Protocol of the Session on December 12, 2001

Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2956 zu beschließen.

Nachdem der Bericht zu Protokoll gegeben worden ist, weise ich darauf hin, dass sich die Fraktionen im Ältestenrat einig waren, dass auch dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre dazu keinen Widerspruch. Wir kommen damit zur Einzelberatung.

§ 1. – Wer den Änderungsempfehlungen des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist so beschlossen.

§ 1/1. - Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist so beschlossen.

§ 2. – Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

In der Schlussabstimmung bitte ich diejenigen, die dem Gesetz zustimmen wollen, sich zu erheben. Der Gesetzentwurf ist einstimmig so angenommen. Damit ist ein weiteres Gesetz verabschiedet.

Wir kommen gemäß der Vereinbarung zwischen den Fraktionen zu

Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) - Gesetzentwurf nach Artikel 48 Abs. 3 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 62 d der Vorl. GOLT - Drs. 14/2832 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport - Drs. 14/2957

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 2832 wurde am 5. November 2001 an den Ausschuss für Jugend und Sport zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Viereck.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Jugend und Sport empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zuzustimmen. Auch die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für innere Verwaltung und Rechts- und Verfassungsfragen haben sich jeweils einstimmig dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Im Innenausschuss und im Rechtsausschuss haben sich allerdings die Vertreter der CDU der Stimme enthalten. Sie haben dies damit begründet, dass nach ihrer Auffassung die Landesregierung und die Mehrheitsfraktion nicht ausreichend dargelegt haben, welche finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwurf für die Kommunen hat.

Weil der Gesetzentwurf den Ausschüssen im Vorwege überwiesen worden ist, möchte ich kurz seinen Zweck und Inhalt erläutern.

Mit Urteil vom 24. September 2001 hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof das Volksbegehren „Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen“ für zulässig erklärt. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in der vom Staatsgerichtshof zugelassenen Fassung. Mit dem Gesetzentwurf soll für die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen die frühere Rechtslage wiederhergestellt werden. Das Volksbegehren verfolgt damit zwei Ziele:

Erstens soll die derzeit im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erfolgende Finanzhilfe des Landes wieder umgestellt werden auf direkte, zweckgebundene Landeszuschüsse zu den Personalkosten der Tageseinrichtungen. Zweitens sollen

die landesrechtlichen Vorgaben für die personale und sächliche Ausstattung der Kindertageseinrichtungen wieder gelten.

Die Fraktionen haben sich im federführenden Ausschuss übereinstimmend dafür ausgesprochen, einen Volksentscheid über den Gesetzentwurf entbehrlich zu machen. Zu einem solchen Volksentscheid würde es nach der Niedersächsischen Verfassung nur dann kommen, wenn der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen oder wesentliche Änderungen beschließen würde.

Der federführende Ausschuss ist der Auffassung, dass alle von ihm empfohlenen Änderungen den Gesetzentwurf im Wesentlichen unverändert lassen. Ich möchte Ihnen diese Änderungsempfehlungen im Überblick darstellen. In das Gesetz sollen insbesondere einige Übergangsregelungen aufgenommen werden, die die verwaltungstechnische Umstellung auf die geänderte Rechtslage erleichtern sollen: So soll der § 16 der wiederherzustellenden Gesetzesfassung, der die direkten Landeszuschüsse regelt, erst ab dem 1. August 2002 gelten. Bis dahin bleibt es dabei, dass die Landeszuschüsse im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt werden. Die Landesregierung hat zur Finanzierungsseite erklärt, dass die ab dem 1. August 2002 erforderlich werdenden Direktzuschüsse durch Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von voraussichtlich 276,1 Millionen DM aufgebracht werden sollen. Im Jahr 2002 soll diese Umstellung erst zum 1. August, also zu fünf Zwölfteln, erfolgen.

