Im Landkreis Osnabrück wurde für MerzenEngelern eine Tierhaltungsanlage für ca. 57 000 Legehennen in Käfigen beantragt und von der zuständigen Genehmigungsbehörde genehmigt. Aufgrund eines eingelegten Widerspruchs hat diese Genehmigung noch keine Rechtskraft erlangt.
2. Wie steht die Landesregierung zu der Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück, da es sich hier um das Gebiet Weser-Ems handelt, in dem auch nach Auffassung des zuständigen Ministeriums eine zu hohe Viehdichte herrscht, deren bekannte Folgen Überschussgülle, Seuchendruck und hohe Emissionsraten die Lebensqualität einschränken?
3. Wie wird die Landesregierung auf den Verlauf des weiteren Genehmigungsverfahrens Einfluss nehmen angesichts der Tatsache, dass die Neuregelung der Legehennenverordnung ansteht und der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Entwurf Käfige als Haltungssystem nicht mehr vorsieht?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juli 1999 festgestellt, dass sich bis zum Erlass einer neuen Verordnung die Genehmigungsanforderungen unmittelbar nach dem Tier
schutzgesetz (insbesondere § 1 und § 2) und den verbindlichen Anforderungen der Empfehlungen des Ausschusses vom 28. November 1995 in Bezug auf Haushühner der Art Gallus Gallus einschließlich ihres für die Käfigbatteriehaltung geltenden Anhangs I, Abschnitt A, zu richten haben. Aus diesen Rechtsvorgaben ergebe sich ein vollzugsfähiges Genehmigungsprogramm.
In dem zitierten Anhang des Europäischen Übereinkommens werden Mindestanforderungen formuliert, die durch Erlass vom 4. Oktober 2000 zusätzlich konkretisiert wurden. So mussten bereits ab diesem Zeitpunkt bei Neuanlagen in Niedersachsen über die Anforderungen o. a. Empfehlungen hinaus mindestens Nester und Sitzstangen mit 15 cm je Tier eingebaut werden und waren Genehmigungen mit der Auflage zu versehen, dass – sobald die technischen Möglichkeiten dafür vorhanden seien – der Käfig mit einem Einstreubereich nachzurüsten sei.
Zu 1: Für das geplante Vorhaben war eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Nach Prüfung aller Unterlagen kam die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass keine Tatsachen vorlagen, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten. Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen versehen, um sicherzustellen, dass die sich aus dem Immissionsschutzrecht ergebenden Pflichten erfüllt und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, zu denen auch die zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Tierschutzvorschriften gehören, und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegen stehen.
Zu 2: Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen; die Umweltverträglichkeitsuntersuchung war Teil des Genehmigungsverfahrens.
Zu 3: Der Entwurf der Bundesregierung soll dem Bundesrat zugeleitet worden sein; die Bundesratsdrucksache liegt den Ländern derzeit noch nicht vor. Das weitere Beratungsverfahren im Bundesrat bleibt abzuwarten, bevor Konsequenzen aus dem Entwurf gezogen werden können.
Im Verlauf der vergangenen 16 Monate hat die Landesregierung und die sie tragende Fraktion der SPD in Bezug auf die Zukunft der Orientierungsstufe zahlreiche Wendungen vollzogen, mit denen die Schulen und die Eltern zunehmend verwirrt werden:
- Noch am 6. März 2000 erklärte die Kultusministerin, eine Strukturdebatte über die Zukunft der OS werde es „mit ihr nicht geben“, sondern nur Gespräche über eine Reform dieser Schulform.
- Am 28. März 2000 forderte dagegen der Ministerpräsident eine „offene Debatte“ über die Zukunft der Orientierungsstufe. Lediglich eine Rückkehr zum Verfahren der 70er-Jahre, also zur Entscheidung über den Übergang auf eine weiterführende Schule schon nach der 4. Klasse, dürfe es nicht geben. Die Entscheidung solle nach einer wissenschaftlichen Untersuchung der Schulstruktur fallen, die im Herbst 2001 abgeschlossen werden sollte.
- Schon am 12. August 2000 legte der Ministerpräsident jedoch einen eigenen Vorschlag vor, der vorsah, die Orientierungsstufe abzuschaffen und wie in den 70er Jahren schon am Ende der 4. Klasse über den Übergang auf eine weiterführende Schule zu entscheiden.
- Am 21. August 2000 sprach sich der Ministerpräsident „gegen Hektik“ in der Schuldebatte aus und forderte wiederum, alle Alternativen sorgsam abzuwägen.
- Im Oktober 2000 legte die Landesregierung eine Broschüre „Zukünftige Schulstruktur in Niedersachsen - Unser Vorschlag“ vor, in der von der Abschaffung der Orientierungsstufe und dem Übergang auf die weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse ausgegangen wird, ohne Alternativen hierzu darzulegen.
- Im März 2001 erklärte der Ministerpräsident erneut, er könne sich nicht vorstellen, dass Niedersachsen beschließen werde, als einziges Bundesland die Orientierungsstufe als eigenständige Schulform zu erhalten, brachte aber als neue Variante in die Diskussion, nur die bislang selbständigen Orientierungsstufen auch an Gymnasien anzubinden.
