„Wenn Sie keine Kürzungsanträge stellen, werden wir auch keine Kürzungen vornehmen“, so sprach der Ministerpräsident in Goslar am 9. August 2001 anlässlich der 50-JahrFeier der LEB in Niedersachsen.
Auch während der Budgetverhandlungen mit den Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung und dem Heimvolkshochschulverband in Niedersachsen wurde seitens des MWK immer wieder darauf verwiesen, dass es keinerlei Kürzungen in diesem Bereich geben werde.
Der dem Parlament nun vorliegende Haushaltsentwurf für die Jahre 2002/2003 lässt allerdings andere Rückschlüsse zu.
Im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Niedersächsischen Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung und dem niedersächsischen Heimvolkshochschulverband wurde diesen wiederholt zugesagt, dass die zu erwartenden Tarifsteigerungen für Personal in den kommenden Jahren durch Zuweisungen innerhalb des Einzelplans 13 ausgeglichen werden
Da diese Vereinbarung nicht schriftlich fixiert worden ist und lediglich des Öfteren vor mehreren Vertretern der Erwachsenenbildungseinrichtungen mündlich zum Ausdruck gebracht worden ist,
1. In welchem Umfang wird die Landesregierung die durch die zu erwartenden personalbedingten Tarifsteigerungen in den kommenden Jahren auftretenden Defizite innerhalb der Budgets der Landeseinrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung und den niedersächsischen Heimvolkshochschulen ausgleichen?
2. Werden die Ausgabenerhöhungen, bedingt durch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, den Landeseinrichtungen und den Heimvolkshochschulen durch einen Zusatzvertrag für die Laufzeit der Budgetvereinbarungen zugestanden?
3. Wenn dies nicht der Fall ist: Warum werden die Landeseinrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung und die niedersächsischen Heimvolkshochschulen anders behandelt als z. B. Vereine oder städtische Bühnen, die einen langfristigen Vertrag mit dem MWK abgeschlossen haben mit der Zusatzvereinbarung, dass eben diese zu erwartenden Tarifsteigerungen im personellen Bereich durch eine entsprechende Erhöhung der Zuschüsse ausgeglichen werden?
Das NEBG vom 17. Dezember 1999 hat als grundsätzlich neues Prinzip bei allen finanzhilfeberechtigten Einrichtungen die Budgetierung eingeführt. Die Einrichtungen erhalten keine getrennten Personal- und Sachmittel mehr, sondern generell ein Budget für ihre Bildungsarbeit, über das sie frei im Rahmen dieses Gesetzes verfügen können.
Es ist richtig, dass während der parlamentarischen Beratungen des NEBG darauf verwiesen wurde, dass in den budgetierten Förderbeträgen Personalkostenanteile enthalten sind, die der jährlichen Tarifsteigerung unterliegen sollten. Aus diesem Grund sind im Haushalt 2001 Steigerungen enthalten, die sich aufgrund der Laufzeit des Tarifvertrages (bis 31. Oktober 2002) auch im Haushalt 2002 auswirken.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass im Einzelplan 13 nur Personalverstärkungsmittel für Landesbedienstete vorgehalten werden.
Vorbehaltlich der lfd. parlamentarischen Haushaltsberatungen und -entscheidungen beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1: In den Finanzhilfeansätzen des Haushaltsplans 2001 und Haushaltsplanentwurfs 2002/03 sind die Auswirkungen des laufenden Tarifvertrags enthalten.
Zu 2: Zusatzverträge sind nicht vorgesehen, weil nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NEBG die Förderung der Finanzhilfen nach Maßgabe der jährlichen Festsetzungen im Haushaltsplan erfolgt.
Zu 3: Im Gegensatz zu den vertraglichen Regelungen mit z. B. Vereinen oder städtischen Bühnen ist die Finanzierung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung gesetzlich durch das NEBG geregelt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Frau JanssenKucz (GRÜNE):
Am 8. Oktober 2001 kam es im Leeraner Hafen zum massenhaften Sterben von Brassen, Karpfen, Zandern und Aalen. Hunderte Fische erstickten. Ursache war eklatanter Sauerstoffmangel, der auf eine massive Zunahme an Schwebstoffen durch die Aufwirbelung von Schlick zurückzuführen ist. Bei der Zersetzung organischer Schwebstoffe durch Kleinstlebewesen kommt es zu einer Zunahme des Sauerstoffverbrauchs. Die Werte lagen weit unter denen, die als Existenzminimum für Fische angesehen werden. Drei Milligramm Sauerstoff pro Liter Wasser gelten als unterste Grenze, es wurden aber nur Werte von einem halben Milligramm gemessen.
Am 3. und 4. Oktober waren mit Injektionsspülungen Untiefen im Hafenbecken ausgeglichen worden. Diese werden je nach Bedarf zwei- bis dreimal im Jahr vorgenommen, um die benötigte Wassertiefe zu halten. Dabei kam es noch nie zu einem vergleichbaren Fischsterben. Die Spülung als alleinige Ursache fällt somit aus. Am gleichen Wochenende kam es zur Überführung eines Kreuzfahrtschiffes und im Zuge dessen zu vermehrten Baggerungen in der Ems.
