Meine sehr geehrten Damen und Herren, über Jahre hinweg hat die Landesregierung die Polizeibediensteten mit immer neuen Lasten belegt. Es ist diese Landesregierung gewesen, die die Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten an der freien Heilfürsorge eingeführt hat. Das heißt, wir haben in Niedersachsen den Zustand, dass ein Polizist, der sich in Ausübung seines Dienstes verletzt, bestimmte Anteile an der Rechnung für seine Gesundung, an der Arztrechnung, selber bezahlen muss.
Meine Damen und Herren, jetzt kommt noch eine Story. Darauf muss ich eingehen, weil wir uns das bereits im Zuge der Haushaltsberatungen einmal vorgenommen haben. Damals ist gesagt worden, die Dienstaltersstufen würden bei der Polizei gestreckt. Wir haben gesagt: Das kann man durchaus machen, mit dem Ziel, das eingesparte Geld dafür zu verwenden, nachher Leistungszulagen zu gewähren. Das ist die berühmte Summe von 70 Millionen DM,
um die es bei den Haushaltsberatungen ging. Selbst SPD-Kollegen haben dann gefragt, wo denn die 70 Millionen DM geblieben sind.
Dann ist den Bediensteten versprochen worden, die 70 Millionen DM würden dafür eingesetzt, in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 höher zu stufen, also von A 10 nach A 11 und von A 11 nach A 12.
Er gestattet mir zwar nie eine Zwischenfrage, aber er weiß, was ich von Beruf bin und dass mit meinem Beruf Nächstenliebe und Barmherzigkeit verbunden sind. Deshalb gerne, Herr Kollege Adam.
Ich bedanke mich, Herr Kollege Biallas. Wenn ich den von Ihnen gestellten Antrag würdige, so lautet er: Keine finanzielle Selbstbeteiligung niedersächsischer Polizeibeamter bei der Neuanschaffung sicherer Schutzwesten. - Wären Sie bereit, vor dem Plenum des Landtags zu diesem Thema zu sprechen?
Herr Kollege Adam, wenn Sie zugehört hätten, was ich Ihnen durchaus zutraue, dann hätten Sie wahrgenommen, dass ich zu diesem Thema geredet habe.
Ich kann aber verstehen, dass Sie ungehalten werden, wenn ich hier einmal darstelle, die schäbig diese Landesregierung mit der niedersächsischen Polizei umgeht.
Im Übrigen, Herr Kollege Adam, berichte ich nur darüber, was die Landesregierung, die Sie ja tragen, selbst erklärt hat.
Jetzt möchte ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Die 70 Millionen DM waren ja weg. Es wurde gesagt, die seien irgendwo im Haushalt. Nun möchte ich Ihnen einmal vorhalten, Herr Minister, was Sie vor einigen Tagen ausweislich des „Meppener Tageblattes“ und des „EL-Kuriers“ - das ist Meppen - gesagt haben. Sie haben dort offenbar ein Kommissariat besucht und der Presse auf die Frage hin, wo denn die 70 Millionen DM sind, dann Folgendes gesagt:
„Das Geld landet, wie Bartling bestätigt, im allgemeinen Landeshaushalt und wird wegen der schlechten Haushaltslage des Landes nicht, wie gewünscht, in Strukturverbesserungen für die Polizeibediensteten gesteckt.“
Jetzt kommt das zweite Zitat: Der Innenminister konnte auf die Frage, wo denn das Geld ist, nur die weiße Flagge zeigen. „Dazu kann ich keine konkreten Angaben machen. Der Finanzminister hat das Geld eingesackt.“ - Darauf der Bedienstete namens Kaiser: Die Beamten bringen Opfer, und das wird zur Gehaltskürzung. - Das sind nicht meine Ausführungen, sondern das ist das, was Sie gesagt haben. Sie können nachher einmal darstellen, Herr Minister - vielleicht tun Sie das ja auch -,
Ich komme zum Schluss. Aus dem von mir Gesagten ergibt sich Folgendes: Weil der polizeiliche Dienst so gefährlich ist, weil das Land gegenüber den Bediensteten eine besondere Fürsorgepflicht hat und weil dies in allen anderen Bundesländern längst so gehandhabt wird, Herr Kollege Adam - Sie können sich darüber ja selbst informieren -, ist die Schutzweste eine notwendige Ausrüstung, die vom Dienstherrn zur Verfügung zu stellen ist.
