Protocol of the Session on February 13, 2002

(Plaue [SPD]: Herr Klare, Sie sind schon schuldig!)

In Wahrheit ist es so, dass eine Redakteurin des Diepholzer Kreisblattes wahrheitsgemäß berichtet hat. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der CDU- Plaue [SPD]: Eindeutig, Sie ziehen mit Unwahr- heiten durch das Land! - Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte weiter um Ihre Aufmerksamkeit. - Herr Kollege Klare hat § 76 unserer Geschäftsordnung in Anspruch genommen. Er wollte eine persönliche Bemerkung machen, um einen Angriff zurückzuweisen. Das war völlig korrekt. Wenn der Kollege Wulf jetzt auch eine persönliche Bemerkung machen möchte, dann muss ich ihm ebenfalls die Gelegenheit dazu geben. Dazu gebe ich ihm jetzt Gelegenheit.

(Zuruf - Unruhe - Glocke der Präsi- dentin)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe in dieser Veranstaltung gesagt - das möchte ich noch einmal ganz deutlich machen -: Diese Formulierung wird gestrichen und durch eine andere ersetzt.

(Zuruf von der CDU: Er kann doch einen Leserbrief schreiben! - Frau Schliepack [CDU]: Warum haben Sie nicht dementiert?)

Ich habe nicht gesagt, dass der Elternwille gestrichen wird. Das ist eine Fehlinterpretation.

(Frau Harms [GRÜNE]: Leserbrief schreiben!)

Die Redakteurin ist in der Tat Mitglied unserer Partei. Ich stelle an dieser Stelle aber einmal die Frage, ob diese Redakteurin oder möglicherweise

jemand anders auf entsprechenden Einfluss hin die Überschrift geschrieben hat.

(Frau Harms [GRÜNE]: Das ist doch keine persönliche Erklärung! - Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist auch die persönliche Bemerkung vom Kollegen Wulf beendet.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: a) Neue Herausforderungen in der inneren Sicherheit: Rechtliche Rahmenbedingungen optimieren, Staats- und Verfassungsschutz für Terrorismusbekämpfung stärken, Polizeipräsenz erhöhen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2769 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz - NVerfSchG) - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 14/2780 - c) Stärkung des Verfassungsschutzes - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2773 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung Drs. 14/3082

Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2769, der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 2780 und der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2773 wurden in der 85. Sitzung am 24. Oktober 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Berichterstatter ist der Herr Kollege Lanclée. Zur Berichterstattung erteile ich ihm das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Ihnen vorgelegten Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3082 sind die Empfehlungen zu zwei Entschließungsanträgen und zu

einem Gesetzentwurf zusammengefasst, weil sie thematisch eng zusammenhängen.

Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3082 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2769 unverändert anzunehmen sowie den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 2780 und den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2773 abzulehnen.

Den Bericht gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD)

(Zu Protokoll:)

Ich beginne mit der Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen. Der federführende Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehörenden Mitglieder gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dies entspricht dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Rechtsund Verfassungsfragen und für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.

Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der CDUFraktion ist, dem Landesamt für Verfassungsschutz eine neue Aufgabe zuzuweisen: Mit den ihm zu Gebote stehenden Aufklärungsinstrumenten soll es Informationen sammeln und auswerten, die sich auf Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Inland und die Bestrebungen und Tätigkeiten ausländischer extremistischer Organisationen und deren Unterstützer beziehen. Die CDU-Fraktion und ihre Vertreter im Innenausschuss haben die Notwendigkeit der Gesetzesänderung damit begründet, dass die Entwicklung der Organisierten Kriminalität und des Ausländerextremismus es nahe lege, Maßnahmen der Informationsgewinnung bereits im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts bzw. der polizeirechtlich relevanten Gefahr einsetzen zu lassen. Hierfür seien nachrichtendienstliche Mittel besonders geeignet. Das Landesamt für Verfassungsschutz sei aber bisher rechtlich nicht befugt, auf den genannten Kriminalitätsfeldern Vorfeldbeobachtungen durchzuführen.

