Protocol of the Session on January 24, 2002

Nicht nur diese Gründe, sondern auch steigende Anwerbezahlen führen uns zu der festen Überzeugung, dass wir zusätzliche Wohnheimkapazitäten brauchen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass man mit dem Bund darüber verhandelt, wie neue Wohnheimkapazitäten geschaffen werden können. Der Bundeskanzler hat anlässlich seines Grußwortes bei der Jubiläumsveranstaltung des Deutschen Studentenwerkes gesagt, dass der Bund offen sei, wenn vonseiten der Länder der entsprechende Bedarf nachgewiesen werden kann.

Wir sehen diesen Bedarf ebenso wie die Studentenwerke. Wir wollen nicht die Situation fortschreiben, die in Braunschweig bereits dazu geführt hat, dass zum letzten Wintersemester Notunterkünfte bereitgestellt werden mussten. Wir glauben, dass eine vernünftige soziale Infrastruktur erforderlich ist, um den Studierenden einen zeitgerechten Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen. Wir glauben auch, dass man nur dann mit Erfolg um ausländische Studierende werben kann, wenn tatsächlich sichergestellt ist, dass sie nicht die ersten sechs Monate ihres Aufenthalts in Deutschland mit der Wohnungssuche verbringen müssen.

Aus all diesen Gründen schlagen wir Ihnen vor, die Möglichkeit der Auflegung eines solchen Neubauprogramms zu prüfen. Wir schlagen des Weiteren vor, den Studentenwerken zusätzlich kommunale hochschulnahe Immobilien zur Bewirtschaftung zu übertragen. Wir haben damit, glaube ich, gute Erfahrungen an bestimmten Orten gemacht. Wir stellen hierbei aber auch fest, dass es etwa in Oldenburg zu einer deutlichen Zunahme der Nachfrage bei der Wohnraumvermittlungsstelle geführt hat, dass die Studierenden sich also auch in zunehmendem Maße für diese Sozialwohnungen – solche sind es ja teilweise - bewerben, dass sie um Berechtigungsscheine nachsuchen. Wir glauben, wir können dem Problem nur dadurch beikommen, dass wir tatsächlich die Kooperation zwischen den Studentenwerken und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften verbessern.

Wir hoffen auf Unterstützung für diesen Antrag.

Ich habe extra so lange geredet, damit wenigstens zwei meiner Kollegen da sind. Ansonsten hätte wieder, wie üblich, die CDU bei mir Beifall klatschen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

In der Aussprache hat Frau Kollegin Schwarz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen greifen mit ihrem Antrag zur Förderung von studentischem Wohnraum letztlich mehrere Forderungen des Kuratoriums des Deutschen Studentenwerkes vom Juni und November letzten Jahres auf. Das Ziel soll eine Steigerung der internationalen Attraktivität des Studienlandes Deutschland sein.

In dem Antrag der Grünen steht im Mittelpunkt die Forderung, ein Aktionsprogramm zur Erweiterung des Wohnraumangebots aufzulegen. Wenn man sich die Fördermöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus, insbesondere für Studentenwohnheime, anschaut, dann stellt man fest: In diesem Bereich gibt es nichts. An die bestehenden Programme zur Förderung von Mietwohnungen in Niedersachsen sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es müssen Wohnungen unterschiedlicher Größe errichtet und vor allem für verschiedene Nutzergruppen bereitgestellt werden. Die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren stellt ein weiteres Handikap dar. Dafür ist dieses Förderprogramm daher nicht heranziehbar.

Angesichts der Aufstockung der Mittel für das Programm „Gemeinsame Initiative Soziale Stadt“ zulasten der Wohnungsbauförderung just im Landeshaushalt 2002/2003 dürften eventuelle Fördermittel eher einem Rinnsal gleichen als einem Fluss mit Schubkraft.

Zuvor stellt sich jedoch eine ganz andere Frage, und zwar: Wie hoch ist überhaupt der prognostizierte Bedarf? - Bundesweit werden vom Kuratorium 20 000 Studentenwohnheimplätze gefordert, allerdings auch mit dem Hinweis auf regionale Besonderheiten. Das hat mich dazu veranlasst, einmal vor Ort stichprobenartig nachzufragen, wie das in den einzelnen Städten in Niedersachsen gesehen wird.

In Braunschweig wird gesagt: Generell gibt es eine Wartezeit von sechs bis 18 Monaten. Die 18 Monate beziehen sich auf Apartments, mit denen ein bestimmter Komfort verbunden ist. Bei den Ein-Zimmer-Bereitstellungen geht es wesentlich schneller.

