Protocol of the Session on October 25, 2001

Frau Ministerin, alle Fraktionen dieses Hauses haben im Rahmen der Debatte und der Beratung dieses Hauses über das regionale Kompetenzzentrum

(Klare [CDU]: Was ist das?)

im Zuge des Modernisierungskonzepts die gleiche Einschätzung gehabt.

Bitte stellen Sie Ihre Frage.

(Frau Harms [GRÜNE]: Kein Vortrag jetzt!)

Wie beurteilen Sie diese Entwicklung im Rahmen der bundesweiten Entwicklung berufsbildender Schulen?

Herr Voigtländer, ich kann Ihnen versichern, dass wir es auch in dieser Frage mit unserem Entschließungsantrag, der übrigens von allen Fraktionen getragen worden ist - insofern habe ich mich über die Zwischenfrage, was ein regionales Kompetenzzentrum ist, gewundert -,

(Frau Vockert [CDU] lacht)

glänzend hinbekommen haben - darin sind wir uns wohl einig -, die Diskussion, die gerade begonnen hatte, in diesen Antrag aufzunehmen und dies auch zügig in Niedersachsen umzusetzen. Damit sind wir sicherlich bundesweit die ersten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Mundlos zu ihrer zweiten Frage!

(Voigtländer [SPD]: Das war eigent- lich ein schöner Schluss!)

Frau Ministerin, angesichts Ihrer Ausführungen heute Morgen, dass Sie eine Vielzahl von Berufsschullehrern eingestellt haben, wüsste ich gern, wie der Altersdurchschnitt vor diesen Einstellungen war und wie er jetzt ist.

Frau Jürgens-Pieper!

(Frau Wörmer-Zimmermann [SPD]: Jetzt ist er niedriger! - Heiterkeit bei der SPD)

Vielen Dank für die Hilfestellung, Frau Abgeordnete. Ich habe es wirklich nicht parat. Wir können Ihnen gleich nachliefern, wie es im berufsbildenden Bereich aussieht. Aber der Altersdurchschnitt ist auf jeden Fall niedriger geworden; hoffe ich jedenfalls.

Damit gibt es keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen.

Wir kommen zur dritten Dringlichen Anfrage:

c) Verbraucherschutz ja, aber wo bleibt die Information - Wann kommt endlich ein Verbraucherinformationsgesetz? Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2795

Herr Kollege Groth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verbraucherschutzbericht 2000 der Landesregierung, erstellt vom Landwirtschaftsministerium, liegt seit wenigen Tagen vor und zeigt erneut das breite Spektrum der Ergebnisse staatlicher Überwachung von Lebensmitteln auf der Basis von Stichproben und aufgrund von Beschwerden.

In der Regel belegt das staatliche Nachschauen: Die meisten an der Wertschöpfungskette Beteiligten produzieren und liefern gute Qualität und kommen den Anforderungen der Verbraucher an die Produkte und den gesetzlichen Auflagen nach. Etliche jedoch verschaffen sich dadurch Marktvorteile, dass sie Schlupflöcher in den gesetzlichen Vorgaben zu ihren Gunsten nutzen und so die Qualitätsund Verbrauchererwartungen nicht erfüllen. Häufig bleibt dieses Vorgehen von der Öffentlichkeit unentdeckt, weil die zuständigen Kontrollinstanzen die Vergehen zwar aufdecken, aber Ross und Reiter nicht benennen dürfen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt damit verborgen, was sie eigentlich am meisten interessiert, nämlich die „Schwarzen Schafe“ der Branche kennen zu lernen.

Wenn wir den Verbraucherschutz stärken wollen, müssen wir an dieser Stelle mehr Transparenz schaffen. Die Verbraucher können so nicht ausreichend informiert und oft auch nicht rechtzeitig gewarnt werden. Es wird ihnen die Möglichkeit genommen, ihr Nachfrageverhalten auf die Produkte auszurichten, die beanstandungsfrei produziert und vertrieben werden.

