Am 27. Oktober 2001 ist das Atomkraftwerk Stade für knapp vier Wochen vom Netz genommen worden. Bei einer Routinekontrolle wurde an einem Kompensator einer Frischdampfleitung ein „auffälliger Materialbefund“ (HAZ vom 29.10.2001) festgestellt. Laut Auskunft des Umweltministeriums handelt es sich um ein meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N (Normalmeldung). Bisher ist nicht dargestellt worden, wo genau dieses Leck aufgetreten ist.
Vorkommnisse dieser Art sind nicht neu im AKW Stade, und es drängt sich der Eindruck auf, dass sie in Kauf genommen werden, weil Erneuerungen für den Betreiber unwirtschaftlich sind. Bei der Revision im Frühjahr dieses Jahres wurden Korrosionsstellen an einer Absperrarmatur im Notkühlsystem und an Kompensatoren für die Durchführung der Frischdampfleitungen durch den Sicherheitsbehälter festgestellt. Das Niedersächsische Umweltministerium teilte damals mit: „Erst nachdem diese Korrosionsschäden durch sicherheitstechnisch einwandfreie Maßnahmen behoben wurden, hat das Umweltministerium nach umfangreichen Kontrollen die Zustimmung zum Wiederanfahren der Anlage gegeben.“ (Pres
Andere Materialprobleme in Stade wie Versprödung, besonders an einer Schweißnaht des Reaktordruckbehälters, sind seit langem bekannt. Nachdem 1994 unabhängige Gutachter zu dem Ergebnis kamen, dass der Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter schwerwiegende Lücken aufweist, gelang es in vierjährigen Bemühungen einem Gutachterteam des TÜV im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums, den Sicherheitsnachweis für den Stader Reaktordruckbehälter zu „reparieren“.
2. Warum gibt das Umweltministerium dem Betreiber nicht die Erneuerung von offensichtlich korrosionsanfälligen oder schon korrosionsgeschädigten Leitungen, Kompensatoren etc. auf?
3. Welche Folgen können auftreten, wenn an der Verbindungsleitung zwischen Dampferzeuger und Turbine Korrosionsschäden bestehen?
Im Kernkraftwerk Stade hat es weder einen Störfall noch ein Leck an einer Frischdampfleitung gegeben. Ebenso sind die in der Anfrage in den Raum gestellten Vorwürfe, Vorkommnisse im Kernkraftwerk Stade würden in Kauf genommen werden, weil Erneuerungen für den Betreiber unwirtschaftlich seien, gegenstandslos.
Zutreffend ist vielmehr Folgendes: Das Kernkraftwerk wurde am 27. Oktober 2001 zum Zwecke einer weitergehenden Untersuchung und gegebenenfalls anschließend erforderlichen Reparatur an einem stählernen Wellrohrkompensator an einer von vier Frischdampfleitungen abgefahren. Vorausgegangen waren zerstörungsfreie Prüfungen mittels Wirbelstrom, die an einer Welle des Kompensators der Stahlhüllendurchführung bei einer der vier Frischdampfleitungen innerhalb der Stahlhülle einen Hinweis auf einen wanddurchdringenden Fehler ergeben hatten. Die Wirbelstromprüfungen waren den Betreiberinnen des Kernkraftwerks Stade vom Niedersächsischen Umweltministerium zum Nachweis der Dichtheit aller Stahlkompensatoren der Frischdampfleitungs-Stahlhüllendurchführungen aufgegeben worden, nachdem in der Revision 2001 an den Stahlkompensatoren Befunde festgestellt und Reparaturen durchgeführt worden waren
Die Untersuchungen, die nach dem Herunterfahren der Anlage vorgenommen wurden, bestätigten einen lokalen wanddurchdringenden Fehler. Auswirkungen waren damit nicht verbunden. Die Anforderungen an die Dichtheit der Stahlhülle waren eingehalten worden.
Zur Behebung des Mangels wurden die Stahlkompensatoren der genannten Frischdampfleitungsdurchführung mit Gummi-Gewebekompensatoren überbaut. Hierzu kam das bereits in der Revision 2001 angewandte Reparaturkonzept zum Einsatz. Die Instandsetzungsarbeiten wurden ordnungsgemäß abgeschlossen.
Der Schaden war als meldepflichtiges Ereignis der niedrigsten Kategorie N (Normalmeldung) einzustufen. Nach den bundeseinheitlich anzuwendenden Erläuterungen zu den Meldekriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragen- und Meldeverordnung sind dieser Kategorie Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung zuzuordnen, die im Allgemeinen nur wenig über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinausgehen. Sie werden - so die Erläuterungen erfasst und ausgewertet, um eventuelle Schwachstellen bereits im Vorfeld zu erkennen.
