Eine Privatisierung ist deshalb und wegen einer Vielzahl weiterer Gründe, auf deren Nennung ich hier aus Zeitgründen verzichten möchte, die aber hinlänglich bekannt sein dürften, abzulehnen.
Als Hauptproblem wurde die Gefahr der Entstehung der Umsatzsteuerpflicht angeführt, Herr Dürr. Bei Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private würde der hoheitliche Charakter dieser Aufgabe gänzlich entfallen und eine Umsatzsteuerpflicht auch bei den Gemeinden ausgelöst, die an der selbstständigen Durchführung festhalten wollen. Eine Erhöhung der Abwassergebühren wäre die unweigerliche Folge. Die Menschen, die Herr Sander immer so gerne mitnimmt, würde er diesmal auch mitnehmen, aber hauptsächlich ihr Portemonnaie.
Die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs könnten nur dort wirken, wo ein erheblicher Investitionsstau vorliegt. Die Kläranlagen und Kanalnetze in den niedersächsischen Kommunen sind aber in den letzten Jahren umfänglich ertüchtigt und erneuert worden, auch mit erheblicher Unterstützung des Landes. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
Meine Damen und Herren, nun mal ehrlich: Durch die Liberalisierung des Strommarktes - das haben wir alle erleben müssen - sind wir heute einer Marktbeherrschung des Strommarktes durch vier Großversorger ausgesetzt. Die Zeche zahlen die Menschen im Lande, Herr Sander. Im Abwasserbereich wäre die Entwicklung um nichts anders.
(Christian Dürr [FDP]: Wer hat denn die Strompreiserhöhung zu verant- worten? - Dorothea Steiner [GRÜNE]: Rexrodt!)
Wenn Sie wirklich etwas mit und für die Menschen tun möchten, dann tun Sie das, was die Menschen wollen. Sie wollen, wie seit Jahrzehnten durch die Städte und Gemeinden garantiert, eine hohe Entsorgungssicherheit bei günstigen Abwasserpreisen, dort, wo es möglich ist und sich darstellen lässt, auch unter Beteiligung Privater, aber ohne Verlust des Steuerprivilegs. Ihr nassforscher Umgang, Herr Sander, mit ernsthaften Themen und Problemen aus dem Umweltbereich kommt ja mittlerweile bis nach Brüssel bei den Menschen nicht mehr an. Herr Sander, lassen Sie sich an dieser Stelle einmal von den Menschen mitnehmen. Vielleicht ist das für Sie ja sogar mit einem Lerneffekt verbunden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den entsprechenden Passus - diese Lex Sander - dankenswerterweise nicht in den Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes aufgenommen. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, diesen Antrag ablehnen, dann konterkarieren Sie die Kabinettsentscheidung und handeln, mit Verlaub, äußerst widersprüchlich.
Gehen Sie noch einmal in sich, und stimmen Sie zu! Dann handeln Sie im Sinne der großen Mehrheit Ihrer Parteikollegen im Bundestag und in den Kommunalparlamenten. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Brockmann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Steiner das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sicherung der Daseinsvorsorge, kostengünstige und ortsnahe Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, ist eine Aufgabe des Staates, der Kommunen. Wir haben in Deutschland historisch gewachsene Strukturen kommunaler Unternehmen, die Leistungen der Grundsicherung für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. Diese Strukturen haben sich gerade durch die Liberalisierung und die Privatisierung dieses Marktes in den letzten Jahren stark verändert. Herr Brockmann hat gerade schon darauf hingewiesen: Die Liberalisierung des Energiemarktes kann als das Beispiel angeführt werden, bei dem die Liberalisierung nicht zu Vorteilen für die Bürger geführt hat; denn Strom ist nicht billiger, sondern teurer geworden, die Gewinne der Monopolisten hingegen sind exorbitant gestiegen, und das trotz der hohen Ölpreise.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Wer hat denn E.ON und Ruhrgas fusionieren lassen?)
- Herr Dürr, ich will Ihnen die Antwort geben, weil Sie immer dazwischenrufen: Es war Herr Rexrodt von der FDP, der das eingeleitet hat.
In der Öffentlichkeit wird immer wieder diskutiert - und das ist auch gut und richtig so -, welche Aufgaben und Dienstleistungen der Staat wahrneh
men soll und welche Aufgaben besser durch den Markt erbracht werden sollen. Diese Diskussion muss man aber differenziert und ohne ideologische Vorurteile führen.