Drei zufällig herausgegriffene Beanstandungen aus dem zitierten Bericht für 2000 machen diesen Bedarf deutlich:

Erstens. Zum mikrobiologischen Status von Lebensmitteln wird Folgendes berichtet: 47 Beanstandungen „Salmonellen“. Eine Eiprobe hatte allein 3 Millionen Salmonellen pro Gramm Eiklar. Eine frische Bratwurst hatte 27 000 Salmonellen je Gramm.

Zweitens zum Botulismus-Erreger: In einer Trenduntersuchung wurden 100 Proben genommen und analysiert. Zwei waren positiv.

Drittens zu gentechnischen Veränderungen: Angezeigt werden müssen den Verbrauchern Veränderungen von 1 % der Sojabohnenlinie. 59 Produkte

aus elf Warengruppen waren falsch gekennzeichnet.

Welche Firmen und Produkte hinter diesen Beanstandungen stehen, darf der Verbraucherschutzbericht nach wie vor nicht mitteilen. Dieser Zustand bedarf unseres Erachtens der Veränderung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, um den Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Informationen über Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs zu verbessern? Welche Maßnahmen hat die Landesregierung geplant?

2. Welche Eckpunkte sollten in einem Verbraucherinformationsgesetz geregelt werden?

3. Welche Regelungen auf dem Gebiet der Verbraucherinformation lässt das Gemeinschaftsrecht der EU in den Mitgliedstaaten zu?

Diese Dringliche Anfrage wird von Herrn Minister Bartels beantwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ihrer Anfrage haben Sie den Bereich des Verbraucherschutzes angesprochen, der auch nach Auffassung der Landesregierung dringend einer gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene bedarf.

(Möllring [CDU]: Ist diese Frage nicht in Ihrem Hause erarbeitet wor- den?)

Spätestens seit Abschluss des von der Firma Birkel gegen das Land Württemberg geführten Verfahrens wegen der Information der Öffentlichkeit über die Beschaffenheit des in dem Unternehmen verwendeten Flüssigeis war allen am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligten Kreisen bewusst, dass die Information der Verbraucher einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn der Bereich der öffentlichen Warnung verlassen wird.

Dies hat zu einer Kultur des Misstrauens geführt. Anders als in der Autoindustrie, in der die Öffentlichkeit in Rückrufaktionen der Hersteller den Ausdruck verantwortungsvollen Handelns sieht,

werden vergleichbare Aktionen der Lebensmittelwirtschaft, wenn sie der Öffentlichkeit überhaupt bekannt werden, mit größtem Misstrauen verfolgt.

Auf diesem Gebiet geht es um weit mehr als nur darum, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Durch einen offenen Umgang mit Informationen muss die Kultur des Misstrauens durch eine Kultur des Vertrauens ersetzt werden. Das von der Wirtschaft und vom Staat immer wieder eingeforderte rationale Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Umgang mit den von Lebensmitteln ausgehenden Gefahren ist ohne ausreichende Transparenz der von den Wirtschaftsbeteiligten und den zuständigen Behörden getroffenen Maßnahmen nicht zu erreichen.

Auch das im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgesehene Dezernat für Öffentlichkeitsarbeit kann seinen Aufgaben nur dann wirkungsvoll nachkommen, wenn es nicht nur allgemein gültige Empfehlungen abgeben, sondern auch konkrete, auf einzelne Lebensmittel bezogene Aussagen veröffentlichen darf.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu 1: Bereits seit Jahren verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu Informationen über die ihnen angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen. Mit ihrem Antrag hatte die Landesregierung bereits in die Entschließung des Bundesrates vom 26. September 1997 über das Grünbuch der Europäischen Kommission über die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechtes die Forderung eingebracht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber der Wirtschaft einen Rechtsanspruch auf umfassende Informationen über die ihnen angebotenen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu geben. Die Entschließung stellt heraus, dass mit einem gesetzlich verankerten Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen nicht nur das Ziel verfolgt wird, den an Lebensmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten leidenden Personen einen vereinfachten Zugang zu den für sie notwendigen Informationen zu verschaffen, sondern es soll auch den Personen, die bestimmte Erzeugnisse aus religiösen oder ethischen Gründen ablehnen, die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Informationen zu erhalten.

