Protocol of the Session on November 10, 2006

Zwischen Vertretern der Beschäftigten der Fachabteilung Bad Rehburg und Vertretern des MS haben am 2. August und 24. August 2006 Gespräche stattgefunden, deren Gegenstand der - damals noch geplante, inzwischen ergangene - Beschluss der Landesregierung über die Angliederung der Stationen des Maßregelvollzuges an das NLKH Brauel war.

Die Schreiben des Personalrats in Bad Rehburg wurden vom MS mit Schreiben vom 13. September 2006 bzw. 26. Oktober 2006 umfassend beantwortet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Zusammenschluss des forensischen Bereichs der Fachabteilung Bad Rehburg mit dem NLKH Brauel war insoweit eine vorläufige Maßnahme, als er dazu diente, den forensischen Bereich der Fachabteilung Bad Rehburg aus dem NLKH Wunstorf herauszulösen. Diese organisatorische Maßnahme ist allein im Hinblick auf das derzeit laufende Transaktionsverfahren erfolgt, um eine rechtlich wirksame Trennung zwischen den Bereichen, die beim Land verbleiben, und den Bereichen, die Teil des Transaktionsverfahrens sind, zu erreichen. Das Land wird danach erst in einem zweiten Schritt entscheiden, wie die Aufgaben des Maßregelvollzuges, die insgesamt nach dem Transaktionsverfahren noch vom Land wahrgenommen werden, neu organisiert werden.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Die Landesregierung hat die Belegschaft der Abteilung Bad Rehburg umfassend informiert.

Zur kurzfristigen Sicherstellung der Vertretung der Interessen der Beschäftigten der Fachabteilung Bad Rehburg beabsichtigt der Personalrat des NLKH Brauel, zwei Vertreter des bisherigen Personalrats der Fachabteilung Bad Rehburg in den die Fachabteilung betreffenden Angelegenheiten als beratende Mitglieder hinzuziehen; dieses wurde von der Dienststelle (NLKH) in Abstimmung mit MS dem Personalrat vorgeschlagen, die Verantwortlichkeit der Umsetzung liegt jedoch allein beim Personalrat.

Die Beschäftigten der Fachabteilung Bad Rehburg haben inzwischen den Beschluss zur Erklärung zur selbstständigen Dienststelle gemäß § 6 bs. 3 NPersVG gefasst; die Erklärung zur selbstständigen Dienststelle durch MS ist erfolgt. Im Anschluss

daran werden entsprechend den Regelungen der Verordnung über die Personalvertretung bei Neuund Umbildung von Dienststellen und Körperschaften vom 4. Juli 1996 Personalratswahlen durchgeführt. Im Ergebnis wird es in Brauel und Bad Rehburg - spätestens ab Februar 2007 - jeweils einen örtlichen Personalrat geben und zusätzlich einen Gesamtpersonalrat.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

Rückgang der Polizeipersonalstärke in Otterndorf

Die Niedersächsische Landesregierung hat bei ihrem Regierungsantritt vor allem die Stärkung des ländlichen Raumes in den Vordergrund ihrer Arbeit gestellt. So wurde vor diesem Hintergrund, aber auch unter Berücksichtigung der Aussagen des niedersächsischen Innenministers eine Verstärkung der inneren Sicherheit zugesagt. Das sollte nach Aussagen von Herrn Minister Schünemann zu einer personellen Verstärkung der Polizei in der Fläche führen.

Was möglicherweise in einigen Ballungszentren und vereinzelt auch in der Fläche gelungen sein mag, trifft auf die Polizeidienststelle in Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, nun in keiner Weise zu. Hier waren bei Regierungsübernahme durch die CDU/FDP sieben Polizeibeamte beschäftigt, jetzt sind es nur noch fünf, von denen einer auch noch seinen Dienst in Cuxhaven versieht. Das führt dazu, dass die Dienststelle oft gar nicht besetzt ist, Polizeiarbeit und damit auch innere Sicherheit finden in Otterndorf nur stundenweise statt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wann ist damit zu rechnen, dass zumindest die alte Personalstärke von sieben Polizisten in Otterndorf wieder erreicht wird?

2. Wann wird sich die von Herrn Minister Schünemann zugesagte Verstärkung der Polizei in der Fläche in Otterndorf auswirken (d. h. eine Verstärkung über die ehemals sieben Beamten hinaus)?

3. Wie wird vor der Hintergrund der derzeitigen Probleme die Abordnung eines Polizisten nach Cuxhaven beurteilt, und ist auch bei voller Personalstärke in Otterndorf wieder mit einer Abordnung zu rechnen?