Ich möchte hier einen Kommentar in die Debatte einbringen. Der Autor, Nikolaus Piper, ist Chef des Wirtschaftsressorts der Süddeutschen Zeitung und von seinem Herangehen her deutlich marktorientiert. Der Titel des Kommentars lautet: „Was der Staat besser kann“. Piper schreibt:
„In Zeiten des globalen Wettbewerbs ist es für jede einzelne Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung, dass der Staat seine - durchaus klar begrenzte - Rolle möglichst effektiv wahrnimmt: Behindert er die Wirtschaft und schränkt deren Wettbewerbskraft ein? Oder schafft er günstige Rahmenbedingungen, hilft er den Bürgern, die großen Risiken des Lebens zu tragen, stellt er öffentliche Güter zu tragbaren Preisen bereit?“
Meine Damen und Herren, eben dieser Maßstab gilt auch für die Leistungen der Daseinsvorsorge bei Trinkwasser- und Abwasserbehandlung.
Wenn Umweltminister Sander seinen politischen Bauchladen öffnet, dann kommen nicht nur Kettensägen zum Vorschein oder Bekenntnisse zur Atomkraft. Zur Daseinsvorsorge kommt dann regelmäßig der Satz: „Private können es besser und billiger.“ - Das halte ich für Ideologie, meine Damen und Herren.
Herr Sander, ich empfehle Ihnen und Ihrer FDPFraktion einen Besuch der Stadt Bergkamen, die ihre Müllentsorgung gerade wieder von Privaten zurückgekauft hat. Sie hat letzte Woche in Monitor vorgerechnet, dass sie es um 30 % billiger als die Privaten machen und trotzdem doppelt so hohe Löhne zahlen kann. Daran kann man mal sehen, wie das mit dem „bei den Privaten ist es besser und billiger“ ist.
CDU-Fraktion eine große Übereinstimmung darüber, dass die Zuständigkeit bei den Kommunen bleiben soll und die entscheiden, wie sie diese Aufgaben in ihren Gemeinden sicherstellen wollen. Eine nachhaltige Umweltpolitik bedeutet, dass ein Teil der Verantwortung für den Schutz der Gewässer auch vor Ort wahrgenommen werden muss, weil Abwasserbehandlung und Gewässerschutz ganzheitlich wahrgenommen werden müssen. Wer effektiv Naturhaushalt und Ressourcen schützen will, der muss auch die Nutzung der Ressourcen kontrollieren, auch dafür die Verantwortung tragen.
Meinen letzten Satz möchte ich an die CDUFraktion richten, die beide Anträge zur Daseinsvorsorge ablehnt, obwohl sie ihnen von ihrer Position her konsequenterweise zustimmen müsste; so haben Sie sich bei der Novelle des Abwassergesetzes ja auch verhalten. Wenn Sie glaubwürdig sein wollen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dann müssen Sie unseren Anträgen zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag der SPD-Fraktion „Keine Privatisierung der Daseinsvorsorge!“ und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Abwasserbeseitigung muss unter der Kontrolle der Kommunen bleiben“ eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.
dersächsischen Wassergesetz umgesetzt wird, d. h. inwieweit man den Kommunen die Möglichkeit einräumt, über sogenannte Betreibermodelle hinaus eine weitergehende Privatisierung der Abwasserbehandlung durchzuführen. Diese Frage, meine Damen und Herren, stellt sich aber hier und heute gar nicht. Das haben Sie auch selbst festgestellt, Herr Brockmann. Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, der sich zurzeit in der Beratung befindet, sieht überhaupt keine Regelungen zur weitergehenden Privatisierung vor.
Andere Punkte, die Sie angesprochen haben, z. B. zum Trinkwasserschutz, sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Wenn Sie noch gute Vorschläge haben, dann bringen Sie sie doch in die laufenden Beratungen ein!
Ihre Anträge sind also überholt. Sie behandeln eine Frage, die sich zurzeit gar nicht stellt. Das habe ich auch schon im Umweltausschuss gesagt.
- Herr Meinhold, es wäre besser gewesen, Sie hätten Ihre Anträge zurückgezogen. Nun müssen wir sie unnötigerweise behandeln. Das kostet unsere Zeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Volker Brockmann [SPD]: Der Um- weltminister hat das Ziel nicht aufge- geben!)
Ich habe mir nun die Frage gestellt - damit gehe ich auf Ihre Redebeiträge ein -, warum Sie das heute im Landtag zum Thema machen, obwohl es eigentlich gar kein Thema ist.
(Hans-Dieter Haase [SPD]: Aber Herr Sander pilgert durchs Land und sagt, es komme eine Privatisierung!)