Protocol of the Session on November 9, 2006

(Beifall bei der FDP)

Noch einmal genauer zur Familie - ich habe das schon beim letzten Mal gesagt -: Die Familien und die Frauen - gerade auch Familien, in denen beide, die Frau und der Mann, arbeiten wollen und in denen kleine Kinder da sind - wollen eine flexible Kinderbetreuung - das wollen wir z. B. mit dem 100-Millionen-Euro-Programm ausbauen; darauf gehen wir in Niedersachsen ein und schaffen Strukturen - und wollen vor allen Dingen auch wirklich arbeiten können. Dieses Arbeitenkönnen ist häufig nur am Wochenende oder abends möglich, wenn der andere Elternteil zu Hause ist. Darum ist das gerade für Familien gut, wenn wir das ermöglichen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist wirklich abenteuerlich, was Sie hier erzählen!)

- Das ist nicht abenteuerlich, das ist die Wahrheit. Ich könnte es Ihnen von mir selber weiter ausführen. Ich habe bei meinen beiden Kindern bis auf ein halbes Jahr immer gearbeitet und weiß sehr wohl, wie wichtig es ist, Flexibilität zu haben. Wir haben davon noch viel zu wenig.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Stefan Wenzel [GRÜNE])

- Wir wollen ja nicht nur Kindergärten, Herr Wenzel. Es gibt auch Tagesmütter. Es gibt auch die Möglichkeit, Betriebskindergärten einzurichten. Es gibt viele Möglichkeiten flexibler Betreuung, die Sie sich vielleicht gar nicht vorstellen können, die aber gut für die Menschen sind.

(Beifall bei der FDP - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Jetzt komme ich direkt zum Gesetzentwurf. Herr McAllister hat schon vieles gesagt, was völlig richtig ist. Das Bundesgesetz ist von 1956. 50 Jahre sind eine lange Zeit. Das ist ein schönes Jubiläum. Es wird Zeit, dass sich etwas ändert. Diese Änderung führen wir jetzt herbei. Dank der Föderalismusreform können wir das jetzt, und wir machen das jetzt auch.

Unser Gesetzentwurf ist so, wie man es von unseren Regierungsfraktionen kennt: kurz, präzise, pra

xisnah und auch gut für die Menschen in Niedersachsen!

(Beifall bei der FDP)

Wir regeln nur das, was unbedingt geregelt werden muss, ohne die Menschen zu bevormunden.

Was steht jetzt in diesem Entwurf für ein Ladenöffnungsgesetz? - Auch das ist übrigens eine positive Denke, dass man nicht „Ladenschluss“, sondern „Ladenöffnung“ sagt. Man kann die Sachen auch positiv angehen. Das machen wir auch.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der FDP: Ladenfreiheitsgesetz!)

- Nein, „Ladenfreiheitsgesetz“ haben wir es nicht genannt. Öffnung ist wichtig.

Was steht darin? - Der Gesetzentwurf enthält nur sieben Paragrafen. Herr McAllister hat schon gesagt, dass es prima sei, dass es so kurz ist. Wir haben versprochen, wir machen kurze Gesetze. Das tun wir auch.

Bei den Begriffsbestimmungen haben Sie eben einen ziemlichen Wust angesprochen. Es sei nicht klar, was überhaupt eine Verkaufstelle sei, was man in einem Warenkorb zu bestimmten Zeiten verkaufen könne. - Das wird alles geregelt, und zwar wirklich so, dass man es versteht.

Frau Heiligenstadt, Sie haben gesagt, die kleinen Mengen seien nicht definierbar. - Frau Heiligenstadt, wollen Sie mir zuhören? - Dann eben nicht. Ich meine, die Menschen in Niedersachsen sind so vernünftig, dass sie von allein wissen, was das ist. Das ist gerade nicht ein Zwölferpack von irgendwelchen Getränken, sondern weniger.

(Unruhe)

Eine „kleine Menge“ wünsche ich auch, nämlich eine kleine Menge mehr an Ruhe würde ich mir einfach wünschen. Sonst brauchen wir noch etwas länger bis zur Mittagspause. - Frau Meißner, bitte!

Neben der Begriffsbestimmung haben wir die Werktagsregelung - 6 x 24 -, die andere Länder schon haben. Mecklenburg-Vorpommern hat das jetzt z. B. schon länger in Arbeit. NordrheinWestfalen fängt mit manchen Dingen schon eher

an als wir. Das ist bis jetzt zum Nachteil für Niedersachsen. Wir brauchen das, damit unsere Läden die Möglichkeit haben zu öffnen, wenn sie es für vernünftig halten. Das können auch wirklich alle, wenn wir das tatsächlich durchsetzen.

Nun komme ich zu den Sonn- und Feiertagen. Es wurde schon gesagt, dass die Sonn- und Feiertage unter besonderem Schutz stehen. Das wollen wir auch weiter so beibehalten.

(Günter Lenz [SPD]: Das ist neu!)

