Protocol of the Session on January 26, 2007

1. Warum ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der Polizeireform kein reibungsloser Funkverkehr auf dem Gebiet der Polizeidirektion Osnabrück möglich, und sind außer dem Nordkreis Cloppenburg auch noch andere Regionen Niedersachsens von einer derartigen Situation betroffen?

2. Warum haben zwei Jahre Vorlaufzeit offensichtlich nicht ausgereicht, um ein der neuen Polizeistruktur angepasstes funktionsfähiges Funknetz zu erstellen?

3. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den beschriebenen unhaltbaren Zustand der fehlenden Funkverbindungen im Nordkreis Cloppenburg unverzüglich zu beheben?

Die niedersächsische Polizei führt den Sprechfunkverkehr in einem überörtlichen Sprechfunknetz in analoger Technik durch, welches an den Erfordernissen der polizeilichen Aufgabenerfüllung und organisatorischen Gegebenheiten ausgerichtet ist. Im Bereich der analogen Funktechnik ist aus funkgeografischen und physikalischen Gründen eine 100-prozentige Funkversorgung unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Relation nicht zu erreichen. Qualitätsprüfungen und anlassbezogene Optimierungen der Funkausleuchtung und Sprechfunkqualität sind jedoch ständige Aufgabe der polizeilichen Fachdienste.

Auch die im Rahmen der Umorganisation der Polizei in 2004 vorgenommenen organisatorischen Änderungen der Polizei haben im Sprechfunknetz zu entsprechenden Anpassungen geführt. Im Bereich der PI Cloppenburg/Vechta, die seit Ende 2004 organisatorisch der Polizeidirektion Osnabrück zugeordnet ist, wurde in 2006 ein neues Funknetz aufgebaut und am 3. Januar 2007 funktions- und leistungsfähig in Betrieb genommen. Dieses führt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta zu merklichen Verbesserungen in der räumlichen Funkausleuchtung wie auch in der Qualität des Sprechfunkverkehrs.

Ablauforganisatorische Anpassungen im Funkbetrieb der Dienststellen und Fahrzeuge werden zeitnah umgesetzt sein. Für den Bereich Barßel haben sich im Rahmen dieser Anpassungen Optimierungsbedarfe ergeben, die derzeit realisiert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, entspricht die Qualität des Sprechfunkverkehrs im Bereich der PD Osnabrück den funktechnischen Anforderungen. Das in der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta am 3. Januar 2007 in Betrieb genommene neue Funknetz hat zu merklichen Verbesserungen im Sprechfunkverkehr geführt. Im Gesamtbereich werden zurzeit noch Optimierungsmaßnahmen vorgenommen.

Zu 2: Die funktionsfähige Anpassung des überörtlichen Sprechfunknetzes der Polizei an die geänderte Polizeiorganisation ist weitgehend abgeschlossen. Dieses erfolgte im Rahmen eines den fachlichen und technischen Anforderungen angemessenen und erforderlichen Zeitraums.

Zu 3.: Wie in den Vorbemerkungen und zu Frage 1. dargestellt, ist im Bereich des Nordkreises Cloppenburg ein funktions- und leistungsfähiges Funknetz installiert. Dieses wird im laufenden Betrieb weiter optimiert.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 31 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Beitragserhöhungen der Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöht oder dies für die nächste Zeit angekündigt. Sie begründen diesen Schritt mit dem durch Regierungshandeln erzeugten Kostendruck (Kürzung des Steuerzuschusses, Erhöhung der Mehrwert- steuer, neue finanzielle Belastungen durch die Gesundheitsreform, Einführung der elektroni- schen Gesundheitscard, eventuelle Honorarfor- derungen der Ärzte). Sie führen im Weiteren an, dass sich die konjunkturelle Entwicklung nicht maßgeblich in den Einnahmen niedergeschlagen habe. Auch vonseiten der Rentnerinnen und Rentner sei wegen der stagnierenden Renten und derer steigender Anzahl kein Einnahmeplus zu erwarten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche landesunmittelbaren Kassen haben zum Jahreswechsel eine Beitragssatzsteigerung vorgenommen oder für die nächsten Monate angekündigt?

2. Zu welchen Ergebnissen ist die zuständige Landesprüfungsbehörde bei der Bewertung und Genehmigung der Beitragssatzerhöhungen gekommen?

3. Mit welchen Beitragssatzsteigerungen rechnet die Landesregierung bei Einführung eines durch die bevorstehende Gesundheitsreform geplanten bundeseinheitlichen Beitragssatzes, bezogen auf die in Niedersachsen ansässigen gesetzlichen Krankenkassen?

Eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen im Bundesgebiet hat die Beiträge zum Jahreswechsel 2007 - zum Teil erheblich - angehoben. Das gilt gleichermaßen für die großen, bundesweit organisierten Ersatzkassen und Konzernbetriebskrankenkassen sowie für den Gesamtbereich der Allgemeinen Ortskrankenkassen und für die Betriebsund Innungskrankenkassen. Allein im AOK-Bereich liegt die Bandbreite zwischen 0,5 und 1,6 %.

Es gibt verschiedene Gründe für diese Beitragssatzanhebungen, die sich zum Teil auch kumulieren. Durch die Kürzung des Tabaksteueranteils für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen ist eine Finanzierungslücke im Bereich der GKV entstanden. Eine weitere eröffnet sich durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % zum 1. Januar 2007.

