Protocol of the Session on September 17, 2001

Deshalb möchte ich Ihnen - auch um Mut zu machen und deutlich zu machen, dass es vorangeht einige wenige Zwischenergebnisse vortragen.

So ist erstens z. B. die Implementierung von Stufenplänen in der Landesverwaltung inzwischen in

fünf Ressorts flächendeckend erfolgt. Die übrigen Ministerien haben die Dienststellen des nachgeordneten Bereiches inzwischen angewiesen, die gesetzliche Verpflichtung umzusetzen. Um die in der Personalentwicklung liegenden Potenziale zur Herstellung der Gleichstellung besser nutzbar zu machen, wurde von meinem Hause aus mit einem Kompendium zur Entwicklung von Stufenplänen und Personalmaßnahmen eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die diese erfolgreiche Umsetzung von Stufenplänen unterstützen soll. Die Rückmeldungen zeigen, dass diese Arbeitshilfe in der Tat als hilfreich angesehen wird.

Zweitens. Auch unsere Bemühungen, Fortbildungsmaßnahmen familienfreundlich zu gestalten, sind ein gutes Stück vorangekommen. Nach unserer neuesten Recherche organisieren ca. 70 % aller Dienststellen Fortbildungsveranstaltungen inzwischen so, dass Beschäftigte, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, teilnehmen können. Viele Dienststellen organisieren halbtägige ortsnahe Fortbildungen oder finanzieren - das finde ich besonders wichtig, weil es auch Frauen möglich sein muss, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, ohne die Kinder dabei zu haben - inzwischen zusätzlich entstehende Kinderbetreuungskosten oder bieten direkt Kinderbetreuung an.

Die im Entschließungsantrag enthaltene Anregung, Empfehlungen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Fortbildung und Familienpflichten zu erarbeiten, wird von mir gern aufgegriffen.

Ein weiteres durchaus positives Beispiel ist die Bestellung von Frauenbeauftragten. Hierzu kann ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass wir inzwischen nicht nur in den Ressorts, sondern auch in den ca. 1 000 Dienststellen des Landes und der Kommunen so gut wie flächendeckend Frauenbeauftragte bestellt haben. Dabei will ich keineswegs verschweigen, dass die Arbeitsbedingungen unterschiedlich sind. Hieran wird weiter zu arbeiten sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen weiteren Bereich benennen, an dem gearbeitet werden muss, nämlich den Anteil der Frauen in den Gremien. Dieser ist nach wie vor zu gering. Sie können aber sicher sein, dass wir uns im Kabinett darüber einig sind, dass die Gremien geschlechtsspezifisch gleichberechtigt zusammengesetzt sein sollen. Es kommt das eine oder andere Mal vor, dass Vorschläge wieder zurückgehen,

weil sie den Ansprüchen nicht genügen. Hier gibt es inzwischen also ein deutliches Problembewusstsein.

Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit der Durchführung des NGG ist das Thema Personalentwicklung. Dieses Thema spielt im Zusammenwirken mit den Stufenplänen bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst eine ganz zentrale Rolle. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, dass mit dem 1997 beschlossenen Rahmenkonzept der Personalentwicklung Frauenförderung integraler Bestandteil der Personalentwicklung geworden ist. Deswegen werden wir diesen Entwicklungsprozess auch hier im Rahmen unserer Tätigkeit hinreichend unterstützen.

Ein weiterer positiver Punkt: Die Landesregierung hat im Mai dieses Jahres ein Mentoringrahmenkonzept für Frauen in der niedersächsischen Landesverwaltung beschlossen. Dieses Konzept dient nicht nur als Instrument zur Entwicklung von Führungskräften, sondern es setzt auch auf anderen Ebenen an und nimmt Frauen im Handlungsfeld öffentlicher Dienst in den Blick, damit Frauen auch in die übrigen Bereiche hineinkommen, in denen sie zurzeit noch unterrepräsentiert sind. Eigens dafür hat die Landesregierung 270 000 DM zur Verfügung gestellt, und alle Ressorts arbeiten zurzeit konkret an der Umsetzung von Mentoring für Frauen.

Ein letzter Punkt: Unsere Strategie zur weiteren Implementierung der Gleichberechtigung ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es geht voran. Das ist, so denke ich, das Allerwichtigste. Nicht nachlassen in dem Engagement, in dem Kampf für die Gleichberechtigung, immer wieder neue Instrumente, neue Ideen einführen, die Kontrolle über die Wirkung dieser Instrumente im Blick haben und gemeinsam an diesem Strang weiter arbeiten. Das wäre mein Wunsch. Ich jedenfalls werde diesen Entschließungsantrag gern und engagiert umsetzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen in der Drucksache 2576 zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zu dem vorgezogenen

Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Zukunftsweisende Behindertenpolitik gemeinsam gestalten - Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/1544 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/2635

Der Antrag der Fraktion der SPD wurde in der 49. Sitzung am 10. Mai 2000 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Jahns. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 14/2635 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen, den Antrag der Fraktion der SPD zur gemeinsamen Gestaltung zukunftsweisender Behindertenpolitik in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Da sich alle drei Fraktionen dazu äußern werden, möchte ich den Bericht gern zu Protokoll geben.

