sollten eher darüber mit den Franzosen reden - vielleicht wird das ja heute auch in dem Spitzengespräch in Frankreich von der Bundeskanzlerin angesprochen -, dass wir insgesamt mehr Markt und mehr Orientierung hin zu privatwirtschaftlichem Unternehmertum in diesem Unternehmen brauchen, damit es auch weiterhin effizient am Markt sein kann. Dann kommt man, glaube ich, genau zu den auch von uns gewünschten Lösungen, weil einfach die Positionen in Niedersachsen so gut sind. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich im Namen der Landesregierung bei den vier Fraktionen dafür bedanken, dass sie heute mit diesem Entschließungsantrag und mit den Beiträgen, die wir eben hier gehört haben, deutlich machen: In Niedersachsen wird von der Politik aus das Thema Airbus nicht aus regionalpolitischen oder kleinkarierten Erwägungen gesehen, sondern es wird aus grundsätzlichem Interesse gemeinsam gesehen.
Meine Damen und Herren, angesichts der mehrfach angesprochenen Erfolgsgeschichte, die Airbus in Europa bis jetzt geschrieben hat - 473 Flugzeuge werden in diesem Jahr ausgeliefert -, haben wir allen Anlass dazu, das Unternehmen und die Beschäftigten an den vier niedersächsischen Standorten offensiv in dieser Debatte zu begleiten; denn das Unternehmen hat zweierlei zu bieten, was für die Zukunft von Airbus und der EADS insgesamt unbedingt notwendig und unverzichtbar ist: eine hoch qualifizierte Mannschaft an allen Standorten - sprich: die Arbeitnehmer - und eine Technologie in den verschiedensten Bereichen, die für das Erhalten und das stärkere Erreichen der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit von Airbus unverzichtbar ist.
Man muss nur einmal nach Stade gucken, was sich an diesem neuen Hochtechnologiestandort im Rahmen von CFK-Technologien für Airbus entwickelt hat. Das Problem ist vielleicht, dass es innerhalb des Airbus-Konzerns nicht genügend Stade
gibt; denn Boeing ist in der Nutzung des Materials CFK für den Flugzeugbau noch ein Stückchen weiter. Deswegen war es eine richtige Entscheidung, dass wir gesagt haben: Wir als Landesregierung wollen in Stade nicht nur die technologische Entwicklung unterstützen, sondern wir wollen erstmals ein Unternehmen dabei unterstützen, wenn es zusammen mit niedersächsischen Hochschulen eine neue Ausbildung, speziell auf diesen Bereich ausgerichtet, organisiert und aufbaut. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass von allen vier Standorten - das ist das Pfund, mit dem wir in weitere Diskussionen hineingehen qualitative und existenziell für den Konzern wichtige Angebote gemacht und Produkte abgeliefert werden.
Wir haben es ja nicht mit einem Unternehmen zu tun - dies ist von allen Rednern unterstrichen worden -, das technologisch hilfebedürftig ist, sondern es hat in einigen Bereichen in der Tat Fehlentwicklungen gegeben, die vom Management zu spät erkannt worden sind, sodass plötzlich diese Verzögerungen entstanden sind. Die neue Unternehmensführung von Airbus wird alle Standorte brauchen, damit die Flugzeuge, die bestellt worden sind, trotz der Verzögerung ausgeliefert werden können, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang werden wir uns auch in Zukunft aktiv in den Dialog mit den Betriebsräten - dies haben der Ministerpräsident und ich am Sonntag getan - wie auch mit der Unternehmensführung in Deutschland und in Frankreich einschalten, um den Verbund zu sichern. Die Landesregierung ist der Auffassung - auch das hat die Debatte unterstrichen -, dass kein Standort gegen den anderen ausgespielt werden darf, sondern dass es um den Verbund aller Standorte in Norddeutschland geht.
Nicht umsonst und nicht zufällig spielt bei mir bei allen Präsentationen von Niedersachsen im Ausland in anderen Kontinenten eine zentrale Rolle, dass wir im Mobilitätsbereich nicht nur im Automobilsektor mit Volkswagen, sondern auch im Luftfahrtbereich zukunftsorientierte, hoch qualifizierte Arbeitsplätze und Produkte haben. Ich glaube, Herr Gallois, der neue Verantwortliche für Airbus, weiß dies auch. Ob das ausreicht, was er im Augenblick öffentlich andeutet, lasse ich dahingestellt. Die Landesregierung ist in diesem Zusammenhang nicht nur hellwach, was Bewegungen im Konzern betrifft, sondern höllisch aufmerksam für jede einzelne Regung.