So ist auch im Fall des Kernkraftwerks Stade verfahren worden. Derartige Ereignisse als Störfälle zu bezeichnen - wie in der Anfrage geschehen –, ist falsch. Der hier einschlägige Störfallbegriff ist in der Strahlenschutzverordnung definiert. Danach ist bei technischen Anlagen darunter ein Ereignisablauf zu verstehen, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist.
Ein Zusammenhang des aktuellen Ereignisses mit den in der Anfrage ansonsten angesprochenen Vorgängen im Kernkraftwerk Stade besteht nicht. Dieses gilt auch für den angeführten Reaktordruckbehälter mit dessen speziellen und gänzlich anders gelagerten Fragestellungen. Die zu den Begutachtungen des Reaktordruckbehälters in der Anfrage vorgetragenen Einschätzungen und der Vorwurf, der Sicherheitsnachweis sei durch ein Gutachterteam des TÜV „repariert“ worden, treffen nicht zu. Die Niedersächsische Landesregierung hat den Niedersächsischen Landtag in der 13. Wahlperiode aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 13/1044 – „Sicherheitsbegutachtung des AKW Stade“ umfassend über die Begutachtung unterrichtet und zu
dem die Öffentlichkeit mit der Informationsschrift „Kernkraftwerk Stade: Sicherheitsüberprüfung des Reaktordruckbehälters“, Hrsg. Niedersächsisches Umweltministerium, Dezember 1996, informiert; hierauf wird verwiesen.
Zu 2: Der Zustand der für die Sicherheit bedeutsamen Systeme und Einrichtungen der Anlage wird durch Überwachungssysteme und durch wiederkehrende Prüfungen überwacht. Wenn dabei Befunde festgestellt werden, sind diese zu bewerten, die Ursachen zu ermitteln und darauf abgestimmte Maßnahmen zur Behebung sowie Vorkehrungen gegen Wiederholungen zu treffen. Komponentenoder Bauteilausfälle werden in der Regel durch Instandsetzung oder auch durch Ertüchtigung behoben. Zur Wiederherstellung des Sollzustandes werden sowohl Maßnahmen zum Austausch als auch zur Reparatur des mit einem Befund behafteten Bauteils ergriffen. In dem Fall des befundbehafteten Stahlkompensators haben die Prüfungen ergeben, dass die Reparatur durch die zusätzliche Installation von Gummi-Gewebekompensatoren (überbauen) die technisch bessere Lösung darstellt.
Zu 3: An der Verbindungsleitung zwischen Dampferzeuger und Turbine bestehen keine Korrosionsschäden. Die zu 2. genannten Überwachungsmaßnamen stellen sicher, dass für die Sicherheit erhebliche Korrosionsangriffe so frühzeitig erkannt werden würden, dass rechtzeitig die zu 2. genannten Vorkehrungen ergriffen werden könnten.
Landesweit wird immer wieder die mangelhafte und unzureichende Unterrichtsversorgung an unseren Schulen beklagt. Elternvertreter der Außenstelle Ritterhude des Gymnasiums Osterholz-Scharmbeck machen darauf aufmerksam, dass dort zurzeit 61 Unterrichtsstunden pro Woche ausfallen müssen, weil vier Lehrkräfte das so genannte „Sabbatjahr“ in Anspruch genommen hätten, entsprechender
Ersatz seitens der Bezirksregierung jedoch nicht bereitgestellt worden sei. Hinzu komme ein hoher Krankenstand an der Schule. Für eine bis zum 14. Dezember dienstunfähig erkrankte Lehrkraft sei kein Ersatz bereitgestellt worden.
1. Warum nimm sie den hohen Unterrichtsausfall in Ritterhude billigend in Kauf, statt durch entsprechende Personalmaßnahmen rechtzeitig gegenzusteuern?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat sie wann und wo ergriffen, um dem Unterrichtsausfall durch hohen Krankheitsstand unter besonderer Bezugnahme auf die erkrankte Lehrkraft abzuhelfen?
3. Welche weiteren Maßnahmen wird sie wann und wo ergreifen, um die unzureichende Unterrichtsversorgung in Ritterhude nachhaltig zu verbessern?
Zum Stichtag der Statistik am 30. August 2001 verfügte das Gymnasium Osterholz-Scharmbeck bei 1 487,7 Lehrer-Soll-Stunden über 1 427,0 Lehrer-Ist-Stunden; das entspricht einer rechnerischen Unterrichtsversorgung von 95,9 %.
Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln und für den Betrieb der Außenstelle für den Sekundarbereich I in Ritterhude werden 1 383,6 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass noch 43,4 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die durchschnittlichen Klassenfrequenzen liegen mit 25,1 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I am unteren Rand der für diese Schulstufe maßgeblichen Bandbreite von 24 bis 30 Schülerinnen und Schülern. Gleiches lässt sich für den Jahrgang 11 der Schule sagen: Hier beträgt die durchschnittliche Klassenfrequenz 21,2 Schülerinnen und Schüler bei einer Bandbreite von 20 bis 24. Die durchschnittlichen Kursfrequenzen der Grundund vor allem der Leistungskurse liegen mit 18,7 bzw. 14,7 unter dem für die Größe dieser Kurstufe maßgeblichen Richtwert von 19 Schülerinnen und Schülern.
Nach dem Bericht der Bezirksregierung Lüneburg trifft es zu, dass sich vier Lehrkräfte der Schule im Schuljahr 2001/2002 im Sabbatjahr befinden. Diese Lehrkräfte stehen mit Beginn des folgenden Schuljahres wieder zur Verfügung. Auf diese Situation hat die Bezirksregierung mit folgenden Maßnahmen reagiert:
- Zuversetzung einer Lehrkraft im Tauschverfahren zwischen den Regierungsbezirken zum 6. August 2001 für die Dauer des Schuljahres 2001/2002.
Zum 1. Februar 2002 kommt eine weitere Lehrkraft durch Neueinstellung hinzu. Daneben prüft die Bezirksregierung Lüneburg, ob noch Stunden durch Einrichtung eines Arbeitsplatzes für eine „Feuerwehrlehrkraft“ oder eine „Springerlehrkraft“ zur Verfügung gestellt werden können. Schon zum jetzigen Zeitpunkt steht außerdem fest, dass zum 1. August 2002 eine weitere Lehrkraft an das Gymnasium Osterholz-Scharmbeck versetzt wird.
Zu 1 und 2: Nach dem Bericht der Bezirksregierung Lüneburg sind im laufenden Schuljahr zu keinem Zeitpunkt 61 Stunden pro Woche ausgefallen. In einem Zeitraum von sechs aufeinander folgenden Unterrichtstagen im Oktober mussten 66 Unterrichtsstunden wegen gleichzeitiger Erkrankung von mehreren Lehrkräften vertreten werden. Davon wurden 39 Stunden durch Inanspruchnahme der Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes vertreten.
Eine Lehrkraft ist seit dem 16. Oktober 2001 erkrankt und wird voraussichtlich noch bis zum 14. Dezember 2001 ausfallen. Die Längerfristigkeit dieser Erkrankung war nicht von vornherein erkennbar. Der Unterricht dieser Lehrkraft wird ebenfalls im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes vollständig vertreten.
Nach den von der Schule gegenüber der Bezirksregierung Lüneburg gemachten Angaben ist der Krankenstand am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck keineswegs hoch, sondern eher niedrig.
Wortreich wird im Schulverwaltungsblatt 11/2001 ein Projekt „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ angekündigt, welches u. a. der „Orientierung des pädagogischen Handelns und der qualitativen Weiterentwicklung der beteiligten Schulen durch Vorgabe von Qualitätsbereichen“, der „Institutionalisierung regelmäßiger Reflektion und Evaluation der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den beteiligten Schulen“ sowie der „Orientierung der zentralen und regionalen Fortbildung sowie der Vermittlungstätigkeit der Beratungsagenturen an konkreten Bedarfen an den Schulentwicklungsprozessen“ dienen soll.
Wenn auch vielen bildungspolitisch Interessierten und insbesondere den betroffenen Schülerinnen und Schülern Sinn und Nutzen dieses Projektes nicht einsichtig sein mag, so gilt dies nicht für die erheblichen Folgekosten für den Landeshaushalt: Die beteiligten bis zu 64 Schulen erhalten nicht nur ein jährliches Budget von bis zu 2 000 DM, Arbeitskapazitäten in den Bezirksregierungen werden gebunden, Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen sollen bezirksübergreifend und im Netzwerk angeboten werden, Kosten für die Durchführung von Evaluationsverfahren und die Prozessberatung werden vom Niedersächsischen Kultusministerium getragen und nicht zuletzt sollen auch noch bis zu 400 Lehrerstunden pro Jahr durch dieses Projekt gebunden werden. Das entspricht dem Gegenwert von etwa 15 Vollzeitlehrkräften - bei von der Landesregierung genannten 1,5 Mio. DM! Da das Projekt über drei Jahre laufen soll, ergeben sich allein Lehrerpersonalkosten in Höhe von 4,5 Mio. DM. Gleichzeitig beklagen Eltern landesweit die unzureichende Unterrichtsversorgung. Der Stadtelternrat Braunschweig hat ermittelt, dass bis zu 16 % des Unterrichts in Niedersachsen wöchentlich ausfällt.