Protocol of the Session on September 17, 2001

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich betonen, dass Behindertenpolitik ohne die Menschen mit Behinderungen selbst nicht mehr denkbar ist. Insofern muss das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundes- wie auf Landesebene die Beteiligung von Verbänden, von Selbsthilfegruppen und Vereinen von Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Auch dafür finden sich beispielgebende Regelungen im Referentenentwurf des Bundes sowie in dem Gesetzentwurf des Behindertenbeauftragten des Landes, Herrn Finke, für dessen Engagement und dessen Vorschläge auf Bundes- und auf Landesebene ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanke. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der CDU spricht die Abgeordnete Frau Jahns.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben einige Ausführungen der SPD-Fraktion zu dem Antrag „Zukunftsweisende Behindertenpolitik gemeinsam gestalten“ gehört. Ich möchte Ihnen

aus unserer Sicht sagen, dass wir uns natürlich gefreut hätten, wenn die SPD-Fraktion, die ja bereits seit elf Jahren in Niedersachsen in der Regierungsverantwortung steht, schon in der Vergangenheit zukunftsweisende Behindertenpolitik gemacht hätte. Ich glaube, dass man in diesen Jahren insbesondere aufgrund der verschiedenen Publikationen, die es bereits in den Jahren 1993 und 1994 - damals aus dem Sozialministerium - gegeben hat, schon verschiedene Sachen hätte umsetzen können; innerhalb von acht Jahren wäre das sicherlich möglich gewesen. Beispielsweise hat die Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU zur Behindertenpolitik, insbesondere zu dem Punkt „Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Einhaltung der Quote“ antworten müssen, dass die Niedersächsische Landesregierung selbst diese Quote nicht einhält.

Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag eine überflüssige Beratung ins Leben gerufen. Schließlich liegt den Ausschüssen bereits ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen vor. Die Beratung dieses Gesetzentwurfs haben wir, wie Herr Kollege Mühe bereits gesagt hat, zurückgestellt, um auf die Bundesgesetzgebung zu warten. Wir sind der Auffassung, dass man dann auch diesen Antrag hätte einfrieren können. Wir hätten ihn dann im Gesamtkontext mit behandeln können. Dann wäre diese Beratung heute überflüssig gewesen.

(Zustimmung bei der CDU)

Zwischenzeitlich hat zu dem Gleichstellungsgesetz und zu dem Antrag der SPD-Fraktion eine Anhörung stattgefunden. Nach dieser Anhörung hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht und ihren Ursprungsantrag etwas verändert. Dieser geänderte Antrag ist aber noch weniger aussagekräftig als der Ursprungsantrag. Der Ursprungsantrag enthielt z. B. die Forderung nach der Erhöhung der Beschäftigungsquote. Selbst diese Forderung ist mit dem Änderungsantrag gestrichen worden. Insofern kann unserer Auffassung nach mit dem neuen Antrag überhaupt keine Verbesserung für die Behinderten in Niedersachsen eintreten; denn dieser Antrag enthält überhaupt keine konkreten Forderungen mehr.

Die Umsetzung des Bundesgesetzes in Landesrecht ist unserer Ansicht nach eine Selbstverständlichkeit, die die Landesregierung dann automatisch vorzunehmen hat. Ich meine, dass es dazu nicht einer besonderen Aufforderung bedurft hätte.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Pothmer [GRÜNE])

Des Weiteren enthält der Änderungsantrag der SPD-Fraktion nicht mehr die Forderung nach einer weiteren und verbesserten Unterstützung der Selbsthilfeeinrichtungen. Ich möchte darauf hinweisen, dass alle Fraktionen an einer Tagung der Innungskrankenkassen zu diesem Thema teilgenommen haben. Bei dieser Tagung ist ganz deutlich geworden, welche wichtige Stellung die Selbsthilfeeinrichtungen einnehmen. Wenn nicht mehr deren verstärkte Förderung gefordert wird, dann müssen wir uns bewusst sein, welche Kostenlawine im Gesundheitswesen auf Niedersachsen zukommt. Ich glaube, das muss insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Höchstverschuldung in Niedersachsen berücksichtigt werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion die Forderung gestrichen, den besonderen Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen, die Leistungen der Rehabilitation und der Pflege benötigen, Rechnung zu tragen.

