Meine Damen und Herren, was heißt das? - Die CDU will der Polizei die Post- und Fernmeldegebühren wegnehmen! Die sollen nicht mehr telefonieren!
Die CDU will den Ersatz von Geräten verhindern. Es sollen keine Geräte gekauft werden. Es sollen u. a. keine Geräte für Fachaufgaben genommen werden.
Meine Damen und Herren, die zusätzlichen Stellen will die CDU durch Streichung von Fortbildung bei der Polizei finanzieren. - Das ist Ehrlichkeit, wenn es um innere Sicherheit geht!
Herr Kollege Schünemann hat sich mit seinem letzten Satz entlarvt. Auch ich sage: Herzlich willkommen zum 2. Februar 2003!
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Biallas beantragt noch einmal zusätzliche Redezeit. Ich erteile ihm zwei Minuten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um der Verwirrung entgegenzuwirken, die hier durch das eingetreten ist, was Herr Kollege Adam zuletzt behauptet hat, was die Aufgaben des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität betrifft, will ich einmal sagen:
Außer Ihnen gibt es durchaus auch ernst zu nehmende, vernünftige Sozialdemokraten in Deutschland, die durchaus sehen, dass der Verfassungsschutz bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität beteiligt werden muss.
Ich zitiere einmal den innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Saarland. Er hat gesagt:
Nun will ich noch einen Satz zu den Grünen und zur SPD zusammen sagen. Unter der Verantwortung von Rot-Grün ist der Verfassungsschutz in Niedersachsen fast halbiert worden. Der ehemalige Bundesratsminister Trittin hat das so begründet, dass er gesagt hat: Wir wollen den Verfassungsschutz in Niedersachsen platt machen! - So ist das gewesen, was Sie hier angerichtet haben!
(Zustimmung bei der CDU - Plaue [SPD]: Hören Sie doch auf! Sie haben doch keine Ahnung! Sie nehmen doch nichts mehr wahr!)
Meine Damen und Herren, wenn das Ihr Beitrag zur inneren Sicherheit ist - da rede ich insbesondere die Grünen an -, dann muss ich sagen: Sie sind im Hinblick auf die innere Sicherheit in Niedersachsen ein großes Sicherheitsrisiko.
(Beifall bei der CDU - Hey, hey! bei der SPD - Collmann [SPD]: Das ist ja unglaublich! - Plaue [SPD]: Das größte Sicherheitsrisiko sind Sie, Herr Kollege! - Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, nach dieser gründlichen, intensiven Debatte schließe ich jetzt die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3082 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3082 zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 2780 ablehnen möchte, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimment
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3082 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2773 ablehnen möchte, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 13: Wahl von 7 Vertrauensleuten und 7 Vertretern für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei dem Niedersächsischen Finanzgericht Hannover Drs. 14/3124 (neu)
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Wahlvorschlag in der Drucksache 3124 (neu) zustimmen wollen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Eine Gegenstimme. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltung. Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Spielbank Spielwiese für Kriminelle? Neuordnung der landeseigenen Spielbankgesellschaft zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes in den Spielstätten dringend erforderlich! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2227 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3083
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2227 wurde in der 72. Sitzung am 23. Februar 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege McAllister. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3083 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich diesem Votum angeschlossen. Allerdings hat in diesem Ausschuss auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Beschlussempfehlung gestimmt.
Der Antrag hat den federführenden Ausschuss für innere Verwaltung seit März letzten Jahres in einer ganzen Reihe von Sitzungen beschäftigt. Ein Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU bezog sich in den Beratungen auf die Darlegungen in der Plenarsitzung und führte aus, man müsse sich mit den Vorkommnissen in der Spielbank in Hittfeld in dem Zeitraum von 1990 bis 1998 - vielleicht sogar bis 1999 - näher befassen.