Die Landesregierung steht für eine personell gestärkte Polizei. Sie setzt ihr mit Übernahme der Regierungsverantwortung gemachtes Versprechen, die Polizei zur Verbesserung der Präsenz

mit einem sogenannten 1000er-Programm zu stärken, konsequent um. Im Rahmen des Programms wird - über den regulären Personalnachersatz hinaus - durch insgesamt 800 zusätzliche Neueinstellungen von Anwärterinnen und Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst und 200 Freisetzungen durch Übernahme von Reform betroffenem Verwaltungspersonal eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz in der Fläche erreicht.

Bisher sind bereits 600 der zusätzlichen Neueinstellungen vorgenommen worden, in den kommenden beiden Jahren sind jeweils 100 weitere vorgesehen. Die erste Rate von mehr als 200 Beamtinnen und Beamten wurde nach erfolgreicher Ausbildung im Oktober auf die Polizeibehörden verteilt; sieben hiervon hat die Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch, zu der die in Rede stehende Polizeistation Otterndorf gehört, erhalten. Insgesamt betrachtet verfügt die Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch damit im Vergleich zur Stärke im Jahre 2003 in den damals noch getrennten Polizeiinspektionen über rund 10 % mehr Polizeivollzugsbeamte - ein Beleg dafür, dass die von dieser Landesregierung veranlassten Maßnahmen zur Stärkung der polizeilichen Präsenz in der Fläche greifen.

Die personelle Verstärkung wirkt sich jedoch nicht stets in allen Dienststellen und Organisationseinheiten dergestalt aus, dass im Vergleich zu Zeiten der alten Landesregierung überall ein Mehr an Personal vorhanden ist. Zum einen wurden mit der erfolgten Umorganisation der Polizei einzelne Aufgaben und damit auch das erforderliche Personal etwa in der Kriminalitätssachbearbeitung - konzentriert. Zum anderen bewirkt das stärker an Belastungsdaten und weniger an Organisationssockeln ausgerichtete neue Planstellenverteilungsmodell Personalverschiebungen. Insofern ergeben sich hierdurch sowie aufgrund der verschiedenen Ausgangssituationen in den Dienststellen unterschiedliche Entwicklungen. Dies erklärt auch die geringfügig reduzierte Personalstärke in der Polizeistation Otterndorf. Im Übrigen ist es ein absolut normaler und unabhängig von der Frage einer Regierungsverantwortung stehender Vorgang, wenn die Personalstärke einer Polizeistation bei sich ändernden Rahmenbedingungen in einem dermaßen geringfügigen Umfang angepasst wird.

Den Aspekt „Präsenz in der Fläche“, bezogen auf die Stärke einer einzelnen Organisationseinheit - etwa der hier konkret herausgegriffenen Polizeistation -, zu betrachten, wird weder der Vielschich

tigkeit der oben beschriebenen Einflussfaktoren noch der polizeilichen Aufgaben- und Organisationsstruktur gerecht. Die Gewährleistung der flächendeckenden Polizeipräsenz obliegt den Polizeiinspektionen und den ihnen zugeordneten Kommissariaten. Die Polizeistation Otterndorf ist - wie jede andere Polizeistation auch - ein unselbstständiger Teil einer solchen Polizeidienststelle. Polizeiliche Einsatz- und Präsenzaufgaben im Bereich Otterndorf wurden und werden von daher auch durch zentrale Einheiten der Polizeiinspektion wahrgenommen. So wird etwa bei Nichtbesetzung der Polizeistation durch den Einsatzund Streifendienst der Polizeiinspektion eine Streifenwagenbesetzung gezielt für den dortigen Bereich eingeteilt.

Durch die geringfügige personelle Veränderung wurden laut Mitteilung der Polizeidirektion Oldenburg die regelmäßigen Dienstzeiten der Polizeistation Otterndorf grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Zurzeit ist ein Beamter der Polizeistation zur Dienstverrichtung in eine Ermittlungsgruppe abgeordnet. Die Dauer der Maßnahme steht u. a. in Abhängigkeit vom Ermittlungsfortgang.

Den Besonderheiten der polizeilichen Aufgabenstellung und -erfüllung ist es immanent, dass der Arbeitsanfall stark durch das aktuelle Kriminalitätsoder Einsatzgeschehen bestimmt wird und bisweilen nicht im Rahmen der normalen Planungen und Strukturen ablaufen kann. Hieraus kann sich ein Bedarf für vorübergehende oder dauerhafte Personalverstärkungen bzw. -reduzierungen ergeben.

Temporäre Personalveränderungen, die auch durch andere Ursachen (z. B. Erkrankung, Lehr- gangsteilnahme) eintreten, können in allen Organisationsbereichen vorkommen und sind zunächst intern durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Auch handelt es sich oftmals um taktische Entscheidungen, die sich nach den jeweiligen Verhältnissen vor Ort in Bezug auf die Personal-, Einsatz- und Kriminalitätslage zu richten haben und mitunter nicht vorhersehbar sind. Insofern ist eine in die Zukunft gerichtete Aussage unredlich und auch nicht möglich.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 36 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)

Der Tourismus im Harz ist abhängig vom Verkehrsangebot. Wer denkt über die Folgen von Streckenkürzungen nach?