- Nein, das ist nicht neu. Das habe ich im Oktober auch schon gesagt. Das stimmt auch. Wir wollen auf unsere Kultur, die wir hier haben, und auch auf die Kirchen Rücksicht nehmen, aber müssen da auch klare Regelungen schaffen. Ich finde es sehr gut - so habe ich es schon im Oktober betont -, dass wir jetzt die Bäderregelung bekommen - leider erst zu Ostern und noch nicht für den Weihnachtsverkauf. Das hat Wolfgang Hermann schon oft angemahnt. Er hat damit auch recht. Jetzt sind wir da in Niedersachsen auch gut aufgestellt. Die Leute werden nicht woanders Urlaub machen, sondern bei uns. Und das ist gut so.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Damit sie hier einkaufen können? - Das ist ja unglaublich!)

- Nein, nicht nur deshalb.

Die Regelung für Öffnungszeiten bleibt relativ unverändert für Verkaufstellen für den täglichen Kleinbedarf und Hofläden während drei Stunden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Es ist auch gut, dass im Gesetzentwurf nur steht, dass die Öffnung außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen „soll“, nicht „muss“. Denn es ist ganz schön schwierig, das hinzubekommen. Ich bin selber Kirchenvorsteherin. In meiner Gemeinde gibt es sonntags Gottesdienstzeiten um 9, um 10, um 11 um 16 und um 17 Uhr, weil man sich flexibel auf besondere Gottesdienste und neue Formen einstellt.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Samstag nachmittags gibt es auch Gottes- dienst!)

- Es geht hier um den Sonntag!

Daher ist es gut, dass es hier nicht strengere Vorschriften gibt, als unbedingt erforderlich ist.

Arbeitsschutz, Frau Heiligenstadt, ist übrigens in § 6 auch enthalten. Es gibt ein Bundesgesetz. Das ist für uns maßgeblich. Darin ist alles geregelt. Wir haben das Wichtigste daraus in unseren Gesetzentwurf übernommen.

(Glocke der Präsidentin)

Jetzt noch zwei Punkte. Die Entbürokratisierung - das hat Herr McAllister schon gesagt - ist ganz wichtig. Das machen wir auch. Wir sparen Zeit, Kraft und Geld, indem wir nur das regeln, was geregelt werden muss.

Zur Geltungsdauer: Zunächst ist der Zeitraum 2007 bis 2011 vorgesehen. Damit setzen wir einen Zeitpunkt, zu dem wir das Gesetz wieder überarbeiten wollen und sehen können, ob es nach wie vor gut für die Menschen in Niedersachsen ist und sich bewährt hat. Das machen wir.

Frau Meißner, Sie müssen zum Schluss kommen!

Ich weiß. - Alles Weitere bei der Anhörung. Ich könnte auch sagen, der Gesetzentwurf ist so gut, dass wir gleich darüber abstimmen könnten. Aber wir wollen natürlich alle Menschen einbeziehen. Daher werden wir die Anhörung durchführen und dann alles Weitere beraten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Jetzt habe ich ein kleines Problem. Ich habe zunächst einmal eine Wortmeldung von Frau Heiligenstadt für eine Kurzintervention bekommen, und jetzt meldet sich Frau Krämer. - Frau Krämer, Sie haben das Wort. Das ist so abgesprochen worden. Sie haben anderthalb Minuten für eine Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Kollegin Meißner.

Liebe Frau Kollegin Meißner, so locker, wie Sie das eben geschildert haben und wie Sie den Entwurf eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten verteidigt haben, kann ich das überhaupt nicht sehen. Ich habe jahrelang im Einzelhandel gearbeitet und weiß, wovon ich spreche, wenn ich sage, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Be

schäftigten im Einzelhandel ist nicht nötig und wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung auch nicht gewünscht.

(Beifall bei der SPD)

Denn es besteht immer die Gefahr, dass sich diese Ausweitung, die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen über den Einzelhandel hinaus in die Gesellschaft fortsetzen wird. Wer sagt uns denn, dass nicht andere Dienstleistungsbereiche irgendwann vor dem gleichen Problem stehen werden, dass ihre Arbeitszeiten so flexibilisiert werden?

Sie haben vom Arbeitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesprochen. Wo bleibt denn der andere Schutz? - Wissen Sie - haben Sie das in Ihre Überlegungen mit einfließen lassen? -, dass der Manteltarifvertrag gekündigt worden ist? Das heißt, die Arbeitgeber haben angekündigt, dass sie viele freiwillige Leistungen zurücknehmen werden, und zwar mit dem Argument der Kostensteigerung durch das neue Ladenöffnungsgesetz. Dies bedeutet die Infragestellung von freiwilligen Leistungen, von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zuschlägen nach Sonn- und Feiertagsregelungen. Auch der Stundenlohn und die Urlaubstage stehen zur Disposition. Es mag zwar nicht alles so zum Tragen kommen, aber der Anfang ist gemacht. Ein Kompromiss wird immer in die Richtung gehen, dass etwas weggenommen wird - und das alles ohne Not, weil wir dieses Gesetz nicht brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Noch eines ganz kurz: Ich wüsste nicht, dass in dem 100-Millionen-Euro-Programm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Nachtzeit vorgesehen ist, - -

Die eineinhalb Minuten sind um!

- - - sondern das gilt nur tagsüber. Wenn zu dem Thema Gleichberechtigung behauptet wird, Partner hätten die Möglichkeit, ihre Kinder partnerschaftlicher zu betreuen, dann muss ich sagen: Gleichberechtigung heißt für mich nicht, für die eine Seite die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und dann zu hoffen, dass der Partner einspringt.

Jetzt habe ich das Mikrofon abgestellt. Danke, Frau Krämer.