Der Zeitraum vor 1990 sei bereits durch einen Untersuchungsausschuss betrachtet worden. Der dort entstandene Schaden werde unterschiedlich beziffert. Es sei aber noch nicht festgestellt worden, welcher Schaden den Kunden der Spielbank durch kriminelle Machenschaften entstanden sei. Aus der Sicht der CDU-Fraktion sei es erforderlich, die Vorfälle lückenlos aufzuklären, um daraus
Schlüsse für zukünftiges Handeln zu ziehen und damit diejenigen Beschäftigten, die mit kriminellen Machenschaften nichts zu tun hätten, zu schützen und diejenigen, die die kriminellen Machenschaften zu verantworten hätten, zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem müssten Konsequenzen im Hinblick auf eine Neuordnung der Spielbankenaufsicht gezogen werden. Zu dem gesamten Themenbereich sei es sinnvoll, Anhörungen durchzuführen.
Ein Vertreter der Fraktion der SPD bezog sich auf die Ausführungen des Innenministers in der Plenarsitzung und meinte, über die beantragten Anhörungen wolle die CDU-Fraktion in Wirklichkeit eine Art Untersuchungsausschuss installieren. Wenn das gewollt sei, müsse die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dann auch konkret beantragt werden. Aus diesem Grunde werde die Fraktion der SPD den beantragten Anhörungen widersprechen.
Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat ebenfalls die Auffassung, dass Klarheit darüber geschaffen werden müsse, welches parlamentarische Instrument zur Aufklärung der in Rede stehenden Vorgänge gewählt werden solle. Ebenso wie die Vertreter der Fraktion der SPD vertrat sie die Auffassung, dass, wenn ein Untersuchungsausschuss gewollt sei, ein solcher dann auch tatsächlich beantragt werden müsse. Nach ihrer Auffassung könnte so vorgegangen werden, dass zunächst einmal die noch offenen Fragen zusammengestellt würden und dass dazu ein detaillierter schriftlicher Sachbericht vorgelegt werde.
Vertreter der Fraktion der CDU widersprachen der Aussage, dass der Innenausschuss über die beantragten Anhörungen zu einem Untersuchungsausschuss umfunktioniert werden solle. Vielmehr sei es erforderlich, über die beantragten Anhörungen zur Sachaufklärung beizutragen.
Auf Bitten der Ausschussmehrheit wurden dann zunächst ein schriftlicher Bericht der Landesregierung angefordert und eine Unterrichtung durch den Staatssekretär des Innenministeriums entgegengenommen. Ergänzend ließ sich dann der Ausschuss weiterhin durch den Staatssekretär im Bundesinnenministerium und ehemaligen Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium in einer weiteren Sitzung zu den Vorgängen um die Spielbank Hittfeld unterrichten. In diesem Zusammenhang ergab sich eine kontroverse Diskussion zwischen den Fraktionen im Ausschuss.
In der Folgezeit wurde der Entschließungsantrag der CDU - ab August letzten Jahres - immer im Zusammenhang mit dem dann eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes diskutiert. Allerdings wurde der Antrag in der Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf nicht abschließend behandelt, sondern im Januar dieses Jahres erneut im Innenausschuss beraten.
Meine Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit gebe ich den Rest meines Berichts zu Protokoll. Ich schließe den Bericht, danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3083 zu folgen und damit den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
Dabei vertrat ein Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU die Auffassung, die Beschlussfassung über den Antrag müsse nochmals zurückgestellt werden, um sich zunächst vor Ort davon zu überzeugen, ob die von der Landesregierung zwischenzeitlich eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen ausreichend seien und tatsächlich umgesetzt würden. Diesen Verfahrensantrag lehnte ein Vertreter der SPD-Fraktion ebenso ab wie den Entschließungsantrag, da nach seiner Auffassung alle in diesem Entschließungsantrag genannten Punkte durch die Landesregierung abgearbeitet seien.
Auch die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt nichts davon, die Spielbank in Hittfeld zu besuchen, da dies wegen der Auswirkung nicht im Interesse der Spielbank liegen könne.