht werden.
Herr Kollege Jüttner, was für ein schwacher Umweltminister müssen Sie in Niedersachsen gewesen sein, wenn Sie sich von der Opposition haben daran hindern lassen, geltendes Recht umzusetzen! Das ist doch lächerlich!
Herr Jüttner, zum Glück haben Sie gerade zugegeben, dass Sie von 1998 bis 2003 die Möglichkeit hatten, die FFH-Richtlinie umzusetzen.