Protocol of the Session on June 27, 2003

Herr Meihsies, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

In Anlehnung dessen, was im Schulgesetz als Fehler gemacht wurde, haben wir hier den ersten Fehler im Strafvollzug und den ersten Fehler im Sozialbereich feststellen müssen. – Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Lehmann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat ein sehr schwieriges Thema, das wir zum Ende dieses Tagungsabschnitts behandeln. Es fällt durchaus nicht leicht,

sich in diesem Bereich zu positionieren. Es gibt tatsächlich - das ist eben auch von den Kollegen Meihsies und Müller vorgetragen worden – gute Gründe, die dafür sprechen, zu sagen: Na ja, es ist eine überschaubare Gruppe, die hier betroffen ist. Es gibt auch seitens der Gefangenen – das konnten wir in der Tat bei unserer Bereisung in der JVA Vechta hören – durchaus den verständlichen Wunsch: Wir würden dieses Austauschprogramm natürlich gerne behalten. - Es ist klar, dass die Betroffenen sich so geäußert haben.

Gleichzeitig haben wir von der Ministerin deutlich gehört, dass die Ergebnisse, die das Justizministerium ermittelt hat, in der Tat nicht belegen, dass der ursprüngliche Ansatz dieses Programms, nämlich die Infektionsgefahr in den Justizvollzugsanstalten durch den Spritzengebrauch zu verringern, gelungen ist. Es war zumindest keine Veränderung in Justizvollzugsanstalten mit und ohne Austauschprogramm festzustellen.

Wir können uns heute sicherlich nicht abschließend über die einzelnen Zahlen, die von den verschiedenen Seiten vorgetragen worden sind, austauschen und diese abschließend bewerten. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns in einem ganz intensiven Dialog in der Ausschussberatung und zusammen mit der Frau Ministerin und anderen Experten, die wir dazu sicherlich anhören werden, noch einmal ganz intensiv mit diesen Zahlen auseinander setzen und so der Sache auf den Grund gehen werden. So werden wir ein ganz konkretes Ergebnis bekommen und nicht immer mit verschiedenen Daten und Erhebungen aneinander vorbeireden.

Ein ganz wichtiger Aspekt – und das soll zum Schluss meines Beitrags nicht unerwähnt bleiben – ist allerdings in der Tat die rechtsstaatliche Komponente. Dass man die Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen sieht, ist unbestritten. Aber man muss natürlich auch sehen, dass der Drogenkonsum nicht gefördert wird. Das würde ein wenig zu weit gehen. Da bin ich mit Ihnen durchaus einer Meinung. Die Hemmschwelle für die Benutzung der Drogen wird aber durchaus gesenkt, wenn die Möglichkeit besteht, diese Drogen zu nutzen. Da ist es dann auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Hemmschwelle möglichst erst gar nicht abgesenkt wird und dass der Drogenkonsum in den Justizvollzugsanstalten möglichst ganz gering gehalten wird. Es ist klar, dass das nie ganz gelingen wird. Es gibt immer die Möglichkeit, Drogen einzuschleusen. Für uns als Politiker besteht aber

natürlich auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass wir nicht noch zusätzliche Instrumentarien schaffen, die diesem Ganzen eventuell noch Vorschub leisten. Das Verhalten fast aller anderen Bundesländer zeigt, dass es zumindest rechtsstaatlich nicht geboten ist, hier eine Regelung zu treffen und zu sagen: Es muss ein Spritzenaustauschprogramm geben. Wir befinden uns hier im Einklang mit fast allen Bundesländern. Man könnte zwar sagen, dass dann, wenn die anderen das so richtig machen, auch wir es richtig machen, aber es hat sich zumindest bis heute kein Beleg dafür gefunden, dass es unabdingbar ist, dieses Programm fortzuführen. Deshalb bin ich auf die Ergebnisse im Ausschuss sehr gespannt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deswegen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen diesen Antrag beraten, und mitberatende Ausschüsse sollen der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke, dann ist das so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 59: Blockade im Bundesrat beenden - Subventionen gezielt abbauen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/248

sollen ohne erste Beratung direkt an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend die Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke, auch das ist so beschlossen.