Als flankierende Maßnahme sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass in Zukunft die Speiche

rung personenbezogener Daten über das Verhalten einer Person nicht erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres einsetzt, sondern bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.

Den Überlegungen der CDU-Fraktion hat die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entgegengehalten, vonseiten des Landes sollten aus ihrer Sicht keine weiteren Gesetzesänderungen zum Thema innere Sicherheit beschlossen werden, solange nicht die Auswirkungen des neuen Sicherheitspaketes der Bundesregierung bekannt seien und die Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene nicht genutzt würden. Die Vertreter der SPD-Fraktion haben darauf hingewiesen, dass Aufklärungslücken auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität und des politischen Ausländerextremismus jedenfalls durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht zu schließen seien. Unter Bezugnahme auf Äußerungen des Direktors des Landeskriminalamtes und des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz haben sie die Auffassung vertreten, dass die niedersächsischen Polizeibehörden durch eine Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes schon seit einiger Zeit die Befugnis hätten, Vorfeldaufklärung auch in den Bereichen Organisierter Kriminalität zu betreiben. Sie seien auf diese Aufgabe auch organisatorisch gut vorbereitet. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe im Bereich des Extremismus traditionell eine Kompetenz zur Sammlung und Auswertung von Informationen im Vorfeld konkreter strafrechtlich relevanter Taten und konkreter Gefahren. Es gebe also in Niedersachsen keine rechtliche oder organisatorische Lücke, die der Gesetzentwurf noch schließen könne. Im Gegenteil führe die vorgeschlagene Änderung nur zu ungültiger Doppelarbeit. Sie sei eher kontraproduktiv und auch ökonomisch nicht vertretbar.

Damit ist mein Bericht zu Buchst. b der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abzulehnen, abgeschlossen.

Ich komme jetzt zu den Entschließungsanträgen:

In der Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDUFraktion, den Antrag unter Buchst. c abzulehnen, und darüber hinaus mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der CDU-Fraktion

und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag zu Buchst. a unverändert anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse haben in gleicher Weise votiert.

Mit beiden Anträgen hat sich der Ausschuss für innere Verwaltung in insgesamt drei Sitzungen befasst. Die antragstellende Fraktion der CDU hat ihren Antrag damit begründet, dass die Landesregierung aufgefordert werden solle, die Personalstärke des Verfassungsschutzes mittelfristig wieder auf das Niveau von 1990 und das Niveau anderer großer Bundesländer anzuheben, damit der Verfassungsschutz den gestiegenen Herausforderungen kontinuierlich gerecht werden könne. Mit Rücksicht auf die Haushaltssituation und die Schwierigkeit bei der Rekrutierung qualifizierten Personals werde die CDU-Fraktion bei den Haushaltsberatungen beantragen, bei dem Verfassungsschutz zunächst mindestens 50 neue Stellen zu schaffen.

Demgegenüber haben Vertreter der Fraktion der SPD hervorgehoben, dass die von der CDUFraktion geforderten zusätzlichen Stellen weder notwendig noch kurzfristig besetzbar seien.

Ein Vertreter des Innenministeriums hat darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die unterschiedlichen Schwerpunkte extremistischer Aktivitäten in den Bundesländern der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz zehn zusätzliche Stellen für begründet und ausreichend erachte, um mit der neuen Sicherheitslage fertig zu werden.

Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD haben ihre Vertreter damit begründet, dass sie es für wichtig hielten, in der aktuellen Diskussion über die öffentliche Sicherheit auf die wesentlichen und tatsächlichen Fakten hinzuweisen. Danach verfüge Niedersachen über eine gut ausgebildete und gut ausgestattete Polizei. Die Rasterfahndung werde ermöglicht, und die auf Bundesebene vorgesehene Einführung eines neuen Straftatbestandes des § 129 StGB sowie die Aufhebung des so genannten Religionsprivilegs in § 2 des Vereinsgesetzes würden begrüßt.

