Protocol of the Session on October 26, 2001

weil Lehrkräfte zunächst für weniger als sechs Monate krank geschrieben sind, sich der Krankheitszeitraum aber durch Folgekrankschreibungen auf mehr als sechs Monate verlängert,

weil Lehrkräfte für mehr als sechs Monate krank geschrieben sind?

2. Wie sähe die statistische Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen in Niedersachsen aus, wenn die wegen Krankheit nicht erteilten Stunden nicht als erteilt gezählt würden?

3. Welche Konsequenzen drohen in Niedersachsen Schulleiterinnen und Schulleitern, die sich weigern, nicht erteilte Unterrichtsstunden in der Statistik als erteilt auszuweisen?

Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung wird an zwei Stichtagen im Jahr durchgeführt, um vorrangig eine Datengrundlage für die Einstellung und Versetzung von Lehrkräften zu den folgenden Terminen zu haben. So wurde z. B. nach dem Schuljahresbeginn 2001/02 am 30. August 2001 die letzte Erhebung zur Unterrichtsversorgung durchgeführt, anhand deren Ergebnisse einen Monat später über die Versetzungen zum 1. Februar 2002 entschieden und die Neueinstellungen verteilt wurden. Dabei werden die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung ergänzt um eine Prognose der voraussichtlichen Abgänge von Lehrkräften zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.

Würde an dem jeweiligen Erhebungsstichtag die tatsächliche Unterrichtssituation der einzelnen

Schule mit kurzfristigen Krankheitsausfällen im unterschiedlichen Umfang erhoben und Grundlage für die Zuweisung von Neueinstellungen und Versetzungen sein, so würde dies zu völligen Verwerfungen und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Stellen führen.

An die genannte Hauptschule war aufgrund eines dringenden Bedarfs eine für diese Schulform ausgebildete Lehrkraft versetzt worden, die zwischenzeitlich an einer Grundschule eingesetzt war. Aufgrund der Versetzung hat sich diese Lehrkraft Ende Juli krank gemeldet. Bei der Erhebung zur Unterrichtsversorgung nur einen Monat später konnte noch nicht angenommen werden, dass die Lehrkraft auf Dauer dienstunfähig erkrankt ist. Demgemäß war sie im Lehrerverzeichnis aufzuführen.

Krankheitsbedingte Ausfälle sind im laufenden Schulhalbjahr grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Dazu hat die Schule ein Vertretungskonzept mit Präsenzzeiten zu entwickeln. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. In besonders schwer wiegenden Fällen, wenn die durchschnittliche Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gravierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines festgelegten Kontingents Vertretungslehrkräfte als („Springer-” oder „Feu- erwehr-Lehrkräfte”) eingesetzt werden.

Zum Stichtag der Statistik am 30. August 2001 verfügte die Hauptschule Weener über 376,5 Lehrer-Ist-Stunden bei 389,0 Lehrer-Soll-Stunden. Zur Erteilung des Unterrichts gemäß den Stundentafeln werden 330,0 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass die Stundentafel zu 100 % erteilt werden könnte. Zum weiteren Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist mit dem Wiederbeginn des Unterrichts nach den Herbstferien am 15. Oktober 2001 die Abordnung einer Lehrkraft an eine Grundschule mit 5,0 Stunden aufgehoben worden. Eine weitere Lehrkraft ist von einer anderen Grundschule mit 9,0 Stunden zur Sicherung der fachspezifischen Versorgung im Fach Englisch an die Hauptschule Weener abgeordnet worden. Somit stehen der Schule zurzeit ohne die weiterhin erkrankte Lehrkraft 363,0 Lehrer-Ist-Stunden (33,0 Stunden mehr als der Mindestbedarf) zur Verfügung.

Zum 1. Februar 2001 ist die Neueinstellung einer Lehrkraft für die Hauptschule ausgeschrieben worden.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet.

Zu 1: Eine regelmäßige statistische Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgrund von Erkrankungen wird an den Verlässlichen Grundschulen durchgeführt. Danach konnten nach der Auswertung für das Schuljahr 2000/01 4 % der Unterrichtsstunden nicht von den eingeplanten Lehrkräften erteilt werden, weil sie vorübergehend erkrankt waren. Entsprechend den Vorgaben für die Verlässliche Grundschule wurden diese Stunden vollständig durch Maßnahmen wie Vertretung und Mehrarbeit ausgeglichen. Die Dauer der Erkrankung wird dabei nicht erfasst.

Bei der Erhebung zur Unterrichtsversorgung am 8. Februar 2001 wurden 487 Lehrkräfte mit 12 690 Stunden in der Unterrichtsversorgung nicht mitgerechnet, weil sie mehr als seechs Monate erkrankt waren. Wären diese Lehrkräfte in der Unterrichtsversorgung mitgezählt worden, so hätte sie um einen Prozentpunkt höher gelegen.

Eine differenzierte Statistik zum Krankenstand der Lehrkräfte wird von der seit dem 1. Februar 2001 für ein Jahr durchgeführten Stichprobenerhebung erwartet. Die Ergebnisse werden Mitte 2002 vorliegen.

Zu 2: Genauere Angaben zum Krankenstand für alle Schulformen können erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Stichprobenerhebung gemacht werden.

Zu 3: Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind gehalten, die für die Schulen getroffenen Regelungen einzuhalten. Der Dezernent hat den Schulleiter angewiesen, die besagte Lehrkraft in der Statistik mit ihren Stunden zu führen, da die Dauer der Erkrankung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar war. Dies ist dann geschehen.

Grundsätzlich haben Schulleitungen die verlangten Daten unter Einhaltung der Vorgaben zu liefern, damit die Zuweisung von Stellen bzw. Versetzungen und Abordnungen nach gleichen Kriterien vorgenommen werden können.

