Protocol of the Session on May 16, 2001

Leider sind wir noch nicht so weit, sondern wir sind erst auf dem Weg. Ich stimme Herrn Wenzel ausdrücklich zu, dass die Zielrichtung lauten muss: Wir müssen so viel möglich dort erledigen lassen - nämlich hier unten, in den Ländern, in den Kommunen -, wo es gut erledigt werden kann, weil die hiesigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger am besten wissen, wo die Leute der Schuh drückt.

Aber - ich sagte es - wir sind noch nicht so weit. Deshalb müssen wir, weil die Europäische Union aufgrund von Klagen der deutschen Bankenvereinigung tätig geworden ist, die Frage der Daseinsvorsorge vor die Klammer ziehen. Das tun wir heute, und in diesem Sinne begrüßt die Landesregierung die vom Landtag - ich freue mich sehr darüber - in großer Einmütigkeit herbeigeführte Beschlussempfehlung.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Die Kommission selbst hat im September vergangenen Jahres in ihrer Mitteilung „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa“ klargemacht, was sie will, und sie hat damit einem Auftrag des Europäischen Rates von Lissabon entsprochen. Die Kommission verfolgt zwei Ziele. Sie will die Rechtssicherheit der Anbieter stärken - das ist auch notwendig -, und sie will einen europäischen Rahmen schaffen, der die Rollenverteilung zwischen den Behörden auf den verschiedenen Ebenen klarstellt, zudem stark am Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher orientiert ist, die hochwertige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen verlangen und auch bekommen sollen. Beides ist nach Auffassung der Landesregierung in der von mir zitierten Mitteilung der Kommission nur unvollkommen gelungen. Darüber waren wir uns in den Debatten im Landtag wohl schon einig. Zwar haben der Bund und die Länder die Mitteilung in einer ersten Bewegung begrüßt, weil diese Mitteilung mehr Klarheit geschaffen hat. Wir haben aber auch immer übereinstimmend über alle politischen Lager hinweg, wenn ich mich richtig erinnere, klargemacht, dass weitergehende Schritte auf unsere deutsche Position hin wünschenswert und notwendig sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit stimmt der Bund mit den Ländern ein gemeinsames Positionspapier ab, in dem wir die Kommission nachdrücklich beraten wollen, wohin die Reise zu gehen hat. Dieses Papier wird zwei Elemente haben.

Wir wollen zum einen die Erarbeitung eines Leitfadens für die Rechtsanwendung. Dabei geht es um systematische Darstellungen und Erläuterungen von Tatbestandsmerkmalen, also darum: Was ist Daseinsvorsorge? Wo darf kontrolliert werden, wo nicht? Wie ist die Definition? Gleichzeitig wollen wir in diesem Bereich auch eine Veränderung der Minimis-Regelung haben, also sie höher setzen, die Eingriffsmöglichkeiten erschweren und die

damit verbundenen entsprechenden Beschäftigungsobergrenzen ebenfalls höher setzen.

Zum anderen hat das Positionspapier der BundLänder-Kommission zum Inhalt, dass wir interpretatorische Regelungen wollen, die klarmachen, wo die existierenden Beihilfevorschriften keine Anwendung finden. Ich will mir die Details schenken, aber deutlich machen, dass Kommissar Monti und die Europäische Kommission doch noch einen weiten Weg zu gehen haben und wir vermutlich auch, bis wir zu einer halbwegs vernünftigen Einigung kommen. Aber ich bin ziemlich sicher, dass wir eine solche Einigung erreichen werden.

Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, noch ein paar Worte zu der besonderen Situation unserer Sparkassen zu machen.

(Zuruf von der CDU)

- Warte die zwei Minuten, dann bin ich fertig, wenn du nicht dazwischen redest, in eineinhalb.

