Protocol of the Session on October 26, 2001

Bislang sind im Haushalt jährlich 200 Millionen DM für den Krankenhausbereich bereitgestellt worden. Das macht bei einem Doppelhaushalt, wenn mich meine Kenntnisse über die Grundrechtenarten nicht im Stich lassen, 400 Millionen DM. Nunmehr sind 300 Millionen DM im Haushalt ausgebracht, nämlich zwei mal 150 Millionen DM für das normale Programm und 100 Millionen DM für das Sonderprogramm. Auch das sind 400 Millionen DM. Wenn Sie das als Kürzung betrachten, dann kann ich nur sagen: Das Bildungsniveau in diesem Land muss schon zu Albrechts Zeiten recht schwach gewesen sein.

(Beifall bei der SPD)

Es ist also bei 400 Millionen DM geblieben. Aber wir möchten - das macht auch Sinn - ein Krankenhaussonderprogramm auflegen, weil wir alle wissen, dass die Auswirkungen der DRGs ab 2003 zu einer Veränderung der Krankenhausstruktur in Niedersachsen führen werden. Wir wissen, dass es absolut notwendig ist, im Krankenhaussektor im Lande zu mehr Kooperation und Fusion zu kommen. Wir wollen diesen Prozess beschleunigen. Einen solchen Prozess beschleunigt man in der Regel nur, wenn man ihn finanziell unterfüttert. Es macht überhaupt keinen Sinn, Krankenhausinvestitionen in gleichem Stil fortzuführen, um dann irgendwann festzustellen, dass es in großem Umfang Fehlinvestitionen waren.

(Zuruf von Frau Pothmer [GRÜNE])

Daher findet diese Umstrukturierung statt.

Ich sage Ihnen noch eines: Wir werden das noch untermauern, indem wir Geld für eine externe Studie bereitstellen, die einmal auf den Tisch bringt, wie sich die Krankenhauslandschaft unter DRG-Einfluss verändern kann, wie sich der Investitionsstau tatsächlich darstellt und welche Möglichkeiten im Hinblick auf Fusion und Kooperation es geben kann, um Planungsklarheit und Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Dann will ich auf den so genannten Investitionsstau von 2 Milliarden DM eingehen. Sie wissen genau, wie diese 2 Milliarden DM zustande kommen. Das ist die Summe der Wünsche der Krankenhäuser, die sie zusammentragen, addieren und dann hier abgeben.

(Frau Schliepack [CDU]: Die Wün- sche sind größer, sehr viel größer!)

Das belegt überhaupt nicht, dass diese 2 Milliarden DM notwendig sind. Das ist nicht geprüft. Ob ihr Einsatz sinnvoll ist, ist auch noch die Frage. Insofern verwenden Sie hier eine gegriffene Zahl, die unter Umständen ganz anders aussieht; vermutlich ist sie geringer.

Sie haben in den Antrag hineingeschrieben: „Der Landtag lehnt die vom Kabinett beschlossene Streichung der Investitionskostenpauschale ab.“

(Beifall von Frau Schliepack [CDU])

Nun, auch wir sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu der Überzeugung gekommen - getreu dem Grundsatz: ambulant vor stationär -, dass dem ambulanten Bereich in der Tat der Vorzug gegeben werden sollte. Wir haben Sie im Fachausschuss zweimal nach Ihrer Alternative gefragt. Wir werden sicherlich einen Antrag bekommen. Frau Pawelski hat im Ausschuss gesagt, Sie müssten keine Alternativen vorlegen; das sei nicht Aufgabe der Opposition. Das nehmen wir zur Kenntnis. Das machen Sie immer so.

(Frau Schliepack [CDU]: Bei den Ausgaben fragt ihr uns doch auch nicht!)

Im Gegensatz zu Ihnen haben wir das Problem aber gelöst.

(Frau Schliepack [CDU]: Nein!)

Wir haben die Gegenfinanzierung von 40 Millionen DM - das war nicht ganz einfach hinbekommen.

Nun sage ich Ihnen einmal, was wir machen. Es wird beim Pflegewohngeld eine Kappungsgrenze eingezogen. Das ist ein Bereich, für den das Land Niedersachsen jedes Jahr 210 Millionen DM ausgibt. Im nächsten Haushalt werden wir anstelle von 210 Millionen DM noch rund 195 Millionen DM ausgeben. Das ist weiß Gott kein Pappenstiel.

