Protocol of the Session on October 26, 2001

Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2002/2003 ist der Ansatz der Haushaltsmittel zur Bedienung der in den vergangenen Jahren in die Investitionsprogramme aufgenommenen Maßnahmen von 230 Millionen DM (117,597 Millionen Euro) pro Jahr auf 200 Millionen DM (102,258 Millionen Euro) reduziert worden. Damit wurden die Haushaltsansätze dem voraussichtlichen Mittelabfluss der aufgenommenen Maßnahmen für diese Haushaltsjahre angepasst.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Investitionsprogramm 2001 ist mit einem Volumen von 200 Millionen DM und zehn Einzelmaßnahmen nach Abschluss der baufachlichen Prüfungen Ende Juni d. J. im Einvernehmen mit dem Planungsausschuss aufgestellt worden. Es ist inzwischen von der Landesregierung beschlossen und bereits im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht worden.

Bis 15. Oktober 2001 sind im laufenden Haushaltsjahr Fördermittel nach der Titelübersicht der Landeshauptkasse in Höhe von insgesamt 139,9 Millionen DM zur Finanzierung der in den Vorjahren in die Investitionsprogramme aufgenommenen Maßnahmen ausgezahlt worden.

Zu 2: Bei den Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz liegt Niedersachsen im Ländervergleich mit 10 088 DM/Bett und Platz im Jahr 2000 an vorletzter und mit 9 831 DM/Bett und Platz im Jahr 2001 an drittletzter Stelle im Ländervergleich. Bei diesem Vergleich blieben die Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger an den förderungsfähigen Kosten unberücksichtigt.

Zu 3: Der Haushaltsplanentwurf 2002/2003 der Landesregierung, der dem Parlament vorliegt, enthält kein kreditfinanziertes Sonderprogramm.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 22 des Abg. Klare (CDU):

Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Realschule Hittfeld

Landesweit beschweren sich Eltern über die offensichtlich völlig unzureichende Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen Realschulen. Ein für die Situation im ganzen Land bezeichnender Fall ist die Unterrichtsversorgungssituation an der Realschule Hittfeld insbesondere in Bezug auf die Lehrerversorgung in den naturwissenschaftlichen Fächern. So weist der Schulelternrat dieser Schule darauf hin, dass die Unterrichtsversorgung nur um die 94 % betrage. In den 7. Klassen mit immerhin vier Parallelklassen könne weder Physik noch Chemie unterrichtet werden. In den vier 8. Klassen werde jeweils nur eine Stunde Physik erteilt. In den 9. Klassen werde kein Physikunterricht, dafür aber lediglich eine Stunde Chemie erteilt. Der Schulelternrat macht deutlich: „Die Stimmung der Elternschaften ist sehr gereizt, weil ihr eklatanter Bildungsauftrag der Landesregierung vernachlässigt wird. Die Eltern haben eine Unterschriftensammlung initiiert.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat es die Landesregierung zugelassen, dass die Realschule Hittfeld nur um die 94 % versorgt wird?

2. Wie lässt es sich mit den verbalen Bekenntnissen der Landesregierung zur Förderung der naturwissenschaftlichen Fächer vereinbaren, wenn der Physikunterricht an der Realschule Hittfeld in den Klassen 7 bis 9 überhaupt nicht erteilt wird und der Chemieunterricht ebenfalls nicht hinreichend gegeben wird?

3. Welche konkreten, unmittelbar wirksam werdenden Maßnahmen wird die Landesregierung wann und wo ergreifen, damit der Unterricht in Physik und Chemie an der Realschule Hittfeld in allen Klassen entsprechend den Stundentafeln und dem Grundsatzerlass erteilt werden kann.

Zum Stichtag der Statistik am 30. August 2001 verfügte die Realschule Hittfeld bei 524 LehrerSoll-Stunden über 494 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 488 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass noch sechs Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Bei der Realschule Hittfeld handelt sich um eine vierzügige Schule. Die durchschnittliche Klassenfrequenz liegt mit 25,6 Schülerinnen und Schülern unter der Mitte des Bandbreitenwertes für Realschulen (24 – 30).

