Drittens. Schließlich bleibt es bei den bekannten und bewährten Ausnahmeregelungen für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen und Flughäfen. Wir haben die weiteren unübersichtlichen Einzelregelungen etwa für Bäckereien und Kioske zu einer praxistauglichen Vorschrift zusammengezogen.
Die vierte materiell-rechtliche Anmerkung: Das Ladenöffnungsgesetz übernimmt die bisherigen zentralen Arbeitsschutzregelungen. CDU und FDP wollen damit den Beschäftigten im Einzelhandel auch an Sonn- und Feiertagen einen umfassenden Arbeitszeitschutz ermöglichen. Ich denke, das ist ganz besonders im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Meine Damen und Herren, abschließend: Das Thema Ladenschluss beschäftigt die Deutschen seit Jahren, seit Jahrzehnten. Wenn Sie mit Briten oder Amerikanern über dieses Thema sprechen, werden Sie nicht immer Verständnis für diese ty
pisch deutsch geführte Diskussion finden. Aber da gibt es eine andere Tradition. Weil wir dieses Thema so lebhaft diskutieren, hat vermutlich jeder hier im Hause seine ganz besondere eigene Meinung zum Thema Ladenöffnungszeiten.
In meiner CDU-Fraktion - das ist bekannt - hat es eine sehr lebhafte Diskussion zu diesem Thema gegeben. Es hat eine Reihe von kritischen Stimmen gegeben, ob die vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen tatsächlich richtig ist. Das ist ganz normal und völlig in Ordnung. Das ist ein Beitrag zur innerparteilichen Diskussionskultur.
Ich bin mir ganz sicher, dass das bei den Sozialdemokraten ganz ähnlich ist. Wenn ich es im Weser-Kurier vom 10. Oktober richtig gelesen habe, soll der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Jüttner mit großem Murren die Position seiner Fraktion mitgetragen haben, die sich gegen eine 6 x 24Regelung ausspricht. Herr Jüttner, Sie sind also auch bei diesem Thema in Ihrer Fraktion eher isoliert.
Das sind Sie ja gewohnt. In dieser Frage können Sie gerne auch zu uns in den Schoß der CDU kehren, aber bitte auch nur bei diesem Thema.
Völlig in Ordnung ist übrigens auch, dass der frühere SPD-Wirtschaftsminister Peter Fischer bereits 1999 mit mehreren Zeitungsinterviews die Politik aufforderte - ich zitiere wörtlich -, keine Halbheiten mehr zu machen und stattdessen das Ladenschlussgesetz ganz abzuschaffen, da es anachronistisch sei. Sie sehen daran: Es gibt eine große Spannweite von Meinungen, insbesondere in den beiden großen Volksparteien, zum Thema Ladenöffnungszeiten.
Ich gehe schon einmal auf den kommenden Wortbeitrag von Herrn Hagenah ein. Ich habe versucht, die Position der Grünen nachzuvollziehen. Die Grünen fordern ein City-Privileg. Das heißt, nur in Citys dürfen die Geschäfte länger öffnen als an anderen Standorten. Ich glaube, Sie bekommen da sehr schnell ein Definitionsproblem: Was ist für Sie City? Oberzentren, Mittelzentren mit oberzentraler Teilfunktion, Mittelzentren, Grundzentren mit mittelzentraler Teilfunktion oder auch Grundzentren? Ich glaube, da bekommen Sie sehr schnell ein
verfassungsrechtliches Problem. Wo wollen Sie die Grenzen ziehen, dass die einen abends aufmachen dürfen und die anderen nicht?
Dann will ich Ihnen noch etwas sagen, Herr Hagenah. Sie kritisieren in einer Pressemitteilung, dass wir mit unserer Bäderregelung angeblich einen Flickenteppich in Niedersachsen schaffen. Sie fordern die vollständige Kommunalisierung der Entscheidung über Ladenöffnungszeiten. - Wenn das keinen Flickenteppich zur Folge hätte, dann wüsste ich nicht, was ein Flickenteppich sein sollte.