Aufgrund dessen ist es auch nicht ansatzweise berechtigt, den Eindruck zu erwecken, hier würden Strukturen zusammenbrechen.

Die durchschnittlichen monatlichen Investitionskosten im Land Niedersachsen betragen 670 DM. Wir ziehen die Kappungsgrenze bei 1 071 DM ein. Das ist fast das Doppelte. Mir will doch wohl niemand weißmachen, dass 1 071 DM für 15 m² Wohnfläche nicht angemessen und ausreichend sind.

(Frau Schliepack [CDU]: Sie haben das im Zusammenhang mit der Petiti- on heute Morgen doch gehört!)

Das Problem ist doch ein völlig anderes. Es gibt auf Bundesebene ein Pflegeversicherungsgesetz, das die privatwirtschaftliche Handschrift der FDP trägt, auf Wettbewerb ausgerichtet ist und dazu führt, dass wir im Land Niedersachsen 66 000 stationäre Pflegeplätze haben, von denen aber nur 61 500 belegt sind. Es kann doch nicht sein, dass wir einen Verdrängungswettbewerb zulasten der Steuerzahler organisieren, damit in diesem Marktsegment, in dem man relativ gut Geld verdienen kann, eine Einrichtung nach der anderen aufgepeppt wird, um am Ende nur noch De-luxeEinrichtungen zu haben. Es muss doch irgendwo eine Grenze geben, wo der Staat sagt: Wir sind für eine vernünftige Qualität in den Pflegeheimen. Aber wir wollen, wenn mit 670 DM gute Einrichtungen geschaffen werden können, nicht grenzenlos alles gegenfinanzieren, was uns vorgelegt wird. Das funktioniert nicht. Deshalb ist diese Kappungsgrenze mehr als angemessen. Sie verhindert überhaupt nicht, dass es in Niedersachsen sehr gute Pflegestrukturen gibt.

(Beifall bei der SPD)

Der Sozialhaushalt ist gut. Das wissen Sie; daher bleiben Ihnen - das sage ich noch einmal - in Wirklichkeit die Argumente aus. Trotz der angespannten Haushaltslage haben wir die Mittel für die meisten Bereiche steigern bzw. erhalten können. Wir haben durch Umschichtungen einen ausgewogenen Haushalt vorgelegt. Ich bin relativ gespannt darauf, welche Änderungsanträge im Rahmen der Haushaltsberatungen tatsächlich noch eingebracht werden. Der Vorschlag betreffend die Wirtschaftsförderung ist hoch interessant, Frau Pothmer. Ich weiß nicht, wie er bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen ankommt, die immer zur Wirtschaftsministerin gehen und darum bitten,

dass sie noch ein bisschen mehr Geld von den GAMitteln haben möchten. Das ist, glaube ich, ein Spagat, den Sie selbst kaum überstehen werden.

Zum Kollegen Winn möchte ich nur sagen: Wenn das Ihre Bewerbungsrede war, um die Nachfolge von Herrn Jansen anzutreten, dann würde ich mich freuen, Herr Jansen bliebe hier. Das wäre für die Sozialpolitik immer noch besser.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Bevor wir zur Ausschussüberweisung kommen, darf ich in der - von mir aus gesehen - linken Loge den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Herrn Kollegen Weber, herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Haus)

Herr Präsident, wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Hannover. Vielen Dank für Ihren Besuch!

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag federführend in den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zu überweisen und mitberatend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu beteiligen. - Andere Wünsche sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung: Ausgleich für nukleare Entsorgungsstandorte Gorleben und Salzgitter (Schacht Kon- rad) - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2774

Das ist der letzte Tagesordnungspunkt, den wir vor der Mittagspause behandeln wollen. Zur Einbringung dieses Antrages hat der Herr Kollege Wojahn das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir greifen mit dem Antrag „Ausgleich für nukleare Entsorgungsstandorte Gorleben und

Salzgitter (Schacht Konrad)“ einen Punkt auf, der viele Jahre lang kontrovers diskutiert worden ist. Wir meinen, dass wir diesbezüglich jetzt Kontinuität schaffen müssen, um es aus dem tagespolitischen Streit herauszuhalten.

Dieser Antrag umfasst zwei Punkte. Zum einen soll die Landesregierung vom Landtag aufgefordert werden, auf den Bund und im Rahmen des Bund/Länder-Finanzausgleichs dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass den Entsorgungsstandorten Gorleben und Salzgitter, die Nuklearabfälle aufnehmen, ein auf Dauer angelegter - das ist das Wichtigste - finanzieller Ausgleich für die mit der Entsorgungsanlage verbundenen Nachteile gewährt wird.

