wieder, dass Sie nicht einmal wissen, dass die Änderung des § 19 Ausländergesetz den Bundestag längst passiert hat
und dass das Gesetz eben nicht durch den Bundesrat gehen muss und nicht zustimmungspflichtig ist, weil es bereits in Kraft getreten ist! Da ist Ihnen ein großer Fehler passiert, finde ich.
Wer also mit dem Antrag, über den wir heute beschließen sollen, immer noch die Unterstützung der Gesetzesinitiative im Bundesrat fordert, der hat einfach schlampig gearbeitet. Das müssen wir hier feststellen.
Wegen der Gefahr von Scheinehen und wegen der Verkürzung des Bestands der Ehe von vier Jahren auf zwei Jahre versagen wir dem Antrag hier und heute unsere Zustimmung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schliepack, wir haben Ihnen ein Angebot gemacht, damit Sie die Möglichkeit haben, dem Antrag nun doch zuzustimmen, denn wir haben den - wie Sie es nennen - „handwerklichen Fehler“ der SPDFraktion in unserem Änderungsantrag ausgemerzt.
Aber lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu Ihrem Beitrag machen, Frau Schliepack. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie sich hier als frauen
politische Sprecherin hinstellen und die Regelung, die wir auf Bundesebene für ausländische Frauen getroffen haben, ablehnen, weil Sie Missbrauch unterstellen,
aber in ihrer Ehe missbraucht werden und keine Möglichkeit haben, dieser Ehe zu entfliehen? - Ich finde, Frau Schliepack, das ist einer frauenpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion nicht angemessen.
Jetzt lassen Sie mich aber bitte noch einmal zu dem Antrag der SPD-Fraktion zurückkommen. Frau Hemme, ich finde ja, dass Sie in Ihrem jetzigen Beitrag, aber auch bereits in Ihrem Antrag die Problemlagen ganz gut beschrieben haben. Nur meine ich, dass Ihr Antrag - in diesem Falle jetzt auch wieder Ihre Rede - immer wieder die gleichen Schwächen aufweist: Der Beitrag zur Lösung der Probleme ist einfach zu gering. Ihr Antrag enthält fünf Punkte. In drei Punkten begrüßen Sie, was bereits getan wird, und die beiden weiteren Punkte enthalten lauter Unverbindlichkeiten.
Wir haben diesen Antrag - da gebe ich Frau Schliepack Recht - im Ausschuss wirklich sehr sorgfältig beraten. Während dieser Beratung ist eines sehr klar geworden: Wenn wir wirklich Verbesserungen in der sozialen Betreuung und in der Beratung der Frauen wollen, dann wird das auch Geld kosten. Wie Sie wissen, haben wir einen Vorschlag gemacht, den wir auch mit unserem Änderungsantrag noch einmal vorgelegt haben. Wir wollen das im Zuge des Modellversuchs zur besseren Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens das vom Land erwirtschaftete Geld - in diesem Falle ja auch von den Frauen erwirtschaftete Geld in Teilen an die Frauen zurückzugeben. Von den Vertreterinnen des MJ, von den Vertreterinnen des MI hat dieser Vorschlag breite Unterstützung be
kommen. So viele und eine so breite Basis von Bündnispartnern hatten wir für eine Forderung, die wir im frauenpolitischen Feld erhoben haben, eigentlich noch nie.
Das Problem ist aber das Selbstverständnis der SPD-Fraktion. Sie sagen zum wiederholten Male - das haben Sie in Ihrer Rede gerade auch wieder getan, Frau Hemme -, Sie haben das Vertrauen in die Landesregierung, dass die das schon richten wird. Wenn das so ist, Frau Hemme, dann frage ich Sie: Warum legen Sie eigentlich Entschließungsanträge vor? Dann können Sie generell sagen „Die Landesregierung wird es schon richten“.
Ich glaube, dass es Ihre Rolle auch als Regierungsfraktion, als Parlamentarierin ist, die Politik hier auch inhaltlich mit zu bestimmen. Dazu haben Sie keinen einzigen Beitrag geleistet. Ich glaube allerdings, dass dann, wenn die Landesregierung an dieser Stelle tatsächlich Verbesserungen vornehmen wollte und wenn sich der Finanzminister an dieser Stelle tatsächlich bewegen sollte, das im Rahmen der Verhandlungen auch geschehen wäre. Wir werden zu keinen besseren Ergebnissen kommen, wenn nicht auch Sie einmal den Rücken gerade machen und sagen - auch gegen die Mehrheitsverhältnisse in der Landesregierung -: Das wollen wir, und das wollen wir auch anders.
