Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gefreut, dass durch die Beratung im Parlament noch einmal deutlich geworden ist, dass die Biomassenutzung ein Konsensthema ist. Ich bin jedoch etwas überrascht, dass die eine Seite heute versucht hat, sich auf Kosten der anderen Seite zu profilieren, und zwar mit der Bemerkung, Herr Wojahn, da säßen welche im Bremserhäuschen, oder mit der Bemerkung, Herr Klein, es wäre nicht genügend Ernsthaftigkeit bei dem Vorantreiben dieses Themas festzustellen gewesen. Vielleicht gehört das ja zum politischen Leben dazu, dass man auch dann, wenn man sich geeinigt hat, versucht, sich zu profilieren.
Meine Damen und Herren, der Wahrheit halber muss an dieser Stelle festgestellt werden, dass die Biomassenutzung in Niedersachsen von den beiden dafür zuständigen Ministerien sehr engagiert vorangetrieben worden ist, dass wir mit der Energieagentur BEN, die wir 1998 eingerichtet haben, genau in eine Lücke hineingestoßen sind, die es bis dato gegeben hat, und dass wir BEN zu einem Kompetenzzentrum ausgebaut haben, das jetzt bei den Landwirten, aber auch im kommunalen Bereich, wo solche Anlagen eingerichtet werden können, segensreich wirkt.
Meine Damen und Herren, das Marktanreizprogramm ist bereits angesprochen worden. Das Land hat auf Bundesebene gleich reagiert und den Bundeswirtschaftsminister gebeten, die vorgenommene Kürzung zurückzunehmen. Das ist mittlerweile geschehen, im Übrigen, Herr Klein, natürlich in einer Kooperation zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen auf Bundesebene. Die Mittel für das Marktanreizprogramm sind wieder um 200 Millionen DM erhöht worden und stehen damit in vollem Umfang zur Verfügung.
Wir haben auf der Agrarministerkonferenz gesagt, dass wir nicht nur die volle Rückführung dieser Mittel wollen, sondern auch, dass ein Anteil für die Biomassenutzung reserviert werden soll. Der Bundesminister hat gesagt, dass dafür 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das BMFEL arbeitet zurzeit mit der Unterstützung der anderen Ministerien - auch auf Länderebene - daran, nicht 35 Millionen Euro, sondern 35 % der 400 Millionen Euro dafür zu reservieren. Auch das wird von uns nicht nur geteilt, sondern ist von uns mit angeschoben worden.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt. Die Umweltministerkonferenz hat einstimmig beschlossen, dass die kleineren und mittleren Anlagen im ländlichen Bereich, die bäuerlichen Anlagen, die heute noch am Rande oder unterhalb der Wirtschaftlichkeit arbeiten müssen, mit in die Förderung aufgenommen werden. Die Förderrichtlinie wird also an dieser Stelle geändert, wie Sie und wir es gewollt haben. Das ist mit unserer Unterstützung geschehen.
Nun muss ich Ihnen aber eines zurückgeben. Weil das bis dato noch nicht klar war, Herr Klein, habe ich auf der PLANAK-Sitzung in Bonn in der vergangenen Woche dafür geworben, und zwar mit der Unterstützung Thüringens, Bayerns und anderer Länder und gegen den erklärten Willen der Bundesministerin und von Frau Höhn, dass wir mit dem einzelbetrieblichen Förderprogramm für die Biomassenutzung, die zwar auch heute gefördert werden kann, aber nur für die energetische Nutzung der erzeugten Energien im landwirtschaftlichen Betrieb, auch Betriebe fördern können, die sozusagen außerhalb ihres eigenen Betriebes die Energie verkaufen können. Das ist jedoch abgelehnt worden. Das bedauere ich sehr. Sie sollten einmal in ihrem eigenen Laden ein bisschen Dampf machen, damit in Sachen Biomassenutzung wirklich Gas gegeben werden kann.
Unter dem Strich ist das ein einvernehmlicher und guter Beschluss. Ich meine, dass wir damit auf diesem Felde weiter vorankommen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 2907 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, vor der Mittagspause noch den Tagesordnungspunkt 26 zu behandeln.
