Protocol of the Session on June 27, 2003

sollen in der Biogasanlage jährlich rund 150 000 Tonnen organische Stoffe verarbeitet werden, die sich aufteilen in 105 000 Tonnen Rindergülle, 25 000 Tonnen Maissilage und 20 000 Tonnen Kartoffelpülpe. Maximal können 180 000 Tonnen an organischer Substanz verarbeitet werden.

Es wird erwartet, dass mit dem der Biogasanlage angegliederten Blockheizkraftwerk über 25 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden können. Außerdem fallen beim Betrieb der Biogasanlage 139 000 Tonnen Gärsubstrat an, das in einer zugehörigen Vergärungsanlage zum Teil zu Humus und Flüssigdünger verarbeitet werden soll. Anfallendes Kondensat soll an die kommunale Kläranlage Neuhaus abgegeben werden.

Um Rindergülle in dieser Größenordnung für die Stromerzeugung und die Herstellung der Nebenprodukte verfügbar zu machen, will der Unternehmer den Viehbestand von derzeit etwa 3 200 Kühen und Jungtieren auf über 6 600 Tiere erhöhen, also mehr als verdoppeln.

Zusätzlich zu den vorhandenen Stallanlagen sollen zwei Stalltrakte von 356 m Länge und 56 m Breite überwiegend außerhalb des bisherigen Betriebsgeländes gebaut werden. Für die Stalltrakte werden einschließlich der Zu- und Abfahrten und sonstigen notwendigen Außenflächen rund 9 Hektar Fläche benötigt, wovon etwa 5 bis 6 Hektar vollständig versiegelt werden.

Als dritte Komponente des Vorhabens ist die Erweiterung des eigenen Bohrbrunnens geplant, um den Wasserbedarf für den Betrieb zu decken.

Das Gesamtprojekt liegt im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“. Während die Biogasanlage in einem lediglich im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbegebiet im Gebietsteil A des Biosphärenreservates – dem heutigen Betriebsgelände - errichtet werden soll, will der Unternehmer die Stalltrakte überwiegend im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Gebietsteil C oder B des Biosphärenreservates errichten, wobei derzeit drei Standortvarianten untersucht werden. Der Gebietsteil C umfasst Flächen, die Naturschutzgebietsqualität haben, der Gebietsteil B hat Landschaftsschutzgebietsqualität. Große Teile der für die Ställe vorgesehenen Flächen sind FFHVorschlagsgebiet sowie durch das Biosphärenreservatsgesetz zum Europäischen Vogelschutzgebiet erklärte Bereiche.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Klein und Meihsies wie folgt:

Zu 1: Für das Gesamtprojekt sind zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich: Die Biogasanlage einschließlich Blockheizkraftwerk und Vergärungsanlage bedarf einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch die Bezirksregierung Lüneburg. Die Stallanlagen erfordern eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch den Landkreis Lüneburg.

Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in dem in § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezeichneten Rahmen andere die Anlage betreffenden behördlichen Entscheidungen einschließt, sind die naturschutzrechtlichen Fragen jeweils im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären.

Beide Projekte bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Hinblick auf die Beanspruchung von Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes und des FFH-Vorschlagsgebietes ist außerdem eine Verträglichkeitsprüfung notwendig.

Wegen der organisatorischen Einheit und gegenseitigen Abhängigkeit der Vorhaben haben die zuständigen Genehmigungsbehörden eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit in einer gesamthaften Umweltverträglichkeitsuntersuchung als sinnvoll erachtet.

Die Genehmigungsanträge für die Biogasanlage und die Ställe sind noch nicht gestellt worden. Zwischen dem verfahrensbevollmächtigten Büro, dem Planungsbüro für die Biogasanlage, der Planerin der Stallanlagen und den zuständigen Behörden hat es bislang lediglich Kontakte auf der Grundlage von Projektskizzen bzw. Entwürfen der Antragsunterlagen gegeben.

Am 17. Februar 2003 hat ein so genannter „Scoping-Termin“ stattgefunden, bei dem der Untersuchungsumfang für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung festgelegt worden ist. Am 27. Mai 2003 fand bei der Bezirksregierung Lüneburg ein Gespräch zur naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Stallanlagen im Gebietsteil C des Biosphärenreservates statt. Ergebnis des Gespräches war, dass die Bezirksregierung die Voraussetzungen des § 25 des Gesetzes über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ in Verbindung mit § 53 Abs. 1 des Niedersächsischen Na

turschutzgesetzes für eine Zulassung der Stallbauten im Gebietsteil C als nicht erfüllt ansah.

