Protocol of the Session on June 13, 2001

Nun zu Ihrem Argument, dass dies in Widerspruch zu Artikel 28 der Europäischen Datenschutzrichtlinie stehe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist unrichtig. Richtig ist, dass diese Unabhängigkeit, die hier hervorgehoben worden ist, Folgendes bedeutet: unabhängig von der überprüfenden Privatwirtschaft. - Das heißt z. B., dass eine Industrie- und Handelskammer nicht Aufsichtsbehörde für die Industrie oder die Ärztekammer nicht Aufsichtsbehörde für die Ärzte sein kann. Aber die Fachaufsicht ist hier unabhängig von der Privatwirtschaft, sodass das deutsche Kontrollsystem den EU-Vorgaben eindeutig entspricht.

Des Weiteren reden Sie von einer Vertragsverletzung. - Im Jahre 1994 hat die Ratsarbeitsgruppe dieses Problem ausführlich erörtert, und zwar auch mit dem Bundesbeauftragten. Die Mitgliedstaaten, die anfangs Bedenken hatten - Irland, das Vereinigte Königreich, Dänemark etc. -, haben ihre Bedenken aufgrund dieser Erörterung zurückgestellt und der deutschen Auffassung zugestimmt.

Es ist auch nicht so, dass es, wie heute hier behauptet worden ist, weisungsfreie Behörden in der Bundesrepublik schon gäbe, z. B. die Bundesbank. Dies sind andere Fälle, die durch das Grundgesetz abgesichert sind. Vor allem gilt für diese, dass sie den Bürger nicht direkt betreffen, wie es hier der Fall ist.

Wenn Sie hier, wie es in der Literatur so schön heißt, besondere Legitimationsformen schaffen wollen, dann sagen wir: Wir wollen das Konstruktionsprinzip unserer Verfassung, nämlich die Verantwortlichkeit durch den Minister und das Parlament, beibehalten und wollen hier nichts aushebeln. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Die Kollegin Stokar von Neuforn hat um zusätzliche Redezeit für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten. Nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich ihr bis zu zwei Minuten.

(Plaue [SPD]: Das sind die zwei Mi- nuten, die sie vorhin schon überzogen hat, Frau Präsidentin!)

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. - Ich möchte zwei Fragen hier noch einmal ansprechen, und

zwar zunächst einmal die Frage, wie es hätte anders sein können. Dazu sage ich: In SchleswigHolstein ist die Novelle des Datenschutzgesetzes einstimmig, d. h. von allen Fraktionen des Parlaments, in Abstimmung mit der Wirtschaft beschlossen worden.

Damit komme ich zu der Frage der Unabhängigkeit und der völligen Unabhängigkeit. Nachdem das, was auch Sie heute hier wieder vorgebracht haben, aus Deutschland vorgetragen worden ist, dass das mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar sei, wurde die Richtlinie sogar noch verschärft. Aus „Unabhängigkeit“ wurde „völlige Unabhängigkeit“!

Meine Damen und Herren, mir geht es hierbei doch auch um die Rolle des Parlaments. Was ist das denn für eine Verfassungsauffassung, wenn die SPD sagt, die Kontrolle der Kontrolleure, die gewollt sei, müsse durch das Ministerium durchgeführt werden? Das ist doch eine Uraltauffassung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir, das Parlament, wählen den Datenschutzbeauftragten. Wir sind die erste Kontrolle, und außerdem werden die Datenschutzbeauftragten durch die Gerichte kontrolliert. Das in Niedersachsen gewählte Konstrukt gibt es so in keinem anderen Bundesland. Sie vergleichen hier also etwas, was so überhaupt nicht verglichen werden kann.

(Widerspruch bei der SPD)

Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung. Die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten liegt auch im Interesse der Wirtschaft, wie ich vorhin schon gesagt habe. Wenn wir weiterhin an einer Politik nach dem Motto „Schützt die Wirtschaft vor dem Datenschutz!“ - das ist die Philosophie, die hinter dem Innenministerium steht

(Zurufe von der SPD)

festhalten wollen, dann gefährdet das die wirtschaftliche Entwicklung auch hier in Niedersachsen. Schleswig-Holstein hat längst erkannt, dass das Gütesiegel „Datensicherheit“ auch ein Gütesiegel für neue Technologien in der Wirtschaft ist. Sie argumentieren hier also irgendwie aus einer Zeit von vor zehn Jahren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Fraktion der CDU begehrt nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäfsordnung zusätzliche Redezeit. - Kollege Stratmann, bis zu drei Minuten!

