Protocol of the Session on December 14, 2001

Die niedersächsischen Finanzämter stellen seit dem 16. November 2001 Freistellungsbescheini

gungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG aus. Ein früherer Termin für den Einsatz des automationsgestützten Verfahrens war nicht möglich, weil der bereits in Niedersachsen eingesetzte Verfahrensumfang über den einiger anderer Bundesländer hinaus geht. In Niedersachsen wird gleichzeitig mit Erstellung der Freistellungsbescheinigung im Finanzamt der Datensatz erstellt, der später an das Bundesamt für Finanzen geliefert wird. Diese Datensätze werden beim Bundesamt für Finanzen in eine zentrale Datenbank über ausgestellte Freistellungsbescheinigungen für ein automationsgestütztes Bestätigungsverfahren eingestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Bis zum Einsatz des automationsunterstützten Verfahrens am 16. November sind die Anträge auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung in den Finanzämtern gesammelt worden. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen sind inzwischen in nahezu sämtlichen bis Ende November 2001 eingegangenen Fällen Freistellungsbescheinigungen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, erteilt worden.

Die derzeit noch eingehenden Anträge auf Erteilung von Freistellungsbescheinigungen werden laufend bearbeitet. Die Finanzämter behandeln diese Eingänge als „Eiltsachen“. Zwischen Eingang eines Antrags und Erteilung der Freistellungsbescheinigung liegen deshalb im Regelfall nur wenige Tage.

Zu 2: Aus den zu Frage 1 bereits erläuterten Gründen ist es grundsätzlich sichergestellt, dass über sämtliche Anträge auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung, die bis etwa Mitte Dezember 2001 bei den Finanzämtern eingehen, bis zum 31. Dezember 2001 entschieden wird.

Zu 3: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, mit einer Bundesratsinitiative die Bauabzugsbesteuerung wieder abzuschaffen.

Anlage 7

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 10 des Abg. Biallas (CDU):

Stillstand der Rechtspflege bei der Kriminalpolizei? Keine Mittel für die Abgeltung von Überstunden?

In einer Meldung der Nachrichtensendung des Rundfunksenders NDR 1 Radio Niedersachsen am 20. November 2001 um 9.30 Uhr wurde berichtet, dass im Bereich der Polizeidirektion Hannover, insbesondere bei den Dienststellen des KED und ZKD, in jüngster Zeit eine hohe Zahl von Überstunden angefallen sei. Dies führe inzwischen zu Verzögerungen bei der Vernehmung von Tatverdächtigen und Zeugen.

Um die Überstunden durch Freizeitausgleich abzubauen, müsste nach Auskunft „eines Sprechers der Polizei“ jeder K-Bedienstete für vier Wochen in zusätzlichen Urlaub gehen. Außerdem, so wurde berichtet, seien Anträge der Beamtinnen und Beamten auf finanziellen Ausgleich von Überstunden abgelehnt worden, weil keine Mittel zur Verfügung stünden.

Da der Inhalt dieser Rundfunkmeldung in einem eklatanten Widerspruch zu allen bisherigen Einlassungen der Landesregierung zur Überstundenproblematik im Bereich der Polizei steht, frage ich hiermit die Landesregierung:

Zu 1: Wie beurteilt sie den geschilderten Sachverhalt?

Zu 2: In welcher Weise beabsichtigt sie dafür Sorge zu tragen, dass die Überstunden der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten landesweit ausgeglichen werden können?

Zu 3: Wie beurteilt sie den Tatbestand, dass aufgrund der in hohem Maße aufgelaufenen Überstunden die Vernehmung von Tatverdächtigen und Zeugen nicht mehr zeit- und bedarfsgerecht durchgeführt werden kann und somit die Situation eingetreten ist, dass es im Bereich der Polizei zu einem „Stillstand der Rechtspflege“ gekommen ist?

Der niedersächsische Gesetzgeber hat - in Ausfüllung und unter Beachtung des § 44 Beamtenrechtsrahmengesetzes - in § 80 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) geregelt, dass angefallene Mehrarbeit innerhalb von drei Monaten durch entsprechende Dienstbefreiung auszugleichen ist. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum bis zu 480 Stunden im Jahr eine Vergütung erhalten.