Ich bitte Sie, sich dies noch einmal zu überlegen. Es geht hier nicht um zusätzliches Geld; es geht um eine Umverteilung des Geldes. Es geht um das Geld, das die Frauen selbst erwirtschaftet haben und das ihnen auch gehört. Ich hoffe, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben sehr sensibel und detailliert die Situation geschildert. Sie haben dargestellt, welche Problemlage dieser Entschließungsantrag aufgreift. Menschenhandel - und in seiner Folge der Zwang zur Prostitution - ist wohl eines der unwürdigsten und zugleich lukrativsten
Verbrechen, die wir kennen. Nach Schätzungen der Polizei werden damit in Europa jährlich 20 Milliarden DM und weltweit 150 Milliarden DM verdient. Deshalb will ich deutlich sagen: Auch ich setze als Frauenministerin auf eine weitere Verbesserung der sozialen Betreuung von Zwangsprostituierten, weil dies für die betroffenen Frauen von enormer Bedeutung ist.
Im Zentrum des Problems steht aber eine wirksame internationale Bekämpfung dieser organisierten Schwerstkriminalität z. B. in den bereits praktizierten Ansätzen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Polizei im europäischen und außereuropäischen Raum.
Wofür wir Sorge tragen können und müssen, ist, dass die Frauen in ihrer entwürdigten Lage nicht selbst noch kriminalisiert werden. Im Gegenteil - das wurde schon gesagt -, sie sind Zeuginnen gegen die Organisierte Kriminalität,
und als Zeuginnen tragen sie auch dazu bei, dass es überhaupt zur Abschöpfung von Gewinnen kommen kann.
Deshalb ist der seit 1997 geltende Erlass von Justiz- und Innenministerium, der den Frauen, die vom Frauenhandel betroffen sind, ein auf vier Wochen befristetes Aufenthaltsrecht zusichert, und das darin enthaltene Zeugenschutzverfahren für aussagebereite Opfer ein sehr wichtiges Instrument, um bei der Bekämpfung der Ursachen weiter zu kommen.
Meine Damen und Herren, die Verbesserung der sozialen Betreuung von Zwangsprostituierten, auf die der Entschließungsantrag abzielt, wird in Niedersachsen – das ist bereits erwähnt worden – in erster Linie und am besten durch eine finanzielle Absicherung von KOBRA – so heißt die vom Land geförderte Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel – und durch die Schaffung von geschützten Wohnmöglichkeiten realisiert.
KOBRA – das ist auch bereits gewürdigt worden, und das möchte ich an dieser Stelle auch tun – ist immer sehr dicht an den Entwicklungen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Betreuung
und Unterbringung der Opfer entstehen. Die Frauen sind sehr engagiert und qualifiziert. Sie kooperieren außerordentlich gut mit staatlichen Stellen; sie arbeiten Hand in Hand auf internationaler Ebene mit Projekten, und insofern sind sie auch Vorreiterinnen für die gesamte Bundesrepublik. Die Arbeit ist nicht hoch genug zu würdigen. Deswegen freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung beschlossen hat, ab dem Jahr 2002 1,5 Millionen DM zusätzlich für den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen einzusetzen.
Außerdem soll die seit dem Jahr 2000 als Modellprojekt geförderte spezielle Frauenschutzwohnung für Opfer von Frauenhandel in den Haushalt aufgenommen und mit jährlich 250 000 DM bezuschusst werden.
Ich meine, das ist ein guter Erfolg, der dem Anliegen des vorliegenden Entschließungsantrags und auch des Änderungsantrags entspricht und deutlich zur Verbesserung der sozialen Betreuung von Zwangsprostituierten in Niedersachsen beiträgt. Ich danke allen für dieses Engagement und freue mich mit Ihnen gemeinsam über dieses Ergebnis. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schliepack, es ist manchmal gut, sich zu erinnern. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass ich schon bei der Einbringung dieses Antrags gesagt habe, dass er in seinem ersten Punkt nicht mehr aktuell ist, weil schon eine Entscheidung gefallen ist. Ich