Ich verstehe auch nicht, dass ebenfalls die Förderung von Assistenten zur Förderung eines selbständigen Lebens von Behinderten, die der Ursprungsantrag noch als Forderung enthielt, herausgenommen wurde.

Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie im Vorfeld der Beratung des Gleichstellungsgesetzes auf Bundesebene viele dieser Anregungen mit umsetzen wollen, dann kann ich nur nochmals betonen, dass Sie bereits in der Vergangenheit die Gelegenheit hatten, in diesem Bereich viele Aktivitäten in Angriff zu nehmen.

Meine Damen und Herren, ich halte es für ganz wichtig, nochmals zu betonen, dass wir uns alle hier in Niedersachsen darüber einig sind, wie wichtig die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in unserem Lebensumfeld und wie wichtig deren Lebenssituation insgesamt ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich diese Situation durch den Antrag, der heute hier zur Beratung ansteht, in keinerlei Hinsicht verbessern wird. Es wird sich überhaupt nichts verändern. Insofern sind wir auf die Gesetzesberatung gespannt. Ich hoffe, dass wir dann eine bessere Behindertenpolitik und Förderung hier in Niedersachsen gemeinsam durchsetzen können.

Die CDU-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten, weil wir auf diese Beratung gespannt sind. Wir hoffen, dass die Landesregierung schnellstmöglich die geforderten Regelungen für Niedersachsen einbringen wird, sodass hier auch eine umfangreiche Beratung möglich ist. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Pothmer spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einer etwas grotesken Situation: Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, den Entwurf für ein Landesbehindertengesetz vorzulegen. Dabei befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf - nämlich der Gesetzentwurf, den der Landesbehindertenbeauftragte erstellt und den meine Fraktion eingebracht hat - längst in der Beratung. Allerdings verweigert die SPD-Fraktion derzeit die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ihr Entschließungsantrag hat nur ein einziges Ziel, nämlich ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz auf die lange Bank zu schieben. Das ist unschwer zu erkennen und war schon bei der Einbringung Ihres Antrages klar.

Auch Ihr mühselig hervorgeholtes Argument, der Gesetzentwurf des Bundes müsse erst vorliegen, damit man die beiden Gesetzentwürfe abgleichen könne, ist inzwischen obsolet. Der Bundesgesetzentwurf liegt vor. Er ist den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet worden. Es wird Sie nicht überraschen - ganz anders, als du es hier dargestellt hast, Karl-Heinz Mühe -, dass die beiden Gesetzentwürfe absolut kompatibel miteinander sind. Das ist auch kein Zufall; denn Herr Finke hat bei der Erarbeitung seines Gesetzentwurfs in engem Kontakt mit der Bundesebene gestanden und hat das berücksichtigt, was dort in der Diskussion war.

Das Bundesgesetz gibt nichts anderes als einen Rahmen vor. Die Länder sind aufgefordert, diesen Rahmen mit eigenen Landesgesetzen auszufüllen. Es geht nicht etwa ausschließlich darum - das will ja der Entschließungsantrag ein Stück weit suggerieren -, noch nachrangige Ausführungsbestimmungen zu erlassen, sondern es geht um einen Gestaltungsraum. Diesen Gestaltungsraum für die

Behinderten wollen Sie jetzt offensichtlich nicht für sich in Anspruch nehmen.

