Protocol of the Session on December 7, 2006

Die Landesregierung unterscheidet sich damit wohltuend von der SPD, die sich bis zum heutigen Tage weigert, sich über ein eigenes niedersächsisches Gesetz Gedanken zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, bitte nutzen Sie den Wechsel zum neuen Jahr, um Ihre Verweigerungshaltung zu überdenken! Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass der Bundestag und der Bundesrat mit breiter Mehrheit beschlossen haben, die gesetzgeberischen Zuständigkeiten an die Länder zu geben, weil dort die politische Verantwortung für den Strafvollzug liegt!

Die Aufgabe des Strafvollzuges ist zu wichtig, als dass Sie es sich leisten könnten, sich dauerhaft in den Schmollwinkel zurückzuziehen.

(Heike Bockmann [SPD]: Wir haben doch einen Entwurf eingebracht! - El- ke Müller [SPD]: Schmollwinkel?)

- Liebe Frau Kollegin Müller, ich möchte gerne noch eine persönliche Anmerkung machen. Wie Sie hier heute gesprochen haben, fand ich ganz gut, nachdem ich Ihre Pressemitteilungen vom 4. und 5. dieses Monats zur Kenntnis nehmen musste. Darin haben Sie einen Sprachgebrauch gewählt, den ich nicht mehr akzeptiere, den ich für unparlamentarisch halte.

(Elke Müller [SPD]: Das macht nichts! Ihrer gefällt mir auch nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wechsel der Gesetzgebungszuständigkeit kam für Niedersachsen zum richtigen Zeitpunkt. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben dem Strafvollzug seit ihrer Regierungsübernahme eine große Bedeutung beigemessen. Trotz der überragenden Aufgabe der Haushaltskonsolidierung ist der Strafvollzug einer der Bereiche, in den die Regierungsfraktionen nachhaltig investiert haben. Dies war auch notwendig, um insbesondere das riesige Problem der Überbelegung zu beseitigen. Die Millioneninvestitionen in die neuen Haftanstalten in Sehnde und Rosdorf sind ein eindrucksvoller Beleg für die Bereitschaft der Regierungsfraktionen, ihren Verpflichtungen im Strafvollzug gerecht zu werden.

Wer trotz dieser erheblichen Investitionen immer noch die Gefahr eines Billigvollzuges oder gar eines „Wettbewerbs der Schäbigkeiten“ heraufbeschwört, Herr Kollege Briese, weiß wirklich nicht, wovon er redet.

(Zuruf von Ralf Briese [GRÜNE])

Wer meint, Niedersachsen könne seiner Verantwortung als Gesetzgeber im Strafvollzug nicht gerecht werden, der ignoriert den modernen und leistungsfähigen Strafvollzug in unserem Lande, der mit Recht eine Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt. Die Zuständigkeit des Bundes hat uns dabei nicht geholfen. Im Gegenteil: Dann und wann stand sie sogar im Wege.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Innovationskraft der Regierungsfraktionen im Bereich des Strafvollzuges beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Herausforderung, die Versäumnisse der SPD-Landesregierung zu beseitigen.

(Elke Müller [SPD]: Ach Gott!)

In dem für das Kalenderjahr 2007 vorliegenden Haushalt werden die Voraussetzungen geschaffen, um eine neue Haftanstalt zu realisieren, die unter staatlicher Aufsicht teilweise privat betrieben wird.

(David McAllister [CDU]: Hört, hört!)

Damit beweist Niedersachsen eindrucksvoll, dass es auch zukünftig den Weg des modernen Strafvollzuges weiter gehen wird.

(Zustimmung von David McAllister [CDU])

Zu Beginn ihrer Regierungszeit hat die Landesregierung ein Einheitliches Niedersächsisches Vollzugskonzept auf den Weg gebracht. Diese einheitliche Konzeption ist ein Paradebeispiel für moderne Verwaltung und für moderne Aufgabenerfüllung, da sie den nachgeordneten Haftanstalten ein hohes Maß an Selbstständigkeit lässt. Das Einheitliche Niedersächsische Vollzugskonzept hat sich in der Praxis bewährt. Wer den niedersächsischen Chancenvollzug kritisiert, beweist, dass er entweder die Realität in den Haftanstalten nicht kennt oder dass er mit Blick auf den Wahlkampf bereit ist, die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugsanstalten schlechtzumachen. Das werden wir nicht zulassen.