Von 1980 bis 1994 wurde die Zahl der Mehrarbeitsstunden in der niedersächsischen Polizei erhoben. Diese ging von rd. 2 Millionen jährlich auf 1,7 Millionen am Ende des Berichtszeitraumes zurück.

Die seit der Einstellung der Erhebungen im Jahr 1995 (Wegfall der Berichtspflichten) vermuteten

1,6 bis 1,7 Millionen jährlichen Mehrarbeitsstunden (ohne CASTOR-Transporte) sind durch eine im Jahr 2001 durchgeführte Erhebung (1,644 Mil- lionen Stunden) bestätigt worden.

Mehrarbeitsstunden im Bereich des Polizeidienstes sind grundsätzlich Folge der besonderen polizeilichen Aufgabenstellung und –erfüllung und somit unvermeidbar. Dies gilt landesweit und ist besonders kennzeichnend beispielsweise bei der Arbeit von Sonderkommissionen zur Aufklärung schwerer Gewalt- und Wirtschaftsdelikte und bei Spezialeinheiten, aber auch bei geschlossenen Einsätzen der Polizei. Gerade in diesen Aufgabenbereichen ist der Arbeitsansatz durch das aktuelle Kriminalitäts- und Einsatzgeschehen bestimmt und deshalb häufig nicht im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit planbar. Insoweit ist der Anfall von Mehrarbeitsstunden normal und „dienstimmanent“. Sie werden daher auch in Zukunft in diesem Umfang anfallen. Dass diese Stunden zu weit über 90 v. H. durch Freizeit ausgeglichen werden, zeigt, dass der entsprechende Spielraum für die Freizeitgewährung vorhanden ist und diese Mehrarbeitsstunden eben keine permanente Arbeitsüberlastung des Polizeivollzugsdienstes bedeuten.

Da der CASTOR-Transport März/April 2001 über 0,5 Millionen zusätzliche Mehrarbeitsstunden verursacht hat, ergeben sich somit 2001 in zwölf Monaten rd. 2,2 Millionen Stunden. Durch den zweiten Transport innerhalb eines Jahres werden (glei- che CASTOR-bedingte Mehrarbeitsstunden wie im Frühjahr unterstellt) diese auf rd. 2,8 Millionen im Land anwachsen. Diese zusätzlichen „CASTORbedingten“ Mehrarbeitsstunden lassen eine Freizeitabgeltung im gewünschten Umfang – wie bisher - nicht mehr zu, sodass zunehmend ein Ausgleich durch Geld erfolgen muss, der aus TGr. 85 - Kosten für Sondereinsätze der Polizei – erfolgt.

Die aktuelle Weltsicherheitslage hat eine temporäre Schwerpunktsetzung und damit verbunden Personalverschiebungen erforderlich gemacht, um in angemessener Weise auf die Bedrohungslage reagieren und Hinweise im Zusammenhang mit den terroristischen Anschlägen zeitnah abarbeiten zu können.

Vor diesem Hintergrund hat der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeidirektion Hannover im Einvernehmen mit dem Direktor der Polizei und der Staatsanwaltschaft Hannover verfügt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ermittlungsvorgänge zeitlich zurückzustellen bzw. zu straffen

sind, die aufgrund des anderweitig eingesetzten Stammpersonals nicht innerhalb der üblichen Fristen zu bearbeiten sind.

Aktuelle Erhebungen in allen Organisationseinheiten des Zentralen Kriminaldienstes haben ergeben, dass es bislang nicht zu den behaupteten „Verzögerungen bei Vernehmungen von Tatverdächtigen und Zeugen“ gekommen ist, sofern es sich hierbei um erforderliche Sofortmaßnahmen handelte.

Zur Beurteilung der Mehrarbeitssituation im Zentralen Kriminaldienst wird der Indikator „noch abzugeltende Mehrarbeitsstunden“ herangezogen. Danach liegt dieser Wert mit ca. 25 000 bis 30 000 Stunden auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Schwankungen ergeben sich regelmäßig einsatzbedingt; grundsätzlich halten sich Aufbau und zeitgerechter Abbau der Mehrarbeitsstunden jedoch die Waage.

