Protocol of the Session on June 15, 2001

Sowohl Vermögensnachteile des Landes infolge der Übernahme von Behandlungskosten für verletzte Einsatzkräfte als auch Sachschäden - z. B. an Einsatzmitteln der Polizei, Fahrzeugen, Bekleidung usw. - werden nötigenfalls klageweise geltend gemacht werden, sobald die verantwortlichen Schädiger bekannt sind. Zur Ermittlung der insoweit schadenersatzpflichtigen Personen wird gegenwärtig die vorhandene Dokumentation des Einsatzgeschehens ausgewertet. Die verfahrensrechtlichen Schritte zur Erhebung der Kosten für die polizeiliche Ingewahrsamnahme gegenüber den namentlich bekannten Personen sind eingeleitet worden. Ob weitergehende Kosten für den Polizeieinsatz geltend gemacht werden können, wird derzeit noch seitens des Niedersächsischen Innenministeriums geprüft. Auf Bundesebene wird die Berechtigung entsprechender Forderungen ebenfalls geprüft. Nach den der Landesregierung vor

liegenden Informationen sind die dortigen Ermittlungen ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

Die erste Zusatzfrage stellt Frau Harms. - Dann folgt Frau Zachow.

Herr Minister, sind Ihnen die Auswertungen der Ermittlungsverfahren, die in einer Magisterarbeit, die Herr Professor Jürgen Seifert an der Universität Hannover betreut hat, aufgeführt sind, bekannt, die besagen, dass die vielen hundert Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit den ersten drei CASTOR-Transporten eingeleitet worden sind, zu weniger als 20 Verurteilungen geführt haben, und dass die härtesten Urteile gegen Polizeibeamte ausgesprochen worden sind?

(Zuruf von der CDU: Aber die ande- ren waren auch verdächtig! - Gegen- ruf von Frau Harms [GRÜNE]: Aber bei uns sind immer alle verdächtig!)

Sind Ihnen die bekannt, war die Frage.

Frau Abgeordnete, diese Arbeit ist mir nicht bekannt.

Frau Zachow!

Herr Minister, mit welchem Zeitrahmen rechnen Sie, bis die Ermittlungen darüber, welche Beschädigungen durch die Demonstranten eingetreten sind, abgeschlossen sind?

Frau Abgeordnete, im Hinblick auf die Schadenersatzforderungen wird der Innenminister antworten, weil das sein Bereich ist. Ich kann nur sagen, dass mir noch nicht bekannt ist, wie viel Zeit erforderlich sein wird, um diese Fragen zu klären.

Das war ein Verweis auf den Innenminister.

(Fischer [CDU]: Der grübelt über sein Auto nach!)

Ich möchte das gerne ergänzen, weil diese Antwort natürlich nicht zufrieden stellend ist. Frau Zachow, die Verfahren sind noch nicht so weit, dass wir etwas Endgültiges sagen könnten. Ich habe aus der Presse entnommen, wie die Verfahren mit Herrn Stay laufen. Beispielsweise werden Einsprüche eingelegt; Sie kennen das. Auch derjenige, der verfolgt wird, kann rechtsstaatliche Mittel in Anspruch nehmen. Dadurch verzögert sich natürlich das Verfahren. Ich gehe aber davon aus, dass alle Vorgänge, die ermittelt worden sind, durch die entsprechenden Behörden und Gerichte weiter verfolgt werden. Einen genauen Zeitrahmen kann ich aber nicht angeben.

(Möllring [CDU]: Mit Schadenersatz- ansprüchen haben die Gerichte nichts zu tun!)

Frau Harms, zu ihrer zweiten Zusatzfrage.

Herr Minister Pfeiffer, sollte sich die Bilanz der Strafverfolgung in Lüchow-Dannenberg und Umgebung nach Ihren Recherchen bestätigen - Sie können sich ja die Arbeit einmal ansehen; ich stelle sie Ihnen gerne zur Verfügung -, könnten Sie dann nicht den Eindruck teilen, der im Landkreis Lüchow-Dannenberg entsteht, dass die Einleitung von Ermittlungsverfahren eigentlich nicht der Aufdeckung von Straftaten, sondern der Diffamierung und Kriminalisierung von vielen Menschen diente?

Herr Pfeiffer!

Frau Abgeordnete, Sie sagen zu Recht: Wenn sich die Bilanz bestätigt. - Da ich jedoch die Bilanz nicht kenne, kann ich dazu keine Einschätzung abgeben.

(Frau Harms [GRÜNE]: Wir trinken mal ein Bier mit Herrn Seifert zu- sammen!)

Frau Zachow!

Herr Minister, es ging u. a. um die Frage des Schadenersatzes. Die Schäden müssten doch schon längst festgestellt worden sein. Wie lange wird es dauern, bis diese festgestellt worden sind und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können? - Mir ist es egal, wer antwortet.

(Fischer [CDU]: Sie können ja wür- feln!)

Noch einmal Herr Pfeiffer!

Frau Abgeordnete, um die Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, ob schon Klagen anhängig sind. Erst dann könnte ich Schätzungen abgeben, wie lange bei uns erfahrungsgemäß derartige Zivilsachenverfahren dauern. Drei bis vier Monate ist vielleicht ein realistischer Wert. Ich bin aber nicht darüber informiert, ob bereits bei der Zivilgerichtsbarkeit Klagen anhängig sind.

Herr Bartling, es wurde gefragt, wie lange es dauern wird, bis seitens des Staates Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese Frage muss beantwortet werden können.