Meine Damen und Herren, die Beratungen für ein Landesbehindertengesetz könnten unmittelbar beginnen. Ich habe das bereits bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs gesagt. Ich habe viel Verständnis dafür, dass Sie als die Regierung tragende Fraktion diesen von uns vorgelegten Gesetzentwurf nicht mit Punkt und Komma übernehmen können und wollen. Nur, jedes Gesetzgebungsverfahren hat ja genau den Sinn, in Beratungsprozessen eine Veränderung vorzunehmen. Ich glaube, Sie würden auch bei der Opposition, auch bei den Verbänden der Betroffenen und deren Angehörigen sehr viel Verständnis finden, wenn Sie sich auch ganz stark um die finanziellen Auswirkungen eines solchen Gesetzes kümmern würden. Überhaupt keine Akzeptanz und Unterstützung finden Sie aber, glaube ich, dafür, dass Sie den Gesetzentwurf des Landesbehindertenbeauftragten noch nicht einmal als Arbeitsgrundlage akzeptieren. Stattdessen initiieren Sie hier eine Doppelarbeit, die nicht notwendig ist und die nichts anderes als eine Warteschleife darstellt und die Interessen der Behinderten auf die lange Bank schiebt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Trauernicht, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung Anfang dieses Monats an die Ländersozialressorts versandt mit der Bitte um Abstimmung. Die Bund-Länder-Besprechung soll dazu am 5. Oktober stattfinden. Dementsprechend soll bald danach die Abstimmung der Bundesressorts zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Dann soll der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Ich begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, dem gewandelten Selbstverständnis behinderter Menschen und dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik durch ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Rechnung zu tragen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch wurde bereits Etliches geregelt, was im Entwurf des Landesbehindertenbeauftragten enthalten ist, so z. B. auch die Frage der Assistenz. Ich habe mir diesen Entwurf sehr genau angesehen und mit dem verglichen, was jetzt im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und in dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter enthalten ist, darüber hinaus mit dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung. Dieser wird jetzt in die Beratung eingebracht, und zwar so rechtzeitig, dass eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode möglich ist.

Unterstützung verdient die Bundesregierung erstens in ihrer Absicht, z. B. das Prinzip der Barrierefreiheit zugunsten Behinderter und anderer in ihrer Mobilität beschränkter Menschen in allen Lebensbereichen umzusetzen - begrüßt wird insbesondere das umfassende Verständnis von Barrierefreiheit, das in den allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes formuliert wird -, zweitens die Gleichstellung von behinderten Menschen z. B. auch an den Hochschulen durch Maßnahmen aktiv zu fördern, drittens die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache gemeinsam mit den Ländern umzusetzen und wirksame Regelungen für ihre Gleichstellung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu schaffen, viertens auch für blinde und sehbehinderte Menschen den Zugang zu neuen Informationstechnologien zu eröffnen und zu erhalten und fünftens, was mir ganz wichtig ist, mit der rechtlichen Verankerung der Zielvereinbarung den Betroffenen ein neues Instrument an die Hand zu geben mit dem im Konsens die jeweils erforderlichen und möglichen Teilschritte für die Verwirklichung der Barrierefreiheit in einem bestimmten Lebensbereich vor Ort verbindlich festgelegt werden kann. Gerade dieses neue Instrument schätze ich sehr, weil es statt obrigkeitsstaatlicher Vorgabe den Prozess der Aktivierung zwischen den Beteiligten befördert und damit zu einer besseren Akzeptanz sozialstaatlicher Ziele führt.

(Vizepräsidentin Goede übernimmt den Vorsitz)

Ein verabschiedetes Gleichstellungsgesetz wird eine gute Orientierung für ergänzende Landesgesetze sein. Es zeigt sich, dass es sinnvoll war, mit einem eigenen niedersächsischen Gesetz zu warten, da durch die einschlägigen Bundesgesetze, und zwar durch die bereits beschlossenen, in vielerlei Hinsicht entweder bereits Regelungen geschaffen

wurden oder die Basis für stimmige Ergänzungsgesetze gelegt wird. Die Vorberatungen und der vorliegende Entschließungsantrag werden bei der Arbeit an einem weiteren niedersächsischen Gesetz hilfreich sein und diesen Prozess beschleunigen. Die Landesregierung wird sich mit großem politischen Engagement dieser Aufgabe stellen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozialund Gesundheitswesen in der Drucksache 2635 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit, meine Damen und Herren.