Die Vermutung liegt nahe, dass die zunehmende Verschlickung des Hafenwassers mit der schlechten Wasserqualität der Leda und der Ems zusammenhängt. Das NLÖ stufte die Ems sowie die Leda mit direktem Zufluss zum
Leeraner Hafen in ihrem Gewässergütebericht als „sehr stark verschmutzt“ ein. In einem Gutachten der Stadt Leer aus dem letzten Jahr wurde bestätigt, dass die Vertiefung der Ems die Tidedynamik des Flusses verstärkt und sich die Feststoffe als Schlick in den Stillgebieten, wie dem Leeraner Hafen, absetzen. Die Landesregierung sagte der Stadt Leer eine Beteiligung an notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu.
Konkurrenzfähig und möglichst schlickfrei soll der Leeraner Hafen werden. Um dies zu erreichen, haben die Stadt Leer und die Stadtwerke ein Sanierungskonzept erarbeitet, an dem sich das Land Niedersachsen mit mehr als 5 Millionen DM beteiligt (Mittel aus dem Strukturfonds der Europäischen Gemein- schaft). Ziel ist laut Pressemitteilung der Bezirksregierung, mit diesen Investitionszuschüssen den Hafen der Stadt Leer in seiner Funktion zu sichern und den Hafenstandort in seinen wirtschaftlichen und touristischen Bereichen zu stärken.
1. Wie beurteilt sie den Zusammenhang zwischen Fischsterben im Leeraner Hafen und den Bedarfsbaggerungen für die Schiffsüberführung?
2. Hat die Landesregierung neben den ökonomischen Aspekten der geplanten Sanierungsmaßnahmen des Leeraner Hafens, wie etwa das geplante Pumpensystem, auch dringend notwendige ökologische Maßnahmen vorgesehen?
3. Hat die Landesregierung, um die zunehmende Verschlickung der Ems und der anliegenden Häfen und Siele zukünftig zu verhindern, ein Monitoring geplant, um die Gesamtsituation zu dokumentieren und zu verbessern?
Der Leeraner Hafen liegt an einem tidebeeinflussten Gewässerabschnitt mit einem ausgeprägten Brackwassereffekt (Mischung von Salz- und Süß- wasser). Hierdurch stellen sich natürliche biologische Abbauvorgänge ein, aus denen das Absterben vieler Binnengewässerorganismen, hohe Trübstoffkonzentationen und zeitweilig auftretende Sauerstoffdefizite resultieren.
Durch die Baumaßnahmen zur Vertiefung der Ems ergeben sich Strömungsveränderungen, die zu einer Verstärkung dieses Brackwassereffektes führen können. Die Baggerungen in der Ems sollen künftig durch eine mögliche Stauwirkung des Emssperrwerkes minimiert werden.
beln der Feinststoffe eine Sauerstoffzehrung einstellen, die bei Unterschreiten der fischkritischen Grenze und fehlenden Ausweichmöglichkeiten für Fische bedrohlich sein kann. Im Falle der im Küstenbereich üblichen Injektionsspülung, bei der auch nur eine Umlagerung durchgeführt wird, ist die Aufwirbelung besonders stark.
Zu 1: Zwischen dem Leeraner Hafen und der Leda findet kein ständiger Wasseraustausch statt, da die Eingangsschleuse im Regelfall geschlossen ist und nur bei Schleusungsfällen geöffnet wird. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Fischsterben und einer Bedarfsbaggerung vor der Schiffsüberführung am 2. Oktober wird nicht gesehen.
Zu 2: Die Landesregierung hat sich mit Mitteln aus dem Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft an der Sanierung des Leeraner Hafens beteiligt. Nach dem Sanierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, durch Zuführung von schwebstoffarmem Wasser in den Hafen und durch möglichst kontinuierliche Ableitung von schwebstoffhaltigem Wasser aus dem Hafen die Beeinträchtigungen der Wasserqualität in der Leda und in der Ems auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Damit können zugleich auch die Aufwendungen für die nach wie vor unumgänglichen Unterhaltungsmaßnahmen reduziert werden. Die Planung liegt ausschließlich bei der Stadt Leer und den Stadtwerken. Bei der Planung und Ausführung sind die Umweltauflagen der zuständigen Behörden zu beachten.
Zu 3: Ein verdichtetes Gewässermonitoring findet in dem betroffenen Gewässerabschnitt der Ems und der Leda bereits statt. Hieraus lassen sich Erkenntnisse für die Unterhaltung des Leeraner Hafens ableiten.
Die jüngste amtliche Statistik zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen in Niedersachsen weist für den 8. Februar 2001 für die allgemein bildenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von nur noch 97,2 % aus.
Die tatsächliche Situation an den Schulen ist aber noch erheblich schlechter. Denn in der Unterrichtsstatistik sind nach Vorschrift auch die Stunden mitzuzählen, die wegen Erkrankungen von Lehrkräften gar nicht erteilt wurden, sofern die Erkrankung nicht länger als sechs Monate dauert. In aller Regel werden Krankschreibungen für einen so langen Zeitraum gar nicht ausgestellt, sondern zunächst nur für einen kürzeren Zeitraum, und dann in regelmäßigen Abständen verlängert.
Ein Leiter einer Hauptschule hat nun Widerspruch gegen die dienstliche Anweisung eingelegt, nicht erteilte Unterrichtsstunden als erteilt in die Statistik aufzunehmen.
1. Welche Erkenntnisse hat sie über die Anzahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden in den Schulen in Niedersachsen
weil Lehrkräfte zunächst für weniger als sechs Monate krank geschrieben sind, sich der Krankheitszeitraum aber durch Folgekrankschreibungen auf mehr als sechs Monate verlängert,