Im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Realschule“ vom 25. März 1997 sind für die Jahrgänge 7 bis 10 in der Realschule zwischen 13 bis 17 Stunden in den Fächern Biologie, Chemie und Physik vorgesehen. In Nr. 3.1 wird Folgendes geregelt: „Soweit in der Stundentafel nicht bereits Stundenzahlen vorgegeben sind, wird die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Stunden von der Schule vorgenommen.“

Bei der Realschule Hittfeld gibt es nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg keinen mehrjährig gültigen „Gesamtplan“, sondern die Gesamtkonferenz legt von Jahr zu Jahr neu fest, wie viele Stunden im naturwissenschaftlichen Bereich erteilt werden sollen.

Bei der Zuweisung von Lehrkräften an eine Schule soll selbstverständlich auch darauf geachtet werden, dass die Schule entsprechend ihrem gemeldeten Bedarf mit Fachlehrkräften versorgt wird. Dazu ist eine mittel- bis langfristige Planung in Abstimmung zwischen der Schulleitung und der Bezirksregierung erforderlich. Der Einsatz der an einer

Schule vorhandenen Lehrer-Ist-Stunden ist - unter Beachtung der Nr. 4 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung“ vom 28. Februar 1995 – Angelegenheit der Schule.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt :

Zu 1: Die Schulaufsicht ist gehalten, von den vorgegebenen Richtwerten nach oben und unten nicht zu stark abzuweichen. Diese Regelung sichert, dass die Stundentafel erteilt werden kann und darüber hinaus Zusatzstunden für andere Maßnahmen vorhanden sind.

Die Schulen sind gehalten, der Erteilung der Stundentafel Vorrang vor allen anderen Maßnahmen zu geben und ihren Ressourceneinsatz entsprechend zu überprüfen.

Zu 2: Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Grundsatzerlasses zur Arbeit in der Realschule wären an der Realschule Hittfeld 60 Wochenstunden Mathematik und zwischen 52 und 68 Stunden in den Naturwissenschaften zu erteilen.

Der Realschule Hittfeld stehen elf Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Mathematik und die naturwissenschaftlichen Fächer mit einer Gesamtunterrichtsverpflichtung von 228 Wochenstunden zur Verfügung. Selbst wenn die sechs Lehrkräfte, die noch andere Fächer als Mathematik und Naturwissenschaften vertreten, mit nur rd. 36 Stunden ihrer Unterrichtsverpflichtung in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern eingesetzt würden, könnten in diesen Bereichen die im Grundsatzerlass vorgesehenen Höchststundenzahlen – auch in den Naturwissenschaften – erteilt werden.

Ein fachspezifischer Mangel in Mathematik und Naturwissenschaften kann an der Realschule Hittfeld somit nicht festgestellt werden.

Die Gesamtkonferenz hat sich dennoch dafür entschieden, in den Naturwissenschaften einzelne Kürzungen vorzunehmen. Aufgrund dieses Beschlusses wird Physik in den Jahrgängen 8 und 10 mit einer Wochenstunde erteilt, Chemie in den Jahrgängen 9 und 10 mit einer bzw. zwei Wochenstunden. Biologie wird wie folgt erteilt: 7. Jahrgang zwei Stunden, 8. Jahrgang eine Stunde, 9. Jahrgang eine Stunde, 10. Jahrgang in zwei Klassen zwei Stunden und in zwei Klassen eine Stunde. Im Wahlpflichtbereich werden in den

Jahrgängen 9 und 10 je zwei Stunden Biologie angeboten.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Daten sind diese Kürzungen nicht zu vertreten. Die Bezirksregierung Lüneburg ist gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Unterrichtsverteilung der Schule und der entsprechende Beschluss der Gesamtkonferenz im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzerlasses korrigiert werden.

Zu 3: Im Bereich der Bezirksregierung Lüneburg sind zum 1. Februar 2002 im Bereich der Grundschulen, Orientierungsstufen, Hauptschulen und Realschulen 108 Stellen neu zu besetzen. Davon gehören 35 Stellen zur Fächergruppe Naturwissenschaften, das sind 32,4 % der neuen Stellen. Dabei ist Physik elfmal vertreten und Chemie zweimal. Diese Ausschreibung folgt den von den Schulen gemeldeten Fächeranforderungen. Die Realschule Hittfeld hatte zum 1. August 2001 Bedarf in Sprachen und Naturwissenschaften angemeldet. Es war für die Stellenbesetzung eine Lehrkraft mit der Kombination Sprache/Naturwissenschaften vorgesehen. Diese Lehrkraft hat kurzfristig die Zusage zurückgezogen. Die Stelle wurde dann in Absprache mit der Schule mit einer Lehrkraft mit der Fächerkombination Englisch/Französisch besetzt.