Wir kommen somit zu

Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Schulversuch „Berufsschulen nach dänischem Modell“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1187 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/2636

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1187 wurde in der 42. Sitzung am 27. Januar 2000 zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Kultusausschuss überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Litfin. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.

(Beifall)

(Zu Protokoll:)

Mit seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 2636 empfiehlt Ihnen der Kultusausschuss einstimmig, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Zu Beginn der Beratungen in der 24. Sitzung des Kultusausschusses am 4. Februar 2000 erklärte das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen, der Antrag greife einige Elemente auf, die auch schon Gegenstand des Programms „Modernisierungskonzept für die berufsbildenden Schulen 2000 in Niedersachsen“ seien. Zu betonen sei, dass das duale System ausdrücklich nicht infrage gestellt werden solle.

Ausschussmitglieder der CDU erklärten, auch ihre Fraktion setze sich für eine Weiterentwicklung des dualen Systems ein. Auf Grund der Einlassungen der SPD-Fraktion und der Kultusministerin anlässlich der ersten Beratung des Antrages im Plenum sollte es möglich sein, sich auf eine gemeinsame Entschließung zu verständigen.

Seitens der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag der Fraktion der Grünen aus ihrer Sicht in rechtlicher Hinsicht erhebliche Probleme aufwerfe. Die rechtlichen Grenzen einer Übertragung des dänischen Berufsschulmodells auf Niedersachsen blieben noch zu prüfen.

In seiner 33. Sitzung am 9. Juni 2000 verständigte sich der Kultusausschuss auf Wunsch der SPDAusschussmitglieder darauf, die weitere Beratung des Antrages bis zum Abschluss des Meinungsbildungsprozesses hinsichtlich der Entwicklung der berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren zurückzustellen.

Grundlage der Beratungen des Kultusausschusses in der 44. Sitzung am 8. Juni 2001 bildete dann ein von allen drei Fraktionen gemeinsam erarbeiteter Entwurf einer Beschlussempfehlung. Der Kultusausschuss stimmte darin überein, dass mit der zum Ausdruck gebrachten positiven Zusammenarbeit auch den Beteiligten vor Ort, vornehmlich den betroffenen Schulen, ein besonderes Signal vermittelt werde, da sie zu Recht annehmen könnten, dass ihre Vorhaben von allen im Landtag vertretenen Parteien unterstützt würden.

Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen betonte abschließend nochmals, dass es ihrer Fraktion nicht darum gehe, auf der Grundlage des dänischen Systems eine völlige Veränderung des deutschen dualen Systems herbeizuführen. Es gehe vielmehr darum, all das zu verbessern, was tatsächlich verbesserungsbedürftig sei. Das duale System an sich habe sich in Deutschland in der Vergangenheit hervorragend bewährt.

Ein Ausschussmitglied der CDU-Fraktion betonte, es komme darauf an, dass am Ende des Schulversuchs eine Evaluation stehe mit dem Ziel, die im Rahmen des Modellversuchs gewonnenen Erkenntnisse gegebenenfalls nicht nur auf die übrigen Berufsschulen zu übertragen, sondern zum Teil auch auf das gesamte Bildungswesen.

Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion legte dar, der mit dem gemeinsamen Entwurf einer Beschlussempfehlung aufgezeigte Weg für die Zukunft der berufsbildenden Schulen sei einer von mehreren denkbaren Wegen. Fraglich sei in diesem Zusammenhang darüber hinaus, wie die Regionen ihren eigenen künftigen Bildungsbedarf stärken und verbessern würden. Die SPD-Fraktion habe den Eindruck, dass Bildung in Zukunft in zunehmendem Maße Veränderungs- und Anpassungsprozessen unterworfen sein werde.