In einem Gespräch mit der Antragstellerseite am 11. Juni 2003 habe ich mir persönlich einen Eindruck von dem Projekt verschafft.

Mit Schreiben vom 11. Juni 2003. hat die Bezirksregierung ihre Einschätzung zum Bau von Stallanlagen im Gebietsteil C des Biosphärenreservates dem Landkreis Lüneburg mitgeteilt. Der Landkreis wird diese vereinbarungsgemäß dem bevollmächtigten Büro für die Vorhaben zuleiten. Der Träger der Vorhaben wird auf der Grundlage der bisher vorliegenden Äußerungen über seine weiteren Planungs- und Antragsschritte entscheiden.

Zu 2: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine den Gülleanfall eines bäuerlichen Familienbetriebes oder mehrerer Betriebe aufnehmende Biogasanlage der Zielsetzung eines Biosphärenreservates entspricht. Bei einer groß dimensionierten Biogasanlage mit im Hinblick auf die Energiegewinnung aufgestockten Viehbeständen sind Einpassungsschwierigkeiten nicht abzustreiten.

Entscheidend ist in allen Fällen, in welchem Gebietsteil des Biosphärenreservates eine Biogasanlage geplant ist, welche Größenordnung diese vor allem in Verbindung mit zusätzlich erforderlichen Einrichtungen hat und welche Auswirkungen sich auf Umwelt und Natur ergeben. Die Produktion von Milch steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zum Schutzzweck des Biosphärenreservates.

Was die Auswirkungen auf die in der Region vorhandene Struktur der Milchproduktion und die dort ansässigen Betriebe betrifft, sind nach Einschätzung des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz keine wesentlichen Auswirkungen anzunehmen.

Mit der Aufstockung der Milchviehherde besteht ein erhöhter Bedarf an Grünland- und Ackerfutterflächen. Da diese aber bereits in Bewirtschaftung durch den Antragsteller sind bzw. nach dem Auslaufen von bestehenden Pachtverträgen an den Betrieb zurückfallen, werden die Effekte auf den lokalen Pacht- und Bodenmärkten vom Landwirtschaftsministerium als gering eingeschätzt. Der Erwerb der zur Milchproduktion erforderlichen Milchquoten ist nur über die Milchquotenbörse möglich und entfaltet daher keine direkten Auswirkungen in der Region.

Zu 3: Die Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht akut. Die zuständigen Landesbehörden, aber auch der Landkreis Lüneburg haben dem Träger der Vorhaben die zu beachtenden fachlichen und rechtlichen Hinweise gegeben.

Die zuständigen Behörden werden im Falle einer Antragstellung alle relevanten Aspekte zu prüfen und abzuwägen haben. Hierbei wird auch zu beurteilen sein, ob die geplanten Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 35 des Baugesetzbuches zulässig sind. Zur Frage der Privilegierung der Vorhaben hat die Landwirtschaftskammer zuvor eine fundierte Stellungnahme abzugeben.

Was die naturschutzrechtlichen Gesichtspunkte betrifft, hat die Bezirksregierung Lüneburg – wie bereits erwähnt – verdeutlicht, dass sie die Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Zustimmung zum Bau von Stallanlagen im Gebietsteil C als nicht erfüllt ansieht.

Eine auf einen Einzelfall abgestellte Änderung des Biosphärenreservatsgesetzes, um die vom Träger des Vorhabens ins Auge gefassten Flächen aus den Gebietsteilen C oder B zu entlassen, kann ich mir nicht vorstellen.

Es bleibt abzuwarten, ob es zu Anträgen für das Vorhaben kommt. Inwieweit eine solche Anlage in Kaarßen integrierbar und im Hinblick auf die weitere Entwicklung von Gemeinde und Landkreis gewollt ist, haben letztendlich auch die Gemeinde Amt Neuhaus und der Landkreis Lüneburg zu prüfen.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 13 des Abg. Ingolf Viereck (SPD):

Projektgruppe „Nachhaltige Mobilität“ an der Fachhochschule Wolfsburg

Unter Federführung der Fraunhofer Gesellschaft soll an der Fachhochschule Wolfsburg eine Projektgruppe „Nachhaltige Mobilität“ aufgebaut werden. Für dieses Vorhaben wollte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur 750 000 Euro zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Zusage durch den Minister wurde im Dezember 2002 erteilt.