(Beifall bei der CDU)

Das Einheitliche Niedersächsische Vollzugskonzept ist eine exzellente Grundlage für unser neues Gesetz.

Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Haushalt setzen wir auch die Stellenhebungen im Justizvollzug fort. Damit erfüllen wir im dritten Jahr eine langjährige Forderung des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter und ermöglichen Beförderungen - 26 an der Zahl -, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon so lange warten, weil die alte SPD-Regierung sie ihnen verwehrt hat.

An diesem Punkt möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr zu danken. Sie sind der Garant für die Sicherheit hinter unseren Gefängnismauern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf das kommende Jahr. Ich freue mich auf das neue Justizvollzugsgesetz. Ich freue mich darauf, es mit den Anstaltsleitern, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen, mit den Berufsverbänden aus dem Bereich der Justiz, mit den Seelsorgern, mit den Beschäftigten der Opferhilfe, mit den Einrichtungen der Gefangenenhilfe, mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern und, soweit möglich, mit den Gefangenenmitverantwortungen und, wenn es denn irgendwie geht, auch mit der Opposition zu diskutieren.

(Elke Müller [SPD]: Wenn Sie sich mal an der Diskussion beteiligen würden!)

Durch die neue Gesetzgebungszuständigkeit haben wir die Chance, den Justizvollzug in Niedersachsen noch besser zu machen. Wir werden diese Chance im nächsten Jahr nutzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Peters hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der föderalen Kompetenzentwirrung ist die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen.

(Axel Plaue [SPD]: Das ist ja nicht zu fassen!)

Das haben wir lange genug diskutiert. Die CDU freut sich darüber. Wir akzeptieren es. Wir leben damit. Wir werden damit auch gut leben; denn wir haben festgestellt, dass in den letzten Jahren die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes in vielen Bereichen zwar vorlag, aber nicht wirklich genutzt wurde. Wir wissen, dass ein Untersuchungshaftgesetz bis heute nicht vorliegt, dass ein Jugendstrafvollzugsgesetz bis heute vom Bund nicht vorgelegt wurde. Es gab reichlich Entwürfe, aber keine Entscheidungen. Von daher ist es sicherlich gut, wenn diese Kompetenzen nunmehr auf die Länder übergehen. Die Länder sind näher dran und werden diese Kompetenzen schneller und sinnvoller ausfüllen können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die niedersächsische Justiz stellt sich dem Qualitätswettbewerb, der mit dieser neuen Kompetenz einhergeht, sehr selbstbewusst. Das Niedersächsische Justizministerium hat bereits einen ersten Entwurf eines Vollzugsgesetzes, das auch die U-Haft und die Jugendhaft mit einschließt, vorgelegt. Die Resozialisierung wird darin weiterhin als sehr wichtiges Ziel definiert, was mir persönlich ausgesprochen wichtig ist. Für mich hat die Resozialisierung Verfassungsrang.

Teil der Resozialisierung ist nach meinen Vorstellungen die Möglichkeit, den Inhaftierten Arbeit zu bieten, damit sie sich zum einen innerhalb der

Anstalten entsprechend darstellen können, damit sie zum anderen aber auch Perspektiven für die Zeit nach der Haftentlassung bekommen. Im Entwurf eines niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes wird daher die Arbeitspflicht der Inhaftierten weiterhin festgeschrieben. Um möglichst vielen Gefangenen die Strukturierung ihres Tagesablaufs durch Arbeit zu ermöglichen, hat bereits 2004 das Niedersächsische Justizministerium die Vorstellung eines einheitlichen Vollzugskonzeptes vorgenommen und darin das Ziel der Vollbeschäftigung formuliert. Dieses Ziel soll bei einer Quote von 75 % erreicht sein. Gemeinsam mit allen Vollzugseinrichtungen und der Justizarbeitsverwaltung setzen wir die einzelnen Maßnahmen, die hierzu notwendig sind, konsequent um.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

In diesem Zusammenhang sind die Fortbildung Bediensteter und die Beratung der Anstalten zu nennen, aber auch der Bau von Lagerhallen und Werkhallen ist wesentlich.

Als Zwischenergebnis konnte die Anzahl der Beschäftigten im niedersächsischen Justizvollzug von Januar bis Dezember 2005 um 10 %, das sind knapp 430 Plätze, gesteigert werden. Im Mai 2006 hatten wir noch einmal knapp 200 zusätzliche Beschäftigungsplätze eingerichtet. Im ersten Halbjahr 2006 haben wir damit eine Beschäftigungsquote von ca. 60 % erreicht. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nicht alle Inhaftierten tatsächlich arbeiten können, weil sie in U-Haft sind oder sonstige Gründe - z. B. Therapie - vorliegen, ist das eine extrem hohe Quote. Ich denke, diese Quote als solche ist einen Beifall wert.

(Beifall bei der FDP)

Frau Müller hatte kritisiert, dass es sich bei den Arbeitsplätzen nicht nur um minder qualifizierte Arbeitsplätze handeln sollte. Ich bin völlig einer Meinung mit Ihnen. Allerdings haben wir bei den Besichtigungen der Justizvollzugsanstalten, an denen ich seit kurzer Zeit auch teilnehme, immer wieder gesehen, dass es in den Justizvollzugsanstalten mittlerweile auch relativ viele qualifizierte Arbeitsplätze gibt. Ich erinnere z. B. an die EDVgestützten Dreh- und Fräsmaschinen.

Die höhere Beschäftigungsquote für die Inhaftierten ist nicht nur für die Resozialisierung ein wichtiger Baustein, sie führt auch zu prognostizierten Gesamteinnahmen im Haushalt 2007 in Höhe von

9,25 Millionen Euro. Das ist ein schon sehr beachtlicher Wert. Insbesondere die neuen, zusätzlich geschaffenen Arbeitsbetriebe in Sehnde - im Laufe des Jahres kommt Rosdorf hinzu - machen diese Ergebnisse möglich.

Im Bereich der Ausgaben setzen wir mit dem Haushalt für 2007 den in den vergangenen Jahren begonnenen Weg der Stärkung des gehobenen Managements im Justizvollzug durch Stellenhebungen zur Stärkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entscheidungs- und Verantwortungspositionen konsequent fort. Aber auch die unteren Positionen haben für uns bei der Stellenhebung einen hohen Rang.

Die große Bedeutung des Strafvollzuges kommt auch noch in einer Baumaßnahme zum Ausdruck: Die Logistik in der Justizvollzugsanstalt Hannover, der größten Haftanstalt des Landes Niedersachsen, wird durch den Neubau einer Anstaltsküche verbessert. Diese Baumaßnahme wird 10,08 Millionen Euro kosten und im Jahr 2007 begonnen werden.

Im Laufe der Haushaltsberatungen hat Herr Aller in diesem Jahr bemängelt - ich habe mit sehr großem Interesse zur Kenntnis genommen, dass es Herr Aller von der SPD war -, dass die Landesregierung in ihrem Haushaltsplanentwurf 2007 in Bezug auf das politisch bereits im vergangenen Jahr angekündigte Projekt des Baus einer JVA im Rahmen einer Public Private Partnership große Zurückhaltung übe. Er verwies darauf, dass andere Bundesländer solche zukunftsweisenden Projekte längst hätten.

Die Fraktionen der CDU und der FDP haben dieses Thema in den Haushaltsklausuren intensiv diskutiert. In den vorliegenden Haushaltsplanentwurf ist nunmehr 1 Million Euro als Planungskosten für eine JVA in Bremervörde eingestellt worden. Eine denkbare JVA Bremervörde wird als PPPProjekt diskutiert. Ich freue mich, dass die SPD ihre Meinung zu PPP im Justizvollzug nun offenbar geändert hat und eine ergebnisoffene Diskussion über Vor- und Nachteile möglich wird. Nach dem liberalen Grundsatz „so viel Staat wie nötig, aber so viele Private wie möglich“ werden wir die Planung und die Beratung begleiten. Nach unserer Auffassung können sich daraus durchaus erhebliche Einsparpotenziale ergeben. Ich freue mich, dass die SPD diesem Teil offensichtlich die Zustimmung gibt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat jetzt Frau Justizministerin Heister-Neumann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justiz ist die dritte Gewalt und eine der tragenden Säulen unseres Staates. Sie dient der Aufrechterhaltung von Rechtssicherheit und bildet einen erheblichen Standortfaktor für Investitionsentscheidungen unserer Unternehmen. Der hohe persönliche Einsatz und die herausragende Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Justiz gewährleisten innere Sicherheit und effektiven Rechtsschutz. Ihnen gilt mein herzlicher Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Abgeordnete Bockmann, ich muss das an dieser Stelle einmal sagen: Ich bin stolz darauf, dass ich mit der Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in Verbindung gebracht werde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)