Die Beschwerde der Bankenvereinigung habe ich schon zitiert. Ich bin ziemlich sicher, dass die Scharnierfunktion, die Staatssekretär Koch-Weser durch Gespräche auf der einen Seite in Brüssel mit der Kommission und auf der anderen Seite in Berlin mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der Niedersachsen bislang angehört, wahrnimmt, in der zweiten Jahreshälfte zu einem Erfolg führen wird. Der Erfolg lässt sich ungefähr so schildern: Erstens. Unsere Landesbanken müssen sich verändern. In welcher Weise, das will ich hier nicht debattieren. Es gibt dazu mehrere Modelle, die auch nicht über alle Landesbanken gestülpt werden sollen. Zweitens. Die Sparkassen werden vermutlich in der Frage der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung Federn lassen müssen. Aber es wird Lösungen geben, die die Präsenz und die Leistungsfähigkeit der Sparkassen in den Kommunen und in den Regionen nicht tangieren werden. Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn beides gelungen ist, also die Debatte um die Daseinsvorsorge insgesamt und die Spezialdebatte um unsere Landesbanken und Sparkassen, haben wir mit Ihrer Hilfe zusammen - denn Sie haben sich dieses Themas ja engagiert gewidmet - einen guten und einen großen Schritt in der europäischen Politik getan. - Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Schönen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Darum schließlich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2483 und, falls dieser abgelehnt wird, danach über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2483 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Drucksache 2366 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden ist.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Verkürzung der Asylverfahren - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1488 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2367

Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 47. Sitzung am 30. März 2000 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege Krumfuß. Zu diesem Bericht erteile ich ihm das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Krumfuß!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2367 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag für erledigt zu

erklären. Diesem Votum hat sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit gleichem Stimmenverhältnis angeschlossen, während die Ausländerkommission empfohlen hatte, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in seiner 60. Sitzung am 5. April 2000 sowie in seiner 100. Sitzung am 21. März 2001 befasst. Bei der Einbringung begründete ein Vertreter der Fraktion der CDU den Antrag damit, dass die Asylverfahren verkürzt werden müssten und dazu auch der Bundesrat initiativ werden müsse. Er sei erfreut darüber, dass der Innenminister diese Äußerung der Fraktion der CDU bereits zwei Wochen später aufgenommen und seinerseits erklärt habe, diese unterstützen zu wollen. Die Debatte zeige, dass sich die Politik im Zuge der Angleichung des deutschen Rechts an das europäische Recht auch mit Artikel 16 a des Grundgesetzes auseinander setzen müsse. Dabei gehe es nicht nur um die Verkürzung der Asylverfahren, sondern auch um die Verteilung der Asylbewerber und um die Leistungen, die diesen gewährt würden. Nach seiner Auffassung dauerten die Verfahren deshalb so lange, weil Asylbewerber nach den bestehenden Regelungen die Möglichkeit hätten, nach Abschluss ihres Verfahrens für ein nachgezogenes oder nachgeborenes Kind einen erneuten Asylantrag zu stellen. Auf diese Weise könnten sich die Verfahren über viele Jahre hinziehen, bis die Asylverfahren für sämtliche Familienmitglieder abgeschlossen seien.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass eine größere Debatte über die Verkürzung der Asylverfahren bereits im Jahre 1993 geführt worden sei. In der Folge seien durch Gesetzesänderungen alle Möglichkeiten für eine Verkürzung der Asylverfahren bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich möglich sei, ausgeschöpft worden. Es sei bereits in den Jahren 1998/99 ihrer Kenntnis nach mehr als die Hälfte aller Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abgewickelt worden. Allerdings gebe es nach wie vor eine ganze Reihe von Altfällen, die nach und nach abgearbeitet werden müssten. Wenn eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Lösung für die Einbeziehung von Kindern von Asylbewerbern in das Asylverfahren ihrer Eltern gefunden werden könne, habe sie dagegen keine Bedenken. Eine solche Diskussion würde auch auf Bundesebene geführt.

