Protocol of the Session on May 16, 2001

Ich möchte es an einem Beispiel festmachen. In der Niedersächsischen Besoldungsordnung A sollen neue Ämter bzw. neue Bezeichnungen eingeführt werden. Was heißt das konkret? - Die Leitungsämter an niedersächsischen Hochschulen sollen um eine Besoldungsgruppe angehoben werden – nämlich von B 3 nach B 4 bzw. an der Universität Hannover von B 6 nach B 7.

Meine Damen und Herren, Sie haben in den vergangenen Jahren 500 Millionen DM an den Universitäten des Landes Niedersachsen abkassiert, Sie haben von den Studenten Eigenbeiträge abkassiert, Sie fordern eine leistungsorientierte Besoldung auf Bundesebene und machen hier mal eben schlank und rank einen Gesetzentwurf über eine Anpassung an bundesrechtliche Vorschriften. Sie werden sehen, dass Ihnen das bei der Beratung nicht ganz so einfach durchgehen wird.

Meine Damen und Herren, an Schulen sollen Leitungen zusammengefasst werden, und diese Zweigleiter sozusagen sollen sich an Haupt- oder Realschulen im Rahmen von kooperativen und integrativen Gesamtschulen zukünftig Rektoren nennen. Meine Damen und Herren, es grenzt schon ein wenig an Schizophrenie. Da zerschlagen Sie ein bewährtes Schulsystem,

(Beifall bei der CDU)

die Realschule in Niedersachsen,

(Zuruf von Wegner [SPD])

Sie wollen das Ganze im Rahmen der Sekundarschule aufgehen lassen, Herr Wegner, aber Sie wollen die Leitungsämter, nämlich den Realschulrektor, weiter beibehalten.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht! Das ist eindeutig falsch!)

Wie das in Ihre zukünftigen Strukturen der Schulreform hineinpassen soll, werden Sie uns sicherlich noch im Rahmen der Beratung erklären.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegt der Verdacht der reinen Klientelpolitik nahe.

(Frau Vockert [CDU]: Genau!)

Wir müssen Ihnen leider auch vorhalten, dass Sie außer Verwirrung und Schnellschüssen doch offenbar in diesem Bereich nicht mehr so viel zu bieten haben, Frau Leuschner. - Hauptsache, es sieht gut aus.

(Zuruf von Wernstedt [SPD])

Meine Damen und Herren, während wir im Ausschuss für Haushalt und Finanzen schon mehrfach das Finanzministerium aufgefordert haben, endlich eine Stellenbewertung für das gesamte Land Niedersachsen vorzulegen und der Landesrechnungshof uns bei jeder Finanzausschusssitzung ins Stammbuch schreibt, wir möchten bei der Neubesetzung von Stellen in Niedersachsen lieber eine Stufe niedriger einsteigen als eine Stufe höher, werden Sie mit diesem zunächst unverdächtigen Gesetzentwurf ein Sonderprogramm Beförderungen in Niedersachsen auf den Weg bringen. Dabei werden wir sehr kritisch nachfragen.

Frau Ministerin, ich muss Ihnen zum Schluss eines sagen. Ich habe große Bedenken, ob die Kostenabschätzung tatsächlich richtig ist. Zunächst einmal ist es wahrscheinlich eine geringere Belastung für den Landeshaushalt. Auf lange Sicht gesehen allerdings glaube ich nicht, dass die Versorgungskosten mit in die Gesetzesfolgenabschätzung eingegangen sind. Denn es ist ein Unterschied, ob man am Ende einen B-3- oder einen B-4-Mann im Lande Niedersachsen in seinen wohlverdienten Ruhestand schickt. Insofern sind wir gespannt auf die umfangreichen Beratungen dieses zunächst unverdächtigen Gesetzentwurfs. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der SPD spricht die Kollegin Frau Leuschner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, ich verstehe wirklich nicht, was Sie hier wieder für Unterstellungen machen. Dieser Gesetzentwurf ist gut. Die Landesregierung hat sehr lange daran gearbeitet. Frau Ministerin Dr. Knorre hat hier noch einmal ausgeführt, um was es im Einzelnen geht. Ich finde, dass der Vergleich mit dem Trojanischen Pferd hier völlig unangemessen ist.