Meine Damen und Herren, ich sage auch - nicht aus einer defensiven, sondern aus einer offensiven Position heraus -: Wir wissen sehr wohl - dies haben alle Redner unterstrichen -, dass Airbus und EADS durchaus auch politische Veranstaltungen sind. Man kann das beklagen. Ich erinnere mich noch sehr gut - manchmal ist es ja von Vorteil, wenn man etwas länger im politischen Geschäft ist - an Diskussionen - ich möchte zwei Personen nennen - mit Franz Josef Strauß und Martin Bangemann. Ohne diese beiden Personen wäre es damals aus völlig unterschiedlichen Motiven nicht gelungen, in Diskussionen mit Daimler die deutsche Beteiligung so zu zimmern, dass in Deutschland ein gleichberechtigter Partner in der Luftfahrtindustrie zu Frankreich und damit ein gleichberechtigter Partner zu den Vereinigten Staaten am Markt ist. Es sollte nicht vergessen werden - dies sage ich auch zu allen, die in Berlin diskutieren -, dass wir es hier nicht nur mit einem europäischen Wettbewerb zu tun haben, an dem sich mindestens zwei bzw. drei Staaten - mit Großbritannien waren es bisher sogar vier - beteiligt haben. In diesem Zusammenhang geht es vielmehr um Themen, die in der WTO und überall in der Welt bei Auseinandersetzungen um strategische Positionen eine Rolle spielen, wo Europa sich positioniert, auch im Wettbewerb mit den Vereinigten Staaten.
Meine Damen und Herren, wir haben keine Veranlassung dazu - ich sage es noch einmal -, das Ganze defensiv zu sehen. Wir können von der Airbus-Spitze aber sehr wohl verlangen, dass sie die Qualität der Standorte berücksichtigt. Wir als Landesregierung werden uns im Schulterschluss mit Hamburg und Bremen, also in Norddeutschland, weiter der Instrumente, die wir haben, in der Wirtschaftsförderung und Strukturförderung bedienen und sie einsetzen. Der Antrag bringt dies ja auch zum Ausdruck. Wir werden dies nicht aus - ich benutze diesen Ausdruck bewusst, obwohl er missverständlich ist - simpler oder billiger Standorterhaltung tun, sondern weil wir wissen, dass Qualität an diesen Standorten produziert wird und ein Stück der technologischen Zukunft des Landes Niedersachsen und von Norddeutschland davon abhängt, wie wir die Airbus-Arbeitsplätze, -Standorte und -Produktionen in die Zukunft entwickeln, meine Damen und Herren.
Das Bessere ist der Feind des Guten. Wir als Landesregierung haben den Eindruck, dass an allen Standorten hervorragende Qualität geliefert wird.
Das Unternehmen hat im Augenblick CashProbleme, Liquiditätsprobleme. Ich glaube - dies ist von einem Unternehmen auch zu fordern -, dass es dafür Lösungen am Markt gibt. Genauso wie in der Frage der Gesellschafteranteile wird es Lösungen geben, und letzten Endes wird die Politik Gesprächspartner sein. Aber, meine Damen und Herren, diese Lösungen dürfen nicht - da greife ich das auf, was alle Vorredner gesagt haben - auf dem Rücken von qualifizierten Arbeitsplätzen gemacht werden. Ich sage das auch deshalb, weil ich glaube, dass sich Airbus ins eigene Fleisch schneiden würde.
Meine Damen und Herren, auch wenn Airbus für ein Jahr Schwierigkeiten hat, braucht das Unternehmen genau diese qualifizierten Arbeitskräfte, um die bestellten Produkte morgen abzuliefern. Deswegen werden wir auf das Unternehmen einwirken und sagen: Schaut euch eure eigenen Interessen an! Guckt euch an, was ihr im Einzelnen macht! Dann kommen wir voran! - Ich bin nicht so negativ eingestellt, dass das nicht gelingen könnte, weil wir in diesem Spiel einige Trümpfe in der Hand haben, insbesondere weil unsere Standorte wettbewerbsfähig sind. Der Ministerpräsident hat das gestern schon in Interviews zum Ausdruck gebracht.