Tagesordnungspunkt 26: Zweite Beratung: Verschärfung des Ausländerrechts - Konsequente Ausweisung extremistischer Ausländer - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2766 Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2927
Dieser Antrag wurde in der 85. Sitzung am 24. Oktober 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Kollege Harden ist Berichterstatter. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2927 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen.
Ein Vertreter der CDU begründete in der 124. Sitzung des Ausschusses für innere Verwaltung den Entschließungsantrag damit, dass deutlich gemacht werden müsse, dass ausländische Extremisten und Terroristen aus der Bundesrepublik tatsächlich ausgewiesen bzw. abgeschoben würden.
Der Vertreter der SPD-Fraktion im Innenausschuss signalisierte in dieser Sitzung seitens der SPD-Fraktion grundsätzlich Zustimmung zu dem Entschließungsantrag, wies allerdings auf die rechtliche Problematik beim vierten Spiegelstrich des Entschließungsantrages im Hinblick auf beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention hin.
zur Zuwanderung und zur inneren Sicherheit sowie auf eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen und Bayern hinwies und außerdem erläuterte, dass der dritte Spiegelstrich des Antrages keine Verschärfung gegenüber dem geltenden Ausländergesetz bedeute, kam der Ausschuss überein, eine vorläufige Beschlussempfehlung, bestehend aus den Spiegelstrichen 1, 2 und 4 des Entschließungsantrags, dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit der Bitte um rechtliche Prüfung zuzuleiten.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich in seiner 102. Sitzung mit dem Entschließungsantrag befasst und sich von einem Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Rechtslage erläutern lassen. Danach bestehen aus Sicht des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erhebliche Bedenken, ob die Aufhebung des Abschiebungsverbots für politisch Verfolgte unter den in der vorläufigen Beschlussempfehlung genannten Voraussetzungen nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar sei. Auch wegen der Bedeutung des § 51 Abs. 3 Ausländergesetz für das Grundrecht auf Asyl bestünden erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Beschlussempfehlung, soweit es den Spiegelstrich 4 des Ursprungsantrags betreffe. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat danach beschlossen, die Beratung des Antrages an den federführenden Ausschuss für innere Verwaltung zurückzugeben und gleichzeitig empfohlen, das bisherige Beratungsergebnis unter der Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu überprüfen.
In seiner 127. Sitzung hat der Ausschuss für innere Verwaltung die Beratung des Entschließungsantrages erneut aufgenommen. Ein Vertreter der CDU-Fraktion vermochte sich den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aufhebung von Abschiebungsverboten unter den im vierten Spiegelstrich des Ursprungsantrags genannten Bedingungen nicht anzuschließen. Er vertrat vielmehr die Auffassung, dass sich in dem, was mit dem Antrag der CDU-Fraktion gefordert werde, die A- und B-Länder im Bundesrat einig seien und mit dem vorliegenden Antrag der Ministerpräsident, der einen gleichlautenden Antrag in den Bundestag eingebracht habe, unterstützt werden solle.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion erkundigte sich zunächst nach dem Sachstand der Diskussion auf Bundesebene. Dazu führte ein Vertreter des Innenministeriums aus, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Terrorismus vorliege, in dem auch Ausweisungstatbestände enthalten seien. Eine bayerischniedersächsische Initiative und Änderungsanträge von Bayern zu diesem Gesetzentwurf würden in die Diskussion einbezogen. Dabei werde versucht, aus den vorliegenden Vorschlägen ein mehrheitsfähiges Konzept zu erarbeiten. Es gebe aber durchaus noch Unterschiede, beispielsweise insoweit, ob die Verhängung einer Jugendstrafe, wie im vierten Spiegelstrich des Ursprungsantrags der CDUFraktion gefordert, eine Ausweisung rechtfertigen könne oder nicht.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion äußerte schließlich, vor dem Hintergrund der vom Gesetzgebungsund Beratungsdienst in den Beratungen geäußerten Bedenken könnten die Formulierungen, wie sie zunächst als Vorschlag an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen weitergeleitet worden seien, nicht aufrechterhalten bleiben. Es stelle sich aber die Frage, ob die CDU-Fraktion mit einer Umformulierung ihres Antrages einverstanden sei.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging davon aus, dass sich der vorliegende Antrag mit der Sitzung des Bundesrates erledigt haben werde.