Ein Vertreter der Fraktion der SPD stellte einleitend fest, dass es im Hinblick auf das grundsätzliche Ziel des Antrags Übereinstimmung zu geben scheine. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Ministers bei der ersten Beratung des Antrags müsse jedoch festgestellt werden, dass das Individualgrundrecht auf Asyl nicht einfach vom Tisch gefegt werden könne. Auch über die Frage, bis zu welchem Alter die Kinder von Asylbewerbern in das Anerkennungsverfahren für die Eltern einbezogen werden könnten, müsse noch intensiv diskutiert werden. Bei der Dauer der Asylverfahren gehe es allgemein auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wenn es nicht gelänge, die Verfahrensdauer zu reduzieren, dann würden darunter auch diejenigen zu leiden haben, die wirklich allen Grund hätten, in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachzusuchen. Die SPD-Fraktion halte es deshalb für sinnvoll, dass im Landtag über diese Problematik beraten werde mit dem Ziel, gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative in Gang zu bringen.

In der abschließenden Beratung hoben Vertreter der Fraktion der SPD und des Innenministeriums hervor, dass auf Initiative Niedersachsens am 20. Oktober 2000 im Bundesrat ein Beschluss gefasst worden sei, um die Aufenthaltszeiträume für Asylbewerber zu verkürzen. In diesem Zusammenhang sei zunächst überlegt worden, die Asylanträge innerhalb einer Familie zusammenzufassen. Wegen des verfassungsrechtlich verbürgten Individualanspruchs auf Asyl sei dieser Weg aber nicht gangbar gewesen. Daher sei der Weg einer fiktiven Antragstellung für Kinder, die beispielsweise zu ihren Eltern nachreisten oder in Deutschland auf die Welt kämen, gewählt worden. Deshalb vertraten Vertreter der Fraktion der SPD die Auffassung, dass der Antrag der CDU-Fraktion erledigt sei. Der Vertreter der CDU-Fraktion widersprach dieser Auffassung. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich aufgrund der Empfehlung der Ausländerkommission für eine Ablehnung des Antrages aus. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Krumfuß. - Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Sie darüber informieren, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, welche Tagesordnungspunkte wir heute

noch erledigen wollen. Es handelt sich um die Tagesordnungspunkte 17, 40 und 42. Für Freitag werden wir einen neuen Plan vorlegen. Wir werden wahrscheinlich ohne Mittagspause tagen und aller Voraussicht nach gegen 14 Uhr enden.

Jetzt hat der Kollege Biallas das Wort. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag – der Kollege Krumfuß hat schon in einem Nebensatz darauf hingewiesen -, den wir heute zum zweiten Mal im Parlament beraten, ist bereits im März des vergangenen Jahres ins Parlament eingebracht worden. Daran kann man erkennen, dass, obwohl zumindest die beiden großen Fraktionen dieses Hauses Handlungsbedarf in diesem Punkt erkennen, die ganze Angelegenheit relativ lange im Parlament liegen geblieben ist, was wir sehr bedauern.

Worum geht es in unserem Antrag? - Es geht darum, dass die Asylverfahren deutlich verkürzt werden müssen. Im wesentlichen Punkt dieses Antrages, über den wir auch im Ausschuss gesprochen haben, gibt es in der Sache eine Übereinstimmung zwischen der Landesregierung und den beiden großen Fraktionen, nämlich dass wir versuchen müssen, unter Wahrung des Artikel 16 des Grundgesetzes die Asylverfahren für Familien zu beschleunigen, indem wir die Asylverfahren für die Kinder, die später hier geboren wurden, und für die, die nachziehen, mit den Asylverfahren der Eltern so miteinander verbinden, dass man die Verfahren beschleunigen kann. Ich bin Ihnen, Herr Innenminister, dankbar - das möchte ich sehr deutlich sagen -, dass wir in der Sache einig sind. Sie haben uns auch mitgeteilt, wie dieses Thema in den Bundesrat hineingekommen ist. Ich habe nachgefragt, wie sich das Verfahren derzeit darstellt. Das, was Sie im Bundesrat eingebracht haben, schmort jetzt im Deutschen Bundestag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir sagen: Der Anfang, den Sie gewählt haben, ist in Ordnung. Aber die Tatsache, dass das nun im Deutschen Bundestag vor sich hinschmort, stellt uns nicht zufrieden. Dafür müssten Sie bei objektiver Betrachtung eigentlich Verständnis haben. Aus diesem Grunde, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben wir Probleme, diesen Antrag für erledigt zu erklären. Wenn wir uns in der Sache einig sind, dann müssten wir eigentlich sagen: Wenn das alles richtig ist, was in unserem Antrag