Daneben besteht die Berichtspflicht an den zuständigen Dezernenten über Krankheitsfälle oder sich abzeichnende Ausfälle.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 27 des Abg. Dinkla (CDU):

Vergabegesetz: Bewusste Falschmeldung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Gabriel?

In seinem von der IG BAU, dem Verband der Bauindustrie, dem Baugewerbe und dem Handwerk begrüßten Neun-Punkte-Programm für eine nachhaltige Entwicklung der Bauwirtschaft hat sich der Vorsitzende der CDULandtagsfraktion, Christian Wulff, am 24. August 2001 vor der Landespressekonferenz für ein Vergabegesetz ausgesprochen. An dieser Pressekonferenz haben auch Pressesprecher und Vertreter der Niedersächsischen Landesregierung teilgenommen.

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 25. August 2001 heißt es zu dem Bauprogramm der CDU u. a.: „Wulff verlangt... ein bundesweites Vergabegesetz.“

In seiner Presseerklärung vom 31. August 2001 hat ebenfalls der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hermann Dinkla, ein schnelles Vergabegesetz gefordert.

Diese Forderung hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hartmut Möllring, in seiner Presseerklärung vom 5. September 2001 bekräftigt.

In den Ausschüssen des Niedersächsischen Landtages hat die CDU einem Entschließungsantrag zugestimmt, der die Landesregierung auffordert, ein Vergabegesetz vorzulegen.

Demgegenüber hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel in der Goslarschen Zeitung vom 7. September 2001 wörtlich erklärt: „Noch im Herbst werden wir ein solches Gesetz, dem die CDU bislang übrigens nicht zustimmt, im Landtag einbringen.“

Der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel hat damit eine Falschmeldung verbreitet. Der Landesregierung und damit auch dem Ministerpräsidenten war bekannt, dass sich die CDU-Landtagsfraktion öffentlich und in den Ausschüssen für ein Vergabegesetz ausgesprochen hat. Trotzdem hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel diese, die CDU bezichtigende, Falschmeldung öffentlich verbreitet.

Damit der Ministerpräsident Gabriel Gelegenheit erhält, seine öffentlichen Falschmeldungen auch öffentlich zu korrigieren und das Amt des Ministerpräsidenten nicht durch „bewusste Falschmeldungen“ beschädigt wird, frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, dass sich der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Wulff, in seinem Bauprogramm und öffentlich für ein Vergabegesetz ausgesprochen hat, und sind der Landesregierung die ihr zugegangenen oben erwähnten Pressemeldungen der Abgeordneten Dinkla und Möllring bekannt?

2. Ist ihr bekannt, dass die CDU-Mitglieder in den betroffenen Ausschüssen des Landtages einem Entschließungsantrag zugestimmt haben, der die Landesregierung auffordert, unverzüglich ein Vergabegesetz vorzulegen?

3. Ist der Niedersächsische Ministerpräsident bereit, seine falsche Aussage in der Goslarschen Zeitung vom 7. September 2001, dass die CDU einem Vergabegesetz nicht zustimmt, öffentlich zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen?

Es ist richtig, dass der Ministerpräsident Gabriel am 7. September 2001 in der Goslarschen Zeitung erklärt hat:

„Noch im Herbst werden wir ein solches Gesetz, dem die CDU bislang übrigens nicht zustimmt, im Landtag einbringen.“

Er hat dabei auf die Verabschiedung eines Landesvergabegesetzes abgehoben.

Nicht richtig ist hingegen, dass sich die CDU am 25. August 2001 durch Herrn Abg. Wulff in der HAZ, am 31. August 2001 durch Herrn Abg. Dinkla in einer Presseerklärung und durch Herrn Abg. Möllring in einer Presseerklärung vom 5. September 2001 dezidiert für ein Landesvergabegesetz ausgesprochen hat.

Vielmehr haben diese ein Landesvergabegesetz immer für eine unzureichende Maßnahme erklärt, dabei auf die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Bundesländern hingewiesen und deshalb die Verabschiedung eines Landesvergabegesetzes abgelehnt.

Diese Position wurde von der CDU auch in der 31. Plenarsitzung am 15. Juli 1999 durch den Herrn Abg. Decker, in der 25. Plenarsitzung am 16. März 2001 durch den Herrn Abg. Eppers und in der 70. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 23. Mai 2001 vertreten.

Erst in der am 18. September 2001 veröffentlichten Niederschrift der 74. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und dann in der 84. Plenarsitzung am 18. September 2001 ist die CDU öffentlich auf die Position des Herrn Ministerpräsidenten eingeschwenkt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Anlage 23

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 des Abg. McAllister (CDU):

Landesschülerrat Niedersachsen macht Front gegen die USA

Der Landesschülerrat Niedersachsen unterstützt einen Aufruf der Bundesschülerinnenund -schülervertretung welche angesichts der aktuellen weltpolitischen Situation ausdrücklich darauf hinweist, „dass die US-Regierung den vielen zur Besonnenheit mahnenden Stimmen, keine Beachtung geschenkt hat.“ (...) Aufgefordert werden vor diesem Hintergrund alle Schülerinnen und Schüler, „durch Aktionen gegen diesen Krieg ein Zeichen für den Frieden zu setzen“.

Der Landesschülerrat Niedersachsen wird jährlich mit Landesmitteln in Höhe von 127 000 DM unterstützt. In Bezug auf Schülervertretungen hält der einschlägige Schulgesetzkommentar von Seyderhelm/Nagel/Brockmann ausdrücklich fest: „Ein allgemeines politisches Mandat wäre mit den Aufgaben der Schülervertretung nicht vereinbar.“