Dem haben Vertreter der Fraktion der CDU entgegengehalten, dass dieser Antrag der SPDFraktion überflüssig sei. Offensichtlich sollten damit die Versäumnisse der SPD-geführten Landesregierung in den letzten Jahren im Bereich der inneren Sicherheit vertuscht werden. Aus Sicht der Fraktion der CDU sei die Kriminalitätsentwick

lung gerade in den Bereichen Jugendkriminalität und Schwerstkriminalität weiter Besorgnis erregend, und die Aufklärungsquote sei nicht zufrieden stellend. Nach der Einführung der Rasterfahndung und der Videoüberwachung übernehme der Innenminister Positionen der CDU.

Da ich bereits in meinem Bericht zu dem Gesetzentwurf auf die Äußerungen des Direktors des Landeskriminalamtes und des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz eingegangen bin, möchte ich dies an dieser Stelle nicht wiederholen, wenngleich auch die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Entschließungsanträge in die Stellungnahmen eingeflossen sind.

In der abschließenden Sitzung haben die antragstellenden Fraktionen ihre grundsätzlich gegensätzlichen Positionen noch einmal kurz dargelegt. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenso wie die SPD-Fraktion eine weitere Personalausweitung des Verfassungsschutzes nicht für erforderlich gehalten. Andererseits hat sie angemerkt, dass auch der Antrag der SPD-Fraktion die reale Sicherheitslage im Lande nicht widerspiegele, zur Modernisierung und Reform der Sicherheitspolitik in Niedersachsen keinen Beitrag leiste und sie ihm deshalb ebenfalls nicht zustimmen könne.

Danke schön, Herr Kollege Lanclée. - Jetzt hat sich Herr Kollege Buchheister zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie der Kollege Lanclée soeben ausgeführt hat, wird meine Fraktion den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen.

(Zuruf von der CDU: Ungeheuerlich! - Biallas [CDU]: Sie sollen jetzt für die Fraktion sprechen und nicht für sich selbst!)

Wir haben im Innenausschuss deutlich gemacht, dass mit dem CDU-Gesetzentwurf mögliche Aufklärungslücken auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität und des politischen Ausländerextremismus nicht zu schließen sind. Die niedersächsischen Polizeibehörden haben schon seit geraumer Zeit, seit der Änderung des Niedersächsischen

Gefahrenabwehrgesetzes, die Befugnis, Vorfeldaufklärung gerade auch im Bereich OK zu betreiben. Die OK-Dienststellen sind auf diese Aufgabe organisatorisch hervorragend vorbereitet. Die Sammlung und Auswertung von Informationen im Vorfeld konkreter strafrechtlich relevanter Taten und konkreter Gefahren im Bereich des Extremismus ist Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das Amt hat dafür eine hohe Kompetenz. In Niedersachsen gibt es also keine rechtliche oder organisatorische Lücke, die Ihr Entwurf, meine Damen und Herren von der CDU, noch schließen könnte. Im Gegenteil: Ihre Vorschläge führen nur zu Doppelarbeit, sind kontraproduktiv und ökonomisch nicht vertretbar.

(Beifall bei der SPD)

Ihrer Forderung, die Personalstärke des Landesamtes für Verfassungsschutz anzuheben, haben wir bereits mit der beschlossenen Aufstockung um zehn Stellen Rechnung getragen. Dementsprechend wurden auch die Sachmittel aufgestockt. Da Niedersachen nicht im Zentrum islamistischextremistischer Aktivitäten steht, reichen unsere Maßnahmen aus.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Dann brauchen wir auch keine Raster- fahndung!)

Bei einer eventuellen Veränderung der Sicherheitslage werden wir schnell und angemessen reagieren.

In unserem Entschließungsantrag haben wir auf die wesentlichen und tatsächlichen Fakten der öffentlichen Sicherheit hingewiesen. Wir haben in Niedersachsen eine sehr gut ausgebildete Polizei, die in den letzten Jahren mit spürbaren Erfolgen dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt. Die Zahl der Straftaten insgesamt ist deutlich zurückgegangen, und die Aufklärungsquote hat einen in der Geschichte des Landes einmaligen Höchststand erreicht.