steht, dann wollen wir das durch das Parlament beschließen lassen. Dann bekäme die Landesregierung, Herr Innenminister, vom Parlament den Auftrag, nicht locker zu lassen, bis diese Regelung verbindlich getroffen ist. Wir haben Probleme, das einfach durchlaufen zu lassen nach dem Motto: Es ist angefangen worden, etwas Vernünftiges zu tun, es ist im Moment auf der Strecke geblieben, und das Parlament nimmt zur Kenntnis, dass damit alles geregelt und der Antrag hinfällig ist. - Dieses ist mit uns nicht zu machen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir sagen: Diesem Antrag müsste von der Sache her zugestimmt werden.

Ich möchte noch zwei weitere Aspekte kurz ansprechen. Erstens. Bei der Beschleunigung der Asylverfahren geht es nicht nur darum, die Verfahren zusammenzufassen, sondern es geht auch darum, darüber nachzudenken, ob die Rechtswegegarantie für Asylverfahren, d. h. die Möglichkeit, sich im Asylverfahren durch alle Instanzen durchzuklagen - ich habe nicht gesagt, dass wir die Rechtswegegarantie aufheben wollen -, beschränkt werden muss. Diese Schularbeiten müssen gemacht werden.

(Beifall bei der CDU)

Frau Stokar von den Grünen hat ja auch schon einmal gesagt: Die Verfahren dauern insgesamt zu lange. - Wozu führt denn das? - Es führt dazu, dass wir im Ausschuss für innere Verwaltung Petitionen von Asylbewerbern bearbeiten, in denen ausgeführt wird, dass sich Asylbewerber schon seit zehn bis zwölf Jahren in Deutschland aufhalten, und zwar aufgrund der voll ausgeschöpften Rechtswegegarantie, mit dem Ergebnis, dass wir in Erklärungsnot geraten, wenn die sich gut integriert haben, die Kinder hier geboren und zur Schule gegangen sind. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als Gerichtsurteile zu bestätigen, sodass dann diese Menschen, die seit zwölf und mehr Jahren hier sind, abgeschoben werden. Dem können wir nur entgegenwirken - dafür möchte ich werben -, wenn wir uns darüber einig werden, dass Asylverfahren mit einer verkürzten Rechtswegegarantie nicht länger als ein Jahr dauern dürfen. Dafür müssen wir uns einsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Die Leistungen für Asylbewerber müssen in Europa angeglichen werden, und zwar im Wege einer europäischen Einigung. Es geht nicht

darum, Frau Stokar, dass das auf niedrigstem Niveau geschieht.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Es wäre schön, wenn Deutschland das europäische Niveau erreichen würde!)

Aber es darf nicht sein, dass die höchsten Leistungen in Deutschland gewährt werden und wir uns darüber wundern, dass die meisten Asylbewerber nach Deutschland kommen und nicht woanders hingehen. Das ist so.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!)

Wenn wir ein vereinigtes Europa haben wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass auch in diesem Bereich die Verhältnisse angeglichen werden.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Bachmann [SPD])

- Ich verstehe gar nicht, warum der Kollege Bachmann sich nun echauffiert

(Bachmann [SPD]: Weil Sie eine Scharfmacherrede halten!)

- Das ist keine Scharfmacherrede, sondern eine Rede, die die Sache deutlich auf den Punkt bringt.

(Beifall bei der CDU)

Es geht auch darum, dass im Hinblick auf die Verteilung auf die europäischen Mitgliedstaaten, genauso, wie wir das in anderen Bereichen auch tun, die Asylbewerber entsprechend der Größe der Mitgliedstaaten verteilt werden müssen. In Deutschland wird nach dem Königsteiner Schlüssel im Grunde alles auf die Länder umgerechnet. Dazu sage ich: Dasselbe muss auch in Europa bei der Verteilung der Asylbewerber passieren. Darum geht es hier.

(Beifall bei der CDU)