Zusätzlich waren die Krankenkassen nach der bisher geltenden Rechtslage verpflichtet, alte Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des Jahres 2006 abzubauen. Auch hierdurch sind Finanzierungslücken entstanden, die durch die Beiträge zu kompensieren waren und noch sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die AOK Niedersachsen hat ihren Beitrag zum 1. Januar 2007 von 13,5 % um 0,6 % auf 14,1 % erhöht. Sie bleibt damit am unteren Rand der oben genannten Bandbreite.

Die enercity|BKK Stadtwerke Hannover musste im Rahmen des mit dem BKK-Landesverband Niedersachsen-Bremen bestehenden Entschuldungsplans ihre Beiträge zum 1. Januar 2007 von 13,2 auf 14,6 % anheben. Diese Kasse hatte zwischenzeitlich mit einer anderen Kasse fusioniert.

Die weiteren landesunmittelbaren Betriebskrankenkassen haben ihre Beiträge nicht zum 1. Januar 2007 angehoben:

- die BKK EWE hat ihre letzte Beitragssatzanpassung bereits zum 1. August 2005 vollzogen und erhebt nach wie vor 12,4 %,

- die BKK Publik, Partner der BKK Salzgitter, hat ihre Beiträge 2006 zweimal angepasst, und

zwar zum 1. Februar 2006 von 13,0 % auf 13,4 % und zum 1. Oktober 2006 auf 13,6 % angehoben.

Zu 2: Sämtliche Beitragssatzanhebungen sind nachvollziehbar kalkuliert und enthalten keine Hypothek auf die Zukunft, sondern spiegeln den aktuellen Beitragsbedarf wider. Ihre Notwendigkeit war schlüssig und nachvollziehbar dargelegt. Sie waren deshalb in allen Fällen zu genehmigen.

Zu 3: Die landesunmittelbaren Krankenkassen haben in Abstimmung mit der Landesregierung als Aufsichtsbehörde die Beitragssätze solide und verlässlich kalkuliert, d. h. die Beitragssatzgestaltungen sind langfristig ausgerichtet.

Nach dem gegenwärtigen Entwurfsstand des GKV-WSG ist vorgesehen, dass die Bundesregierung die Beitragshöhe festlegt. Diese Festlegung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 32 der Abg. Norbert Böhlke und Heidemarie Mundlos (CDU)

Kick auf Krankenschein

Im Spiegel vom 9. Oktober 2006 war u. a. unter der Überschrift „Kick auf Krankenschein“ zu lesen: „Die Dealerin im weißen Kittel ist kein Einzelfall. … Doch obwohl nach Expertenschätzung pro Jahr höchstens zwei von 100 Fixern den Absprung schaffen, gilt das Methadonprogramm weiterhin als Erfolg. … Der Erfolg hat allerdings Nebenwirkungen. Seit Jahren klettert durch die Dauerversorgung die Zahl der Methadonpatienten, …Methadon wird Süchtigen immer wieder ohne jede Kontrolle und Untersuchung mitgegeben, klagt etwa der Lüneburger Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger. … Aufgeschreckt von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, hat nun immerhin die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schärfere Prüfungen angekündigt.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Methadontherapierten in den letzten Jahren in Niedersachsen entwickelt?

2. Kann die Landesregierung den Missbrauch der Vergabe von Methadon, so wie im Artikel dargestellt, bestätigen?

3. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur Vergabe von Methadon, um die geschilderten Probleme zu verhindern?

Die Methadonsubstitution wurde mit Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Anpassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im Jahre 1992 gesetzlich zugelassen. Im März 2002 legte die Bundesärztekammer in ihren „Richtlinien zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft für diese Behandlungsmethode fest. Nach dieser Richtlinie wird die Vergabe von einer ärztlichen Indikation abhängig gemacht und ist nur zulässig bei einem umfassenden Therapiekonzept, welches die jeweils erforderlichen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen sowie psychosoziale Betreuungsmaßnahmen begleitend einbezieht. Das Therapiekonzept und die Vergabe des Substitutionsmittels sind umfassend zu dokumentieren.

Die Substitution wird unter bestimmten, engen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Diese sind niedergelegt in den BUB-Richtlinien (Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V), Anlage A Nr. 2 (Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger). § 9 dieser Anlage regelt, dass auf Verlangen der KV substituierende Ärzte zum Zweck der Prüfung der Qualität der substitutionsgestützten Behandlung die patientenbezogenen Dokumentationen mit den jeweiligen umfassenden Therapiekonzepten und den Behandlungsdokumentationen mit Zwischenergebnissen einer bei der KV eingerichteten Kommission vorzulegen haben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Zahl der Patienten, denen das Substitutionsmittel Methadon verschrieben worden ist, ergibt sich aus dem gemäß § 5 a BtMVV vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu führenden Substitutionsregister. Für Niedersachsen ergeben sich im jeweiligen Jahreszeitraum für das Substituieren mit Methadon folgende Zahlen (Anmeldungen):

Jahr 2003 2004 2005 2006

Methadontherapierte 6.143 5.743 5.836 6.039

Diese Zahlen geben nur bedingt Auskunft über die Anzahl der Abhängigen, da hier alle Anmeldungen maßgebend sind und auch Mehrfachzählungen bei Therapieunterbrechungen oder Arztwechsel beinhalten.

Neben Methadon gibt es noch weitere verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel wie z. B. Levomethadon und Buprenorphin. Auch ist die Frage relevant, wie viele Menschen zu einem Stichtag substituiert wurden. Als Ergänzung wird deshalb die stichtagsbezogene Statistik dargestellt:

Jahr 2003 2004 2005 2006

Substituierte zum Stichtag 5526 5608 5832 6120