Es ist mehr als recht und billig, dass das Land die Kosten dafür in Zukunft in voller Höhe übernimmt. - Ich danke Ihnen dafür, dass Sie meinen Ausführungen so aufmerksam und engagiert gefolgt sind, Herr Kollege Adam. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle waren über die Morde an Polizeibeamtinnen und -beamten im letzten Jahr bestürzt. Die Innenminister und die Innensenatoren sind entschlossen, auf der Basis der bereits vorhandenen fundierten Konzepte zur Eigensicherung die ausbildungsmäßigen, technischen und taktischen Möglichkeiten zu optimieren. Die IMK hat festgestellt, dass eine ballistische Schutzweste, die einerseits zuverlässig gegen Durchdringen von Geschossen schützen, andererseits aber auch einen Stichschutz gegen Messerangriffe bieten soll und keine unverhältnismäßig hohe Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit und des Wohlbefindens zulässt, zurzeit nicht auf dem Markt ist. Durch ein Gutachten unter Beteiligung von Arbeitsmedizinern sollten bis zum Frühjahr dieses Jahres neue Schutzwesten erprobt und in Trageversuchen ausprobiert werden.
lich. Das Bundesministerium des Innern hat für die Bundespolizei die Beschaffung einer Weste für jeden Beamten angekündigt. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg wollen nach erfolgreicher Erprobung ebenfalls jedermann/jede Frau ausstatten. Bayern - da sind Sie nicht richtig informiert - und Bremen verfolgen wie Niedersachsen neben der dienstlichen Ausstattung die Bezuschussung von Privatkäufen.
Die niedersächsische Konzeption geht zurzeit bei der Ausstattung mit schusssicheren Westen in erster Linie von dem Grad der Gefährdung bei der auszuübenden Tätigkeit aus. So sind z. B. alle Angehörigen von Spezialdienststellen personenbezogen mit Schutzwesten ausgestattet worden. Des Weiteren ist jeder Funkstreifenwagen mit zwei Unterziehschutzwesten auszurüsten bzw. größtenteils bereits ausgerüstet. Diese Westen sollen im Einsatzfall nach Lageeinschätzung durch die handelnden Beamten rechtzeitig angelegt werden. Daneben ist vorgesehen, in allen Dienststellen mit Außendienst einen Schutzwestenpool vorzuhalten, zu dem auch Westen höherer Schutzklasse gehören.
Bereits seit 1996 haben alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit, für sich personenbezogen Schutzwesten zu erwerben. Die Kosten belaufen sich pro Weste zurzeit auf mindestens 600 DM. Dieser private Erwerb wird durch eine Einmalzahlung von bis zu 400 DM aus Landesmitteln direkt bezuschusst. Die verbleibenden Restkosten können die Beamtinnen und Beamten über das laufende und/oder zukünftige Bekleidungskonto verrechnen lassen. Mithin braucht niemand für seine Schutzweste in Niedersachsen private Mittel einzusetzen.
Diese Ausstattung soll auch dazu dienen, Beamten, die aus subjektiven Gründen eine personenbezogene Weste tragen wollen, einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten. In Niedersachsen befinden sich im Bereich der funktionsbezogenen Sollausstattung in allen Dienststellen zurzeit insgesamt ca. 1 000 dienstlich beschaffte ballistische Schutzwesten im Bestand. Die Funkstreifenwagen des Wechselschichtdienstes sind bereits heute mit jeweils zwei Westen ausgestattet. Das sind dann insgesamt 1 600 Exemplare. Hierfür hat das Land
seit 1997 mehr als 1 Million DM ausgegeben. Um alle Fahrzeuge mit Westen auszustatten, benötigen wir noch ca. 2 400 Exemplare. Ihre Beschaffung ist vorgesehen. Zurzeit stehenden 650 Westen kurz vor ihrer Auslieferung. In jedem Fall aber ist sichergestellt, dass für polizeiliche Einsätze innerhalb kürzester Zeit Schutzwesten für alle eingesetzten Beamtinnen oder Beamten zur Verfügung gestellt werden können.
Die hundertprozentige Ausstattung aller Fahrzeuge im Außendienst erfordert zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 800 000 DM. Die darüber hinaus erforderliche weitere Ausstattung der Dienststellenpools erfordert noch einmal ca. 2,5 Millionen DM.
Im Rahmen des privaten Kaufs wurden bisher ca. 5 000 Westen bezuschusst. Damit befinden sich derzeit ca. 8 250 Schutzwesten im Bestand bzw. kurz vor der Auslieferung.
Eine Tragepflicht besteht in Niedersachsen grundsätzlich nicht. Der Beurteilung der einzelnen einschreitenden Beamten bleibt es überlassen, sich für das vorherige Anlegen einer Schutzweste zu entscheiden.
Die Forderung der CDU, die auch von der Gewerkschaft der Polizei gestellt wird, jeden Bediensteten mit einer dienstlich beschafften Westen auszustatten, bedeutet, dass ca. 4 500 Westen mit einem Kostenaufwand von ca. 3,5 Millionen DM zu beschaffen sind. Diese Haushaltsmittel können im Polizeihaushalt ohne negative Auswirkungen in anderen polizeilichen Aufgabenbereichen nicht erwirtschaftet werden, müssten zusätzlich bereitgestellt werden.
Festzustellen ist, dass die Sicherheit der einschreitenden Polizeibeamtinnen und -beamten bereits durch den aktuellen Ausstattungsgrad gewährleistet ist. Nach Auswertung der Trageversuche und des Verhaltens auch der anderen Bundesländer werden wir über das niedersächsische Konzept nochmals nachdenken. Bei der Ausstattung aller Beschäftigten der Polizei muss dann allerdings auch über eine Tragepflicht nachgedacht werden.
sieht das bei den älteren Beamtinnen und Beamten aber ganz anders aus. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.