Frau Ministerin hat eben gesagt, dass es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung um eine Anpassung des niedersächsischen Rechts an die auf Bundesebene erfolgten Änderungen des Dienstrechtsreformgesetzes und des Versorgungsreformgesetzes geht. Das ist eine Notwendigkeit. Das hat einige Zeit gedauert. Das war zwingend notwendig, und das entspricht einer Vereinbarung, es auf der Ebene aller Länder umzusetzen. Das nun gleich wieder mit Verdächtigungen zu verbinden, finde ich wirklich unangemessen.

(Biel [SPD]: So ist er aber immer!)

Das war zwischen Bund und Ländern vereinbart, und ich finde es gut und richtig, dass Niedersachsen dieser Sache zügig nachkommt.

Wenn man sich nun den vorliegenden Gesetzentwurf ansieht, so wird deutlich, dass die Übernahme der Änderungen - ich habe das schon ausgeführt im Wesentlichen eine Fleißarbeit war. Die SPDFraktion begrüßt den Gesetzentwurf, weil wir durch diese Anpassung in Niedersachsen eine abgestimmte Handhabung dieser beamtenrechtlichen Bestimmungen erreichen. Wir sind der Auffassung, dass wir den Entwurf zügig in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, behandeln und schnellstmöglich verabschieden sollten.

Ich hatte gehofft, Herr Althusmann, dass wir diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen ohne große Kritikpunkte gemeinsam zustimmen können. Wenn Sie jetzt aber wieder mit Unterstellungen arbeiten - Einheitsbrei, Trojanisches Pferd, mal sehen, was dahinter steckt, dahinter könnte sich ja im Endeffekt noch etwas ganz Großes verbergen, und das würde Mehrkosten verursachen, also können Sie das nur ablehnen -, sollten Sie sich einmal mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände unterhalten. Meine Fraktion hat das getan. Dort sind keine Einwendungen vorhanden. Vielleicht können Sie sich da auch einmal erkundigen. Sie stehen ja seit einiger Zeit dem Deutschen Beamtenbund sehr nahe. Ich glaube, der Deutsche Beamtenbund wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.

Meine Damen und Herren, es ist nicht meine Absicht, hier im Plenum auf die einzelnen Details dieser Änderungen des Besoldungsgesetzes einzugehen. Dies sollten wir in den Fachausschüssen erörtern. Aber ich finde, dass es der Öffentlichkeit

gegenüber doch notwendig ist, einmal ganz kurz die Schwerpunkte zu erwähnen.

Im Wesentlichen - das hat Frau Ministerin schon erwähnt - handelt es sich um Änderungen zum Familien- bzw. Ortszuschlag, zu den Aufwandsentschädigungen, zur Technikerzulage und zum Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen. Dies mag auf den ersten Blick wenig aufregend erscheinen. Aber dahinter verbergen sich, wie gesagt, diese Anpassungen und die Absicht, im Bereich des Zulagen- und Entschädigungswustes nun endlich einmal etwas zu ändern. Das finde ich richtig, und das begrüßen wir ausdrücklich.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz kurz erläutern: Der § 17 des Bundesbesoldungsgesetzes regelt jetzt, dass so genannte Aufwandsentschädigungen nur noch dann zulässig sein sollen, wenn aufgrund tatsächlich nachvollziehbarer Anhaltspunkte diese Mehraufwendungen auch wirklich anfallen. Eine überhöhte Entschädigung, die nicht den tatsächlichen Aufwendungen entspricht, soll künftig auf Landesebene ausgeschlossen werden. Das finde ich fair und gerecht und vernünftig.

Durch das Versorgungsreformgesetz wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der bundesgesetzlich geregelten Stellenzulagen ausnahmslos beseitigt. Auch dies wird durch diesen Entwurf auf Niedersachsen übertragen. Zulagen sollen, dem ursprünglichen Charakter der Zulage entsprechend, wieder auf die für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion bestimmten Leistung zurückgeführt werden.

Dies ist gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Versorgungsausgaben. Ich finde, Herr Althusmann, das kann man nun wirklich nicht ablehnen.