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen hatte die Behandlung dieses Antrages sowie eines Gesetzentwurfes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchsetzung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen im vergangenen Jahr zunächst zurückgestellt, um die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zur Situation von Menschen mit einer Behinderung in Niedersachsen abzuwarten.

Nachdem diese im November vorlag, verständigte sich der Ausschuss auf eine Anhörung sowohl zum Antrag als auch zu dem Gesetzentwurf. Hieran nahmen die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, die Landesarbeitsgemein

schaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, der Landesverband Niedersachsen des Sozialverbandes Deutschland, der Landesverband Lebenshilfe in Niedersachsen, der Verein Selbstbestimmt Leben, Hannover, sowie der Niedersächsische Landesverband zur Förderung Körperbehinderter teil.

Nach Auswertung der Anhörung reichten die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion Ende April dieses Jahres im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen einen Änderungsantrag ein, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung vorliegt.

Der Sprecher der SPD-Ausschussmitglieder wies darauf hin, dass zwischenzeitlich der Entwurf des Sozialgesetzbuches IX vorliege, der auch etliche Punkte beinhalte, die in dem Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen enthalten seien. Deswegen erachte es seine Fraktion für sinnvoll, zwar die grundsätzlichen Ziele festzulegen, aber das Gesetzgebungsverfahren des Bundes abzuwarten, da es sich dabei um eine Rahmenregelung handeln werde. Vor diesem Hintergrund enthalte der Änderungsantrag der SPD-Fraktion die Aufforderung an die Landesregierung, sofort nach Vorlage des Bundesgesetzentwurfs tätig zu werden und zu klären, was noch auf Landesebene geregelt werden müsse.

Unter Hinweis auf die Vielzahl von mitberatenden Ausschüssen sprach sich der SPD-Abgeordnete dafür aus, über den Änderungsantrag abzustimmen, um die Mitberatung einzuleiten. Der federführende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen sollte sich dann abschließend noch einmal mit dem Antrag befassen.

Der Sprecher der CDU-Abgeordneten kündigte an, dass seine Fraktion noch einen eigenen Änderungsantrag einbringen werde, und erklärte sich damit einverstanden, das Mitberatungsverfahren zu eröffnen, wenn sichergestellt sei, dass sich der Ausschuss dann auch mit dem Änderungsantrag seiner Fraktion noch einmal befasse.

Die Abgeordnete der Fraktion der Grünen bedauerte, dass sich die SPD-Fraktion entgegen dem Ergebnis der Anhörung dazu entschlossen habe, nicht parallel zur Beratung des Sozialgesetzbuches IX ein eigenes Landesgesetz in Angriff zu nehmen. Sie stellte fest, dass die Änderungen gegenüber dem Ursprungsantrag zwar einerseits auf die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen zurückzuführen seien, dass aber die SPD-Fraktion zum

anderen auch Änderungen vorgenommen habe, die mit den Entwicklungen auf der Bundesebene überhaupt nichts zu tun hätten. So sehe der Änderungsantrag beispielsweise nicht mehr die Verbesserung der Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen und auch nicht mehr die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen vor. Insofern falle der Änderungsantrag hinter das zurück, was ursprünglich eingebracht worden sei, und zwar auch in Punkten, die nicht mit dem Gesetzgebungsprogramm des Bundes zu erklären seien.

Der Sprecher der SPD-Ausschussmitglieder hob hervor, dass das Bundesgesetz und das Landesgesetz miteinander korrespondierten und eine grundsätzliche Frage beispielsweise darin bestehe, welcher Behindertenbegriff zugrunde gelegt werde. Es wäre nicht sinnvoll, wenn in Niedersachsen im Rahmen einer Gesetzesinitiative lange Auseinandersetzungen über den Behindertenbegriff geführt würden und im Bundesgesetz eine ganz andere Definition zugrunde gelegt werde. Fraglich sei u. a. auch, ob in einem Landesgesetz den Kommunen die Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen als Pflichtaufgabe übertragen werden könne, oder ob nicht das Sozialgesetzbuch IX vorgehe, wonach zukünftig die Reha-Träger zur Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen verpflichtet seien

Mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion der Grünen und bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU-Fraktion empfahl der Ausschuss schließlich dem Landtag, den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages anzunehmen.

Die mitberatenden Ausschüsse schlossen sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses ohne weitere Aussprache an.

Die dann folgende abschließende Beratung im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen ergab keine Änderungen.

(Beifall)

Der Kollege Mühe spricht für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 27. Oktober 1994 hat der Deutsche Bundestag das

Grundgesetz geändert und folgenden Satz aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Einfachgesetzliche Folgen hatte diese Grundgesetzänderung in den Jahren 1994 bis 1998 nicht. Die alte Bundesregierung hatte sich des Themas nicht angenommen. Die rot-grüne Bundesregierung, die seit 1998 die Verantwortung trägt, hat jedoch in ihre Koalitionsvereinbarung aufgenommen, ein Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Im ersten Halbjahr 2000 gab es in Niedersachsen eine Reihe von positiven Signalen in Richtung auf ein solches Gesetz. Zunächst hat unser Behindertenbeauftragter, Herr Finke, einen Gesetzentwurf vorgelegt. Später hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich sehr stark an den Gesetzentwurf von Herrn Finke anlehnte. Schließlich hat die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag dazu auf den Tisch gelegt. Von Niedersachsen sind also wichtige Signale ausgegangen, um die Gleichstellung von Behinderten auf den Weg zu bringen.