Um die berechtigten Interessen der Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen, fordert die Entschließung, Betriebsgeheimnisse von dem Recht auf Informationen auszunehmen. Auch sollte der Wirtschaft die Möglichkeit eingeräumt werden, den Fragestellern die für die Weitergabe der Informationen entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Der Bundesrat hatte diese Auffassung in seiner Entschließung am 19. Mai 2000 zu dem von der Europäischen Kommission herausgegebenen Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit erneut bekräftigt. Die Forderung des Bundesrates, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nach der die Hersteller und Händler verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Informationen über die ihnen angebotenen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu geben, wurde von der Bundesregierung aber nicht aufgegriffen.

Die Erfahrungen aus der Entwicklung des BSEGeschehens zu Beginn dieses Jahres haben die Verbesserung der Verbraucherinformation erneut in den Mittelpunkt der Überlegungen der Landesregierung gestellt. Mit einer weiteren Initiative im Bundesrat hat sie nochmals für eine verbesserte Verbraucherinformation geworben und sich dafür eingesetzt. Diese Initiative hatte ihren Abschluss in der Entschließung des Bundesrates vom 11. Mai 2001 für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur öffentlichen Warnung zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel gefunden.

Inhalt der Entschließung ist es, dass die Verbraucher durch die zuständigen Behörden bereits dann gewarnt bzw. informiert werden dürfen, wenn ein ausreichender Verdacht für konkrete Gesundheitsgefährdungen vorliegt oder Verstöße gegen Normen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts festgestellt werden, die dem vorbeugenden Gesundheitsschutz dienen. Darüber hinaus wird in dieser Entschließung auch gefordert, dass bundeseinheitlich die Möglichkeit eröffnet wird, bei Verstößen gegen Normen, die zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung erlassen werden, die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse der zuständigen Behörden unter Namensnennung zu informieren, soweit dies bei einer objektiven Interessenabwägung im Sinne des Verbraucherschutzes oder zum Schutz rechtstreuer Marktteilnehmer erforderlich erscheint.

Damit hat der Bundesrat erneut die Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung der Verbraucherinformation erhoben und gleichzeitig wichtige Eckpunkte für ein derartiges Gesetz herausgestellt.

Um diese Entwicklung zu beschleunigen, habe ich das Thema Verbraucherinformationsgesetz auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz vom 19. bis 21. September in Prenzlau setzen lassen und dort unsere Überlegungen zur Regelung der Verbraucherinformation vorgestellt. Die Agrarministerkonferenz hat der Notwendigkeit, die Verbraucherinformation in einem Bundesgesetz zu regeln, zugestimmt und die Bundesregierung gebeten, umgehend einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. In der Verbraucherschutzkonferenz am 17. Oktober in Bremen ist diese Position von den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden übernommen worden.

Nachdem dieses Thema auch in der Öffentlichkeit auf immer größeres Interesse gestoßen war, hat auch Frau Ministerin Künast angekündigt, den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes vorzulegen. Wenn dieser Ankündigung keine Taten folgen, wird die Niedersächsische Landesregierung sehr kurzfristig einen eigenen Gesetzentwurf über eine Initiative im Bundesrat einbringen.

Zu 2: Das Verbraucherinformationsgesetz sollte sich hinsichtlich des Geltungsbereichs und der Regelungsinhalte an dem in der Praxis bereits bewährten Umweltinformationsgesetz orientieren. Es muss den zuständigen Behörden die Möglichkeit einräumen, die Öffentlichkeit über die Fälle zu unterrichten, in denen bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände den rechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen oder in denen sie bereits Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sind.