Für Oldenburg werden sehr wohl Wartezeiten von drei bis sechs Monaten genannt. Große Engpässe werden dort nicht gesehen. Von daher fehlt es meiner Ansicht nach nicht an Plätzen in Studentenwohnheimen, sondern - das wurde mir auch berichtet - eher an der Akzeptanz von ausländischen Studierenden, entsprechende alternative Angebote anzunehmen. Sie suchen sehr wohl den Kontakt zu ihren Landsleuten. Wenn wir über Integrationsbemühungen diskutieren, müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit sie fruchten können.

In Hannover werden Wartezeiten von drei bis vier Monaten an der MHH bzw. bis maximal sechs Monate an der Uni genannt. Insbesondere in Hannover werden bereits verschiedene Programme gefahren, z. B. das ERASMUS/SOKRATES-Programm oder das Tunesien-Programm. Auch das Akademische Auslandsamt ist den ausländischen Studenten bei der Wohnungssuche behilflich.

Osnabrück brüstet sich sogar damit, dass eine Quote von 15 % der Studierenden ein Quartier in Studentenwohnheimen finde. Ein statistischer Vergleich zeigt, dass dies kein bundesweiter Spitzenplatz ist. In südlicheren Bundesländern gibt es noch bessere Quoten. Es wird jedoch deutlich, dass auch der Aspekt eine Rolle spielt, inwieweit die ortsansässigen Studenten schon vorher in der Stadt beheimatet waren und dort einen Studienplatz annehmen. Statistiken alleine kann man dafür also nicht bemühen.

(Beifall bei der CDU)

Entscheidend ist meiner Ansicht nach der Bedarf an den einzelnen Hochschulstandorten, der durch die entsprechende Leerstandsquote geprägt ist.

An dieser Stelle hat die Landesregierung große Lücken hinsichtlich ihrer Kenntnisse, wie die Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion, die heute noch beraten wird, gezeigt hat. Darin heißt es, „dass es keine Statistik über den Leerstand von Wohnungen, und zwar weder im geförderten noch im freifinanzierten Wohnungsbau, gibt“. Das hat den Verband der Wohnungswirtschaft im Herbst 2001 veranlasst, eine Studie zu den Leerständen in Auftrag zu geben. Die Vorlage der Ergebnisse dieser Studie soll erst im zweiten Quartal dieses Jahres erfolgen. Das heißt, es wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis wir entsprechende Antworten bekommen.

Bei der Betrachtung von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt stellt sich außerdem die

Frage, wieso die Grünen bei der Aufstellung eines Wohnungsbauprogramms nur die Studentenwerke am Tisch haben wollen. Im Zuge der Einbindung der Wohnungswirtschaft sind meiner Ansicht nach sehr wohl deren Vertreter gefordert, ebenso mitzuwirken. Sicherlich ließe sich in diesem Zusammenhang auch die Zweckmäßigkeit der Aufsplitterung in der Wohnungsbauförderung erörtern.

Fraglich ist weiterhin, ob Sie mit Ihrer Förderung eine zusätzliche Belastung der Kommunen bewirken wollen. Letztendlich fordern Sie die Bereitstellung von kommunalen Liegenschaften. In diesem Zusammenhang stellt sich durchaus die Frage, zu welchem Entgelt dies geschehen soll oder ob es wieder nur nach dem Motto „für einen Appel und ein Ei“ geschehen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen darüber in große Begeisterungsstürme ausbrechen werden.

Weiterhin stellt sich die Frage nach der Höhe der Finanzmittel, die den Studentenwerken zur Verfügung stehen. Auch die Grünen haben bei den jüngsten Beratungen des Doppelhaushalts moniert, dass immerhin 5 Millionen DM gekürzt wurden. Ob die Mittel trotz dieser Kürzung noch dazu ausreichen, die Bewirtschaftung von weiteren Wohnungen zu bewerkstelligen, ist mit einem großen Fragezeichen zu versehen.

Sie selber haben die Erhöhung der Leistungsentgelte für deren Angebote und den Anstieg der Mieten in den Studentenwohnheimen vorausgesagt. Insofern halte ich das, was Sie fordern, für kontraproduktiv.

