Zu 3: Nein. Das niedersächsische Verkehrsministerium wird sich aber – wie bereits unter der alten Landesregierung – weiterhin auf Bundesebene für eine Lösung der zugrunde liegenden Problematik einsetzen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Ulrich Biel, Heidrun Merk und Isolde Saalmann (SPD):
Wie bekannt geworden ist, möchte die Landesregierung auf der A 2 zwischen HannoverKreuz Ost und Helmstedt das bisherige Tempolimit von 120 km/h auf 140 km/h tagsüber und nachts ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung verändern.
Bekannt ist aber, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen bisher auf der A 2 dazu geführt haben, dass die Unfallzahlen erheblich gesunken sind.
1. Wie viele Verkehrsunfälle gab es in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten drei Jahren vor der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h mit wie vielen Toten, Schwerverletzten, Verletzten und Sachschäden?
2. Trifft es zu, dass der Ministerpräsident die derzeitige Verkehrsregelung tatsächlich als „massives Ärgernis“ bezeichnet hat? Wenn ja: sind nicht die vielen Toten und Verletzten vor der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120
3. Trifft es zu, dass es auch Überlegungen der Landesregierung gibt, eine Bundesratsinitiative zu starten, um höhere Geschwindigkeiten auf Autobahnen zuzulassen, und wenn ja, in welcher Form?
Schon unter der alten Landesregierung hat sich der Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei auf Initiative Niedersachsens mit dem Problem der Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf gut ausgebauten Autobahnstrecken befasst. Bereits in diesem Zusammenhang hatte das niedersächsische Verkehrsministerium vorgeschlagen, dass in geeigneten Fällen künftig Höchstgeschwindigkeiten bis 140 km/h zugelassen werden sollten, weil es sich davon neben der höheren Akzeptanz auch eine größere Harmonisierung des Verkehrsflusses erhofft.
Der Vorschlag des Ministerpräsidenten bewegt sich auf eben dieser Linie. Dabei will niemand bei hohem Verkehrsaufkommen, großer Lkw-Dichte, hohen Differenzgeschwindigkeiten und geringem Ausbaustandard der Straße „freie Fahrt“ verfügen. Es gibt aber sehr wohl Autobahnabschnitte und Verkehrslagen, wo dies grundsätzlich möglich ist, ohne dass dies signifikant negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hätte.
Der Autobahnabschnitt Hannover-Helmstedt gehört bei seinem Ausbauzustand zu jenen Strecken, für die die zulässige Höchstgeschwindigkeit – abhängig vom unterschiedlich hohen Verkehrsaufkommen – im Einzelfall geregelt werden muss. Es ist deshalb beabsichtigt, die gesamte Strecke der A 2 mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage auszurüsten, mit der situationsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geschaltet werden können. Die Akzeptanz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen leidet allerdings erheblich darunter, dass zurzeit höhere Geschwindigkeiten als 120 km/h auch dann nicht angezeigt werden dürfen, wenn dagegen aus Verkehrssicherheitsgründen keine Bedenken bestehen. Da als Alternative nur die völlige Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung bliebe, wollte der Herr Ministerpräsident mit seiner Bemerkung die öffentliche Diskussion über die Problematik anstoßen, um für mehr Flexibilität in dieser Frage zu werben.
Zu 1: Angaben über Verkehrsunfälle auf dem besagten Streckenabschnitt der A 2 sind erst ab Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus miteinander vergleichbar (ab 2000). Für das Jahr 2000 liegen dabei Angaben nur für den Streckenabschnitt AS Hämelerwald/Kreuz Wolfsburg-Königslutter vor. Die Darstellung der Unfallentwicklung in der nachfolgenden Tabelle beschränkt sich deshalb auf die Jahre 2001, 2002 sowie 2003, I. Quartal:
Verkehrsunfallentwicklung im Bereich der BAB A 2 zwischen Hannover-Kreuz Ost und Wolfsburg-Königslutter (120 - fest) Jahr: Verkehrsunfälle gesamt
Zu 3: Das niedersächsische Verkehrsministerium wird sich – wie bereits unter der alten Landesregierung – weiterhin auf Bundesebene für eine Lösung der zu Grunde liegenden Problematik einsetzen.
Am 7. Februar 2003 fand ein Scoping-Termin zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben einer Biogasanlage in Kaarßen sowie der Stallerweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs Straathof statt.
In Kaarßen, Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg, sind der Bau einer Biogasanlage und ein Stallneubau für einen erweiterten Milchviehbestand von einem gewerblichen Landwirtschaftsbetrieb beantragt. Die Kapazität der Biogasanlage ist auf 180 000 t Verarbeitungsvolumen ausgelegt, beschickt werden soll sie mit Rindergülle, Maissilage und Kartoffelpülpe. Die Erweiterung des Milchviehbestandes ist von 1 600 Milchkühen plus Nachzucht auf 3 300 Milchkühe plus Nachzucht geplant. Eine andere Quelle gibt eine Zahl von
4 040 Milchkühen und 2 600 Jungtieren an, insgesamt also 5 662 Großvieheinheiten. Die Milchkühe sollen dreimal täglich an zwei Melkkarussellen gemolken werden. Der Melkvorgang dauert jeweils sechs Stunden; es kann also von einem Dreischichtbetrieb ausgegangen werden.
Zum Betrieb gehören 2 150 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon liegen 1 300 ha relativ betriebsnah in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern.
Die jährlich anfallende Güllemenge wird sich auf 105 000 m3 belaufen. Es ist geplant, die Gülle fortlaufend der geplanten Biogasanlage zuzuleiten.
Zum Schutz der Elbelandschaft verabschiedeten im Herbst 2002 alle im damaligen Landtag vertretenen Parteien das Biosphärenreservatsgesetz „Niedersächsische Elbtalaue“ und bekannten sich damit zu den damit verbundenen, international geregelten Schutzfunktionen: Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt bei gleichzeitiger Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist. Die derzeitige Tierhaltungsanlage liegt im Biosphärenreservat Zone A. Je nach Ausbauvariante sind die Zonen B und C betroffen. Außerdem sind die Erweiterungsflächen des Betriebes teilweise Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Niedersächsische Mittelelbe“ bzw. grenzen direkt oder in geringer Entfernung an das FFH-Gebiet „Elbniederung zwischen Schnackenburg und Boizenburg“ an.
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen einer solchen Betriebserweiterung auf die Ziele des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und auf die in der Region vorhandene Struktur der Milchproduktion und die dort ansässigen Milchviehbetriebe?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um in diesem Fall die Entwicklung in Einklang mit dem Biosphärenreservat zu bringen und um die bestehenden Produktionsstrukturen zu schützen?
Im Ortsteil Kaarßen der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg soll auf dem rund 10 Hektar großen Gelände eines landwirtschaftlichen Großbetriebes eine Anlage zur Gewinnung von Biogas und zur Erzeugung von Strom errichtet werden. Nach den vorliegenden Planunterlagen
sollen in der Biogasanlage jährlich rund 150 000 Tonnen organische Stoffe verarbeitet werden, die sich aufteilen in 105 000 Tonnen Rindergülle, 25 000 Tonnen Maissilage und 20 000 Tonnen Kartoffelpülpe. Maximal können 180 000 Tonnen an organischer Substanz verarbeitet werden.