Ein Verkauf ist, wie ich es sehe, betriebswirtschaftlich eher unsinnig; denn Boeing merkt im Augenblick - die haben ja etwas Ähnliches gemacht -, dass sie in einer gewissen Weise von ihren Zulieferern abhängig sind. Nicht die schlechte Konstruktionssoftware, die bei Airbus ein Rolle spielt, ist ein Problem, sondern das Zusammenspiel mit den Zulieferern. Von daher glaube ich, dass sich im Unternehmen die Einsicht durchsetzen wird, dass ein Verkauf betriebswirtschaftlicher Irrsinn wäre. Man würde sich kurzfristig Geld besorgen und sich anschließend Produktionsschwierigkeiten einheimsen. Wenn das die gemeinsame Betrachtung in diesem Landtag ist, dann, meine Damen und Herren, steht nichts entgegen, dass das Unternehmen auf mehr Effizienz bedacht ist, dass es Schwachstellen beseitigt und dass es seine Zuliefererstrukturen neu ordnet. All das kann gemacht werden. Aber das bedeutet auch, dass wir an der Zukunft dieser Standorte in Niedersachsen und Norddeutschland politisch festhalten, weil sich das Land mit diesen Arbeitsplätzen strukturpolitisch
positiv verändert hat und weiterhin verändern wird. - Auf dieser Linie der Gemeinsamkeit haben wir gute Chancen, unsere Interessen durchzusetzen.
Wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen übereingekommen, über den Antrag sofort abzustimmen. Wir stimmen daher jetzt darüber ab.
Wer der Entschließung mit der Änderung, dass in Nr. 5 die Worte „sowie begleitender Finanzhilfen“ entfallen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung und dieses Tagungsabschnitts. Der nächste Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 8. bis zum 10. November 2006 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.
Die Bundesrepublik Deutschland streitet sich bereits seit Monaten mit der Europäischen Kommission darüber, ob auch private Institute den Namen „Sparkasse“ übernehmen dürfen. Gemäß § 40 des Kreditwesengesetzes (KWG) dürfen grundsätzlich öffentlich-rechtliche Sparkassen die Bezeichnung „Sparkasse“ oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Sparkasse“ enthalten ist, führen. Hiergegen wendet sich die EU-Kommission. Nach ihrer Auffassung verstößt der Namensschutz gegen die Kapital- und Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt.
Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung zwischen dem Bund und der EU-Kommission ist der bevorstehende Verkauf der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin, die inzwischen zur Landesbank Berlin Holding (LBB) umfirmierte. Zur LBB gehört u. a. auch die Berliner Sparkasse. Das Land Berlin behält sich die Option vor, die LBB mit dem Namen „Sparkasse“ auch an einen privaten Investor zu verkaufen. Hierfür hat das Land Berlin als bisher einziges Bundesland sein Sparkassengesetz geändert und den Einstieg für private Investoren ermöglicht. Die Sparkassengesetze anderer Länder verbieten den Einstieg privater Investoren mit Ausnahme von stillen Beteiligungen in einigen Ländern.
Nach Berichten in den Medien hat sich das Bundesfinanzministerium im Streit mit der EUKommission über den Namensschutz der Sparkassen dafür entschieden, Berlin als Ausnahmefall zu behandeln. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband kritisierte diesen Vorstoß und äußerte Bedenken, dass eine solche „Insellösung“ nicht rechtssicher ausgestaltet werden kann, und besteht strikt auf dem Schutz ihrer Marke (Handelsblatt vom 28. September 2006).
Das bewährte Dreisäulenmodell in Deutschland, bestehend aus Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen, gilt es nach Auffassung von Fachleuten zu erhalten.
2. Wie beurteilt sie den Kompromissvorschlag des Bundesfinanzministeriums („Insellösung“) im Streit mit der EU-Kommission zum Namensschutz der Sparkassen?
3. Ist das Land Niedersachsen für den Fall einer Aufhebung des § 40 KWG gezwungen, das Niedersächsische Sparkassengesetz zu novellieren und die Sparkassen auch für Private zu öffnen?