Im Rahmen der Ausschussberatungen ist meines Erachtens insbesondere die Frage zu erörtern, ob die Wohnbedingungen für das internationale Renommee und auch für den Studienerfolg ausschlaggebend sind, oder ob es nicht eher sinnvoll ist, bei den Hochschulen Investitionen in Personal und Ausstattung zu tätigen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich sehe gravierende Fragen, die im Rahmen der Ausschussberatung zu beantworten sind. Ich hoffe, dass auch die Grünen etwas Konstruktives dazu vorlegen können.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Saalmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass ausländische Studentinnen und Studenten nach Niedersachsen strömen. Das ist ein Zeichen dafür, dass unsere niedersächsischen Hochschulen in der Welt in Lehre und Forschung anerkannt werden.

Dass das zu Problemen führen kann, liegt auf der Hand. Allerdings hat sich dieses Problem offensichtlich - wenigstens nach meiner Kenntnis und nach meinen Informationen - so gravierend erst zu Beginn dieses Wintersemesters gestellt. Es sind auch nicht alle ausländischen Studierenden von der Problematik betroffen, keinen Wohnraum zu finden, sondern es sind bestimmte Gruppen von ausländischen Studierenden, nämlich diejenigen, die nicht aus dem europäischen Kulturkreis kommen. Das sind insbesondere die Schwarzafrikaner und jetzt neuerdings die Chinesen. Die Schwarzafrikaner werden meines Wissens von den Studentenwerken sehr sorgfältig behandelt und finden in den Wohnheimen eigentlich immer Plätze. Schwierig wird es jetzt mit den glücklicherweise vielen chinesischen Studentinnen und Studenten, die nach Deutschland bzw. nach Niedersachsen kommen. Das hat in diesem Wintersemester zu Problemen geführt. Inzwischen sind diese Probleme jedoch erledigt.

Wir halten es nicht für richtig, für ein frisch entstandenes Problem sofort neue Programme auf Bundesebene und auf Landesebene aufzulegen und dafür Geld bereitzustellen. Wir meinen vielmehr, dass Kreativität die Antwort auf die drängenden Fragen ist.

Das Studentenwerk in Braunschweig hat beispielsweise in Kooperation mit den städtischen Genossenschaften bzw. mit den Wohnungsbaugesellschaften in Braunschweig Studierenden leer stehenden Wohnraum angeboten und vermittelt. Das hat geklappt. Allerdings ist es für Studentinnen und Studenten, die aus China nach Braunschweig kommen, sehr schwierig, sich in einer neuen Sprache zu verständigen, viele bürokratische Dinge zu erledigen und sich dann auch noch irgendwo eine Wohnung zu suchen, die sie einrichten müssen. Deswegen ist es angebracht, dass diese

Studentinnen und Studenten in Wohnheimen untergebracht werden.

Meine Damen und Herren, in Niedersachsen beträgt der Wohnungsleerstand der Wohnungsmarktbeobachtung 2001 zufolge, die die Niedersächsische Landestreuhandstelle vorgelegt hat, 3,1 %. Diese Quote nimmt nicht etwa ab, sondern steigt. Seit zwei Jahren sind die Wohnungsleerstände um 1 % gestiegen. Die Quote der Wohnungen, die schwer vermittelbar sind, die also in sozialen Brennpunkten liegen oder die nicht saniert sind, bleibt über die Jahre konstant. Insgesamt steigt die Quote jedoch. Das ist ein Zeichen dafür, dass auch gut vermittelbarer Wohnraum leer steht. Wenn wir in Niedersachsen Wohnungsleerstände haben, können wir doch nicht öffentliche Gelder bereitstellen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das zeugt eigentlich von wenig Kreativität und Initiative.

Ich habe unlängst mit dem Geschäftsführer einer Braunschweiger Wohnungsbaugenossenschaft gesprochen und habe ihn gefragt, ob er sich vorstellen könne, die Wohnungsleerstände im Bereich seiner Genossenschaft zusammenzufassen und dort studentisches Wohnen anzubieten. Danach war er vom Studentenwerk noch nicht gefragt worden. Aber er fand die Idee gar nicht so schlecht und hat gesagt, er könne sich das durchaus vorstellen; er würde sich einmal überlegen, in welche Form sich das gießen ließe.

Herr Kollege Sehrt, da Sie der Aufsichtsratvorsitzende dieser Wohnungsbaugenossenschaft sind, werden Sie diese Idee doch sicherlich unterstützen.

(Sehrt [CDU]: Aber selbstverständ- lich!)