- Mitglieder der Mehrheitsfraktion erklären unterdessen: „Es wird keine Mehrheit geben für die Abschaffung der Orientierungsstufe“ (so z. B. der SPD-Abgeordnete Walter Meinhold, zitiert nach der Neuen Presse vom 2. Juni 2001).
1. Welche Festlegungen innerhalb der Landesregierung und welche Absprachen zwischen der Landesregierung und der Mehrheitsfraktion gibt es hinsichtlich der Zukunft der Orientierungsstufe?
2. Welche Alternativen hinsichtlich der Zukunft der Orientierungsstufe nach Abschluss der Strukturuntersuchung sind für die Landesregierung tatsächlich noch offen?
3. Welchen Einfluss werden die Ergebnisse der Strukturuntersuchung auf die Entscheidung der Landesregierung haben?
Die bildungspolitischen Vorgaben und das beschlossene Verfahren zur Schulstrukturreform sind klar und eindeutig. Ein Verwirrspiel um die Orientierungsstufe gibt es vonseiten der Landesregierung nicht, sondern das Bemühen um einen Dialog mit den Betroffenen, bevor die Frage entschieden wird.
Dialog setzt voraus, dass sich die Partner öffnen. Dazu gehört auch, die Dialogpartner ernst zu nehmen und deren konstruktive Vorschläge in die eigenen Überlegungen mit einzubeziehen. Wenn diese Vorstellungen überzeugend und sachgerecht sind, dann muss man auch bereit sein, sie mit in die eigenen Entscheidungen einzubinden.
Die Landesregierung nimmt diesen Dialog ernst. In mehr als 70 öffentlichen Veranstaltungen hat das Kultusministerium diesen Dialog geführt. Leitlinien des Dialogs sind:
1. Chancengleichheit, Leistungsorientierung und Qualitätssicherung sind die Grundlagen für die weitere Ausgestaltung unseres Schulwesens.
2. Die Kernaufgaben der Klassen 5 und 6 bleiben weiterhin Förderung, Orientierung, Beobachtung und Beratung.
3. Bei einer Weiterentwicklung des Schulwesens gilt es, die derzeitige Durchlässigkeit mindestens zu erhalten und dort, wo es notwendig und möglich ist, sie zu verbessern.
4. Die Landesregierung hält einen qualifizierten Elternwillen für ein unverzichtbares demokratisches Erziehungsrecht.
5. Die Qualität der Bildungsangebote ist zu verbessern, um den Herausforderungen einer sich stark verändernden Arbeits- und Wirtschaftswelt entsprechen zu können und die jungen Menschen darauf vorzubereiten.
6. Dazu gehört eine deutliche Erhöhung der Abiturquote oder vergleichbarer Qualifikationen, weil der Anteil höherqualifizierender Tätigkeiten von derzeit ca. 27 % auf rund 40 % im Jahre 2010 steigen wird.
7. Die Ausbildungszeiten sind überall dort, wo es möglich und nötig ist, zu verkürzen und zu flexibilisieren, um damit den jungen Menschen Freiräume zu verschaffen, damit die hohe Lernfähigkeit in den jungen Lebensjahren optimal genutzt werden kann.
1. Am Beginn des Dialogs wurden die anfangs erwähnten bildungspolitischen Vorgaben festgelegt. Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion sind sich einig, dass unmittelbar nach den Entscheidungen zur Schulstruktur auf dem Landesparteitag der SPD Anfang März 2002 die gesetzlichen Konsequenzen erfolgen sollen. Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb einen Antrag zur Schulgesetznovellierung in den Niedersächsischen Landtag einbringen, über den noch in dieser Legislaturperiode entschieden wird.
2. Neben dem Vorschlag der Landesregierung für ein künftiges Schulmodell werden in der Strukturuntersuchung alle von den Dialogpartnern und von den politischen Gruppierungen des Landtages eingebrachten Modelle untersucht und hinsichtlich ihrer finanziellen, pädagogischen und regionalen Auswirkung bewertet. Von daher herrscht eine grundsätzliche Offenheit allen Alternativen gegenüber, wenngleich der Vorschlag der Landesregierung richtungsweisend ist.
3. Die Ergebnisse der Untersuchung werden bei der Meinungsbildung einen großen Einfluss haben, da Entscheidungen auf der Basis abgesicherter Daten getroffen werden sollen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 29 der Abg. Frau JanssenKucz (GRÜNE):
Im Zuge des Baus der Autobahn A 28 wurden im Bereich des Rheiderlandes (Landkreis Leer) Mitte der 80er-Jahre große Teile der Brutgebiete von Wiesenvögeln und Nahrungsgebiete von Wildgänsen überbaut und entwertet. Der Ausgleichsbedarf wird in dem Planfeststellungsbeschluss vom 10. März 1982 bzw. 1. September 1982 anerkannt. Seitdem plant die Bezirksregierung Weser-Ems umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z. B. im Bereich Marienchor/Gemeinde Jem- gum). Diese Maßnahmen sind bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt.
1. Wie sehen die Kompensationsmaßnahmen im Detail aus, und in welchem Zeitrahmen sollte die Umsetzung ursprünglich erfolgen?