Zunächst ein Hinweis an die Kollegin Bockmann, der außerordentlich wichtig ist. Die übrigen EUStaaten, die sie zitiert hat, haben der Protokollnotiz nicht zugestimmt, sondern haben diese lediglich zur Kenntnis genommen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied.

Meine zweite Bemerkung: Ich habe von niemandem, weder vom Innenminister noch von der Kollegin Wörmer-Zimmermann noch von der Kollegin Bockmann, ein einziges Argument gehört, das dafür spricht, dass wir den Landesdatenschutzbeauftragten auch zukünftig nicht vom Gängelband lassen.

(Beifall bei der CDU)

Sie können auch kein Argument dafür bringen, weil das ja in anderen Ländern gut läuft.

Damit bleibt das übrig, was die Kollegin Stokar hier gesagt hat, nämlich dass es nur einen einzigen Grund dafür gibt, dass Sie damit Probleme haben, und das ist Ihr in dieser Frage überkommenes Staatsverständnis. Da muss ich mich wirklich wundern, und zwar auch deshalb, weil ich in Vorbereitung dieser Diskussion nachgelesen habe, was in den Debatten gesagt worden ist, in denen es um das Datenschutzgesetz ging, und was auch in den Debatten gesagt worden ist, in denen es um die Verfassungsnorm ging. Da sind doch Sie diejenigen gewesen, die als besonders progressiv bzw. modern haben gelten wollen. Seit vielen Jahren haben wir das nun, es hat auch Veränderungen gesellschaftlicher Natur gegeben, aber jetzt haben Sie offensichtlich nicht den Mut, Ihr überkommenes Verständnis über Bord zu werfen und eine Regelung zu treffen, die in vielen anderen Staaten kein Problem ist. Ich meine, auch in Niedersachsen sollten wir diesen Weg gehen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zu den Einzelberatungen und damit zu den Abstimmungen.

Ich rufe auf Artikel 1. - Dazu liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenstimmen bitte! - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 1/1. - Auch hierzu liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Artikel 1.2. - Auch hier liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmen will, hebe die Hand. - Die Gegenstimmen! - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Artikel 1.3. - Es liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmen will, möge die Hand heben. - Die Gegenstimmen! Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch zu diesem Artikel liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie zustimmen wollen, bitte ich Sie, Ihre Hand zu heben. - Die Gegenstimmen! - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Auch die Gesetzesüberschrift soll nach der Änderungsempfehlung des Ausschusses geändert werden. Wenn auch Sie das möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Bei einigen wenigen Gegenstimmen war auch hier das Erste die Mehrheit.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilen wollen, bitte ich Sie, sich zu erheben. - Die Gegenstimmen, bitte! - Der Kollege Aller ist beim ersten Mal schon mitgezählt worden. Sie können sich wieder setzen.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Dann war die ja ungültig! - Weiterer Zuruf von der CDU: Typisch! Ein Minister für alles!)

Das Gesetz ist in der Schlussabstimmung mehrheitlich beschlossen worden.

Wir müssen noch über Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2525 abstimmen. Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen

wollen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchten, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Bei einigen Gegenstimmen haben Sie es so beschlossen.

Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen jetzt, unmittelbar im Anschluss an diese Sitzung, in Raum 236 tagt.

Wir sehen uns um 14.30 Uhr wieder.

Unterbrechung: 13.11 Uhr.

Wiederbeginn: 14.31 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der für Sie hoffentlich angenehmen Mittagspause fahren wir in unserer Tagesordnung fort. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausfüh- rungsgesetz - LPartGAusfG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2425 Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2526

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in der Drucksache 2425 wurde am 17. Mai 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Herr Kollege Krumfuß. Zur Berichterstattung erteile ich Ihnen das Wort, Herr Kollege Krumfuß!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es heute etwas kürzer machen. Ich gebe den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 2526 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis

90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Das entspricht auch dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Gleichberechtigung und Frauenfragen sowie für Sozial- und Gesundheitswesen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat ebenfalls wie der federführende Ausschuss abgestimmt, jedoch hinsichtlich der Formulierung des § 2 Abs. 1 – insoweit einstimmig - aus sprachlichen Gründen die Fassung des Gesetzentwurfes empfohlen.

Da der Gesetzentwurf den Ausschüssen im Vorwege überwiesen worden ist, gestatten Sie mir, seinen Zweck und Inhalt kurz zu erläutern: