Die Antwort kann deshalb nur lauten: Herr Minister und meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, lassen Sie uns beide Systeme nebeneinander stellen. Lassen wir uns auf den Wettbewerb - dies ist ein Begriff, der hier immer wieder genannt wird - ein.
- Irrtum! Es gibt Gegenden in Niedersachsen, in denen Sie binnen kürzester Frist Gesamtschulen bauen bzw. einrichten könnten. - Vielen Dank.
der Redezeitüberschreitung der Landesregierung auch die CDU-Fraktion Anrecht auf eine Redezeit von sechs Minuten. Frau Körtner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich werde es wohl in anderthalb Minuten schaffen. Die ideologische Rückwärtsgewandtheit und die schmale Segmentierung der Opposition mit dem Fixpunkt Einheitsschule werden wir nicht verändern können, und wir wollen es auch nicht.
Lassen Sie mich nur noch auf einen Aspekt eingehen, der heute noch keine Rolle gespielt hat. Die Folge einer Einheitsschule - meine Damen und Herren auf dieser Seite des Hauses, das wissen Sie sehr genau; ich beziehe mich hier auf andere Länder - ist der Run auf die Privatschulen. In Frankreich und in anderen Ländern wählen bis zu 30 % eines Jahrgangs diese Alternative im Hinblick auf die Einheitsschulen, die dort vorgehalten werden. Das bedeutet: gute Bildung für die Kinder von Eltern mit der dicken, der gut gefüllten Brieftasche und schmale Einheitskost für die Mehrzahl der Schüler. Das ist nämlich die Konsequenz Ihrer Einheitsschulpolitik. Meine Damen und Herren auf dieser Seite des Hauses, das wollen wir nicht, das wollen aber vor allen Dingen die Eltern in diesem Lande überhaupt nicht. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu zwei Punkten etwas sagen, die ich wirklich schnell abhandeln kann. Der erste Punkt ist, dass der diffamierende Begriff der Einheitsschule hier sehr bewusst verwendet wird. Dies ist
ein Begriff, der im Grunde gegen alle Schulen im skandinavischen Raum gewendet werden müsste, obwohl die skandinavischen Länder erwiesenermaßen Spitzenreiter bei PISA sind, nicht etwa Bayern oder vergleichbare Länder. Insofern richtet sich dieser Begriff selbst. Wahre Begabungsgerechtigkeit setzt individuelle Förderung voraus, nicht aber die Förderung nach dem Kriterium von drei scheinbaren Begabungen. Dies ist der eine Punkt.
Bei dem zweiten Punkt sollten wir alle etwas nachdenklich sein. Uns allen müsste doch bekannt sein, dass es in der deutschen Bildungsdiskussion zwei große Fehler gibt. Der eine große Fehler ist, dass man die Diskussion nur auf Strukturfragen fokussiert.
Das tun wir nicht. Es geht vielmehr darum, alles das anzuerkennen, worum wir kämpfen müssen, nämlich um Qualität im Bildungswesen - -
- Nun hören Sie doch mit dieser Laberei über die Einheitsschule auf. Ein Schlagwort allein reicht doch nicht, Herr Coenen.
Sie können nur noch in Schlagworten diskutieren. Es geht auch darum, um Gerechtigkeit zu streiten und auch früh mit der Bildung anzufangen. In dieser Hinsicht sind wir uns doch in vielen Punkten einig. Auch was über Anschluss- und Berufsorientierung gesagt wurde, ist alles wahr und richtig. Es darf aber nicht dazu kommen - dies ist der zweite große Fehler -, Strukturen, die etwas kaputt machen, die etwa die Gerechtigkeit kaputt machen, außen vor zu lassen. Das ist der zweite Punkt.
Herr Kollege Albrecht und Herr Kollege Coenen, Sie können die Diskussion im Anschluss draußen fortsetzen. Das steht Ihnen frei.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/2999 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3372 - Schriftlicher Bericht Drs. 15/3399
Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen liegt Ihnen vor. Eine mündliche Berichterstattung ist daher nicht vorgesehen.
- Ich möchte von Anfang an dafür Sorge tragen, dass Sie den Saal verlassen, wenn Sie diskutieren möchten. Das gilt auch für Sie, Herr Kollege Althusmann. Jetzt hat nur Frau Kollegin Leuschner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal in der Hand hatten, wirkte er harmlos. Wir haben gedacht, dass es lediglich um eine schlichte Anpassung an gesetzliche Vorgaben geht. Darum geht es aber nicht. Mit diesem Trick will der Innenminister unser bewährtes Modell der Vergabe von Führungspositionen auf Zeit im Beamtenverhältnis nach § 194 a - wir haben dieses Modell 1995 eingeführt - verändern, und zwar mit der Zielrichtung der Vergabe von Führungspositionen auf Probe. Wir halten das für skandalös, weil sich unser Modell wirklich bewährt hat.
Wenn man sich die Begründung Ihres Gesetzes anschaut, wird es noch haarsträubender. Sie bemühen darin die Bayerische Verfassung und eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 2004 und schreiben darin, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nicht mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sei und dass man das im vorauseilenden Gehorsam auch in Niedersachsen anpassen müsse. Dieses ist nicht die Wahrheit. Herr Innenminister, lassen Sie doch einfach die Katze aus dem Sack! Sie von den damaligen Oppositionsfraktionen sind, als wir 1995 unser Modell eingeführt haben, dagegen Sturm gelaufen. Insofern kann man hier die wahren Gründe nennen, aus denen Sie dieses Gesetz ändern wollen. Aus unserer Sicht hat sich das Gesetz bewährt, weil man in vielen Bereichen, insbesondere im Schulbereich, eine Zeit lang braucht, um sich in einer Führungsposition zu bewähren. Man braucht auch eine Überprüfung. Das hat Ihnen in der Anhörung die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes gesagt. Sie sagte, dass sich das Modell bewährt habe und es mit unserer Niedersächsischen Verfassung durchaus vereinbar sei.
Mittlerweile gibt es zwei Urteile. Es gibt ein Urteil von 1996 aus Niedersachsen zum Niedersächsischen Schulgesetz. Darin ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass die Regelung verfassungsgemäß ist, weil wir das Bekenntnis zum Berufsbeamtentum nicht in unserer Landesverfassung verankert haben. Aber, Herr Innenminister, es gibt auch eine Entscheidung vom 19. September 2006 aus Nordrhein-Westfalen. Darin gelangt man zu der gleichen Erkenntnis. Worin liegen also die Gründe, aus denen Sie ein sehr bewährtes Modell einfach abschaffen wollen? - Der Niedersächsische Richterbund hat in der Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass in Abwägung der Verhältnismäßigkeit die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit einfach sinnvoller ist. Dieser Auffassung schließen wir uns natürlich an, und diese Argumentation finden wir sehr konsequent.
Zusätzlich durchlöchern Sie Ihren Gesetzentwurf durch Einzelausnahmen, die ich hier nicht ausführen möchte, indem Sie Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen schaffen. Dadurch wird das Ganze noch abstruser. Wir halten an unserem alten Modell fest und werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Danke schön, Frau Kollegin Leuschner. - Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Professor Dr. Lennartz. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mir eine Bemerkung zu der Debatte, die wir vorher zum Schulthema geführt haben, nicht verkneifen. Ich finde es bedauerlich, dass nicht alle Lehrer, die Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages sind, gesprochen haben. Dann hätten wir mindestens noch eine halbe Stunde zusätzlich reden können.
Aber jetzt zurück zu dem Thema, über das wir jetzt hier reden. Worum geht es eigentlich? - Die bisherige Rechtslage ist: Auf Lebenszeit werden Führungspositionen vergeben, wenn jemand diese Position maximal zweimal fünf Jahre erfolgreich bekleidet hat. Die amtierende Landesregierung will jetzt einführen, dass Lebenszeitführungspositionen in der Regel nach zweijähriger Probezeit vergeben werden. Ich finde, dass die Behauptung der Landesregierung, die jetzige Regelung mit maximal zweimal fünf Jahren hätte sich nicht bewährt, nicht belegt ist. Es gibt keine Untersuchung. Das steht in der Begründung des Gesetzes drin - fertig, aus. Umgekehrt: Die Aussage, die Frau Leuschner für die SPD-Fraktion gerade getroffen hat, die jetzige Regelung habe sich bewährt, ist genauso wenig unterlegt und belegt. Es gibt einfach keine Erhebung. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wäre es eigentlich seriös gewesen, eine Erhebung durchzuführen.
Es gibt gute Argumente für beide Lösungen. Wir haben darüber in unserer Fraktion diskutiert und haben zu der Frage keine einheitliche Position bezogen. Dem Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen, weil er unseres Erachtens durch einzelne Regelungen, insbesondere in den Übergangsbestimmungen, unseriös wird. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Übergangsbestimmungen, die vorsehen, dass derjenige, der schon auf der Grundlage der jetzigen Regelung ein Führungsamt auf Zeit bekleidet, sozusagen eine
Anrechnung erhalten kann und dass die Probezeit auf maximal ein Jahr reduziert werden kann. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Leute, die Sie als amtierende Landesregierung seit 2003 in Führungspositionen auf Zeit gebracht haben, vor der nächsten Landtagswahl in 2008 auf Lebenszeit verbeamtet werden können, wenn ihre Bewährung festgestellt wird. Dazu sage ich - und damit komme ich auch schon zum Schluss -: Offensichtlich sind Sie sich Ihres erneuten Wahlerfolgs bei der nächsten Landtagswahl keineswegs sicher. Denn warum würden Sie sonst diese unchristliche Hektik an den Tag legen? - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Lennartz, von einer Hektik, gar einer unchristlichen Hektik habe ich während der gesamten Ausschussberatungen und auch hier im Plenum während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes noch gar nichts bemerkt. Von daher glaube ich auch nicht, dass der Anlass für dieses Gesetz der ist, den Sie vermutet haben.