Auch

Tagesordnungspunkt 60: Transparenz für die Filmfestivalförderung in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/252

und

Tagesordnungspunkt 61: Filmförderung in Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/257

sollen ohne erste Beratung direkt Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrates beantragen die Antragsteller, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur die Federführung zu übertragen und den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Mitberatung zu beauftragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 62: Ambulante sozialpädagogische Betreuung junger Straffälliger flächendeckend erhalten Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/253

Auch dieser Antrag soll ohne erste Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend tätig werden soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, mitberaten werden soll dieser Antrag vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, vom Kultusausschuss, vom Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ sowie vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Auch das ist so beschlossen worden.

Wir sind damit am Ende unseres Tagungsabschnittes angelangt. Der nächste Tagungsabschnitt findet in der Zeit vom 17. bis 19. September 2003 statt. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den

Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Ferien.

Schluss der Sitzung: 15.42 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 45:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/230

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 des Abg. Reinhold Coenen (CDU) :

Planungsstau lässt Gelder brachliegen

In der Zeitschrift „auto motor und sport“, Ausgabe 4, vom 5. Februar 2003, wurde folgender Bericht veröffentlicht: „Planungsstau lässt Gelder brachliegen - Deutsche Bahn AG kann Bundesmittel nicht komplett verbrauchen.“

Trotz angestrebter Rekordinvestitionen ins Schienennetz in Höhe von 4,3 Milliarden Euro nutzte die Bahn 150 Millionen Euro, die für Baumaßnahmen vorgesehen waren, nicht aus. Das Geld fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt zurück. Bereits 2001 hatte die Bahn 685 Millionen Euro brachliegen lassen. Experten gehen davon aus, dass Planungsengpässe dafür verantwortlich sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang trifft dieses auch für Niedersachsen zu, wenn ja, welche Streckenabschnitte sind betroffen ?

2. Können die Gelder nicht für den Bundesstraßenbau oder z. B. Ortsumgehungen umgeschichtet werden ?

3. Kann auf die Planung der Deutschen Bahn AG Einfluss genommen werden ?

Der Bund stellt der Bahn für die Instandhaltung und den Ausbau des Schienennetzes im Rahmen seiner Haushaltsplanung Mittel zur Verfügung. Nachdem diese Haushaltsansätze in der Vergangenheit kontinuierlich zurückgefahren wurden, sind die Ansätze in 2001 erstmals – Stichwort UMTS-Mittel - deutlich ausgeweitet worden. Statt 3 Milliarden Euro stehen der Bahn seit 2001 rund 4,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen; es darf aber nicht verkannt werden, dass die Bahn – aus ihrer unternehmerischen Sicht verständlich – personell und organisatorisch kaum in der Lage war, diesen zusätzlichen Mittelzufluss ad hoc umzusetzen. Der zitierte Planungsstau zeigt, dass diese Prozesse

offensichtlich noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind.

Gefordert ist hier zuständigkeitshalber der Bund, der als Finanzier diese Mittel bereit stellt und der Bahn verlässliche Finanzierungs- und Planungshorizonte aufzeigen muss. Und er ist darüber hinaus in seiner Funktion als Eigentümer gefordert, auf zügige Planungs- und Entscheidungsprozesse bei „seiner“ Bahn hinzuwirken. Im Bundestag haben dementsprechend kontroverse Diskussionen stattgefunden.

Natürlich liegt es auch im Interesse des Landes, dass die bereit stehenden Gelder auch investiert werden, damit

die Infrastruktur in Niedersachsen weiter ausgebaut wird, um die Verkehrsabwicklung zu optimieren und unseren Wirtschaftsstandort aufzuwerten

und

um damit neue Impulse für Arbeit und Beschäftigung zu schaffen.

Die intensive Auseinandersetzung mit dem Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans in den letzten Wochen und die Gespräche mit der Bahn und dem Bund zeigen, dass wir uns dieser Aufgabe stellen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Problem, dass Bundesmittel von der Bahn im Jahr 2002 nicht verbraucht werden konnten, trifft für Niedersachsen nicht zu. Die Bahn hat mir vielmehr bestätigt, dass sie die Mittel, die die DB-Netz-Niederlassung Hannover, die für Niedersachsen und die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein verantwortlich ist, erhalten hat, in vollem Umfang umgesetzt hat. Damit sind im letzten Jahr insgesamt 425 Millionen Euro in den Netzausbau im Norden geflossen.

Zu 2: Die Entscheidung, Mittel von der Schiene auf den Straßenbau umzuschichten, kann allein der Bund treffen. Wünschenswert ist es, Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur in jedem Fall auch zu nutzen.