Mit Stand vom 30. November 2001 hatten 330 von 349 Mitarbeiter/innen des Zentralen Kriminaldienstes 25 653 noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden. Das entspricht einem Durchschnittswert von 73,5 Stunden je Angehörigen des Zentralen Kriminaldienstes und liegt damit im Rahmen der in der Polizeidirektion Hannover üblichen Werte.

Ein nicht unerheblicher Teil der angefallenen Mehrarbeitsstunden resultiert auch hier aus den beiden „CASTOR“-Einsätzen im Jahr 2001. Die hierbei angefallenen ca.12 000 Mehrarbeitsstunden können zur Bezahlung eingereicht werden. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dieser Möglichkeit umfassend Gebrauch machen werden.

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Frage der Abgeltung von dienstlich angeordneten oder genehmigten Mehrarbeitsstunden ist eine einsatztaktische Frage und hat sich nach den Verhältnissen der jeweiligen Dienststelle (Per- sonal- und Einsatzlage) vor Ort zu richten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Es ist zu keinem „Stillstand der Rechtspflege“ gekommen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 11 der Abg. Frau Pothmer (GRÜ- NE):

Ministerpräsident Gabriel neuer gesundheitspolitischer Lotse in Niedersachsen?

Vor dem Forum der Innungskrankenkassen in Hildesheim äußerte sich Ministerpräsident Gabriel unzufrieden über die Gesundheitspolitik unter Bundesgesundheitsministerin Schmidt. Laut Bericht des Niedersächsischen Zahnärzteblatts vom Oktober 2001 kritisierte Gabriel u. a. die geplante Lotsenfunktion der Hausärzte im Gesundheitswesen, weil hierdurch Patienten entmündigt würden. Gabriel, der die Gesundheitspolitik für ein wahlentscheidendes Politikthema hält, äußerte darüber hinaus die Vorstellung, in der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe zur Begleitung der Gesundheitsreform einzurichten. Eine solche Arbeitsgruppe wäre nach Ansicht des Ministerpräsidenten eine „Bereicherung der Landespolitik“ und böte die Chance, die Berliner Gesundheitspolitik via Bundesrat wieder bodenständiger zu gestalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist sie der Ansicht, dass die bisherige Begleitung der Gesundheitsreform durch die zuständige Fachministerin Trauernicht im Bundesrat weder inhaltlich noch strategisch ausreichend war?

2. Welche konkreten Aufgaben und Funktionen soll die geplante Arbeitsgruppe zur Begleitung der Gesundheitsreform in der Staatskanzlei wahrnehmen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, wonach die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in der Staatskanzlei zur Begleitung der Gesundheitsreform die thematisch zuständige Fachministerin ebenso entmündigt wie nach Meinung des Ministerpräsidenten die Lotsenfunktion des Hausarztes den Patienten?

Die Gesundheitspolitik ist nach Einschätzung der Landesregierung ein zentrales Politikthema, das der kritischen und gestaltenden Mitwirkung der Länder bedarf. Deshalb hat sich die Landesregierung in die verschiedenen Reformdiskussionen und Reformschritte der vergangenen Jahre immer engagiert und konstruktiv eingebracht. Die entsprechenden Aktivitäten sind jeweils vom zuständigen Fachressort getragen und gesteuert worden. Das gilt auch für die aktuelle Diskussion und die ver

schiedenen laufenden und künftigen Gesetzesvorhaben.

Herr Ministerpräsident Gabriel verfolgt die gesundheitspolitische Entwicklung im Land wie im Bund, insbesondere die nötigen Strukturreformen im Bereich der Krankenversicherung, mit großer Aufmerksamkeit. Für die Zuarbeit ist dazu in der Staatskanzlei eine ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die aus Vertreterinnen und Vertretern des Fachministeriums und der Staatskanzlei zusammengesetzt ist. Dies entspricht der Verfahrensweise bei ähnlich komplexen Fragestellungen. Diese Arbeitsgruppe ersetzt nicht die fachliche Bearbeitung und Entscheidungsvorbereitung im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt.

Zu 1: Nein.

Zu 2 und 3: Auf den Vorspann wird verwiesen.

Anlage 9

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 12 der Abg. Frau Harms (GRÜNE):