Ursache des aktuellen Streits über die im § 40 des Kreditwesengesetzes verankerte Beschränkung der Rechts auf die Verwendung der Namens „Sparkasse“ ist die Gewährung einer Umstrukturierungsbeihilfe des Landes Berlin zugunsten des Konzerns Bankgesellschaft Berlin (BGB), zu dem auch die Berliner Sparkasse gehört. Die EU-Kommission hat am 18. Februar 2004 die Beihilfe mit der Auflage genehmigt, dass das Land Berlin seinen Mehrheitsanteil am Konzern bis Ende 2007 veräußert. Nach der Entscheidung muss dies in einem diskriminierungsfreien Verfahren geschehen.
Um dieser Forderung der Kommission nachzukommen, hat das Land Berlin sein Sparkassengesetz dahin gehend geändert, dass private Investoren die BGB erwerben und unter bestimmten Bedingungen den Namen „Sparkasse“ weiter verwenden dürfen. Dem steht allerdings der § 40 des Kreditwesengesetzes entgegen, wonach nur öffentlich-rechtliche Sparkassen und andere Kreditinstitute, die die Bezeichnung schon vor In-KraftTreten des KWG geführt haben, den Namen „Sparkasse“ führen dürfen.
Neben diesem Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2004 läuft aufgrund einer Beschwerde aus dem Jahr 2002 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, die die Bundesrepublik Deutschland mit Stellungnahme vom 29. Juni 2006 förmlich zur Änderung des § 40 des Kreditwesengesetzes aufgefordert hat. Sie ist der Ansicht, dass § 40 des Kreditwesengesetzes gegen die Vorschriften des EG-Vertrages über die Niederlassungsfreiheit (Ar- tikel 43) und den freien Kapitalverkehr (Artikel 56) verstößt, weil private Investoren nicht vom Geschäftswert des Namens profitieren können.
Im Verlauf der in beiden Verfahren geführten Gespräche zwischen der Bundesrepublik und der Kommission wurde als Vergleichsvorschlag von
der Bundesregierung die sogenannte Insellösung vorgeschlagen. Danach soll die Veräußerung der Landesbank Berlin Holding AG (früher BGB) einschließlich Berliner Sparkasse und Fortführung der Namensbezeichnung „Sparkasse“ an einen privaten Investor möglich sein. Im Gegenzug soll die Bezeichnung „Sparkasse“ aber weiterhin nur den heute im § 40 KWG genannten Kreditinstituten vorbehalten bleiben.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Bernd Althusmann (CDU) wie folgt:
Zu 1: Am deutschen Bankenmarkt herrscht intensiver Wettbewerb, der von dem sogenannten Dreisäulenmodell bestimmt wird. Das bedeutet, private, genossenschaftliche und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sind nebeneinander im Wettbewerb tätig. Jede dieser Gruppen bedient in etwa ein Drittel des Marktvolumens. Finanzdienstleistungen werden den Kunden von zahlreichen Unternehmen angeboten. Dies gilt nicht nur für Ballungszentren, sondern auch in der Fläche. Die deutsche Kreditwirtschaft insgesamt ist mit ihrem Marktmodell nach Ansicht der Landesregierung international wettbewerbsfähig.
Seit Jahren findet in Deutschland eine Diskussion über diese drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft und über die angebliche Notwendigkeit einer säulenübergreifenden Konsolidierung statt. Die Marktanteile, wie sie sich gegenwärtig darstellen, sind das Ergebnis eines funktionierenden Wettbewerbs und unterschiedlicher Geschäftsmodelle und -strategien der Marktteilnehmer. Sowohl Privatkunden, die nicht zu den „Vermögenden“ zählen, als auch kleinere mittelständische Unternehmen, die zahlenmäßig den größten Teil des Mittelstands ausmachen, zählten über Jahre hinweg nicht zu den Zielgruppen der privaten Banken. Es muss den Kunden überlassen werden, welches der konkurrierenden Geschäftsmodelle sich in ihrer Gunst durchsetzt.
Aus der Sicht der Landesregierung hat sich das bestehende Dreisäulenmodell der deutschen Kreditwirtschaft bewährt.
Zu 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die bisherige Regelung im § 40 des Kreditwesengesetzes hinsichtlich der Kreditinstitute, die sich „Sparkassen“ nennen können, sachlich begründet ist. Sie plädiert dafür, dass diese Regelung beibehalten wird. Da es sich bei dem Ver