Eine weitere Übergangsregelung empfiehlt der federführende Ausschuss für die Vorschriften über die dem Personal der Tageseinrichtungen einzuräumenden Freistellungs- und Verfügungszeiten sowie über Fortbildungsmaßnahmen. Auch diese Vorschriften, die in § 5 der wiederherzustellenden Gesetzesfassung enthalten sind, sollen erst ab dem 1. August 2002 gelten. Damit können Arbeitsverträge rechtzeitig den geänderten Regeln angepasst werden.

Außerdem soll eine Übergangsvorschrift für die soziale Staffelung der Elternbeiträge eingefügt werden. Der Gesetzentwurf verschärft insoweit die Anforderungen für die Einrichtungsträger, weil er mit der Wiederherstellung des § 20 bestimmt, dass die Beiträge gestaffelt werden sollen. Der federführende Ausschuss empfiehlt, diese Regelung erst ab dem 1. August 2002 für anwendbar zu erklären; bis dahin soll es bei der derzeit geltenden Regelung

bleiben, wonach die Träger die Beiträge staffeln können.

Vertreter der Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens haben im Rahmen eines Gesprächs, an dem Vertreter der SPD-Fraktion und des Fachministeriums teilgenommen haben, schriftlich erklärt, dass sie alle diese Übergangsvorschriften nicht als wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs ansehen und gegen diese Änderungen daher keine Bedenken haben.

Die übrigen Änderungen, die der federführende Ausschuss empfiehlt, sind lediglich rechtstechnischer bzw. redaktioneller Art. Insbesondere sollen überholte Übergangsvorschriften gestrichen werden, um die Regelungen insgesamt lesbarer und übersichtlicher zu gestalten.

Schließlich wird mit dem Gesetzentwurf auch die Grundlage dafür geschaffen, dass die Durchführungsverordnungen wieder in Kraft gesetzt werden können, aus denen sich zusätzliche Regelungen zu den Mindestanforderungen an Kindertagesstätten - z. B. zur Gruppengröße - sowie zur Durchführung der Finanzhilfe ergeben. Die Landesregierung hat erklärt, sie werde die Verordnungen auf dieser Grundlage - nach einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2002 - wieder in Kraft setzen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Ausschussberatungen einige Probleme erörtert worden sind, die sich bei der Auslegung einzelner, nach dem Gesetzentwurf wiederherzustellender Vorschriften ergeben können. Ich gebe die Ausführungen dazu zu Protokoll.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, damit möchte ich meinen Bericht schließen. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Zu Protokoll:)

Bei der Anwendung des wiederherzustellenden § 22 Abs. 1 Satz 1 könnte sich die Frage ergeben, ob auch diejenigen Kinderpflegerinnen, Kinderpfleger und Kinderkrankenschwestern weiter als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter tätig sein dürfen, die diese Funktion zwar am 1. Januar 1993 wahrgenommen, zu einem späteren Zeitpunkt aber aufgegeben haben. Im federführenden Ausschuss bestand Einigkeit darüber, dass aus dem Begriff „weiterhin“ in § 22 Abs. 1 Satz 1 zu folgern sei, dass eine seit dem 1. Januar 1993 ununterbrochene Tätigkeit als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter erforderlich ist.

Die Regelung in dem wiederherzustellenden § 22 Abs. 3 Satz 1 ist nach der im federführenden Ausschuss übereinstimmend vertretenen Auffassung so zu verstehen, dass die Nachmittagsgruppe, durch deren Platzangebot der Rechtsanspruch auf Besuch eines Kindergartens erfüllt werden kann, ununterbrochen seit dem 31. Dezember 1998 eingerichtet sein muss.

Zur Beratung hat sich Frau Janssen-Kucz zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die Ehre, als erste nach dem Berichterstatter sprechen zu dürfen, weil sich meine Kollegen aus den anderen Fraktionen noch nicht einigen konnten. Eigentlich gibt es nicht mehr viel zu sagen.

(Mühe [SPD]: Er hat alles vorgele- sen!)