Meine Damen und Herren, gleichzeitig soll durch dieses Gesetz die Leitung zusammengefasster Schulen verändert werden. Wir wollen dadurch künftig neue Ämter einführen. Diese Personen können sich zukünftig „Rektorinnen“ und „Rektoren“ nennen. Das ist eine gute Sache; das finden wir gut.

Im Bereich der Hochschulen sind Höhergruppierungen für Kanzlerinnen bzw. Kanzler an Fachhochschulen und Präsidentinnen und Präsidenten der Universitäten vorgesehen. Das ist aus unserer Sicht eine gute Sache. Dort wieder die Verbindung zur allgemeinen Hochschulpolitik herzustellen, ist wirklich ein weiter Sprung, Herr Althusmann. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen im Fachausschuss, und ich glaube, dass wir bei nüchterner Betrachtung wirklich nicht hinter jeder Sache gleich etwas Schlimmes vermuten müssen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt der Kollege Hagenah Stellung. Er wird das sicherlich nüchtern machen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte auch den Eindruck, dass Herr Althusmann im Getümmel des Kommunalwahlkampfes in Lüneburg möglicherweise so im Stress ist, dass er schon Trojanische Pferde sieht, wo eigentlich nur schlichte verwaltungsgesetzliche Umsetzung von Bundesrecht vorhanden ist.

(Althusmann [CDU]: Eben nicht!)

Meine Fraktion kann wirklich nicht in der Richtung, die Sie beschrieben haben, große, möglicherweise sogar noch im Gesetz verhüllte Absichten der Landesregierung erkennen.

(Althusmann [CDU]: Aber sicher!)

Dennoch meine ich, dass wir in den Beratungen sehr wohl auch eine Gesetzesfolgenabschätzung nicht nur hinsichtlich des Betrages der möglichen Mehrausgaben für diese betroffenen Universitätsrektorinnen und -rektoren machen sollten. Ich hätte ganz gern auch gesehen, wie viel Einsparungen das Land denn erwartet bei Zulagen, die jetzt nicht mehr in die Pension mit einfließen. Und ich hätte auch gern eine Regelung darüber, wie lange wir solche Zulagen zukünftig noch zulassen wollen. Ich sehe da in einer ganz anderen Richtung einen Definitionsbedarf, Herr Althusmann. Ich möchte nicht, dass sich das Land dauerhaft mit Zulagen für seine Beschäftigten zufrieden gibt, und das über Jahre, möglicherweise sogar über Jahrzehnte hinweg, und diese Beschäftigten dann nicht in den Genuss der Altersruhegeldfähigkeit dieser offensichtlich auf Dauer angelegten höherwertigen Tätigkeit kommen. Hier muss eine Regelung her, die es bisher nicht gibt, in der wir zwischen Zulagen und Höhergruppierungen eine Grenze setzen. Das hätte ich ganz gern während der Beratungen noch geklärt. Auf diese Art und Weise, glaube ich,

bekommt man dann auch eine ganz pragmatische Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht hin.

Bei den Rektoren schauen wir uns doch einmal genau an, was von Frau Knorre zur Begründung zu hören war, nämlich dass es eine Vorgabe der Bundesebene ist.

(Althusmann [CDU]: Nein! - Frau Leuschner [SPD]: Ja!)

- Das hat sie gesagt. Das schauen wir uns ganz genau an, wo das geregelt ist, dass wir da höhergruppieren und jeweils eine Stufe hochgehen müssen, oder ob wir da nicht doch einen Entscheidungsspielraum haben. Aus Sicht unserer Fraktion haben wir nicht den Zwang, diesen Job attraktiver zu machen, wenn wir nicht gesetzlich dazu gezwungen sind. Insofern sind wir da ganz flexibel und gelassen in den Beratungen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließe und Sie um Ausschussüberweisung bitte.

Der Ältestenrat empfiehlt, federführend den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht und mitberatend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen, den Kultusausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu beauftragen. Wenn Sie so beschließen möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank; Sie haben so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2431

Eingebracht wird dieser Gesetzentwurf für die Landesregierung - -

(Oestmann [CDU]: Er sollte von ihr eingebracht werden, aber sie ist nicht da!)