Insofern ist Ihre Position nicht ganz nachvollziehbar. Wir haben gestern Abend beim Sparkassenabend schon darüber gesprochen. Ich bin gespannt, wie Sie gleich Ihre Position begründen können.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben diesen Gesetzentwurf eingebracht. In vielen anderen Bundesländern hat es die Landesregierung gemacht. Deshalb sage ich an dieser Stelle auch: Wir gehen ergebnisoffen in die Beratungen. Es kann durchaus sein, dass dieser Gesetzentwurf in dem einen oder anderen Punkt noch verändert wird.
Wir legen großen Wert auf die Anhörung am 10. Januar. Wir wollen die Position der Arbeitnehmerorganisationen, der Arbeitgeber, der Einzelhandelsverbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Religionsgemeinschaften hören. Wir bitten auch die Opposition um konstruktive Mitberatung, wie man diesen Gesetzentwurf möglichst im Konsens beschließen kann. Ich weiß nicht, ob das möglich sein wird oder nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr McAllister, Sie haben im letzten Teil Ihrer Rede auf die benachbarten Bundesländer hingewiesen. Ich will gleich zu Beginn meiner Rede auf das Bundesland hinweisen, das Sie so oft zitieren, weil man von diesem Bundesland angeblich das Siegen lernen kann: Das ist das Bundesland Bayern.
Dort haben einige aufrechte Christsoziale der CSU-Landtagsfraktion - nämlich 51 Personen, etwas mehr als in der christdemokratischen Fraktion in diesem Landtag - gestern entschieden, dass man nicht dem Mainstream folgen muss, sondern dass es auch gute Gründe gibt, Bewährtes zu behalten und abzuwarten, ob der Mainstream immer so gut ist, wie er sich vielleicht in den Zeitungen liest.
Nach monatelangen Ankündigungen über ein neues Ladenschlussgesetz, diversen Streitigkeiten innerhalb der Koalition dieser Regierungsfraktionen und auch innerhalb der CDU müssen wir diesen Gesetzentwurf nun heute beraten. Meine Damen und Herren, um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Entwurf strotzt meiner Ansicht nach nur so vor Fehlern und die Begründung vor Fehleinschätzungen.
Im Grunde genommen beginnt das schon bei der Überschrift: Aus dem Ladenschlussgesetz soll nun das „Gesetz über die Ladenöffnungszeiten“ werden.
Meine Damen und Herren, genau das zeigt den Duktus und die Zielrichtung der Regierungsfraktionen in dieser Angelegenheit. Sie lösen hiermit ein Arbeitsschutzgesetz ab und lassen damit die Beschäftigten des niedersächsischen Einzelhandels ohne Schutz im Regen stehen.
Diese Menschen brauchen aber den Schutz vor unzumutbaren Arbeitszeiten, die eine Bedrohung für die Gesundheit darstellen.
Die Menschen brauchen den Schutz vor Raubüberfällen und Ladendiebstählen zu niedrig frequentierten Zeiten.
Meine Damen und Herren, die Beschäftigten im Einzelhandel sind zu mehr als 70 % Frauen. Diese Frauen benötigen den Schutz und die Sicherheit, dass sie Zeit für ihre Familien haben. Aber Sie lassen die Frauen auch hier völlig allein und machen damit alle Forderungen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur leeren Worthülse.
Sie schreiben sogar noch in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf, dass dies der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Konsumenten diene.
Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten des Einzelhandels, meine Damen und Herren. Sie fühlen sich von Ihnen schlicht und ergreifend veralbert.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung von 2004 deutlich bestätigt, dass der Arbeitnehmerschutz eindeutig Ziel und Schutzzweck des Ladenschlussgesetzes sein muss, sonst ist die Einschränkung der Berufsfreiheit - immerhin ein Grundrecht - gar nicht vertretbar.
Sie stellen mit diesem Gesetzentwurf die Berufsfreiheit über das Wohl der Beschäftigten im Einzelhandel. Das, meine Damen und Herren, werden wir nicht zulassen.