Mit der geplanten Projektgruppe soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in diesem Bereich durch Dienstleistungen sowie durch Forschung nachhaltig gesteigert werden. Es sollen eine Mittlerrolle zur Industrie über

nommen und durch innovative Technologieentwicklungen bedarfsgerechte Produkte und Verfahren für zukunftsgerichtete Mobilitätskonzepte entwickelt werden.

Der Projektrahmen ist auf vier Jahre angelegt, und die Fraunhofer Gesellschaft beabsichtigt, mindestens neun Wissenschaftler über die gesamte Laufzeit operativ einzusetzen. Damit könnte es erstmalig gelingen, den hohen Standard der Fraunhofer-Auftragsforschung auf eine Fachhochschule in Niedersachsen anzuwenden.

Vonseiten der Wirtschaft ist bereits großes Interesse an diesem Vorhaben signalisiert worden. Bis Ende des vergangenen Jahres lagen bereits 15 feste Zusagen von Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Projektgruppe vor. Weitere knapp 40 Betriebe aus der Zulieferindustrie in der Region haben bereits Interesse bekundet.

Bei positivem Projektverlauf beabsichtigt die Fraunhofer Gesellschaft, den Bereich „Nachhaltige Mobilität“ in die Bund-Länder-Finanzierung zu überführen. Die Anschubfinanzierung von 1,5 Millionen Euro wollten sich das Land und die Stadt Wolfsburg teilen. Ein entsprechender Ratsbeschluss liegt vor. Weitere rund 1,8 Millionen Euro übernimmt die Fraunhofer Gesellschaft durch Personal- und Sachkosten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die zugesagte Mitfinanzierung des Landes beim Aufbau der Projektgruppe „Nachhaltige Mobilität“ an der Fachhochschule Wolfsburg erneut infrage gestellt ist?

2. Wann erhalten die Beteiligten aufseiten der Stadt, der Fraunhofer Gesellschaft und der Fachhochschule eine definitive Aussage durch das Wissenschaftsministerium?

3. Wie gedenkt das Ministerium dieses innovative Projekt in Zukunft zu fördern?

Viele Untersuchungen bestätigen, dass in Niedersachsen gute Forschungsergebnisse erzielt werden. Unter deutschen Forschungseinrichtungen nehmen die Institute der Fraunhofer-Gesellschaft eine besondere Position ein. Sie beschäftigen sich intensiv mit den Fragestellungen der Wirtschaft und angewandten Wissenschaft und erzielen hohe Erträge aus Aufträgen aus der Industrie. In Niedersachsen gibt es drei Fraunhofer-Institute: das FraunhoferInstitut für Toxikologie und Experimentelle Medizin in Hannover, das Fraunhofer-Institut für Holzforschung in Braunschweig und das FraunhoferInstitut für Schicht- und Oberflächentechnologie, ebenfalls in Braunschweig. Für den laufenden Be

trieb bringt Niedersachsen im Jahr ca. 1,7 Millionen Euro auf und fördert darüber hinaus Bau- und Geräteinvestitionen der Institute mit über 2 Millionen Euro im Jahre 2003.

Daher hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur den Antrag der Fraunhofer-Gesellschaft auf Förderung der Projektgruppe „Nachhaltige Mobilität“ des Karlsruher Fraunhofer-Instituts für Chemische Technologie an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel am Standort Wolfsburg sehr begrüßt. Mit der Projektgruppe können die am Institut für Recycling der Fachhochschule in den vergangenen Jahren vom Land geförderten Forschungsaktivitäten intensiviert und ausgebaut werden.

Wegen der vorläufigen Haushaltsführung war eine Projektbewilligung zu Anfang des Jahres nicht möglich; auch die aufzubringenden Kürzungen führten dazu, dass neue Projekte wie die Einrichtung der Projektgruppe auf ihre Finanzierbarkeit geprüft werden mussten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es trifft nicht zu, dass die Mitfinanzierung des Landes beim Aufbau der Projektgruppe erneut in Frage gestellt ist. Vielmehr hat das MWK mit Schreiben vom 20. Juni 2003 den Präsidenten der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel darüber informiert, dass das Projekt in dem beantragten Umfang vom MWK gefördert werden kann.

Zu 2: Über die Förderentscheidung sind Stadt, Fraunhofer-Gesellschaft und Fachhochschule durch das Wissenschaftsministerium mit Schreiben vom 20. Juni 2003 informiert worden.

Zu 3: Das Land wird verteilt über vier Jahre 710 000 Euro zur Förderung dieses innovativen Projektes zur Verfügung stellen.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE):

Dräut uns Hirche als Gralshüter des guten Geschmacks?