Die Bezirksregierung Lüneburg wird klären, ob zusätzliche fachspezifische Abordnungen in den Fächern Chemie und Physik vom benachbarten Gymnasium Hittfeld möglich und notwendig sind. Zunächst ist die Schule aufgefordert, den Einsatz ihrer naturwissenschaftlichen Lehrkräfte zu überprüfen.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 23 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Ankündigungen der Landesregierung zur überfälligen Reform der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

Nachdem Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg längst weitergehende Vorschläge im Hinblick auf ein Selbstauswahlrecht der Hochschulen und damit die Abschaffung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen vorgelegt haben, hat jetzt auch der Niedersächsische Wissenschaftsminister Oppermann durch Presseerklärung vom 2. Oktober 2001 einen „Vorschlag zur Reform der ZVS“ vorgelegt. Diesen will er in die

Kultusministerkonferenz am 18./19. Oktober dieses Jahres einbringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum springt der Niedersächsische Wissenschaftsminister Oppermann erst jetzt auf einen fahrenden Zug, während andere Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg längst weitergehende Reformvorschläge gemacht haben?

2. Wie glaubwürdig ist ein lediglich angekündigter und nicht einmal gesetzestechnisch untermauerter Reformvorschlag, wenn andere Bundesländer wie die genannten längst weitergehende Reformvorschläge erarbeitet und umgesetzt haben?

3. Warum geht die Landesregierung nur halbherzig einen halben Schritt und setzt sich nicht konsequent für die Abschaffung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ein?

Zu 1: Bayern und Baden-Württemberg streben eine umfassende Novellierung des Zulassungsrechts der Studiengänge, die gegenwärtig dem ZVSVerfahren unterliegen, an. Dafür wäre eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes durch den Bund erforderlich. Diese ist nach derzeitigem Diskussionsstand nicht zu erwarten.

Der Vorschlag der Landesregierung besteht darin, ein Verfahren zu ermöglichen, das es einzelnen Hochschulen, die dieses auch wollen, erlaubt, vor dem ZVS-Verfahren Studierende auszuwählen.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass in dem gegenwärtigen Verfahren in den durch die ZVS verwalteten Studiengängen die Hochschulen diese Möglichkeit in dem erforderlichen Umfang nicht haben. Zwar können die Hochschulen 20 % der Bewerber selbst auswählen. Dieses ist jedoch erst nach der Verteilung durch die ZVS möglich. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die meisten Hochschulen von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Wenn wir die Hochschulen in die Autonomie entlassen, erscheint es sinnvoll, das Auswahlrecht der Hochschulen zu stärken. Es wird erwartet, dass sowohl der Studierende, der sich seine Hochschule aussuchen kann, als auch die Hochschule selbst daraus einen qualitativen Gewinn erzielen. Die Erwartungen an das angestrebte Studium und das Studienangebot könnten besser aufeinander abgestimmt werden. Ein effizienteres Studium wäre die Folge.

Zu 2: Anders als die Frage suggeriert, haben die Länder keine Möglichkeit, Reformvorschläge ohne Beteiligung der übrigen Bundesländer und des

Bundes umzusetzen. Insbesondere der vonseiten des Landes Baden-Württemberg erarbeitete Entwurf einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes kann nicht eigenständig umgesetzt werden, weil er der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegt. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3: Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist nicht die Abschaffung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Auch wenn das Verfahren häufig kritisiert wird, ist es doch unbestritten, dass die ZVS die Aufgabe der Verteilung der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern in einem Verfahren betreibt, das ein Höchstmaß an Rechtssicherheit mit geringstmöglichem Aufwand für die Bewerber und die Hochschulen unter Berücksichtigung sozialstaatlicher Kriterien und der verfassungsmäßigen Grundrechte garantiert. Ein entsprechendes Verfahren an allen Hochschulen zu etablieren, das den strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entspricht, erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt nicht realistisch.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 24 der Abg. Frau Trost (CDU):