Der Kernsatz des Entschließungsantrags der SPD, wie er im Ausschuss mit den Stimmen der SPD beschlossen wurde - die CDU hat sich der Stimme enthalten, die Grünen haben mit Nein gestimmt -, lautet:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, nach Vorlage eines Bundesgesetzentwurfs zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen die dann noch nötigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des in der Niedersächsischen Verfassung formulierten Anspruchs behinderter Menschen auf Gleichstellung und Förderung zügig auf Landesebene zu schaffen.“

Meine Damen und Herren, am 31. August 2001 war es dann schließlich so weit. Das Signal kam aus Berlin. Der Bundesbehindertenbeauftragte, Herr Karl-Hermann Haak, hat den Referentenentwurf eines Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf unterscheidet sich inhaltlich wie auch systematisch deutlich von dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Insofern kann ich an meine Worte von vor einem Jahr anknüpfen, mit denen ich deutlich gemacht

habe, dass es keinen Sinn mache, vor der Vorlage eines Gesetzentwurfs durch den Bund einen Landesgesetzentwurf vorzulegen. Die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens in Niedersachsen oder in anderen Bundesländern hätte die Gefahr von 16 unterschiedlichen Landesgesetzen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen heraufbeschworen. Bei diesen Gesetzen wäre keinesfalls zu den Inhalten und zur Systematik des Bundesgesetzes Passfähigkeit festzustellen gewesen. Das sehen im Übrigen auch der Bundesbehindertenbeauftragte sowie Herr Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen so. Beide haben die Länder aufgefordert, das künftige Bundesgesetz um einheitliche Regelungen und Standards zu ergänzen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen entstünden.

Zumindest die CDU-Fraktion hat dies eingesehen und erkannt und im Ausschuss einer Vertagung der Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, dass angesichts der Tatsache, dass man im Bund dabei ist, ein Gesetz vorzubereiten, diese Vertagung nicht auch seitens der Grünen unterstützt wurde.

Meine Damen und Herren, mit der Vorlage des Gleichstellungsgesetzes hat die Bundesregierung den vierten und letzten Punkt ihrer Reformbemühungen zur besseren Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in ihrer selbstbestimmten Lebensweise auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf bringt große Fortschritte für behinderte Menschen; die Behindertenverbände haben dies als Quantensprung bezeichnet. Zu diesen Fortschritten zählen vor allem die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen, die Anerkennung der Gebärdensprache und die behindertengerechte Ausgestaltung von Informationsangeboten von Bundesbehörden. Ein guter Weg ist sicherlich auch, Menschen mit Behinderungen als Expertinnen oder Experten in eigener Sache zu betrachten und mit dem Recht auszustatten, Zielvereinbarungen z. B. mit der Wirtschaft zu treffen.

Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion ist in einigen Punkten geändert worden. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass bestimmte in dem Antrag genannte Eckpunkte vom Deutschen Bundestag bereits im SGB IX geregelt worden sind. Diese ursprünglichen Forderungen des Entschließungsantrags sind durch die

gesetzlichen Vorgaben des Bundes also bereits verwirklicht. Jetzt wird es darauf ankommen, parallel zu dem endgültigen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene auch im Land Niedersachsen einen Gesetzentwurf auf die Beine zu stellen. Die Landesregierung ist selbstverständlich an dem Abstimmungsverfahren mit dem Bund beteiligt.

Im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales wird bereits mit großem Engagement an den Eckpunkten für das Landesgesetz gearbeitet. Aus unserer Sicht sind folgende Ziele zu berücksichtigen, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu sichern: erstens die Fortsetzung der Integration behinderter Kinder in Kindertagesstätten und Schulen, zweitens die Schaffung umfassender Angebote, die einen gleichberechtigten Hochschulzugang für Behinderte ermöglichen, drittens die Weiterentwicklung der Grundsätze des barrierefreien Bauens analog zu den Regelungen auf Bundesebene, viertens die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie fünftens die Unterstützung der Arbeit kommunaler Behindertenbeauftragter und Behindertenbeiräte.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich betonen, dass Behindertenpolitik ohne die Menschen mit Behinderungen selbst nicht mehr denkbar ist. Insofern muss das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundes- wie auf Landesebene die Beteiligung von Verbänden, von Selbsthilfegruppen und Vereinen von Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Auch dafür finden sich beispielgebende Regelungen im Referentenentwurf des Bundes sowie in dem Gesetzentwurf des Behindertenbeauftragten des Landes, Herrn Finke, für dessen Engagement und dessen Vorschläge auf Bundes- und auf Landesebene ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanke. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.