Die HAZ vom 18. Oktober 2006 beschreibt in dem Artikel „Der Harz wird beim Nahverkehr abgehängt“ die Folgen der Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch die Bundesregierung u. a. auch für den Harz.

Die Landesregierung hat die aktuelle Situation dadurch mit verursacht, dass sie die vom Bund ausschließlich für den Nahverkehr vorgesehenen Mittel in der Vergangenheit in Teilen anderweitig verausgabt hat. Anders als andere Bundesländer hat die Niedersächsische Landesregierung dennoch beschlossen, die Kürzungen der Bundesmittel aus dem Landeshaushalt nicht auszugleichen. Durch diese Entscheidung der Landesregierung war der Zweckverband Großraum Braunschweig gezwungen, die Kürzungen in seinem Verbandsgebiet weiterzugeben. Zum Teil wird die Zahl der Verbindungen in den Harz mit dem neuen Fahrplan nunmehr halbiert. Der zuständige Verkehrsminister Hirche äußerte sich in dem oben genannten Artikel der HAZ vom 18. Oktober 2006 mit den Worten „über die Reduzierung auf der Harzlinie solle man noch mal nachdenken.“

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wer soll aus der Sicht des Verkehrsministers Hirche „noch mal nachdenken“ - und warum hat er es bislang offensichtlich versäumt?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung von Dr. Kleemeyer, Verbandsdirektor des Zweckverbands Großraum Braunschweig, die er in dem erwähnten Artikel äußert: „... strukturpolitisch ist das völliger Unsinn..., zumal gerade in diese Strecken kräftig investiert wurde.“? Wenn ja, ist sie bereit, die Finanzierung zum Weiterbetrieb der Verbindungen in den Harz im bisherigen Umfang sicherzustellen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Erfolgsaussichten ihrer eigenen, durch EU-Mittel finanzierten Initiative zur Förderung des Tourismus durch den sogenannten Masterplan Harz, wenn das Nahverkehrsangebot reduziert wird?

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 hat die Bundesregierung die den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel gekürzt; für Niedersachsen ergeben sich dadurch Mindereinnahmen im Zeitraum 2006 bis 2010 von voraussichtlich 240 Millionen

Euro. Diese Kürzungen wirken sich unmittelbar auch auf die Aufgabenträger aus, weil das Land diese Mittel nach einem Schlüssel anteilig an die Aufgabenträger weiterleitet. Ein Ausgleich aus originären Landesmitteln kann angesichts der dringend notwendigen eigenen Konsolidierungsanstrengungen nicht in Betracht kommen. Soweit die Aufgabenträger Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln erfahren, sind sie gehalten, die notwendigen Schlussfolgerungen in eigener Verantwortung zu ziehen. Nach Kenntnis der Landesregierung hat die Verbandsversammlung des Großraumes Braunschweig Anfang Oktober zur Kompensation von Kostensteigerungen, die aus vertraglichen Verpflichtungen des Zweckverbandes resultieren, und in Reaktion auf die Kürzung der Regionalisierungsmittel Leistungsreduzierungen beschlossen. Diese Angebotseinschränkungen betreffen insbesondere die Verbindung (Göttin- gen/Kreiensen -) Seesen - Goslar - Bad Harzburg, aber auch die Strecke Braunschweig - SalzgitterRingelheim - Seesen (- Herzberg).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für die Organisation des Schienenpersonennahverkehrs ist allein der jeweilige Aufgabenträger in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Dies ist für die o. g. Relationen der Zweckverband Großraum Braunschweig. Aus Sicht der Landesregierung stellt sich in diesem Zusammenhang allein die Frage, ob die Nachfragesituation auf den betroffenen Strecken zu den jeweiligen Angebotskürzungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Zu 2: Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, dass alle Regionen schienenseitig angemessen erschlossen werden. Der Zweckverband Großraum Braunschweig ist - wie die übrigen Aufgabenträger - gehalten, den öffentlichen Personennahverkehr in seinem Verbandsgebiet unter Beachtung der verfügbaren Regionalisierungsmittel als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises zu organisieren.

Zu 3: Der Anteil der mit der Bahn anreisenden Urlauber des Harzes liegt derzeit unter 10 %. Trotz dieses geringen Anteils ist die Sicherstellung einer angemessenen Schienenanbindung des Harzes aus touristischer Sicht, insbesondere für den Tagesausflugsverkehr, von unbestrittener Bedeutung.