Unter dem zweiten Punkt, der nur das Land betrifft, soll die Landesregierung aufgefordert werden, künftig im kommunalen Finanzausgleich die Belastungen der Nuklearabfälle aufnehmenden Entsorgungsstandorte Gorleben und Salzgitter angemessen zu berücksichtigen.

(Zuruf von der SPD: Was heißt das?)

- Das wird der Ausschuss sicherlich diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich begründe dieses Begehren folgendermaßen: Die Anlagen, die in Gorleben und in Salzgitter stehen - zum Teil befinden sie sich im Versuchsstadium; darauf will ich jetzt nicht näher eingehen -, sind nicht auf Gewinn ausgerichtet - das ist der entscheidende Punkt - und sollen aus staatlichem und Firmeninteresse auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Das ist der entscheidende Punkt. Nach der Abschaffung der Kapitalertragsteuer werden sie für die Regionen auch keine Steuern abwerfen, wenn sie mal kapitalwirtschaftlich organisiert sein sollten - das kann auch vom Staat sein -; auch das wird nicht passieren.

Meine Damen und Herren, ich hatte in der vorigen Woche die Möglichkeit, diesen Antrag dem Bundesumweltminister Trittin zu geben, weil er in Gorleben zu einer Diskussion war. Er hat die Grundlage dieser Forderung insofern bestätigt, als Anlagen dieser Art nicht auf Gewinn ausgelegt sind und auch nicht auf Gewinn ausgelegt sein sollen. Das wollen wir ja ausdrücklich.

(Frau Harms [GRÜNE]: Wie soll das auch gehen?)

- So ist das, Frau Kollegin. - Ich habe ihm den Antrag mitgegeben.

(Frau Harms [GRÜNE]: Das wussten Sie aber schon, als Sie die Anlage nach Gorleben geholt haben!)

- Ich komme gleich darauf zu sprechen, Frau Kollegin. Ganz langsam! - Herr Trittin hat gesagt: Ja, aber die Finanzpolitiker wollen nicht daran. - Ich sage Ihnen: Wenn wir in den Parlamenten gemeinsam feststellen sollten, dass dies notwendig ist - Finanzpolitiker wollen das immer nicht; sie versuchen immer, das Geld festzuhalten; das ist auch ihre Aufgabe -, dann ist es unsere Aufgabe, gerecht vorzugehen. Das begehren wir. Wir bitten Sie, das genau zu prüfen, weil dies ein fortlaufendes gesellschaftspolitisches Ärgernis ist. Wir möchten, dass das in geordnete Bahnen gelenkt wird, sodass wir nicht immer Auseinandersetzungen um diesen Punkt bei den Entsorgungsanlagen haben.

Frau Kollegin Harms, natürlich wussten wir in der Region schon von Beginn an, dass dies so sein wird. Wir haben entsprechende Gespräche geführt. Ich war an diesen Gesprächen beteiligt; ich bin ja schon lange in der Kommunalpolitik. Wir waren mit der Regierung Albrecht beim Bundeskanzler Schmidt und beim Bundeskanzler Kohl, und zwar gemeinsam mit allen regionalen Fraktionen.

(Schack [SPD]: Ihr habt um die Anla- ge gebuhlt! - Zuruf von Bontjer [SPD])

- Ich würde das nicht so abtun, Herr Kollege Bontjer. - Ich sage Ihnen das deswegen, weil man vor 20 Jahren die Entwicklung dieser Anlagen nicht genau absehen konnte. Die Bundesregierung und die Landesregierung sind damals auf den Ausweg gekommen - ich sage ausdrücklich, dass das eine Krücke war -, Rahmenvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen zu treffen, um diese finanziellen Probleme zu lösen. Die letzte Rahmenvereinbarung galt bis 1992, also zuzeiten der rot-grünen Landesregierung. Der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Schröder war am 9. Juni 1992 auf einer Kabinettssitzung in Lüben, an der ich eine Stunde teilgenommen habe - wir Fraktionsvorsitzenden aus der Region waren dabei -, um über diesen Punkt zu sprechen. Er hat ausdrücklich gesagt: Ich bin nicht für Gorleben, aber solange Gorleben existiert, muss es dafür einen Ausgleich geben. In der Sache gibt es also

eigentlich keinen grundsätzlichen Streit. Es stellt sich nur die Frage, ob wir ihn verstetigen.