Frau Zachow, das Problem liegt darin, dass es einerseits Schadenersatzforderungen von der Bahn AG geben wird. Wie viel die Bahn AG geltend machen und wann sie das machen wird, wissen wir noch nicht. Andererseits wird auch der Bund Schadenersatzansprüche stellen. Wir haben in der Bezirksregierung Lüneburg eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ermitteln soll, wie viele Schädigungen es an Polizeidienstfahrzeugen usw. gegeben hat. Hierbei stellt sich aber die Frage, ob diese Schädigungen einer bestimmten Demonstrantengruppe zugeordnet werden können. Aus

diesem Grunde dauert das etwas. Wir sind noch nicht so weit, dass wir konkret sagen könnten, wir hätten schon irgendwelche Schadenersatzforderungen erhoben.

Herr Fischer!

Ich frage die Landesregierung, ob sie uns zu einem unbestimmten Zeitpunkt sagen kann, welche Schäden aufseiten der unterschiedlichen Ebenen, also Bund, Bahn, Staat und unter Umständen Privatleute, eingetreten sind.

Herr Bartling!

Herr Fischer, zu einem unbestimmten Zeitpunkt kann ich das sagen.

Die

Frage 6:

Deutsch-niederländische Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Kastrophen- und Feuerschutz

ist zurückgezogen worden.

Wir kommen dann zu

Frage 7: Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauenbundes e. V. - Was sind die Lippenbekenntnisse der Landesregierung im Hinblick auf einen besseren Verbraucherschutz wirklich wert?

Bitte sehr!

Danke schön! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauenbundes e. V. ist seit nunmehr 20 Jahren überaus erfolgreich in der Stadt Melle etabliert. Sie

hat eine erhebliche Bedeutung für die Stadt. Drei Hauswirtschaftsmeisterinnen haben im vergangenen Jahr ehrenamtlich insgesamt 4 012 Einzelberatungen durchgeführt, hinzu kamen 773 Kontakte über Gruppen. Nun befürchten die Mitarbeiterinnen im kommenden Jahr eine Schließung der Einrichtung, falls die Landeszuschüsse nach den massiven Kürzungen in den vergangenen Jahren erneut zusammengestrichen werden sollten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet sie die Mittelkürzungen für dezentrale, ehrenamtlich geführte, gut angenommene Verbraucherberatungsstellen vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung wegen der Verunsicherung der Verbraucher das Bundeslandwirtschaftsministerium erst in diesem Jahr um das Verbraucherschutzministerium erweitert hat und die SPDLandesregierung in Oldenburg ein neues Landesamt für Verbraucherschutz einrichten will?

2. Ist es richtig, dass ehrenamtliche Verbraucherberatungsstellen von der Landesregierung zukünftig nicht mehr finanziell unterstützt werden sollen?

3. Ist ihr geläufig, dass der Ersatz von ehrenamtlichen Kräften, die beispielsweise in Melle eine Aufwandsentschädigung von 6 DM je Stunde erhalten, durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens das Zehnfache an Kosten bedeuten würde, unabhängig von der schlechteren Erreichbarkeit der dann entstehenden Verbraucherberatungs-Zentralen?

Die Antwort erteilt die Frau Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Verbesserung des Beratungsangebots für die niedersächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher hatte das Land Niedersachsen viele Jahre neben der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen auch die Verbraucherarbeit des Deutschen Hausfrauenbundes - Landesverband Niedersachsen e.V. – unterstützt. Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund der Haushaltslage entschieden, die Förderung der Verbraucherberatung auf eine Verbraucherorganisation zu konzentrieren und deshalb die finanzielle Unterstützung der Verbraucherarbeit des Deutschen Hausfrauenbundes aufzugeben.

Im Zuge der Beratungen des Haushalts 1999/2000 hat der Niedersächsische Landtag beschlossen, die Verbraucherarbeit des DHB im Jahre 1999 noch mit 200 000 DM zu fördern und danach eine kontinuierliche Rückführung der Zuschüsse um jeweils 50 000 DM pro Jahr vorzusehen mit der Folge, dass der Landeszuschuss 2003 entfällt. Damit soll ein geordneter Rückbau der Beratungsstellen des DHB ermöglicht werden, falls der DHB keine anderweitigen Finanzierungsquellen für diese Aufgabe erschließen kann.

In Ausführung dieses Beschlusses des Landtages hat der DHB in diesem Jahr eine Zuwendung von 100 000 DM erhalten. Für das Jahr 2002 ist letztmalig eine Zuwendung von 50 000 DM eingeplant.

Damit komme ich zu den Fragen im Einzelnen.

Zu Frage 1: Wegen des oben genannten Landtagsbeschlusses sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, die Verbraucherberatungsstellen des DHB weiterhin finanziell zu unterstützen. Mit der bevorstehenden Einrichtung eines Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfolgt die Landesregierung das Ziel, durch die Integration der bestehenden Untersuchungsämter und Veterinärämter eine stärkere Bündelung aller in Niedersachsen vorhandenen Funktionsbereiche in der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen zu erreichen und damit die Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Das neue Landesamt wird also zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Ernährungsbereich beitragen, eine allgemeine Verbraucherberatung wird es allerdings nicht übernehmen. Dies ist Aufgabe der Verbraucherzentrale.

Zu Frage 2: Ja, das Land wird zukünftig nur die Arbeit der Verbraucherzentrale Niedersachsen fördern.