Meiner Ansicht nach ist es überhaupt nicht nötig, einen Antrag zu beschließen, mit dem neue Wohnungsbauprogramme gefordert werden. Ich halte es auch nicht für notwendig, die Studentenwerke in einem Antrag aufzufordern, nun tätig zu werden. Es ist Aufgabe der niedersächsischen Studentenwerke, die Studentinnen und Studenten mit Wohnraum zu versorgen, was in Niedersachsen übrigens gar nicht schlecht läuft. Landesweit haben wir eine Quote von 14,4 % studentischem Wohnraum fast ausschließlich in Wohnheimen. Das ist eine sehr gute Quote. Diese Quote ist natürlich von Studienort zu Studienort unterschiedlich. Aber insgesamt betrachtet ist Niedersachsen mit studentischem Wohnraum nicht schlecht ausgestattet.

Also: Wir sind nicht schlecht mit studentischem Wohnraum ausgestattet. Wir haben in Niedersachsen einen Wohnraumleerstand von 3,1 %. Ich denke, mit Kreativität werden es die Studentenwerke gemeinsam mit anderen Akteuren und den Kommunen hinbekommen, für die Zukunft bessere Unterbringungsmöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung. Mit diesem Antrag sollen sich drei Ausschüsse befassen, und zwar federführend der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie mitberatend der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist so beschlossen. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Mehr Lebensmittelsicherheit durch Neuausrichtung in der Qualitätssicherung Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3028

Der Kollege Groth wird diesen Antrag begründen. Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um mehr Lebensmittelsicherheit durch Neuausrichtung der Qualitätssicherung.

Vielleicht darf ich zu Beginn kurz auf die Empfehlungen der Regierungskommission eingehen. Die Kritik, die damals von der Opposition an der Berufung der Regierungskommission vorgetragen wurde, ist nach meinem Eindruck verstummt.

(Frau Hansen [CDU]: Das ist Schnee von gestern!)

Das in breitem Konsens formulierte Ergebnis der Kommission hat alle – ich glaube, auch die Kritiker – positiv überrascht. Die Berufung der Kommission – statt der Einsetzung einer Enquete-Kommission – durch Ministerpräsident Sigmar Gabriel und vor allem deren schnelle Arbeitsweise und das in breitem Konsens formulierte Arbeitsergebnis sind beachtlich, haben sich doch bisher vermeintli

che Kontrahenten der verschiedenen Wertschöpfungsstufen zusammengefunden und aufgeschrieben, wie die Zukunft der Landwirtschaft aussehen soll und muss und wie dabei Qualitätssicherung, Verbraucherschutz, Tierschutz und Bodenschutz in einem internationalen Marktgeschehen ausgewogen berücksichtigt werden können.

Der Landtag kann diese Form der konstruktiven Zusammenarbeit gar nicht genug würdigen. So ist der Kommissionsbericht meines Erachtens ein beispielhaftes Arbeitsergebnis und wird von der SPD-Fraktion hoch geschätzt. Anerkennung gilt dabei auch denen, die diesen schwierigen Dialog gemanagt haben, insbesondere dem Geschäftsführer, Herrn Meyer, den wir im Unterausschuss mehrfach kennen lernen konnten.

Ich bin sicher, dass die Ergebnisse und Vorschläge der Kommission über die Grenzen Niedersachsens hinaus Beachtung finden werden. So kann Niedersachsen, wie ich finde, wieder einmal eindrucksvoll dokumentieren, dass es als Agrarland Nr. 1 seiner besonderen Verantwortung auch im Verbraucherschutz gerecht wird.

Aber natürlich müssen nun auch Taten folgen. Der Kollege Oestmann von der CDU-Fraktion hat im Unterausschuss gesagt, dieser Kommissionsbericht sei, wenn ich Sie richtig zitiere, ein Steinbruch für parlamentarische Initiativen. Wir teilen diese Auffassung und wollen uns heute als erstes mit der Frage der Qualitätssicherung, die in dem Bericht eine zentrale Rolle spielt, befassen. Um den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit nachhaltig zu verbessern, wird der Agrar- und Ernährungswirtschaft angeraten, die Eigenverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität künftig durch ein betriebs- und stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem wahrzunehmen, was – das sei ausdrücklich angemerkt – staatliche Kontrollen nicht erübrigt. Es wäre dennoch ein Paradigmenwechsel, wenn - entsprechend der Auffassung der Kommission – die Erstverantwortung für die Lebensmittelsicherheit zukünftig zur Grundverantwortung und Grundpflicht der wirtschaftlichen Akteure gehörte.