Letztendlich ist aber festzustellen, dass wir viel Zeit hätten sparen können, Zeit, die wir in die qualitative Entwicklung der Kindertagesstätten hätten investieren sollen und auch müssen. Doch was hat die Landesregierung - die SPD-Fraktion ist ihr gefolgt - gemacht? - Sie hat versucht, sich auf dem Rücken von Kindern, Eltern und Erzieherinnen zu sanieren. Die Mindeststandards zur Qualitätssicherung im KiTaG wurden zur Disposition gestellt. Dieses Gesetz war aber schon damals ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Kinder einerseits und den finanziellen Möglichkeiten des Landes und der Kommunen andererseits. Mindeststandards, die letzen Endes nichts anderes bedeuteten, als gleiche Bildungs- und Erziehungsvoraussetzungen im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz zu verankern. Mit diesem Gesetz konnte der Entwicklungsrückstand, der in Niedersachsen eindeutig herrschte, aufgeholt werden.

Mit dem erfolgreichen Volksbegehren und der Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Bückeburg wurde der Weg für die Wiedereinsetzung des Kindertagesstättengesetzes in Niedersachsen frei gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Umsetzung des Volksbegehrens bedeutet aber letztendlich nichts anderes, als dass in Niedersach

sen das Mittelmaß in der Elementarerziehung durch die Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder wieder festgeschrieben wird - nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In Sachen KiTaG wollte die Landesregierung mit dem Kopf durch die Wand. Der ehemalige Ministerpräsident versuchte, sich als Kinderschreck in Szene zu setzen, und der jetzige Ministerpräsident hatte auch nicht die Traute, einen geordneten Rückzug anzutreten - genauso wie jetzt in der Schulstrukturreform. Hier gibt es sehr viele Parallelen in der Diskussion.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Niedersachsen sollte Kinderland werden. Als Werbeslogan macht sich das gut. Aber die Qualität der Erziehung und Bildung der Kinder sollte das Land möglichst wenig kosten. Zwischenzeitlich hat Niedersachsen viel Zeit verloren, Zeit, die wir dringend für den elementaren Bildungs- und Erziehungsauftrag benötigen, um weitere qualitative Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Mittelmaß kann nicht das Ziel sein! Wir machen keine Politik, um Mittelmäßigkeit festzuschreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die TIMSS-Studie und auch PISA zeigen deutlich, dass der Elementarbereich dringendst reformiert werden muss, um gerade die soziale Schieflage zu korrigieren. Die Arbeit in den Kindertagesstätten als erste institutionalisierte Bildungseinrichtung, die unsere Kinder mit ihren Erziehungsberechtigten aufsuchen, muss als Bildungsarbeit anerkannt und mit allen Konsequenzen dem Bildungsbereich zugerechnet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Arbeit geht jetzt erst richtig los, meine Damen und Herren! Sie muss um so zügiger auf den Weg gebracht werden, weil durch die Sturköpfigkeit der SPD wertvolle Zeit verloren und viel Energie vertan wurde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung einen Rückzug auf der ganzen Linie angetreten. Nach jahrelangem Konfrontationskurs und immensem Vertrauensverlust bei Eltern und Erzieherinnen wurde jetzt in kürzester Zeit über die Wiederinkraftsetzung des alten KiTaG in Nie

dersachsen beraten. Plötzlich waren Landesregierung und auch die SPD-Mehrheitsfraktion in der Lage, mit den Initiatoren des Volksbegehrens zu verhandeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Plötzlich ging es! Herausgekommen ist, dass das KiTaG zum 1. Januar 2002 und die DVO’s, wie der Kollege es skizziert hat, zum 1. August 2002 wieder in Kraft gesetzt werden. Ich warne aber an dieser Stelle davor, noch irgendetwas an den DVO’s zu verändern, um vielleicht noch ein bisschen gut Wetter bei den kommunalen Spitzenverbänden zu machen. Wir werden gemeinsam mit den Initiatoren des Volksbegehrens genau darauf achten, ob die Finanzhilfe, Freistellungs- und Verfügungszeiten und auch die soziale Staffelung, so wie vereinbart, zum 1. August in Kraft treten. Wenn nicht, kann ich Ihnen schon jetzt einen stürmischen Herbst versprechen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Mühe.