Abschließend teilte ein Vertreter der antragstellenden Fraktion mit, dass er den Antrag in der vorliegenden Fassung aufrechterhalte und um Abstimmung bitte.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2927 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag beinhaltet eine aus unserer Sicht punktgenaue, angemessene und konsequente Reaktion auf die Ereignisse vom 11. September bezogen auf die Notwendigkeiten in Deutschland. Es geht darum, Ausländer, die sich extremistisch und terroristisch betätigen oder die Mitglieder einer als extremistisch einzustufenden Organisation sind oder diese unterstützen, umgehend ausweisen zu können. Das ist der Kern dieses Antrages.
Zur Verdeutlichung dieses Antrages will ich darauf eingehen, worum es weiterhin geht. Es geht darum, dass das Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland in keinem Fall diejenigen schützen darf, die eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land darstellen.
Der Aufenthalt von Ausländern, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, muss beendet werden. Dazu stehen wir nach wie vor, egal, ob Sie das ablehnen oder nicht.
Die Ausweisung muss auch dann möglich sein hierzu bedarf es einer Änderung des § 45 des Ausländergesetzes -, wenn eine extremistische Betätigung vorliegt. Das heißt, wenn die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer extremistischen oder terroristischen Organisation festgestellt wird, muss unverzüglich ausgewiesen werden können. Die Bestimmungen des Ausländergesetzes dürfen nicht dagegen stehen.
Ferner muss die Ausweisung nach einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr möglich sein. Bisher war dazu eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren erforderlich. Wir sind der Auffassung, dass derjenige, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, wissen muss, dass er damit sein Gastrecht und sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland verwirkt hat.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass Asylverfahren in erster Linie wegen des Einlegens von Rechtsmitteln so lange dauern. Deshalb dauern solche Asylverfahren manchmal viel länger als zehn Jahre. Wir sind der Auffassung, dass in diesem Fall Rechtsmittel gegen die Ausweisungsver
fügung entfallen müssen; denn es kann nicht angehen, dass wir auf der einen Seite sagen, dass hier jemand nachweislich sein Gastrecht verwirkt hat, auf der anderen Seite aber zehn Jahre warten müssen, ihn auszuweisen, weil er sich durch alle Instanzen durchklagt. Auch das geht nicht.
Nächster und letzter Punkt: Der Abschiebungsschutz für extremistische Ausländer wird aufgehoben. Wer sich bei uns extremistisch oder terroristisch betätigt, der verwirkt dadurch ebenfalls sein Gastrecht. Das heißt, das Abschiebungsverbot, das es im Ausländerrecht gibt, entfällt dann, wenn dem Täter eine Straftat nachgewiesen wird und er zu einer mindestens zweijährigen Haftstrafe verurteilt wird. Das gilt im Übrigen auch für das Jugendstrafrecht. Darauf werde ich gleich eingehen.
Das Interessante an diesem Antrag ist, dass uns zu Ohren gekommen ist, dass der Herr Ministerpräsident eines Abends an seinem PC saß und offensichtlich dasselbe aufgeschrieben und es an die SPD-Fraktion und an das Innenministerium geschickt hat. Das ist sehr erfreulich. Wir haben das sehr begrüßt. Der Herr Innenminister - dafür wollen wir ihn ausdrücklich loben -- ist dann auf seinen bayerischen Amtskollegen zugegangen und hat 1 : 1, punktgenau, das, was ich soeben vorgetragen habe, zusammen mit Bayern in einem gemeinsamen Antrag in den Bundesrat eingebracht.
Nun kommt es: Gestern hat uns der Innenminister berichtet, dass diese gemeinsame Aktion außerordentlich erfolgreich war. Er hat uns berichtet, dass dieser Antrag im Bundesrat mit 16 : 0 beschlossen worden ist. Herzlichen Glückwunsch, Herr Innenminister!
Das wäre also, wenn es so weitergegangen wäre, eine positive Entwicklung gewesen. Wenn da nicht gestern eine Pressemitteilung der Kollegen der SPD-Fraktion